Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.3 Schienenwege

Rz. 25 Schienenwege dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn die darauf verkehrenden Eisenbahnen oder Straßenbahnen von der Allgemeinheit benutzt werden können und auch so benutzt werden. Entscheidend für die Frage, ob die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen ist, ob den Betreibern eine Betriebs- und Beförderungspflicht übertragen ist. Jedermann, der die Beförderungsbed...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.1 Geschichtliche Bedeutung

Die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerks ist als wichtigster Schutzgrund in allen Denkmalschutzgesetzen mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bremen ausdrücklich genannt. Das bedeutet aber nicht, dass die geschichtliche Bedeutung eines Bauwerks in diesen beiden Ländern keine Rolle spielen würde. Vielmehr ist der historische Bezug schon mit Rücksicht auf die Abgrenzung de...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.4 Stallhaltung von Haustieren

Bei der Stallhaltung von Haustieren handelt es sich im Fall von Geräusch- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft um Einwirkungen, die von einer bau- und/oder immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage verursacht werden. Hinweis Tierhaltung Einmal abgesehen von einem kleinen Holzverschlag im Garten, in dem etwa Kaninchen untergebracht sind und der die baurechtliche Genehm...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 3.4 Fensterrechtsanspruch bei Unterschreiten des Grenzabstands

Bei Unterschreiten des Grenzabstands ohne seine Zustimmung kann der Nachbar die Beseitigung des Fensters oder sonstigen Bauteils nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen. Dies betrifft die Mehrzahl der Bundesländer. Besonderheiten gelten für Baden-Württemberg und Bayern (siehe hierzu Kap. 5.1 und 5.2).mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

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Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.2.1 Freizeitlärmrichtlinie

Diese gesetzliche Vorgabe wird in Nr. 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie dahingehend konkretisiert, dass für Veranstaltungen im Freien und/oder in Zelten bei sog. "seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz" höhere Lärmrichtwerte zulässig sind. Voraussetzungen für die Annahme eines Sonderfalls sind eine hohe Standortgebundenheit od...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.18 Ziegenhaltung

Ziegenhaltung ist zwar in einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) oder in einem Kleinsiedlungsgebiet (§ 2 BauNVO) als ortsüblich anzusehen. In einer überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umgebung führt sie jedoch zu bauplanungsrechtlich beachtlichen Spannungen, weil Ziegen einen spezifischen Geruch besitzen, der nicht jedermanns Sache ist. In so einem Gebiet ist Ziegenhaltung deshalb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Liste der Berufe mit steuerpflichtigen Umsätzen aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit

Rz. 137 Folgende Berufsgruppen üben keine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG aus, weshalb ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind: Rz. 138 Ärztepropagandist: Die Tätigkeit im Rahmen eines solchen Berufs ist nicht arztähnlich, sondern gewerblich.[1] Rz. 139 Augenoptiker: Diese besitzen keine Kassenzulassung nach § 124 SGB V, sondern nach § 1...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 3 Betretungsrecht contra Grundeigentum

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes ist nach der Rechtsprechung eine Ausformung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG.[1] Der einzelne Grundeigentümer muss daher die sich hieraus ergebenden Einschränkungen seiner Verfügungsbefugnis hinnehmen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich beanspruchen zu können. In privat...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2.2 Selbsthilferecht

Liegt eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung in dem oben dargestellten Sinn vor, kann der Grundstückseigentümer von seinem Selbsthilferecht nach § 910 BGB Gebrauch machen und die überwachsenden Zweige abschneiden und behalten. Das gilt auch, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.[1] Achtung Umfang des Rückschnitts Die...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.1 Objekt- und Umgebungsschutz

Der Denkmalschutz ist sowohl Objekt- als auch Umgebungsschutz insofern, als eine Beeinträchtigung eines Baudenkmals nicht nur dann vorliegt, wenn dessen Substanz verändert wird, sondern auch bei einer Veränderung der Umgebung des Baudenkmals, die sich negativ auf die Bedeutung des Denkmals auswirkt.[1] Deshalb sind in den Bundesländern Veränderungen in der Umgebung eines Baud...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.4 Bauliche Anlagen

Mit dem Begriff der baulichen Anlagen beziehen sich die nachbarrechtlichen Vorschriften zum Traufwasser auf die Begriffsbestimmung in den Landesbauordnungen. Danach sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen und Bauteilen hergestellte Anlagen. Dazu zählen in erster Linie Gebäude, auf die sich die nachbarrechtliche Vorschrift von Baden-Württemberg besch...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.3.1 Straßen und Wege

Bei den Straßen und Wegen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes wie des Waldgesetzes handelt es sich um Privatstraßen und Privatwege, wie etwa Wirtschaftswege, Holzabfuhrwege oder Privatstraßen zur Erschließung von Grundstücken. Dazu zählt auch ein Trampelpfad entlang einem Seeufer, bei dem sich über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit eine Nutzung zu Erholungszwec...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.7 Rechtsfolgen unerlaubter Maßnahmen

Verstöße gegen denkmalrechtliche Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden. Handelt der Betroffene vorsätzlich, kann das Bußgeld erheblich ausfallen. Das OLG Oldenburg bestätigte z. B. ein Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR wegen umfangreicher Umbaumaßnahmen ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung[1] und das OLG Karlsruhe verhängte 10.000 EUR für den schwarzen Fassaden...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Fenster- und Lichtrecht / 3.1 Länderregelungen im Überblick

Nicht alle Bundesländer haben das Fensterabwehrrecht gesetzlich geregelt. Als Orientierung kann Ihnen hier die folgende Übersicht dienen.mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.2 Sträucher

Für das Messen der Grenzabstände von Sträuchern gibt es Unterschiede in den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Unterschiede beinhalten aber im Grunde genommen nur 2 Varianten. Variante 1 Nach Variante 1 wird der Abstand von der Mitte des Strauchs, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. Für diese Lösung haben sich Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.4 Hanggrundstücke

Bei Hanggrundstücken stellt sich die Frage, ob am Boden oder in einer gedachten Waagerechten zur Grenze hin gemessen werden muss. Die Frage stellt sich deshalb, weil sich je nach Art der Messung unterschiedliche Abstände ergeben, auch wenn diese Unterschiede nicht sehr stark ins Gewicht fallen, wie das folgende Beispiel zeigt. Nach dem Wortlaut der einschlägigen Regelungen in...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 3 Festsetzung von Freizeitanlagen durch Bebauungsplan

Der gemeindliche Bebauungsplan ist das geeignete Planungsinstrument, um künftige Konflikte aus der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken von vornherein möglichst auszuschließen. Dies betrifft auch Freizeitanlagen als bauliche Anlagen, zu denen nicht nur Gebäude, sondern auch Spielflächen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks oder Gemeindebedarfsflächen zählen. Nach ...mehr

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Elementarschadenversicherung / 3.2 Übersicht über den Deckungsschutz in den einzelnen Branchen und Gebieten

Allgemeines Gegen die Folgen von Naturereignissen bieten die Versicherer heute einen weitreichenden Deckungsschutz. So ist in der Feuerversicherung die Gefahr Blitzschlag und in der Leitungswasserversicherung die Gefahr Frost ausdrücklich eingeschlossen. Die Sturm- und die Hagelversicherung gehören ebenfalls zum Bereich der Elementarschadendeckungen. Ebenfalls bieten die Tech...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.29 Leuchtreklame/Werbepylon

Leuchtreklame ist eine zulässige Grundstücksnutzung, weshalb ein Nachbar keinen generellen Anspruch darauf hat, dass Leuchtreklame nicht auf sein Grundstück einwirkt. Allerdings sind nach § 22 BImSchG nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche, nach dem Stand der Technik vermeidbare Umwelteinwirkungen verhindert oder nach dem Stand...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.16 Freie Aussicht

Als Nachbar müssen Sie gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen, wenn auf dem angrenzenden Grundstück gebaut wird und der Bauherr eine Baugenehmigung vorweisen kann. Vor allem haben Sie nach der Rechtsprechung keinen gesetzlichen Anspruch auf freie Aussicht.[1] Der nachbarliche Interessenausgleich erfolgt in derartigen Fällen durch die bau- und nachbarrechtlichen Abstandsvorschr...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.1 Gemischte Bebauung

Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Bewertung derartiger Fälle einerseits daran, ob es einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für die Lärmerzeugung gibt. Ist ein solcher nicht zu erkennen, wie beim nächtlichen Kuhglockengeläut von Kühen auf eingezäunter Weide in einer nicht ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, ist das Interesse des Nachbarn auf ...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 3 Wann sind Grenzabstände zu beachten?

In den weitaus meisten Bundesländern sind die Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken schon beim Anpflanzen dieser Gehölze zu beachten. Dies gilt für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen. In Bayern und Sachsen sind die Grenzabstände nur auf Ver...mehr

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Reallast als Sicherungsmittel / 4 Gesetzliche Regelung

Länderrechte beachten Bei Schaffung des BGB um 1900 wurde die Reallast als Teil des Agrarrechts angesehen. Man überließ deshalb ihre inhaltliche Regelung mit Rücksicht auf die bestehenden wirtschaftlichen Unterschiede in den Ländern weitgehend dem Landesrecht (Art. 113 ff. EGBGB).[1] Die Bestimmungen des BGB über die Reallast (§§ 1105–1112) stellen insoweit lediglich Rahmenvo...mehr

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Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.1.3 Städtebauliche Bedeutung

Den Schutzgrund der städtebaulichen bzw. der stadtbildprägenden Bedeutung kennen alle Denkmalschutzgesetze mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bremen, deren Denkmalschutzgesetze diesen Schutzgrund nicht erwähnen, der deshalb auch zur Begründung der Unterschutzstellung eines Bauwerks nicht herangezogen werden darf.[1] Denkmalschutz wegen der städtebaulichen bzw. stadtbildpr...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grenzabstand für Bäume, Str... / 5.3 Hecken

Bei der Messung des Grenzabstands von Hecken gibt es 3 Varianten. Variante 1 Bei Variante 1 wird von der Mitte der Hecke an der Stelle, an der sie aus dem Boden tritt, bis zur Grenze hin gemessen. Diese Regelung gilt in Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Variante 2 Bei dieser Variante wird von der Mitte des grenzn...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.2.2.2 Nicht berücksichtigungsfähige Gründe

Das öffentliche Erhaltungsinteresse bezieht sich lediglich auf die gesetzlichen Schutzgründe. Andere Gründe, wie solche der Wirtschaftlichkeit, Zumutbarkeit oder Gründe fiskalischer Art, rechtfertigen wie sonstige öffentliche oder private Gründe weder die Befürwortung noch die Ablehnung der Denkmaleigenschaft. Die Erhaltungsfähigkeit des Schutzobjekts ist deshalb ebenso wenig ...mehr

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Elementarschadenversicherung / 4.2 Elementarschadenversicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen integriert

Die "Freiheit" bei der Bedingungsgestaltung hat dazu geführt, dass immer mehr Gesellschaften den Deckungsschutz gegen Elementarschäden in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eingliedern und den Deckungsschutz nach dem Baukastenprinzip gestalten. Wichtig Entlarven Sie Ausschlüsse Achten Sie darauf, dass Sie vollständigen Versicherungsschutz erhalten. So schließen einige Ge...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 1 Grundsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] konkretisiert die SportanlagenlärmschutzVO die Anforderungen, die sich unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht ergeben, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG zu verhin...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.3 Nutzungsgebot

Mit unterschiedlichen, aber in der Zielrichtung gleichen Formulierungen verlangen die meisten Denkmalschutzgesetze von den Eigentümern eine denkmalverträgliche Nutzung von Baudenkmälern, weil sich eine falsche oder gar keine Nutzung nachteilig auf deren Substanz auswirken kann. Das Nutzungsgebot kann im Einzelfall durch behördliche Anordnungen konkretisiert werden. Auch dies...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 4 Festsetzung von Sportanlagen durch Bebauungsplan

Der von der Gemeinde durch Satzung zu beschließende Bebauungsplan ist maßgeblich für die Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Planungsgebieten der BauNVO und entscheidendes Instrument zur Konfliktbewältigung bei aneinander grenzenden unterschiedlichen baulichen Nutzungen. Dieses Planungsinstrument wird deshalb auch genutzt, wenn es darum geht, Flächen für Sportanlagen planung...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 3.1 Schutzgegenstand

Da Geschichte nicht nur durch Einzelbaudenkmäler überliefert wird, sondern viele bauliche Anlagen nur verständlich sind, wenn sie in ihren historisch gewachsenen Zusammenhängen erhalten bleiben, schützen die Denkmalschutzgesetze nicht nur Einzelobjekte, sondern auch Mehrheiten von baulichen Anlagen (sog. Ensembles). Dabei reichen die gesetzlichen Bezeichnungen in föderaler Vi...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.2 Landesrechtliche Vorschriften

Die einschlägigen Vorschriften der Landesnachbarrechtsgesetze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Soweit es in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern keine spezifischen nachbarrechtliche Vorschriften zum Traufwasser gibt, ist § 903 BGB unmittelbar einschlägig. Hinweis Übersichtmehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

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Schönheitsreparaturen – Ver... / 5.2.1 Zuschlag im Mieterhöhungsverfahren

Frei finanzierter Wohnraum Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Vermieter kein Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthält.[1] Preisgebundener Wohnraum Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum gelten folgende Grundsätze: Der Vermieter ist berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs....mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 3 Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 16 Nach § 4 Nr. 2 GrStG ist der Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der unmittelbar für Bestattungsplätze (Rz. 17) genutzt wird. Durch § 4 Nr. 2 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 9e GrStG 1951 unverändert übernommen.[2] § 4 Nr. 9e GrStG 1951 wiederum ging – abgesehen von einer kleineren redaktionellen Änderu...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.2 Sonstige ruhestörende Arbeiten in Haus und Garten

Arbeiten in Haus und Garten, die nicht den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten betreffen, sind keine Angelegenheiten des Bundesrechts, sondern eine Domäne des Landes- und Kommunalrechts. Zu denken ist etwa an das Ausklopfen von Teppichen, das Hämmern, das Hacken von Holz oder das Benutzen von Heimwerkermaschinen. Landeseinheitliche Regelungen Berlin[1], Brandenburg[2], Ha...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 5 Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätze (Nr. 3b)

Rz. 29 Nach § 4 Nr. 3b GrStG sind auf Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeflächen (Rz. 30) alle Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen (Rz. 31), Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die unmittelbar diesem Betrieb dienen (Rz. 32),...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr