Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.2 Zivilrechtliche Formen der Bürogemeinschaft

Die so nach dem tatsächlichen Erscheinungsbild bestimmte Bürogemeinschaft kann aus sehr unterschiedlichen Rechtsbeziehungen der in einer solchen Gemeinschaft vereinigten Personen herrühren. Mit der bürgerlich-rechtlichen Gemeinschaft[1] verbindet sie nur, dass die faktischen Verhältnisse, nicht ein Rechtsgeschäft zur Entstehung erforderlich sind. Aber die Voraussetzung, dass...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.4 Konfessionsverschiedene Ehe

Bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gilt hier in allen Bundesländern außer Bayern der Halbteilungsgrundsatz. Dabei wird der Kirchensteuerhebesatz auf die Hälfte der um die Korrekturen nach § 51a EStG ermittelten Maßstabsteuer angewandt. Praxis-Beispiel Kirchensteuerberechnung nach dem Halbteilungsgrundsatz Ehepaar, wohnhaft in Baden-Württemberg, Ehemann rk., Ehefrau ev...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6 Erhebungsverfahren

Die Verwaltung der KiESt und der KiLSt erfolgt durch die Finanzämter. Nur in Bayern erfolgt die Verwaltung der KiESt durch die Kirchensteuerämter. 6.1 Erlass und Stundung Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.4 Höhe des Zwangsgelds

Das Zwangsgeld darf nach § 329 AO 25.000 EUR nicht überschreiten. Bis dahin liegt die Höhe im Ermessen der Finanzbehörde. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Finanzämter sind gehalten, bei erstmaliger Androhung eines Zwangsgelds wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung i. d. R. mindestens 200 EUR festzusetzen.[1] Im Übrigen soll der festzusetzende Betrag ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.4 Rechtsweg in Kirchensteuerangelegenheiten

In Kirchensteuerangelegenheiten muss stets geprüft werden, ob der Verwaltungsrechtsweg oder der Finanzrechtsweg gegeben ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Unfallversicherungsrechtliche Definition von Dienstreisen

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.[1] Die Tätigkeit muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität). Diese Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 4 Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes

Während einer Dienstreise ist ein Versicherter nicht bei allen Verrichtungen ununterbrochen unfallversicherungsrechtlich geschützt. Gerade bei längeren Dienstreisen lassen sich im Ablauf der einzelnen Tage in der Regel Verrichtungen unterscheiden, die mit der Tätigkeit für das Unternehmen wesentlich im Zusammenhang stehen, und solche, bei denen dieser Zusammenhang in den Hin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.5 Glaubensverschiedene Ehe

Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wird die KiSt nur von dem Ehegatten erhoben, der Mitglied der steuerberechtigten und steuererhebenden ­Religionsgemeinschaft ist. Der Anteil des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten an der gemeinschaftlichen Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die sich bei Anwendung des Einkommensteuer-Grundta...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 3.1 Kappung der Kirchensteuer

Man versteht darunter die Festlegung eines Höchstbetrags, berechnet auf einen bestimmten Prozentsatz des vom Finanzamt rechtskräftig veranlagten zu versteuernden Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine bestimmte Höhe, die Kappungsschwelle, tritt ein Steuervorteil ein, da der Prozentsatz (Kappungssatz) des zu versteuernden Einkommens feststeht, während die KiSt durch die Fo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.1 Allgemeines

Zweck der Gesamtschuldaufteilung nach den Vorschriften der §§ 268ff. AO [1] ist es, den einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten im Fall der Vollstreckung nicht schlechter zu stellen als einen Einzelschuldner. Jeder Ehegatte kann beantragen, dass die Vollstreckung wegen der geschuldeten Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269–27...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 7.2 Berechnung des Steuerabzugs

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / Gebäudesanierung

Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen[1] bei Gesundheitsgefährdung durch Asbest, Formaldehyd und Holzschutzmittel sind, soweit nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorliegen, abziehbar. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen der vollständigen Entsorgung nicht sanierungsfähiger Wirtschaftsgüter.[2] Die abstrakte Gefährlichkeit solcher Stoffe genügt nicht. Eine Gesundhe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Perspektiven einer Internat... / 4.3 Von der bilanz- zur solvenzorientierten Dividende

Auch hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Zahlungsbemessungsfunktion, also der Dividenden des Einzelabschlusses, bieten sich mehrere Lösungen an. Einerseits könnten unrealisierte Gewinne nach dem in § 268 Abs. 8 HGB enthaltenen System mit einer speziellen Ausschüttungssperre belegt werden. Andererseits könnte die Bindung des Ausschüttungsvolumens an das bilanziell erwirts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Arbeitsablehnung

Rz. 22 Ein versicherungswidriges Verhalten stellt es nach § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III auch dar, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antri...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.2 Lösung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Aber auch wenn die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt, kann dies zu einem Sperrzeit-Tatbestand führen. Zwar ist in der bloßen Hinnahme einer vorher nicht abgesprochenen Arbeitgeberkündigung, selbst wenn diese sich als rechtswidrig erweist, kein versicherungswidriges Verhalten zu sehen. Dies ist aber schon dann anders, wenn der Beschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 6.8 Fehlende Gefährdungsbeurteilung

Liegt keine Gefährdungsbeurteilung vor, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 5 ArbSchG dar. Das ArbSchG selbst enthält keinen unmittelbaren Bußgeldtatbestand, sofern Arbeitgeber gegen die in § 5 ArbSchG enthaltenen Vorschriften verstoßen[1] . Allerdings können die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. das Gewerbeaufsichtsamt; vgl. § 1 Abs. 1 ZustV-GA) ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9 Beschwerderecht der Beschäftigten

Adressat arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften ist der Arbeitgeber. Er ist folglich für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Sofern er sich nicht an die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften hält, stellt sich die Frage, ob sich Beschäftigte dann an die zuständigen Aufsichtsbehörden (in Bayern z. B. an die Gewerbeaufsicht) wenden dürfen. Diesbezüglich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Beendigungstatbestände

Rz. 9 Als Beendigungstatbestände kommen Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, arbeitsgerichtliche Vergleiche sowie Auflösungsurteile [1] in Betracht. Diese Aufzählung ist indes nicht abschließend. Auch wenn eine Entlassungsentschädigung gerade deswegen gewährt wird, weil das Arbeitsverhältnis auf sonstige Weise beendet wurde, führt dies unter den Voraussetzungen von § 158 SG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 10.1 Kostentragungsverpflichtung

Gem. Art. 6 Abs. 5 RL 89/391/EWG ist festgelegt, dass die Kosten für Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf keinen Fall zulasten der Beschäftigten gehen dürfen. Die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgabe erfolgte durch § 3 Abs. 3 ArbSchG welcher regelt, dass die Kosten für Maßnahmen nach dem ArbSchG (und den aufgrund des ArbSchG erlassenen Rechtsverordn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.4 Bei Meldeversäumnis

Rz. 52 Ein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die die Meldung oder das Erscheinen unmöglich machen oder erschweren, sodass ein anderes Verhalten unter Abwägung der Interessen des Arbeitslosen und der Agentur für Arbeit nicht zugemutet werden konnte. Hierzu zählen insbesondere plötzliche Erkrankungen, Vorstellungsgespräche bei ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 9.3 Beschwerde an die Behörde

Hilft der Arbeitgeber der erfolgten Beschwerde nicht ab, so hat der Beschäftigte nun das Recht, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden. Einer Beschwerde wird dann nicht durch den Arbeitgeber abgeholfen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich kundtut, dies nicht zu wollen oder er im Rahmen einer angemessenen Frist nicht auf die Beschwerde reagiert. Kann der Arbeitge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Maßgebliche Kündigungsfrist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 11 Hat der Arbeitgeber die für ihn geltende ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, so kommt eine Anwendung des § 158 SGB III nicht in Betracht, es sei denn, die Regelung des § 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder Satz 4 SGB III findet Anwendung. Ordentliche Kündigungsfrist meint dabei diejenige Frist, die der Kündigende nach gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder einzelvert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 7 Gleichwohlgewährung

Rz. 31 Ähnlich wie § 157 Abs. 3 SGB III ordnet § 158 Abs. 4 Satz 1 SGB III an, dass das Arbeitslosengeld auch für die Zeit geleistet wird, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, soweit der Arbeitslose die Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. Wirtschaftlich betrachtet, tritt bei einer solchen Gleichwohlgewährung die Bundesagentur für Arbeit i. H. d. Arbe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.5 Maßnahmeabbruch und Maßnahmeausschluss

Rz. 34 Eine Sperrzeit kann ebenfalls eintreten, wenn der Arbeitslose eine Maßnahme i.S.v. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III ohne wichtigen Grund abbricht oder durch maßnahmewidriges Verhalten Anlass für seinen Ausschluss aus einer solchen Maßnahme gibt. Der Abbruch einer Maßnahme setzt aber voraus, dass der Arbeitslose zuvor in den Teilnehmerkreis der Maßnahme aufgenommen wu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Der Ruhenszeitraum beginnt jeweils nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für dessen Beendigung die zu beachtende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder dieses beantragt. Dieser Termin ist selbst dann maßgeblich, wenn der Arbeitslosengeldanspruch zugleich ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.3 Ruhenszeitraum bei Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 26 Der Ruhenszeitraum endet darüber hinaus nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund hätte kündigen können. In einem solchen Fall kann gerade nicht angenommen werden, dass eine Entlassungsentschädigung Vergütungsbestandteile für die Zeit nach der Kündigun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Wichtiger Grund

Rz. 44 Nach § 159 Abs. 1 SGB III tritt eine Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens nicht ein, wenn der Arbeitslose für dieses Verhalten einen wichtigen Grund hat. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im Hinblick auf den jeweiligen Sperrzeit-Tatbestand auszulegen ist. Insofern wird regelmäßig eine Gesamtbeurteilung aller Umstände des konk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.4 Treuhand und Erbschaftsteuer

Im Erbschaftsteuerrecht ist die Zurechnungsregel bei wirtschaftlichem Eigentum nicht anwendbar. Zivilrechtlich betrachtet geht bei Übertragung der Treugeberstellung der Anspruch des Treugebers gegen den Treuhänder auf Herausgabe des Treuguts über. Wichtig Erbschaftsteuer: Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände Gegenstand der Zuwendung ist der Herausgabeansp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Die Regelung findet gemäß § 93 Abs. 3 SGB III auch bei Ansprüchen auf einen Gründungszu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Meldepflichtiger Personenkreis

Rz. 2 Nach der jetzigen Fassung des § 38 Abs. 1 SGB III betrifft die dort niedergelegte Meldeobliegenheit nicht mehr nur alle Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sondern alle diejenigen, die aus einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ausscheiden. Dies wird auch noch einmal in § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III betont, der vorsieht, dass die Meldepflichten nach §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Folgen einer fehlerhaften Beschlussfassung

Rz. 70 Hat der gesetzliche Vertreter anstatt eines eigentlich zu bestellenden Ergänzungspflegers für den Minderjährigen die Stimmen bei der Beschlussfassung abgegeben, hat er insoweit als vollmachtloser Vertreter des Ergänzungspflegers gehandelt, sodass die abgegebene Stimme schwebend unwirksam ist. Der Ergänzungspfleger kann folglich die Stimmabgabe nachträglich gem. § 177 ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer (Übersicht)

Überblick Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer von dem im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) festgelegten Steuersatz von 3,5 % abweichen und eigenständig einen anderen Steuersatz festlegen. Davon haben inzwischen die meisten Bundesländer Gebrauch gemacht. Nur Bayern hat bisher noch keine Erhöhung geplant. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 11 des Grunderwerbsteuergese...mehr