Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.1 Versorgungsbezüge nach Beamtenrecht

Rz. 11 Hierzu gehören: die Versorgungsleistungen für Beamte und Richter nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und den Beamtenversorgungsgesetzen der Länder, die Versorgungsleistungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Art. 131 GG ist durch § 1 des Dienstrechtlichen Kriegsfolgenbereinigungsgese...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.4.1 Gemeinsame Lastentragung (Satz 1)

Rz. 35 Soweit Rentenlasten nach Satz 1 von den Berufsgenossenschaften gemeinsam getragen werden i. S. d. § 178 Abs. 2 und 3, bleiben bestimmte Unternehmen nach § 180 Abs. 2 bei der Verteilung der Überaltlast auf die Berufsgenossenschaften vollständig außer Betracht. Als Folge werden diese Unternehmen auch von der internen Lastenverteilung ausgenommen. Rz. 36 Sinn der Regelung...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.3 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5 SGB V bzw. § 14 Abs. 1 KVLG 1989)

Rz. 54 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ebenso erhalten gem. § 14 Abs. 2 KVLG 1989 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (Nr. 1) versicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige, die rentenversicherungspflichtig...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.2 Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 und andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 24i Abs. 2 Satz 5)

Rz. 50 Gem. § 24i Abs. 2 Satz 5 wird für Frauen nach § 24i Abs. 1 Satz 2 sowie für andere Mitglieder (der gesetzlichen Krankenkasse) Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören etwa Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Frauen, die Leistungen zur Teilhabe erhalten. Rz. 51 Die Höhe des Krankengelds ergibt sich aus § 47 SGB V....mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.7 Beitragsberechnung beim "gekürzten" Krankengeld

Rz. 40 Vom Krankengeld sind grundsätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Beitragsanteil des Versicherten (Rz. 41) und dem Beitragsanteil der Krankenkasse (Rz. 42). Sowohl die Teilrente wegen Alters als auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lösen bei allen 3 Versicherungszweigen für sich...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 3.5 Prüfgegenstand

Rz. 120 Der Arbeitgeber hat seine Unterlagen so zu führen und aufzubereiten, dass sich ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Lohn- und Gehaltsabrechnung verschaffen kann. Dabei geht es nicht nur um Vollständigkeit, sondern auch um Übersichtlichkeit (§§ 8, 9 und 10 BVV). Grundsätzlich werden alle Personen erfasst, die im oder für den Betrieb i...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.1.3 Prüfgegenstand

Rz. 29 Sind solchermaßen die Beteiligten der Prüfung identifiziert (Träger der Rentenversicherung und Arbeitgeber), ist der Prüfgegenstand zu fixieren. Die Aufgabe übernimmt Abs. 1 Satz 1 Unterhalbs. 2. Die Prüfung erstreckt sich hiernach darauf, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozi...mehr

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Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1.4 Beiträge

Im Gegensatz zu dem sonst üblichen Verfahren in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, nach dem Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung nach den gezahlten Bruttoentgelten bestimmt werden und damit stark an die Beschäftigtenzahl gekoppelt sind, werden im landwirtschaftlichen Bereich andere Hilfsgrößen zugrunde gelegt. Neben einem Grundbeitrag, der für jedes ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Allgemeines

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn diese nicht in "unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Die Regelung soll verhindern, dass der Steuerpflichtige neben der Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.4.1 Wie werden Sie in den Krankenversicherungen hinsichtlich Ihres Beitrags eingestuft?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung Die gesetzlichen Versicherer stufen Sie entsprechend der Angaben in Ihrem Steuerbescheid ein. Nun gibt es auch geringe oder gar negative Betriebsergebnisse. Hiervon können Sie als Existenzgründer betroffen sein. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt ein Betriebsergebnis vor Steuer von monatlich 1.178,33 EUR voraus. Von diesem Betra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.4 Krankenversicherung

Es gibt zwei Ihnen sicherlich bekannte Versicherungsmodelle: Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV). Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet, wie jede Sozialversicherung, nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass alle Mitgliedsbeiträge für anfallende Krankheitskosten direkt verwendet werden. Rücklagen sind nur im geringen Umfang ...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3.2 Absprache zur Zuständigkeit mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Rz. 11 Wehr- und Zivildienstleistende sind bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 genannten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen ergeben sich für diesen Personenkreis aus § 166 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a. Darüber hinaus ist in §§ 170 Abs. 1 Nr. 1, 178 Abs. 1 Nr. 1 g...mehr

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Jung, SGB VII § 156 Beiträg... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die Bestimmung dient gleichermaßen wie § 155 der Verfahrensvereinfachung. Sie erleichtert die Beitragsberechnung in Fällen, in denen Versicherte kein oder nur ein geringes Arbeitsentgelt erhalten. Sie ermöglicht die Berechnung der Beiträge nach geleisteten Arbeitsstunden.mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.4.2 Ausnahmeregelung (Satz 2)

Rz. 39 Bei fremdartigen Nebenunternehmen, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig wäre, wenn sie Hauptunternehmen wären, hat der Gefahrtarif eine Sonderregelung für die Festsetzung der Gefahrklasse oder die Beitragsberechnung vorzusehen.mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Veranlagung nach Abs. 1 Satz 1 ist die Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit. Durch die Veranlagung für die Tarifzeit wird die Geltungsdauer des Gefahrtarifs verbindlich festgelegt. Außerdem wird durch die Veranlagung das Unternehmen in eine oder mehrere Tarifstellen des Gefahrtarifs eingestuft und damit verbindlich auch die Gefahrklassen fe...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Jung, SGB VII § 150 Beitrag... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 40 Den Unfallversicherungsträgern steht bei der Beitragsgestaltung ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu. Bei der gerichtlichen Überprüfung von Beitragsbescheiden und den diesen zugrundeliegenden Satzungsbestimmungen ist zu beachten, dass die Unfallversicherungsträger die Einzelheiten der Beitragsberechnung in der Satzung als autonomes Recht festsetzen; §...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 regelt die Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen von kraft Gesetz versicherten selbständig Tätigen. Zu diesen zählen kraft Satzung versicherte Unternehmer, Ehegatten und Lebenspartner und freiwillig Versicherte nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2. In diesem Falle wird der satzungsrechtlichen Regelung Vorrang eingeräumt. Abs. 1 Satz 2 regelt die nur anteilige...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.2.2 Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten (Satz 2)

Rz. 29 Für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten kann gemäß Satz 2 eine Tarifstelle mit einer Gefahrklasse vorgesehen werden. Dies bedeutet eine eigene Beitragsberechnung für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten. Nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten sind diejenigen, die nicht auf Dauer angelegt sind und außerhalb eines gewerbsmäßigen Baubetriebs ausgeführt werden (vgl. BSG, Urteil v. 5.5.19...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.1 Berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen

Rz. 48 Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Rz. 49) gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zur Krankenversicherung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahlte ...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 1.2 Normzweck

Rz. 7 Die Vorschrift zum Gefahrtarif ist Ausdruck des Prinzips der risikogerechten Beitragsdifferenzierung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie benennt die Kriterien, die in dem Gefahrtarif zu berücksichtigen sind. Er verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Unternehmen angemessen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Durch den Gefahrtarif werden die Risik...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.2 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit

Rz. 8 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 3, § 4 Abs. 3 Satz 1 genannten Voraussetzungen besteht für Bezieher von Leistungen nach den Vorschriften des SGB III Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage aus § 166 Abs. 1 Nr. 2 und die Beitragst...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Die Vorschrift ist als Auffangvorschrift für die Fälle zu begreifen, in denen dem Unfallversicherungsträger für dessen Beitragsberechnung keine Parameter etwa i. S. d. § 82, des § 92 (JAV für Seeleute) oder des 93 (JAV für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen) zur Verfügung stehen. Obgleich die Regelung in Abs. 1 lediglich von Arbeits...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2.1.3 Teilregelung (Satz 2)

Rz. 22 Bei den in Satz 1 genannten Personen, die nur über einen Teil des Jahres ihrer versicherten Tätigkeit nachgehen, wird gemäß Satz 2 der entsprechende Teil des JAV (Versicherungssumme) bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Die Beiträge werden für volle Monate erhoben, auch wenn die selbstständige Tätigkeit nur einen Teil des Monats ausgeübt wurde.mehr

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Jung, SGB VII § 159 Veranla... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 10 Zentrale Bezugsnorm ist § 157, der die Regeln zum Gefahrtarif enthält. Ganz allgemein sind auch § 153 (Berechnungsgrundlagen) und § 167 (Beitragsberechnung) zu beachten. Rz. 11 Außerdem ist der in Abs. 2 Satz 1 angesprochene § 98 SGB X bei der Auskunftspflicht der Unternehmen zu beachten. Rz. 12 Soweit es um das Schätzungsrecht nach Abs. 2 Satz 2 geht, sind weiter § 166...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2.2.1 Durchschnittssätze (Satz 1)

Rz. 23 Mit dem BUK-NOG v. 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836) hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 dem Umstand Rechnung getragen, dass die Unfallkasse Post und Telekom aufgelöst und die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation errichtet wurde (vgl. BT-Drs. 17/12297 S. 38 = BR-Drs. 811/12 S. 62). Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 übernimmt die Berechnungsgru...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2024, 189. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 1 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 461. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifste...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.1 Vereinbarung mit den gesetzlichen Pflegekassen

Rz. 7 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen besteht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen aus § 166 Abs. 2 und die Beitragstragung aus § 170 Abs. 1 N...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.1.1 Satzungsrecht

Rz. 12 Gemäß Abs. 1 Satz 1 setzt die Vertreterversammlung des Unfallversicherungsträgers (vgl. § 33 Abs. 1 SGB IV) im Wege der Satzung (autonomes Recht) den Gefahrtarif fest. Die Vertreterversammlung ist regelmäßig die paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitglieder – also der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – sowie der Versicherten aus den bei der Berufsgenoss...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.2 Schritte zur Berechnung des Krankengeldes nach § 47

Rz. 6 Das Krankengeld beträgt bei Versicherten, deren Berechnungsgrundlage entweder das Arbeitsentgelt (Rz. 15 ff.) oder das Arbeitseinkommen (Rz. 54 ff.) ist, 70 % des Regelarbeitsentgelts. Das Regelentgelt ist dabei der auf den Kalendertag entfallende Teil des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegten Brutto-Arbeitsentgelts bzw. Brutto-Arbeitseinkommens. Bei d...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2.1.2 Versicherungssumme (Satz 1)

Rz. 14 Maßgeblich für den Jahresarbeitsverdienst (JAV) kraft Satzung ist § 83. Danach ist Basis des festzulegenden JAV § 85. Die Regelung bestimmt sowohl den Mindest-JAV (Abs. 1) als auch Höchst-JAV (Abs. 2). Für beide ist die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV heranzuziehen. Rz. 15 Die Bezugsgröße wird regelmäßig durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnungen festgelegt (...mehr

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Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2.2.2 Satzungsbefugnis (Satz 2)

Rz. 25 Satz 2 ermöglicht es der Berufsgenossenschaft, entsprechend den unterschiedlichen Unfallrisiken zwischen auf See beschäftigten Personen und an Land Tätigen zu differenzieren. Mit der Regelung ist der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation daher die Satzungsbefugnis eingeräumt, dass der Beitragsberechnung der Jahresarbeitsverdienst von ...mehr

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Jung, SGB VII § 156 Beiträg... / 2.1 Satzungsbefugnis

Rz. 6 Die Regelung gibt die Satzungsbefugnis, Beiträge nach der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden zu bestimmen. Rz. 7 Ist die exakte Angabe der geleisteten Stunden durch den nachweispflichtigen Unternehmer nicht oder nur schwerlich möglich, kann in der Satzung auch die Möglichkeit der Schätzung auf Basis allgemeiner Erfahrungswerte für den durchschnittlichen Stundenaufwand,...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.1 Selbstständig tätige Versicherte

Rz. 54 Bei dem für die Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigenden Arbeitseinkommen ist von dem Begriff "Arbeitseinkommen" i. S. d. des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Einkommen ist das Arbeitseinkommen, welches als solch...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.3 Rehabilitanden, die nach dem im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgten Übergangsgeldbezug Krankengeld beanspruchen können

Rz. 60 Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B.: "Umschüler") erhalten i. d. R. während der Teilnahme an der Maßnahme Übergangsgeld vom entsprechenden Rehabilitationsträger. Es stellt sich die Frage, wie das Krankengeld zu berechnen ist, wenn der Rehabilitand während der Maßnahme arbeitsunfähig erkrankt und nach Wegfall der Zahlung von Übergangsgeld Kran...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, zu denen auch die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zählt, von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen; hierzu gehören die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 23 Abs. 2 SGB I, § 125 Satz 1). Die A...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Einnahmen zur Beitragsberechnung bei freiwilligen Mitgliedern (vgl. § 9 und auch § 188 Abs. 4) herangezogen werden. Nach Abs. 1 der Vorschrift ist die Beitragsberechnung durch den Spitzenverband Bund zu regeln. Bis 31.12.2008 war die Beitragsbemessung kassenspezifisch durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse zu regeln. Bei der Beitr...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.3 Endgültige Beitragsfestsetzung (Satz 3 und 4)

Rz. 46e Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids sind die Beiträge rückwirkend für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, endgültig festzusetzen. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung sind diese Beiträge entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen, so dass es möglicherweise zu Erstattungen oder Nacherhebu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.1 Vergleich mit versicherungspflichtig Beschäftigten (Satz 1 und 2)

Rz. 14 Bei freiwilligen Mitgliedern sind bei der Beitragsberechnung nach Satz 1 mindestens die Einnahmen zu berücksichtigen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten sind Beiträge nach dem Bruttoprinzip zu entrichten. Ebenso ist bei freiwilligen Mitgliedern nach Satz 1 zu ...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.1.1 Regelung des Beitragsrechts

Rz. 4 Seit dem 1.1.2009 wird das Finanzierungsmodell der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds (§ 271) geregelt. Das Bundesversicherungsamt verwaltet den Gesundheitsfonds und verteilt an die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Seit der Einrichtung des Gesundheitsfonds besteht für die Krankenkassen kein originäres Interesse mehr an der Beitra...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.3 Berücksichtigung der Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 36 Über Abs. 2 Satz 4 ist die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 2 bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Sofern das Mitglied erklärt, beitragspflichtige Einnahmen zu haben, die insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, ist ein Nachweis über die Einnahmen nicht zu erbringen. In diesen Fällen werden Beiträge auf der Grundlage der Beitragsbemess...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.5.2 (Klein-)Rentner

Rz. 44 Die Mindesteinnahmegrenze nach Abs. 4 Satz 1 gilt nicht für eine bestimmte Gruppe von Rentnern, die freiwillig versichert sind. Hier sind Personen gemeint, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.2 Ausnahmen und anwendbare Vorschriften (Satz 3 bis 5)

Rz. 17 Von dem Gründungszuschuss nach § 59 SGB III ist der Betrag, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (300,00 EUR), nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge zu zählen (vgl. BT-Drs. 16/1696 S. 32). Als Mindestbeitrag wird bei diesen Personen nach Abs. 4 Satz 2 kalendertäglich der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung he...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.3 Beitragsberechnung und Beitragstragung

Rz. 186 Die wegen des Mutterschaftsgeldbezugs zu entrichtenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind von der Krankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen (§ 349 Abs. 3 Satz 1 SGB III) – und zwar grundsätzlich für jeden Tag, für den die Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht (GR v. 3.12.2002, Abschn. B I Ziff. 1 Satz 1). Die für...mehr