Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.2.1 Allgemeine Angabepflicht

Rz. 71 Angabepflicht ESRS E2-4 sieht die Offenlegung von Kennzahlen zur Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung vor. Offenzulegen sind die Schadstoffe, die bei Produktionsprozessen entstehen bzw. verwendet oder beschafft werden und die das Unternehmen als Emissionen, als Produkte oder als Teil von Produkten bzw. Dienstleistungen verlassen. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.2.1 ESRS E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 45 Angabepflicht ESRS E2-1 sieht die Beschreibung der Konzepte vor, die adressieren, wie das Unternehmen mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Verschmutzung umgeht und wie es diese managt. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu ermöglichen, inwieweit das Unternehmen über Konze...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 157 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Fo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaschutzgesetze der Bundesländer im Überblick

Der Bund hat das Klimaschutzgesetz zuletzt 2024 konkretisiert. Die Bundesländer ziehen schrittweise nach. Manche schießen teilweise über den Net-Zero-Zeitplan – und die Ziele – hinaus. Was gilt schon oder ist geplant? Die meisten Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze oder Programme für den Klimaschutz. Sie ergänzen oder präzisieren die bundesweiten Ziele – das betrifft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten

Rz. 77 Seit 1.1.1996 sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG nur noch die Gewährung und die Vermittlung von Krediten befreit (vgl. Rz. 3). Die Verwaltung von Krediten sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten fallen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerbefreiung. Solche Leistungen sind nur noch umsatzsteuerfrei, wenn sie Nebenleistungen zu einer steuerfreien Kreditg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.7 ESRS E1-8 – Interne CO2-Bepreisung

Rz. 97 Nach der Angabepflicht zur internen CO2-Bepreisung hat das Unternehmen offenzulegen, ob es interne CO2-Bepreisungssysteme implementiert hat.[1] Sofern dies der Fall ist, sind Angaben verpflichtend zu tätigen, inwieweit diese Systeme die Entscheidungsfindung und die Anreizsetzung der Implementierung der klimabezogenen Konzepte und Ziele unterstützen (ESRS E1.62). Nach ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Zustimmungsverfahren

Rz. 17 Die Zustimmung zur Kündigung ist nach § 170 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vom Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebs oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich (§ 126 BGB), also mit Originalunterschrift, oder elektronisch zu beantragen. Was für die Einhaltung der elektronischen Form erforderlich ist, ist streitig. Das LAG Hessen jedenfalls nimmt wegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.2 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 51 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit den eigenen Arbeitskräften oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf alle Arbeitskräfte des Unternehmens haben oder haben könne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen (§ 46 Abs. 1 AO). Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der nach § 46 Abs. 3 AO vorgeschriebenen Form der zuständigen Finanzbehörde nach Entstehung des Anspruchs anzeigt.[1] Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / Zusammenfassung

Optimale Honorargestaltung und Forderungsmanagement in eigener Sache minimieren das Risiko eigener Liquiditätsprobleme. Außenstände müssen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt bleiben. Richtiges Forderungsmanagement vermeidet Ärger und Stress. Ein gutes Honorarmanagement beinhaltet Weitblick, Fingerspitzengefühl und beschäftigt sich auch mit den Begriffen "Mandantenzufrie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 28): Der Gm... / 1. Vererblichkeit des GmbH-Geschäftsanteils

Grundsätzlich ist der GmbH-Geschäftsanteil vererblich (§ 1922 BGB, § 15 Abs. 1 GmbHG). Der GmbH-Geschäftsanteil geht mit dem Tod des Gesellschafters i.R.d. Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über.[1] Eine abweichende Regelung in der Satzung ist – anders als bei Personengesellschaften – unwirksam.[2] Anders als nach früherer Rechtslage gelten di...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.3 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 114 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen stellen insb. folgende Verpflichtungen dar (Rz 72): Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen, Übergangs- oder Sterbegelder, Altersteilzeitverpflichtungen, Jubiläumsverpflichtungen, Vorruhestandsgelder, Beihilfen. Rz. 115 Bei der Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen ist auf der ersten Stufe nach den zwei Modellen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltliche Ablösung des N... / 3. Einvernehmliche Aufhebung des Nießbrauchs

Die entgeltliche Aufhebung des Nießbrauchs erfordert keine Beurkundung; sie kann formfrei erfolgen (Bayer in Lutter/Hommelhoff, 21. Aufl. 2023, § 15 GmbHG Rz. 115). Die Schriftform ist jedoch empfehlenswert (Barry, RNotZ 2014, 401 [408]). Die Aufhebung ist der GmbH anzuzeigen, um zu vermeiden, dass diese im Vertrauen auf den Fortbestand des Nießbrauchs weiterhin Gewinne an d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltliche Ablösung des N... / 1. Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen

Behält sich der Schenker bei der Übertragung von Geschäftsanteilen den Nießbrauch vor (sog. Vorbehaltsnießbrauch), ist der Schenker für die Dauer des Nießbrauchs berechtigt, die Nutzungen des Geschäftsanteils zu ziehen (zum Nießbrauch als Gestaltungsinstrument im Bereich der Unternehmensnachfolge, auch zum Zuwendungs- und Vermächtnisnießbrauch: Barry, RNotZ 2014, 401; Mohr /...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 28): Der Gm... / 5. Ausscheiden eines Gesellschafters und Abfindung

Wenn im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist, dass die Anteile des Gesellschafters eingezogen werden und der Erbe nicht Gesellschafter bleibt, stellt sich die Frage nach einer Abfindung. Grundsätzlich wird die Zahlung einer Abfindung an die Erben vorausgesetzt, wenn ein Gesellschafter ausscheidet.[21] Angemessene Abfindungsregelungen: Die Höhe der Abfindung kann im Gesellschaftsv...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3.3 Satzungsmäßige Rücklage

Rz. 178 Zu den satzungsmäßigen Rücklagen i. S. d. § 266 Abs. 3 A. III. 3. HGB gehören nach h. M. nur die Rücklagen, die auf einer satzungsmäßigen Dotierungsverpflichtung – sog. Pflichtrücklagen – beruhen. Demgegenüber führen Satzungsbestimmungen, die nur zur Bildung von Gewinnrücklagen ermächtigen – sog. Ermessensrücklagen –, allein zur Dotierung der anderen Gewinnrücklagen....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / Zusammenfassung

Begriff Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz und ihren Arbeitsort in 2 verschiedenen Staaten haben und arbeitstäglich oder in anderen regelmäßig kurzen Abständen zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln. Weiter wird zwischen Ein- und Auspendlern unterschieden. Bezüglich Frankreich und Österreich gilt für Grenzgänger, dass Wohn- und Arbeitsort innerhalb einer bestim...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 1. Ausgangslage und Zielsetzung

Die Anerkennung von Sachverständigengutachten im Bereich der Verkehrswertermittlung von Immobilien insb. bei Banken, Behörden oder Gerichten kann regelmäßig nur dann erfolgen, wenn das Gutachten von einem Sachverständigen erstellt wurde, welcher über ein Zertifikat von einer gem. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle verfügt oder, die öffentlich bestellt oder vereidigt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: Bayern

Zusammenfassung Überblick Der Freistaat Bayern fördert gezielt bezahlbaren, qualitativ hochwertigen und sozial gebundenen Wohnraum – mit besonderem Augenmerk auf Dauerhaftigkeit und Barrierefreiheit. Die Mittel sind an klare Bedingungen gebunden (Belegungs-/Mietpreisbindungen, Kostenobergrenzen, DIN-Standards); ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kurz gesagt: Gut planen, DIN-ko...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / Zusammenfassung

Überblick Der Freistaat Bayern fördert gezielt bezahlbaren, qualitativ hochwertigen und sozial gebundenen Wohnraum – mit besonderem Augenmerk auf Dauerhaftigkeit und Barrierefreiheit. Die Mittel sind an klare Bedingungen gebunden (Belegungs-/Mietpreisbindungen, Kostenobergrenzen, DIN-Standards); ein Rechtsanspruch besteht nicht. Kurz gesagt: Gut planen, DIN-konform ausführen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3 Förderangebote

3.1 Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern Mietwohnungen 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF) Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10.4.2007 i. d. F. vom 1.7.2023, gültig ab dem 1.9.2023 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – DVWoR) vom 8.5.2007 i. d. F. vom 23.1.2024 Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023) vom 13.4.2023...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2 WFB-Eigenwohnraum (Teil 3 WFB) – Bau, Ersterwerb, Zweiterwerb

Zweistufiges System Die Eigenwohnraumförderung in Bayern ist ein zweistufiges System: Zum einen greift das WFB-Programm mit klar formulierten Darlehenshöhen (30 % Bau/Ersterwerb, 40 % Zweiterwerb), einem attraktiven Kinderbonus von 7.500 EUR sowie einem Bestandszuschuss von 10 % bis 50.000 EUR. Zum anderen ergänzt das BayernLabo-Programm diese Basis mit zinsgünstigen Darlehen...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, Tel.: 089-2192 02, Mail: buergerservice@stmb.bayern.de, Web: www.wohnen.bayern.de Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), Brienner Str. 22, 80333 München, Tel.: 089-2171 08, Mail: info@bayernlabo.de, Web: www.bayernlabo.de Zuständige Stellen für die Förderung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.1 Förderung im Überblick

Förderobjekte Gefördert werden Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb selbstgenutzten Wohnraums – ob Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Zweifamilienhäuser: Neubau/Ersterwerb: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten Zweiterwerb: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten Kinderzuschuss: einmalig 7.500 EUR je Kind Zusätzlicher Bestandszuschuss bei Zweiterwerb/Ersatzneubau: 10 % der Kost...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.3 Bedingungen

Selbstnutzung Bau oder Kauf erst nach Bewilligung. Selbstnutzungspflicht: Der Wohnraum muss über eine Dauer von 15 Jahren selbst genutzt werden (Belegungsbindung). Eigenleistungen: Förderempfänger sollten meist einen Eigenmittelanteil (z. B. 15–25 % der Kosten) nachweisen. Haushaltsmittelabhängig: Kein Rechtsanspruch – Bewilligung erfolgt nach haushaltsrechtlicher Lage.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Modernisierung von Mietwohnraum und Pflegeplätzen

Zielsetzung Das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) fördert die Erneuerung und energetische wie soziale Aufwertung bestehender Mietwohngebäude (mindestens drei Wohnungen) sowie Modernisierungen in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Richtlinie wurde 2022 eingeführt, zuletzt im November 2024 angepasst und gilt in der derzeitigen Fassung bis zum 31.12.2026. 3.3.1 Was g...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.8 Mehr Wohnfläche für rollstuhlgerechte Planung

Bei rollstuhlgerechter Planung kann die anrechenbare Wohnfläche einer geförderten Wohnung um bis zu 15 m2 erhöht werden (z. B. breitere Bewegungsflächen). Diese Regel verbessert die Kostenansatzbasis für die Förderung (mehr m2 × KOG), ist aber an die DIN-Planung gebunden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.2 Einkommensgrenzen (Art. 11 BayWoFG)

Haushalte Die Förderung ist ausschließlich Haushalten zugänglich, deren Gesamteinkommen die folgenden Grenzen nicht überschreitet: Einpersonenhaushalt: bis 28.300 EUR/Jahr Zweipersonenhaushalt: bis 43.200 EUR/Jahr Zusatz pro weitere Person (z. B. Partner): 10.700 EUR Zusatz pro Kind: 3.200 EURmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Verfahren

Antragstellung mit Einkommensnachweisen beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Bewilligung durch die jeweilige Behörde. Auszahlung erfolgt durch die BayernLabo, begleitet durch Baubegleitung und Ratenabrufe.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Was genau wird gefördert?

Anpassung von Pflegplätzen Gefördert werden projektbezogen Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, konkret: energetische Sanierungen, Instandsetzungen, Barriereanpassungen, wohnwertverbessernde Modernisierungen und – bei Pflegeeinrichtungen – die Schaffung oder Anpassung von Pflegeplätzen. Maßgeblich sind die förderfähigen Modernisierungs- und Erneuerungskosten, die in der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.7 Leistungsfreies Darlehen / Zuschuss für Anpassungen

Bis zu 10.000 EUR Für die behindertengerechte Anpassung bestehenden Wohnraums (Eigen- oder Mietwohnungen) kann der Freistaat ein leistungsfreies Darlehen bzw. einen Zuschuss gewähren — typischer Wert: bis zu 10.000 EUR pro Maßnahme/Einheit (z. B. für Schwellenfreiheit, Türverbreiterungen, Sanitär-Umbau). Das Programm ist darauf ausgelegt, Eigentümer und Vermieter bei kleinere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1 Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern

Mietwohnungen 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF) Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.9 Formale Voraussetzungen & Nachweise

DIN 18040-2 DIN-Konformität (DIN 18040-2): Für eine Darlehens-Erhöhung oder Flächenerweiterung müssen die Pläne und Ausführungen der DIN 18040-2 entsprechen; eine bloße Absicht reicht nicht. Legen Sie Planungsnachweise und ggf. Gutachten vor. Einkommensgrenzen & Fördervoraussetzungen: Auch bei barrierefreien Maßnahmen gelten die allgemeinen Fördergrenzen (Art. 11 BayWoFG) und ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.2 Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)

Ohne Rentabilitätsdruck Die aufwendungsorientierte Förderung (AOF) richtet sich – anders als EOF – nicht an einkommensabhängige Mietpreise, sondern ermöglicht eine dauerhaft tragbare Finanzierung durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen. Ideal für Mietwohnprojekte ohne Rentabilitätsdruck, aber mit sozialer Ausrichtung. Förderstruktur & Zuschüsse Allgemeiner Zuschuss: bis zu 60...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.2 Geldwerte: Zuschüsse und Darlehen (aktuelle Werte)

Förderung Die Finanzarchitektur des Programms ist zweigleisig: ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo plus ergänzende (einmalige) Zuschüsse. Darlehen: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten (zinsgünstig, Laufzeiten und Tilgungsregeln sind definiert; Tilgungsbeginn frühestens nach zwei tilgungsfreien Jahren). Die BayernLabo wickelt die Darlehen ab. Allgemeiner (Basis-)Z...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.6 Was ist konkret möglich? Zahlen und Mechanik

Erhöhung des objektabhängigen Darlehens für rollstuhlgerechte Wohnungen Rollstuhlgerechte Wohnung Wenn eine Wohnung nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht geplant wird, darf das auf diese Wohnung entfallende objektabhängige Darlehen um 15 % erhöht werden. Das betrifft also nicht pauschal das ganze Vorhaben, sondern die konkrete Wohnungsquote, die rollstuhlgerecht ausgeführt ist. Pr...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.4 Pflegeeinrichtungen: gesonderte Werte und Vorgaben

Stationäre Pflegeeinrichtungen Für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten besondere Modalitäten: die Förderung deckt Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen mit eigenständigen Zuwendungswerten. Je nach Maßnahme können Zuschüsse/Beihilfen pro Pflegeplatz im fünfstelligen Bereich liegen; für vollstationäre Dauerpflegeplätze sind Zuwendungen bis zu 60.000 EUR je neu geschaffenen Pla...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Bedingungen, Bindungen und technische Mindestanforderungen

Bedingungen Mindestgröße: gefördert werden in der Regel Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Technische Mindestanforderungen: die förderfähigen Maßnahmen folgen u. a. den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) / BEG-WG oder BEG-Einzelmaßnahmen; die BayModR verweist auf diese technischen Mindestanforderungen und auf die Anlage zu den Richtlinien...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.5 Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung (WFB – Teil 4)

Ausstattungsmerkmal Die bayerische Wohnraumförderung berücksichtigt Barrierefreiheit nicht als Randthema, sondern als förderfähiges Ausstattungsmerkmal mit eigenen Zuschuss- und Darlehensvorteilen. Teil 4 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2023) sieht explizit Bausteine für die behindertengerechte Anpassung vor: vom leistungsfreien Darlehen für kleinere Anpassungen bis h...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Zielsetzung Bayerns soziale Wohnraumförderung setzt auf ein ausgewogenes, auf einkommensschwächere Haushalte zugeschnittenes Modell: Die einkommensorientierte Förderung (EOF) zielt darauf ab, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – mit einer Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, Förderzuschüssen und Mietentlastung. Zielsetzung & Mechanik Anspruchsberechtigte Die Förderung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Menschen mit Behinderung, V... / 4.3 Behindertengerechte Fahrzeugumrüstung

Ebenso sind die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Fahrzeugs neben der Pauschale – allerdings gemindert um die zumutbare Belastung[1] – in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn der Mensch mit Behinderung außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist.[2] Solche Aufwendungen erhöhen nicht den Wert des Kfz. Sie stell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drohnen für den Arbeitsschu... / 1.3 Betriebskategorien

Die neue EU-Verordnung führte 2 grundlegende Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen. Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in 3 Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die 3 Betriebskategorien für F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.8 Eigeneinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 22 Zur Erreichung einer gleichbleibend hohen Qualität aller Rehabilitationsdienste und -einrichtungen überträgt Abs. 4 die in den Verträgen zu vereinbarenden Regelungsbereiche des Abs. 1 Nr. 1 – Qualitätsanforderungen, Nr. 3 – Rechte und Pflichten der Rehabilitanden, Nr. 4 – angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten der Rehabilitanden, Nr. 5 – personenbezogener Datenschutz und Nr....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.5 Sonstiges

Rz. 19 Aus der Rechtsprechung des BSG lässt sich die Frage, ob eine Pflicht besteht, im Falle einer Umstellung der Rechtsgrundlage nochmals genau dieselbe Anhörung durchzuführen, wenn diese bereits zu allen in Betracht kommenden Aspekten erfolgt ist, ohne Weiteres beantworten, sodass keine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung veranlasst ist (Bay. LSG, Beschluss v. 6.11....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.4 Sonderregelungen zur Meldepflicht

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 erlaubt es den Agenturen für Arbeit, Arbeitslose zu einer konkreten Tageszeit zur Meldung zu bitten. Damit kann den individuellen Steuerungssystemen zur Kundenbetreuung, z. B. die terminierte Beratung oder Antragsannahme, aber auch den Terminfolgen für ärztliche oder psychologische Untersuchungen Rechnung getragen werden. Der Arbeitslose hat einen nach T...mehr