Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Lohnzahlungs- und Abrechnungszeiträume in der Entgeltabr ... / 2.2 Zeitversetzt gezahlte Entgeltbestandteile

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Da unter Einmalzahlungen in erster Linie die nicht in ständiger Wiederholung zu zahlenden Bezüge zu verstehen sind, gehören z. B. Provisionen, Überstundenvergütungen und Verkaufsprämien nicht dazu. Diese Vergütungen zählen vielmehr zum laufenden Arbeitslohn und sind daher in dem Zeitabschnitt für die Beitragsberechnung heranzuziehen, für den sie gezahlt werden. Bei verspäteter Auszahlung ist deshalb eine Korrektur der Beitragsberechnung[1] erforderlich.

Häufig werden derartige Zahlungen nicht monatlich, sondern für einen größeren Zeitraum geleistet. Lässt sich die Zuordnung zu dem entsprechenden Zeitraum nicht ohne Weiteres vornehmen, ist eine anteilmäßige (= monatlich gleichmäßige) Verteilung auf die entsprechenden Beschäftigungszeiträume zulässig.[2]

[1]

S. Beitragskorrektur.

[2] BE v. 10./11.5.1984: TOP 5; BKK S. 309, DOK S. 175, Ersk S. 296.

2.2.1 Montagebeteiligung

Montagebeteiligungen sind laufendes Arbeitsentgelt.[1] Sie sind wie nachgezahltes Arbeitsentgelt dem Arbeitslohn desjenigen Abrechnungszeitraums zuzurechnen, in dem sie erarbeitet werden, wenn sie

  • nicht zusammen mit dem Arbeitsentgelt für den einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern
  • später und für mehrere Abrechnungszeiträume zusammen abgerechnet werden.
[1] BSG, Urteil v. 27.10.1989, 12 RK 9/88.

2.2.2 Akkordspitze

Bei verspäteter Auszahlung von Akkordspitzen sind diese – unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung – gleichmäßig auf die Entgeltzahlungszeiträume, in denen sie verdient wurden, zu verteilen. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Gruppenakkord handelt und der Anteil des einzelnen Arbeitnehmers nicht genau festgestellt werden kann.[1]

[1] BSG, Urteil v. 15.5.1984, 12 RK 28/83.

2.2.3 Provision/Verkaufsprämie/Überstundenvergütung o. dgl.

Aus verwaltungsmäßigen Gründen werden Provisionen, Verkaufsprämien, Überstundenvergütungen usw. vielfach mit ständiger 1-, 2- oder sogar mehrmonatiger Verspätung mit dem laufenden Entgelt gezahlt.

Unter der Voraussetzung, dass diese "Phasenverschiebung" permanent gleichmäßig vorliegt, können diese Entgeltbestandteile zur Vermeidung des entsprechend großen Arbeitsaufwands im Monat der Auszahlung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Eine derartige Vorgehensweise wird von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung ausdrücklich zugelassen.

 
Achtung

Zuordnung von Mehrarbeitsvergütungen

Die Zuordnung von Mehrarbeitsvergütungen in den nächsten oder übernächsten Abrechnungszeitraum ist nur möglich, wenn

  • die Abrechnung kontinuierlich zeitversetzt erfolgt,
  • die Entscheidung für den nächsten oder übernächsten Zeitraum beibehalten wird und
  • die Mehrarbeitsvergütung monatlich und regelmäßig gezahlt wird.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.438
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    665
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    486
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    445
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    396
  • Sterbegeld
    351
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    325
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    307
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    305
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    302
  • Altersentlastungsbetrag
    254
  • Aufmerksamkeiten
    248
  • Vorsorgepauschale
    231
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    229
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    229
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    212
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    207
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    196
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    195
  • Vorgesetztenbeurteilung zielgerichtet durchführen / 9.5 Beurteilungsbogen für die Vorgesetztenbeurteilung
    183
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: All inclusive - Machen wir Job und Alltag barrierefrei
All inclusive
Bild: Haufe Shop

Janis McDavid gilt als einer der engagiertesten Vordenker für Inklusion und Gleichberechtigung in Deutschland. In seinem Buch geht darum Vorurteile abzubauen, Inklusion und Integration zu fördern, Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dafür befragt er sich selbst und profilierte Expertinnen und Experten ihres Fachs. Janis McDavid stellt Fragen, denen sich alle Menschen, auch Entscheiderinnen und Entscheider, dringend stellen sollten. Er möchte, dass sich etwas ändert und gibt Anregungen, wie wir es besser machen können.


Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2.3 Provision/Verkaufsprämie/Überstundenvergütung o. dgl.
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2.3 Provision/Verkaufsprämie/Überstundenvergütung o. dgl.

Aus verwaltungsmäßigen Gründen werden Provisionen, Verkaufsprämien, Überstundenvergütungen usw. vielfach mit ständiger 1-, 2- oder sogar mehrmonatiger Verspätung mit dem laufenden Entgelt gezahlt. Unter der Voraussetzung, dass diese "Phasenverschiebung" ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren