Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse. Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab. Allgemeiner (Basis-)Z...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.6 Was ist konkret möglich? Zahlen und Mechanik

Erhöhung des objektabhängigen Darlehens für rollstuhlgerechte Wohnungen Rollstuhlgerechte Wohnung Wenn eine Wohnung nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht geplant wird, darf das auf diese Wohnung entfallende objektabhängige Darlehen um 15 % erhöht werden. Das betrifft also nicht pauschal das ganze Vorhaben, sondern die konkrete Wohnungsquote, die rollstuhlgerecht ausgeführt ist. Pr...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.4 Pflegeeinrichtungen: gesonderte Werte und Vorgaben

Stationäre Pflegeeinrichtungen Für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten besondere Modalitäten: die Förderung deckt Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen mit eigenständigen Zuwendungswerten. Je nach Maßnahme können Zuschüsse/Beihilfen pro Pflegeplatz im fünfstelligen Bereich liegen; für vollstationäre Dauerpflegeplätze sind Zuwendungen bis zu 60.000 EUR je neu geschaffenen Pla...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Bedingungen, Bindungen und technische Mindestanforderungen

Bedingungen Mindestgröße: gefördert werden in der Regel Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Technische Mindestanforderungen: die förderfähigen Maßnahmen folgen u. a. den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / BEG-WG oder BEG-Einzelmaßnahmen; die BayModR verweist auf diese technischen Mindestanforderungen und auf die Anlage zu den Richtlinien...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.5 Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung (WFB – Teil 4)

Ausstattungsmerkmal Die bayerische Wohnraumförderung berücksichtigt Barrierefreiheit nicht als Randthema, sondern als förderfähiges Ausstattungsmerkmal mit eigenen Zuschuss- und Darlehensvorteilen. Teil 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sieht explizit Bausteine für die behindertengerechte Anpassung vor: vom leistungsfreien Darlehen für kleinere Anpassungen bis h...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.3 Behindertengerechte Fahrzeugumrüstung

Ebenso sind die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Fahrzeugs neben der Pauschale – allerdings gemindert um die zumutbare Belastung[1] – in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Mensch mit Behinderung außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist.[2] Solche Aufwendungen erhöhen nicht den Wert des Kfz. Sie stell...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 22 Zur Erreichung einer gleichbleibend hohen Qualität aller Rehabilitationsdienste und -einrichtungen überträgt Abs. 4 die in den Verträgen zu vereinbarenden Regelungsbereiche des Abs. 1 Nr. 1 – Qualitätsanforderungen, Nr. 3 – Rechte und Pflichten der Rehabilitanden, Nr. 4 – angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Rehabilitanden, Nr. 5 – personenbezogener Datenschutz und Nr....mehr

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Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.5 Sonstiges

Rz. 19 Aus der Rechtsprechung des BSG lässt sich die Frage, ob eine Pflicht besteht, im Falle einer Umstellung der Rechtsgrundlage nochmals genau dieselbe Anhörung durchzuführen, wenn diese bereits zu allen in Betracht kommenden Aspekten erfolgt ist, ohne Weiteres beantworten, sodass keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung veranlasst ist (Bay. LSG, Beschluss v. 6.11....mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.4 Sonderregelungen zur Meldepflicht

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 erlaubt es den Agenturen für Arbeit, Arbeitslose zu einer konkreten Tageszeit zur Meldung zu bitten. Damit kann den individuellen Steuerungssystemen zur Kundenbetreuung, z. B. die terminierte Beratung oder Antragsannahme, aber auch den Terminfolgen für ärztliche oder psychologische Untersuchungen Rechnung getragen werden. Der Arbeitslose hat einen nach T...mehr

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.2 Verpflichtung zum Abschluss von Verträgen (Abs. 1)

Rz. 7 Nach § 36 Abs. 1 sind die Rehabilitationsträger dazu verpflichtet, die zur Ausübung von Rehabilitationsleistungen erforderlichen Rehabilitationsdienste und -einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Zur Erreichung dieser beiden Ziele verpflichtet § 38 Abs. 1 die Rehabilitationsträger zum Abschluss von Verträgen mit Rehabilitationsdienste...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.2 Grundlagen

Rz. 3 § 323 ist eine der fragwürdigsten Vorschriften im SGB III. Sie ergänzt die für das gesamte SGB geltenden Regelungen, insbesondere im SGB I. § 323 gehört zu den Verfahrensvorschriften und grenzt damit das Antragserfordernis vom materiellen Recht bei den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen der Arbeitsförderung ab. Die Vorschrift bildet einen Verbund mit...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.6 Rechtsfolgen

Rz. 24 § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII bezieht den nach § 309 Meldepflichtigen in die gesetzliche Unfallversicherung ein, wenn er einer besonderen, an ihn im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommt, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen. Das ist bei Meldeaufforderungen stets der Fall. Unfallversicherungsschutz besteht darüb...mehr

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Sauer, SGB III § 331 Vorläu... / 2.2 Aufklärungsfrist für die Agentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 räumt der Agentur für Arbeit eine Frist von 2 Monaten ein, um über die rückwirkende Aufhebung des Bewilligungsbescheides zu entscheiden. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber entsprechend den Anforderungen an eine vorläufige Zahlungseinstellung davon ausgeht, dass der der vorläufigen Zahlungseinstellung zugrunde liegende Sachverhalt aufgrund seiner Klarheit in rela...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.2 Allgemeine Meldepflicht

Rz. 3 Die allgemeine Meldepflicht besteht nur für Arbeitslose. Damit wird § 309 eindeutig von § 38 Abs. 1 abgegrenzt. Bei der dort bestehenden Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung liegt Arbeitslosigkeit regelmäßig noch nicht vor. Allerdings kann nach Maßgabe des § 141 bereits eine wirksame Arbeitslosmeldung vorgenommen werden. Das dürfte häufig möglich sein, weil § 141 Abs. 1 S...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.5 Werbungskostenersatz

Einnahmen aus Werbungskostenersatz gehören zum steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die hiermit zusammenhängenden Ausgaben sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Steuerfreier Werbungskostenersatz ist nur in den im Gesetz abschließend geregelten Fällen zulässig.[1] Der in Bayern gezahlte Meisterbonus ist nicht steuerbar und mindert auch nicht die Werbungskosten.[2]mehr

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Gemischt genutzte Gebäude / 5.1 Anschaffung und Herstellung gemischt genutzter Gebäude

Die Herstellung oder Anschaffung eines nur teilweise der Vermietung und ansonsten der Selbstnutzung dienenden Gebäudes führt grundsätzlich nur zu einem anteiligen Abzug der auf das Gesamtgebäude entfallenden Kosten als Werbungskosten, da die mit dem eigengenutzten Teil in Zusammenhang stehenden Kosten den Bereich der privaten Lebensführung[1] betreffen. Ein Steuerpflichtiger,...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Schriftform (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 125 Die Anzeige ist eine einseitige empfangsbedürftige Wissenserklärung[1] und eine geschäftsähnliche Handlung, auf welche die Vorschriften über Willenserklärungen grundsätzlich entsprechend anwendbar sind[2]. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG sieht ein gesetzliches Schriftformerfordernis i. S. d. § 126 BGB vor. Daher muss der Arbeitgeber oder dessen gesetzlicher oder rechtsgesch...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5.2 Keine Hinzurechnung

Keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 EStG sind hingegen Zuschüsse der Künstlersozialkasse zu den Künstlersozialversicherungsbeiträgen. Beitragszuschüsse für in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte. Beiträge und Umlagen zur Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Arbeitgeberbeiträge an eine auslä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1450 BGB – Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Wird das Gesamtgut von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet, so sind die Ehegatten insbesondere nur gemeinschaftlich berechtigt, über das Gesamtgut zu verfügen und Rechtsstreitigkeiten zu führen, die sich auf das Gesamtgut beziehen. 2Der Besitz an den zum Gesamtgut gehörenden Sachen gebührt den Ehegatten gemeinschaftlich. (2) Ist eine Willenserklärung d...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 3. Kritik

Abgesehen von dem bereits erwähnten Gesichtspunkt, dass das Sozialamt darüber entscheidet, ob die vom Ordnungsamt im Wege der Ersatzvornahme gezahlten Bestattungskosten den Angehörigen erspart bleiben, birgt die jetzige Rechtslage einen Systemfehler insofern, als die Frage, welche Abteilung derselben Gemeindeverwaltung Ersatzvornahme geleistet hat, darüber entscheidet, welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ertragswert.

Rn 4 Der Ertragswert ist ein bestimmtes Vielfaches des Reinertrages, der sich wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nach betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen (Ddorf FamRZ 86, 168) und nach den steuerrechtlichen Vorschriften bestimmt, wobei auch landesrechtliche Besonderheiten zu beachten sind, Art 137 EGBGB, BStBl 1993 I 62 (MüKo/Fest § 2049 Rz 9). Der Reinertrag is...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / II. Bestattungskostenpflicht der Angehörigen nach Erbschaftsausschlagung

Wer das Erbe ausschlägt, um sich die Beerdigungskosten zu ersparen, ist auf der falschen Spur. Denn die Kostenübernahmepflicht gilt, wenn kein zahlungsbereiter Erbe "greifbar" ist, im Ergebnis auch für Angehörige, die das Erbe ausgeschlagen haben, und zwar nach öffentlichem Recht.[4] Gesetzgebungskompetenz für die Kostenabwälzung nach öffentlichem Recht haben die Bundeslände...mehr

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AGS 09/2025, Festsetzung de... / II. Festsetzung der Umsatzsteuer

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Erstattungsberechtigten, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen könne. Diese Regelung gilt über § 173 S. 1 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend. 2. Keine Glaubhaftmachung erforderlich Vorliegend hatte die Beklag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verlängerte Sperrfrist nach § 577a II.

Rn 21 Bei einer besonderen Gefährdung für die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in bestimmten Gemeinden mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung (vgl NRW GVBl 12, 82 für 5 bzw 8 Jahre; Hbg GVBl 13, 455 bis 31.1.24; Berlin GVBl 13, 488 bis 30.9.23 – verfassungskonform, LG Berlin MDR 16, 511 –; Bayern GVBl 12, 189 bis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Landesrechtliche Zuständigkeiten.

Rn 3 Zuständig sind in: Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen (VO v 16.1.01, GVBl 2), Bayern die Regierung von Mittelfranken (VO v 2.5.00, GVBl. 293), Berlin Bezirksverwaltungen (§§ 3 II 1, 4 I 2 AZG idF v 22.7.96, GVBl 302, 472), Brandenburg Ministerium der Justiz (§ 18 Bbg AGBGB v 28.7.00, GVBl 114; Flüß NJ 2000, 634), Hamburg die Bezirksämter (AO v 1.8.98, AA 245...mehr

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AGS 09/2025, Festsetzung de... / I. Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hatte die Beklagte, eine Industrie- und Handelskammer in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (IHK), im Wege einer Beleihung mit der Verwaltung der Corona-Hilfen beauftragt. Die IHK forderte durch drei Bescheide von dem Kläger vorläufig bewilligte, aber letztlich mangels Einreichung der Endabrechnung versagte und zurückgeforderte "Ne...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / I. Bestattungskostenpflicht der Erben

Zuvörderst hat der Erbe oder die Erbengemeinschaft für die Bestattungskosten aufzukommen (Nachlassverbindlichkeit nach § 1968 BGB). Mehrere Erben haften gesamtschuldnerisch (§ 2058 BGB). Aus der Gläubigerperspektive ergeben sich daraus vier Alternativen: Der Gläubiger (i.d.R. der Beerdigungsunternehmer, der in Vorleistung getreten ist) kann sich an einen beliebigen Erben halt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ethnische Herkunft/Rasse.

Rn 3 Ethnische Herkunft ist Oberbegriff auch zum Merkmal Rasse. Rasse umschreibt die Zurechnung eines Menschen zu einer bestimmten Gruppe aufgrund bestimmter lebenslänglicher und vererblicher äußerlicher Erscheinungsmerkmale, wie Hautfarbe, Physiognomie oder Körperbau. Formulierung ›aus Gründen‹ (iGgs zu ›wegen‹) der Rasse stellt klar, dass Aufnahme des Merkmals der Verhinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ertragswert.

Rn 32 Für die Berechnung des Ertragswertes ist von dem Reinertrag auszugehen, den der Betrieb nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann (§ 2049 II). Landesrechtliche Vorschriften bleiben gem Art 137 EGBGB unberührt (Ertragswert = 25-facher, in Bayern 18-facher jährlicher Reingewinn; Steffen AgrarR 85, 99)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nicht schätzbare Nebenleistung (S 2).

Rn 3 Die Ausn von 1 liegt vor, wenn der Verpflichtete mit dem durch Bewertung festgestellten Geldbetrag keine wirklich gleichwertige Leistung erwerben kann, bes bei durch persönliche Verbundenheit geprägten Dienstleistungen. Bsp: ja: Altenpflege durch Verwandten (RG 121, 147, 140); nein: Pferdebetreuung (Hambg NJW-RR 92, 1496 obiter); vage beschriebene Beratungsleistungen (M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung, Begriff.

Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gg Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn sie den Transaktionswert festlegt (abw wohl LG Köln BeckRS 14, 09469). Dasselbe gilt für Zuzahlungen zum Ausgleich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsangleichung in der EU.

Rn 23 Für wenige europäische Gesellschaftsformen ( EWIV, SE, Europäische Genossenschaft) macht einheitliches unionsrechtliches Sachrecht in EU-Verordnungen die Anwendung von IntGesR zT entbehrlich, s jeweils mwN die Darstellungen bei MAHIntWirtR/Wegen/Mossler § 11 Rz 272–373 (mit einer statistischen Übersicht zur SE in Rz 276f); Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 297 f, 299 ff ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ansprüche der Erbengemeinschaft.

Rn 23 Die Vorschrift erfasst alle Ansprüche der Erbengemeinschaft gg eines ihrer Mitglieder. Der in Anspruch genommene Erbe kann jedoch das sich aus der Nachlassauseinandersetzung ergebende Zurückbehaltungsrecht entgegenhalten (§ 273). Rn 24 Darüber hinaus kann der einzelne Miterbe, ohne bis zur Auseinandersetzung warten zu müssen, Ansprüche gg Miterbenschuldner im eigenen Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausgangspunkt: Unionsrechtliche Vorgaben und Vorgaben des EWRA.

Rn 11 Das Unionsrecht enthält in Art 49, 54 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art 56, 62, 54 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) Vorgaben, die sich auf das IntGesR auswirken. Die Anwendung des IntGesR darf nicht zu einer ungerechtfertigten Beschränkung der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit führen (eingehend Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 7 ff, 51; Gebauer/Wiedmann/We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / 1. Anspruch dem Grunde und der Höhe nach

Wenn prima vista niemand wirtschaftlich in der Lage ist, die Beerdigungskosten zu zahlen, oder die Zahlung verweigert, muss die Sterbeortgemeinde diese Aufgabe nach Landesrecht übernehmen. Eigentlich muss hier der Sozialhilfeträger einspringen,[23] d.h. die Kosten unmittelbar an das Beerdigungsunternehmen pp. zahlen. In der Praxis macht das aber meist das Ordnungsamt, s. Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Benutzung des gemE und des SonderE.

Rn 34 §§ 906 ff BGB sind unter den WEigtümern nicht unmittelbar anwendbar. Auch die übrigen ›nachbarrechtlichen‹ Bestimmungen des Öffentlichen Rechtes werden in Bezug auf die Benutzung durch §§ 13, 14, 19 grds verdrängt (BVerfG NJW-RR 06, 726 [BVerfG 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05]; BVerwG NVwZ 98, 954; VGH Bayern IMR 20, 37; VG Berlin DWW 19, 349). Ein WEigtümer kann gg einen M...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten.

Rn 52 Öffentlich-rechtliche Ansprüche gehören zum Vermögen des Erblassers und sind grds vererblich, sofern dies nicht durch besondere Rechtsnormen oder durch das Wesen des Anspruchs ausgeschlossen ist, mit der Folge, dass Sozialleistungen grds vererblich sind (OVG Schlesw FamRZ 09, 1865). IÜ richtet sich deren Vererblichkeit nach dem Zweck der jeweiligen öffentlich-rechtlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die beim BZSt bereitgestellten Merkmale

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern hält für den Abruf durch den ArbG über das > Internet folgende Daten bereit (§ 39e Abs 3 EStG): Die > Identifikationsnummer des ArbN, den Tag seiner Geburt, das Merkmal für den KiSt-Abzug (> Rz 11) und die folgenden LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 EStG):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele.

Rn 36 III zählt mögliche familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des persönlichen Kindeswohls beispielhaft – nicht abschließend (BGH FamRZ 17, 212, 214; 23, 57) – auf und will die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten verdeutlichen, die unterhalb der Schwelle des Sorgerechtsentzugs bestehen (BTDrs 16/6815, 15; Meysen NJW 08, 2673 f; zum Bestimmtheitserfordernis Nürnb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme).

Rn 12 Beim Schuldbeitritt tritt der Mitübernehmer zusätzlich neben den bisherigen Schuldner. Dies ist gesetzlich für eine Reihe von Fällen vorgesehen (§§ 546 II, 604 IV, 2382; §§ 25, 28, 127 HGB; Art 28 WG). Darüber hinaus ist aber auch ein rechtsgeschäftlicher Schuldbeitritt gem § 311 I möglich. Er kommt zustande durch Vertrag des Übernehmenden mit dem Gläubiger oder dem Sc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtssurrogation.

Rn 4 Zu ihr gehört alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, eines schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 2). Der Erwerb erfolgt aufgrund von Ansprüchen, die bereits beim Erbfall begründet waren (MüKo/Gergen § 2041 Rz 7).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Außenverhältnis Mitbürge – Gläubiger.

Rn 8 Die Mitbürgen haften dem Gläubiger im Außenverhältnis als Gesamtschuldner nach Maßgabe der §§ 421–425. Insb kann der Gläubiger jeden Mitbürgen nach § 421 nach seinem Belieben in Anspruch nehmen (Bayer ZIP 90, 1523, 1525). Er kann auch auf einen Anspruch aus Mitbürgschaft verzichten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzsurrogation.

Rn 5 Gegenstand dieser Surrogationsart ist alles, was für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Nachlassgegenständen kraft Gesetzes erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 3), wie zB Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche oder Ansprüche gg eine Sachversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder Schadensersatzansprüche gg einen Notar wegen einer Nachlasssch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Erwerbers.

Rn 26 Der Erwerber tritt in die vermögensrechtliche Stellung des veräußernden Miterben ein, insb auch die gessamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, er wird aber mangels Rechtsbeziehung zum Erblasser nicht Miterbe (BGH NJW 60, 291). Er wird Inhaber aller Verwaltungs-, Benutzungs- und Fruchtziehungsrechte und ist richtiger Adressat einer Inventarfrist (Erman...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit (Abs 3).

Rn 6 Mit Eintritt der Volljährigkeit wird der schwebend unwirksame Vertrag nicht automatisch wirksam. Ab diesem Zeitpunkt kann nur noch der nunmehr unbeschränkt Geschäftsfähige entscheiden, ob er den Vertrag genehmigen will oder nicht. Der bisherige gesetzliche Vertreter ist nicht mehr zuständig, auch wenn die Aufforderung nach § 108 II noch an ihn gerichtet wurde. Die Auffo...mehr