Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Hinreichende Verbindung von Erziehungszeiten/Versicherungszeiten im für die Rente leistungspflichtigen Mitgliedstaat – Anm. zu EuGH, Urteil vom 22. 2. 2024, Rs. C-283/21, SGb 2024, 540. ders., Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018, 192. Creytz, Fälligkeit und Verjährung von Beiträgen zur Rentenversicherung f...mehr

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§ 9 Muster / B. Liste der Höhe der geringfügigen Auslagen

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zfs 11/2025, Beginn der Ver... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Freistaat Bayern nimmt die Beklagten aus übergegangenem Recht seines Beamten L. auf Schadensersatz in Anspruch. [2] Der im Dienst des Klägers stehende Polizeibeamte L. erlitt am 9.10.2011 bei einem privaten Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen. Die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach steht außer Streit. Mit Schreiben vom 13.10.2017 forderte der Kläg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Verwaltungsanordnung in Bayern

Rz. 48 Das Bundesland Bayern hat am 21.11.2000, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4.12.2014, eine neue Verwaltungsanordnung betreffend die Aufnahme von Nottestamenten durch die ersten Bürgermeister erlassen.[53]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Soweit die beschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, wird der Wert des übergegangenen (vererbten) bzw. übertragenen Landguts abweichend von den Vorgaben des § 2311 BGB nach dem Ertragswertverfahren, § 2049 Abs. 2 BGB, bestimmt und dieses Ergebnis der Pflichtteilsberechnung zugrunde gelegt. Ob der Übernehmer in der Lage wäre, auf der Grundlage des Verke...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Ausschlagung des Sozialhilfeempfängers

Rz. 13 Schließlich kann auch der Sozialhilfeträger die Entscheidung über die Erklärung der Annahme oder der Ausschlagung nicht nach § 93 SGB XII an sich ziehen.[19] Denn auch ein sozialhilfeberechtigter Erbe ist befugt, als Ausdruck der "negativen Erbfreiheit", die ihm zugefallene Erbschaft auszuschlagen.[20] Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass die Ausschlagung der Erb...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / III. Weitere Nachweismöglichkeiten

Rz. 12 Eine Erleichterung hinsichtlich der Nachweise der Erbfolge stellt § 35 Abs. 3 GBO dar, wonach es dem Grundbuchamt erlaubt ist, von den unter § 35 Abs. 1 u. 2 GBO vorgegebenen Nachweisen abzuweichen, sofern der Grundstückswert nicht höher ist als 3.000 EUR und die Beschaffung der Erbfolgenachweise unverhältnismäßig schwierig und kostenintensiv wäre. Das Grundbuchamt ka...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Richterliche Beurkundung

Rz. 11 Durch den zum 1.1.1970 aufgehobenen § 167 FGG war die Vornahme gerichtlicher Beurkundungen dem Einzelrichter bei den AG übertragen. Außerhalb ihres Amtsbezirks durften diese nach den §§ 2, 166 FGG nur bei Gefahr im Verzug tätig werden. Ob und inwieweit derartige, vor der Einführung des BeurkG durch Richter außerhalb ihres Amtsbezirks vorgenommene Beurkundungen gültig ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verhältnis zu landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 47 Die Nachfolge in einen "Hof" wird in einzelnen Bundesländern durch spezialgesetzliche Vorschriften geregelt, die die allgemeinen Vorschriften des BGB überlagern und einschließlich der Testierfreiheit einschränken.[85] In Bayern, dem Saarland und den neuen Bundesländern fehlen spezialgesetzliche Regelungen, sodass der Rechtsübergang im Erbfall ausschließlich nach den V...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten

Rz. 24 Die Hinterlegung nach § 1960 BGB richtet sich nach den landesrechtlichen Hinterlegungsgesetzen.[75] Die für die Hinterlegung früher geltende Hinterlegungsordnung ist mit Gesetz vom 23.11.2007 zum 1.12.2010 außer Kraft getreten. Rz. 25 Die amtliche Inverwahrnahme kommt bspw. bei Bargeld, Sparbüchern,[76] Schmuck, Edelmetallen, Wertpapieren oder sonstigen kleineren Wertg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen und Apotheken

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[722] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[723] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Zuweisung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Rz. 74 In den Bundesländern Bayern, Berlin, Saarland und in den neuen Bundesländern bestehen keine gesetzlichen Sonderregelungen im Höferecht. Allerdings gilt es §§ 13 ff. GrdstVG zu beachten, wonach der landwirtschaftliche Betrieb nach gesetzlicher Erbfolge nur einem Miterben zugewiesen werden kann. Die übrigen Miterben erhalten dann auf Grundlage des Ertragswerts einen Abf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Form der Ausschlagungserklärung

Rz. 2 Als Form schreibt Abs. 1 Hs. 2 die Niederschrift des Nachlassgerichts oder die öffentliche Beglaubigung der Ausschlagungserklärung vor. Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird durch Abs. 2 dahin konkretisiert, dass für die Niederschrift die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes und damit vor allem die §§ 8 ff. BeurkG gelten. Zuständig beim Nachlassgericht ist der R...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2312 BGB bildet eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[1] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in bäuerlichen Familien liegt nach Auffassung des BVerfG im öffentlichen Interesse.[2] Insbesondere soll der Erbe davor geschützt werden, wegen der Befriedigung der Pflichttei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sicherungsbedürfnis

Rz. 11 Nicht in allen Fällen, in denen Unklarheit über den endgültigen Erben besteht, können staatliche Fürsorgemaßnahmen angeordnet werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses, das auf der einen Seite staatliches Einschreiten begründet, auf der anderen Seite aber auch begrenzt.[32] Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, hat da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Vorgaben von § 2312 BGB sind prinzipiell für alle pflichtteilsrechtlichen Ansprüche zu beachten,[15] also nicht nur i.R.d. Berechnung des ordentlichen Pflichtteils, sondern auch beim Pflichtteilsrestanspruch. Bei der Berechnung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche setzt die Anwendung des Ertragswertprivilegs jedoch voraus, dass jedenfalls im Zeitpunkt des Erbfal...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 17 Hinterlässt ein Erblasser Vermögen, welches von einer Höfeordnung erfasst wird, zählt also auch ein Bauernhof zu dem Nachlass, besteht eine besondere sachliche und örtliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 Abs. 2 HöfeO [31] in Abweichung von §§ § 342 Abs. 1 Nr. 6, 343 FamFG. Bundesländer, in denen die HöfeO zur Anwendung gelangt, sind: Hamburg, Niede...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die "amtliche" Aufnahme des Inventars nach dieser Bestimmung erfordert stets einen Antrag des Erben. Ein Vermächtnisnehmer oder sonstiger Nachlassgläubiger kann den Antrag nicht stellen. Weil aber ein Miterbe für den gesamten Nachlass ein Inventar errichten kann, ist er auch befugt, den Antrag nach § 2003 BGB zu stellen.[4] Im Übrigen können – neben dem Erben und Miter...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Keine Sittenwidrigkeit bei Verzicht zu Lasten der Sozialleistungsträger; keine Unwirksamkeit bei Insolvenz

Rz. 61 Ein geschäftsfähiger Sozialleistungsempfänger kann einen wirksamen Pflichtteilsverzicht erklären, der sich im Ergebnis zu Lasten des Sozialleistungsträgers auswirkt. Dieser kann bei einem wirksamen Verzicht den Pflichtteilsanspruch nicht auf sich überleiten. Die Sittenwidrigkeit und damit die Nichtigkeit nach § 138 BGB wurden – zum Teil mit ähnlichen Überlegungen wie ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 4 Voraussetzung für die Feststellung nach Abs. 1 ist, dass der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt wird. In Ergänzung dazu regelt § 1965 Abs. 1 S. 1 BGB, dass der Feststellung eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte vorauszugehen hat (siehe insoweit Kommentierung zu § 1965). Rz. 5 Nach der Regelung des § 26 FamFG hat d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Lebensversicherung

Rz. 31 Für die Bestimmung des Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung findet § 2077 BGB keine Anwendung. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei einer letztwilligen Verfügung, wenn der Ehegatte als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung eingesetzt wird. Für den Fall, dass der Ehegatte eingesetzt wurde, die Ehe, die bei Abschluss der Versicherung bestand, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Auslegungsregel

Rz. 6 Abs. 1 enthält eine Auslegungsregel. Danach ist die Anordnung des Erblassers, dass ein Miterbe das Recht haben soll, ein Landgut zu übernehmen, im Zweifel zugleich dahingehend zu verstehen, dass das Gut bei Übernahme mit dem Ertragswert auf den Erbteil anzurechnen ist.[8] Dieser Fall tritt also nur dann ein, wenn kein anderer Wille des Erblassers in der letztwilligen V...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Verzögerung und sonstige Hindernisse bei der Bestimmung

Rz. 29 Im Gegensatz zu § 319 Abs. 1 S. 2 BGB regelt § 2048 BGB nicht den Fall der Verzögerung und sonstige Hindernisse (Geschäftsunfähigkeit oder Tod) bei der Bestimmung durch den Dritten. Aus den Motiven ist nicht erkennbar, dass dies absichtlich geschehen ist und so die Möglichkeit der entsprechenden Anwendung des § 319 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen wäre. Maßgebend ist au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Gesellschaftsrechtlich begründete Korrekturerfordernisse – Einzelfälle

Rz. 290 Unterschiede zwischen dem quotalen Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und dem ihm zustehenden Gewinnanteil können ohne weiteres gesellschaftsvertraglich vereinbart werden. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber selbst in § 709 Abs. 3 BGB (vor dem MoPeG in § 722 BGB a.F.) vorgesehen hat, dass in der GbR die Gewinne im Zweifel (also bei fehlender Reg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 36 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO.[79] Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur so weit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Die steuerrechtliche Verantwortung des Testamentsvollstreckers ist mit seiner zivilrechtlichen Aufgabenstellu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Auseinandersetzung des Nachlasses nach den gesetzlichen Regeln der Bruchteilsgemeinschaft (§§ 752 ff., 2042 Abs. 2 BGB) führt häufig zu einer Zerschlagung langfristig gewachsener Vermögenswerte. Dies lässt sich durch Anordnungen gem. § 2048 BGB vermeiden. Um Zweifel auszuschließen, regelt das Gesetz in § 2048 BGB ausdrücklich die Möglichkeit des Erblassers, durch l...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kirchensteuerpflicht; Nachweis des Wiedereintritts in die Kirche

Leitsatz 1. An die Feststellungen des Finanzgerichts zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung i.V.m. § 560 der Zivilprozessordnung). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen. 2. Die Finanzgerichte dürfen sich bei ihren Ermittlungen zum innerkirchlichen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Familienstiftung

Rz. 62 Die sog. Familienstiftung[80] (siehe auch Rdn 140 ff.) ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nach ihrem Stiftungszweck in erster Linie oder jedenfalls wesentlich den Interessen einer oder mehrerer Familien dient. Welchen Umfang diese Familienförderung haben muss, is...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 3 Das SGB IX zielt darauf, die selbstbestimmte Teilhabe des behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Hierzu gehört z.B. das Zustimmungserfordernis des Integrationsamts bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber (§§ 168 SGB IX ff.),[3] Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX),[4] vorg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Prüfung durch Registergericht

Rz. 225 Das Registergericht prüft Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung (Legitimation des Anmelders, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen).[948] Zudem hat es zu prüfen, ob der der Eintragung zugrundeliegende Beschluss rechtswirksam ist, ob er nichtig, wirkungslos oder schwebend unwirksam ist.[949] Falls es dies verneint, darf es Änderung nicht eintrag...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Nießbrauch an Geschäftsanteilen

Rz. 196 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB ist Nießbrauch am Anteil[863] zulässig; dieser hat oft auch steuerliche Gründe.[864] Die Bestellung des Nießbrauchs am Anteil entspricht dessen Übertragung, § 1069 Abs. 1 BGB, ist also formbedürftig gem. § 15 Abs. 3 GmbHG (vgl. Rdn 172); die Beschränkungen nach § 15 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 188) gelten auch für die Nießbrauchbestellung.[865] Die ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Geschäftsführer

Rz. 155 Einberufungskompetenz haben nach § 49 Abs. 1 GmbHG die Geschäftsführer[666] (im Liquidationsstadium die Liquidatoren[667]). Jeder Geschäftsführer ist allein berechtigt, auch bei Gesamtgeschäftsführung und -vertretung.[668] Der Gesellschaftsvertrag kann ihre Kompetenz im Grundsatz einschränken (§ 45 Abs. 2 GmbHG).[669] Jeder Geschäftsführer hat (im Gesellschaftsvertra...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1 ff.). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen ei...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 94 Zuständig für den Aufhebungsantrag ist, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, das OLG, in dessen Gerichtsbezirk sich der Ort des Schiedsverfahrens befindet (§ 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). In Bundesländern mit mehreren OLGs kann per Rechtsverordnung eines von ihnen mit einer ausschließlichen Spezialzuständigkeit versehen werden (Abs. 5), so ges...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Muster: Revisionsbegründung (samt Antrag)

Rz. 95 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.28: Revisionsbegründung (samt Antrag) An das Bundesverwaltungsgericht In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Beklagter – Aktenzeichen:...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / VIII. Muster: Berufungsbegründung (samt Antrag)

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.26: Berufungsbegründung (samt Antrag) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof In der Verwaltungsstreitsache _________________________ – Kläger – – Berufungskläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt _________________________ – Be...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 2. Klageschrift

Rz. 26 Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben, § 81 VwGO. Sie muss den Kläger, den Beklagten mit ladungsfähiger Anschrift nach § 130 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO und den Gegenstand des Klagebegehrens enthalten, soll – muss aber noch nicht – einen Antrag und die zur Begründung dienenden Tatsachen enthalten, § 82 VwGO;...mehr

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§ 16 Franchiserecht / 2. Sozialversicherungsrecht

Rz. 14 Von wirtschaftlicher Relevanz für den Franchisenehmer ist die Frage seiner Sozialversicherungspflichtigkeit.[24] Regelmäßig unterfällt ein Franchisenehmer mangels "persönlicher Abhängigkeit" als Selbstständiger nicht der Sozialversicherungspflicht gem. § 7 SGB IV, wobei diese Frage rechtsverbindlich nur durch ein Statusverfahren nach § 7a SGB IV für die Beteiligten ge...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 34 Presserecht / a) Verfahrensart

Rz. 10 Die Landespressegesetze sowie die Landesrundfunk- und Mediengesetze haben das Gegendarstellungsverlangen als einstweiliges Verfügungsverfahren ausgestaltet. Damit soll gewährleistet werden, dass zeitnah zu der Veröffentlichung der Erstmitteilung eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden kann. Praktisch bedeutet dies, dass nur die in einem Eilverfahren zugelassenen...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Statusverfahren

Rz. 92 Ändern sich die Verhältnisse der AG mit der Folge, dass der Aufsichtsrat nicht mehr ordnungsgemäß zusammengesetzt ist, hat der Vorstand dies nach § 97 Abs. 1 AktG bekannt zu machen und anzukündigen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zukünftig zusammengesetzt wird, wenn nicht das Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG binnen Monatsfrist eingeleitet w...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Einspruchsverfahren

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzamtes mit dem Fall nur d...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 3. Gebühren

Rz. 7 Nach den dem § 80 Abs. 2 VwVfG nachgebildeten Landesverwaltungsverfahrensgesetzen,[15] die im bauaufsichtlichen Verfahren einschlägig sind,[16] sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren[17] nur erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Anwalts für notwendig erklärt wurde. Hierüber hat die Widerspruchs- oder Abhilfebehörde von Amts weg...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 8. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 9 Angesichts des im öffentlichen Recht oft einschlägigen Auffangstreitwerts von 5.000 EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) und der eher zurückhaltenden Wertbemessung des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit[16] bietet es sich gerade hier dringend an, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Nach § 80 Abs. 3 S. 2 VwVfG sind die gesetzlich festgelegten (also nicht die vereinbar...mehr