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Mehrfachbeschäftigung: Auswirkungen auf die Entgeltabrec ... / Zusammenfassung

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Überblick

Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführen.

Im Stichwort "Mehrfachbeschäftigung" wird beschrieben, wie und welche Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich addiert werden. Darüber hinaus stellen sich jedoch Fragen zu besonderen Konstellationen. Dazu zählen z. B.

  • die Beitragshaftung,
  • die gleichzeitige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber,
  • die Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern mit wirtschaftlichen und organisatorischen Verflechtungen,
  • die Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen mehrerer Beschäftigungen oder
  • die Mehrfachbeschäftigung bei knappschaftlicher Versicherung.

Spezielle Fragen zu diesem Thema werden hier beantwortet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Eine gesetzliche Definition der Nebentätigkeit existiert nicht. Es gibt einzelne Vorschriften wie z. B. § 3 Nr. 26 EStG, die daran anknüpfen, dass eine Tätigkeit nicht haupt-, sondern nebenberuflich ausgeübt wird. Erläuterungen zur nebenberuflichen Tätigkeit finden sich in R 3.26 Abs. 2 LStR. In R 19.2 LStR ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit umschrieben. Weitere Erläuterungen finden sich in H 19.2 LStH "Allgemeines", "Nebentätigkeit bei demselben Arbeitgeber" und "Zuordnung in Einzelfällen". Die Abgrenzung hat auch für die Pauschalbesteuerung gemäß § 40a EStG Bedeutung. Dazu ergeben sich aus H 40a.1 LStH "Nebenbeschäftigung für denselben Arbeitgeber" weitere Hinweise. Zur Nebenberuflichkeit s. BMF, Schreiben v. 21.11.2014, IV C 4 ...

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