Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

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§ 27 Auslandsberührung / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 165 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gem. § 352 Abs. 3 FamFG sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht[366] zuständig. Gemäß § 3 Nr. 2 RPflG ist der Rechtspfleger anstelle eines Richters auch zur Protokollierung eines Erbscheinsantrages nebst Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sowie der...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Widerspruchsrecht

Rz. 1089 Grundsätzlich steht den Arbeitnehmern im Falle eines mit der Umwandlung verbundenen Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gem. § 613 Abs. 6 BGB i.V.m. § 35a Abs. 2 (§ 324 a.F.) UmwG zu. Bei einer Verschmelzung, Aufspaltung oder Vermögensvollübertragung geht jedoch der übertragende Rechtsträger unter, so dass nach Wirksamwerden des Umwandlungsvorgangs eine "Rückkeh...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 2. Vererblichkeit des Arbeitszeitguthabens

Rz. 49 Verstirbt der Arbeitnehmer und es war individuell oder durch Tarifvertrag ein Arbeitszeitkontenmodell vereinbart, so ergeben sich mit Blick auf das Arbeitsverhältnis im Todesfall eines Arbeitnehmers regelmäßig zwei Situationen, die Fragen aufwerfen: Entweder hat der Arbeitnehmer in seinem Stundenkonto ein "Minus" erwirtschaftet, so dass zu fragen ist, ob eine Nacharbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / IV. Die Eignungsprüfung

Rz. 64 Rechtsgrundlagen für die Eignungsprüfung sind die §§ 11 und 46 FeV sowie Anlage 4 zur FeV. Diese Regelungen haben eine ausreichend bestimmte Grundlage i.S.v. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG.[71] Bei der Klärung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist zu unterscheiden nach der Art der Drogen, der Menge der Gewöhnung und der Fähigkeit zur Trennung zwischen Führen eines Kra...mehr

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§ 10 Teilung eines Erbbaure... / II. Kosten des Grundbuchamtes

Rz. 29 Für die einzelnen Eintragungen (Teilung Grundstück, Teilung Erbbaurecht, Verteilung Erbbauzins und Einschränkung der Vorkaufsrechte) fallen folgende Eintragungsgebühren an:mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / D. Haftung der Erbengemeinschaft für Kommunalabgaben

Rz. 46 Nach Maßgabe der Kommunalabgabengesetze der Länder und aufgrund entsprechender Satzungen sind Kommunen berechtigt, Kommunalabgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben. Für die Zahlung von sog. Grundbesitzerabgaben (z.B. Gebühren für Abfall, Wasser und Abwasser) und Beiträgen, die in Verbindung mit Grundstückseigentum stehen, können aufgrund der fehlenden Recht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Rechtsnatur des Anstellungsvertrags

Rz. 117 Nach h.M. handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, auf den die Regeln des Dienstvertrags anzuwenden sind (§§ 675, 611 ff. BGB), nicht um einen Arbeitsvertrag (St. Rspr. seit BGH v. 9.2.1978 – II ZR 189/76; zuletzt BGH NZA 2021, 207, 208; Noack § 37 Rz. 101 f.; Altmeppen § 6 Rz. 78). Das schließt nicht aus, einzelne arbeitsrechtliche Bestimmungen anzuwende...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (3) Kündigungsschutz

Rz. 318 Einschränkungen für die Gestaltung von Aufhebungsverträgen ergeben sich weiterhin aus dem Kündigungsschutz, der nicht umgangen werden darf. Für den Abschluss gem. § 158 BGB aufschiebend bedingter Aufhebungsverträge ist deshalb im Anwendungsbereich des KSchG, genauso wie für auflösend bedingte Arbeitsverträge, ein sachlicher Grund erforderlich.[591] Unzulässig ist die...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Anschlussverbot

Rz. 140 § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält das sog. Anschlussverbot. Die sachgrundlose Befristung ist dem Wortlaut nach nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Maßgeblich für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses ist der Beginn der wechselseitigen Rechte und Pflichten, also im Regelfall der...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / VIII. Erste Rangstelle, § 10 ErbbauRG, sowie Ausnahmen

Rz. 36 Die Regelung in § 10 ErbbauRG [306] stellt eine Abkehr vom altrechtlichen Erbbaurecht dar, das keinen besonderen Erbbaurechtsrang erforderte,[307] was einen konzeptionellen Nachteil bedeutete[308] (zur Akzeptanz vgl. § 2). Zum "Wesen des Erbbaurechts"[309] zählt nunmehr das Erfordernis der ersten Rangstelle, festgehalten in § 10 ErbbauRG. Danach kann das Erbbaurecht nu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Rolle des Wahlvorstands

Rz. 699 Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl ist kompliziert. Es gibt eine Reihe von Formvorschriften, schwierige Rechtsfragen und Ermessensspielräume. Die Entscheidungen trifft der Wahlvorstand in eigener Verantwortung und unter besonderer Berücksichtigung seiner Neutralitätspflichten.[1576] Arbeitgeber, Gewerkschaften oder kundige Arbeitnehmer können al...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Ausübung des Direktionsrechts

Rz. 1362 Für Arbeitgeber stellt sich im Zusammenhang mit sozialen Medien die Frage, inwiefern sie durch Ausübung ihres Direktionsrechts auf die Social Media-Nutzung ihrer Arbeitnehmer einwirken können. Die private Nutzung von Social Media ist Teil der persönlichen Lebensgestaltung und kann daher im Rahmen des Direktionsrechts weder gänzlich untersagt noch inhaltlich vorgegeb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Feststellungsverfügungen

Rz. 706 Sehr zurückhaltend ist die Rechtsprechung bei Feststellungsanträgen im Wege der einstweiligen Verfügung.[1597] Diese Zurückhaltung ist durchaus verständlich:[1598] Zum einen ist eine solche feststellende einstweilige Verfügung nicht erforderlich, da Leistungsanträge gestellt werden können (Korrektur eines Fehlers, Abbruch und Neueinleitung der Wahl). Zum anderen ist ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / VII. Streitwerte

Rz. 246 Der Streitwert richtet sich nach § 42 GKG. Da das Bestehen des Arbeitsverhältnisses mit mindestens einer Arbeitszeit gem. dem Reduzierungswunsch des Arbeitnehmers unstreitig ist, ist nur der Wert der streitigen Differenz zwischen der gem. dem Wunsch des Arbeitnehmers reduzierten Arbeitszeit und der Vollarbeitszeit maßgeblich. Der Streitwert beträgt somit das 36-fache...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Prüfungsumfang

Rz. 759 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der BR-Anhörung nicht verpflichtet, die Richtigkeit dokumentierter Daten zu überprüfen, denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer für die Unterrichtung des Arbeitgeber über Veränderungen seiner Personalien verantwortlich.[1987] Hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht über eine Änderung seiner persönlichen Daten informiert, darf sich die...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 2. Rechtsnachfolge in Baulasten

Rz. 27 In bauordnungsrechtlichen Verfahren sind Baulasten von großer Bedeutung. Eine Baulast kann erforderlich sein, um die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens auf Dauer sicherzustellen. Hat der Erblasser eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für ein Nachlassgrundstück übernommen, wird diese mit Eintragung der Baulast (z.B. Abstandsflächenbaulast, Vereinigungsbaulast...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 1. Cannabis-Konsum

Rz. 65 Cannabiskonsum – auch regelmäßiger – beeinträchtigt die Fahreignung nicht, solange keine Abhängigkeit (vgl. Nr. 9.2.3 Anlage 4 zur FeV) und kein Missbrauch (Nr. 9.2.1, 9.2.2 Anlage 4 zur FeV) vorliegt. Auf die von der früheren Rechtsprechung festgelegte Abgrenzung zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum kommt es daher nicht mehr an.[73] Von Missbrauch ist in An...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Nicht zu ersetzender Nachteil

Rz. 568 Der eng auszulegende Begriff des nicht zu ersetzenden Nachteils, an den hohe Anforderungen gestellt werden, entstammt den §§ 707 Abs. 1 S. 2, 712 Abs. 1 und 719 Abs. 2 ZPO. Ein nicht zu ersetzender Nachteil liegt vor, wenn er durch den Schuldner nicht abgewendet und bei Wegfall des Vollstreckungstitels nicht durch Geld oder andere Mittel ausgeglichen werden kann. Es ...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 4. Höhe des Ausgleichsanspruchs

Rz. 36 Schwierigkeiten bestehen in der Praxis vielfach in der Bestimmung der Höhe des Ausgleichsanspruchs, also bei der Ermittlung des Wertes der erbrachten Leistungen.[78] § 2057a Abs. 3 BGB sieht hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs eine Billigkeitsbewertung vor. Nach Ansicht des BGH ist daher der Ausgleichungsbetrag für die Tätigkeiten des Abkömmlings unter Billig...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Interessenabwägung

Rz. 570 Geht es um die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs auf Unterlassung, Duldung oder Vornahme einer Handlung muss richtigerweise eine Abwägung der Interessen des Gläubigers an der Aufrechterhaltung der Vollstreckbarkeit mit denen des Schuldners am Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit erfolgen.[1308] Denn in derartigen Fällen können die durch die Vollstrecku...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Festlegung der Anzahl der Beisitzer

Rz. 464 Die Anzahl der Beisitzer wird vom Gericht unter Berücksichtigung der Schwierigkeit des Streitgegenstandes und der absehbaren personellen, räumlichen und sachlichen Auswirkungen des Einigungsstellenverfahrens festgelegt.[1089] An die Vorschläge der Beteiligten ist das Gericht insoweit gebunden, als es die beantragte Zahl der Beisitzer nicht überschreiten darf; im Übri...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (4) Zahlungstitel

Rz. 572 Bei der Vollstreckung von Zahlungstiteln kann die bestehende Vermögenslosigkeit des Arbeitnehmers einen nicht zu ersetzenden Nachteil begründen, wenn etwa mit einer Rückzahlung im Falle der Abänderung oder Aufhebung der Entscheidung nicht zu rechnen ist.[1315] Es wäre darzulegen, dass etwa aufgrund der Vermögensverhältnisse des Gläubigers davon auszugehen ist, die be...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Schutzschrift im Beschlussverfahren

Rz. 654 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.53: Schutzschrift im Beschlussverfahren An das Arbeitsgericht _________________________ (Adresse) Schutzschrift, im Beschlussverfahren In Sachen Betriebsrat der Firma _________________________ GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ (Name), _________________________ (Firmenadres...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 78 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 79 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[51] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Einstweilige Verfügung gegen eine geplante Betriebsversammlung

Rz. 669 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.54: Einstweilige Verfügung gegen eine geplante Betriebsversammlung An das Arbeitsgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der _________________________ – Antragstellerin – gegen den Betriebsrat der _________________________, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ – Antragsgegner –...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten

Rz. 8 Gem. § 41 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VwVfG ist der Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Hiermit ist der Adressat des Verwaltungsaktes gemeint, also derjenige, der den Erlass des Verwaltungsaktes beantragt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwVfG) oder derjenige, an den die Behörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einstellungsuntersuchung

Rz. 553 Im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen wünschen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen häufig auch jenseits gesetzlicher oder tarifvertraglicher Untersuchungspflichten. Dem Bewerber auf eine Stelle steht es vollkommen frei, ob er sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzieht oder nicht. Aus diesem Grund können hier keine rechtlichen V...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / I. Erhebung der Lohnsteuer

Rz. 40 Nach § 38 Abs. 1 EStG wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein einkommensteuerlicher Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Hierzu ist jeder inländische Arbeitgeber verpflichtet. Inländische Arbeitgeber in diesem Sinne ist nach § 3...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 1 Grundlagen / 2. Erbrechtliche Aspekte

Rz. 63 Nach bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkten werden alle Nachlassverbindlichkeiten im Grundsatz gleichberechtigt behandelt, sofern diese vom Nachlass vollständig befriedigt werden können, ohne dass eine Unterscheidung nach dem Entstehungsgrund der einzelnen Vermögenspositionen erfolgt.[125] Allerdings ist, wenn der Kostenersatzanspruch aus § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII im ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / III. Form der Kündigung

Rz. 18 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB zum 1.5.2000 bedarf jede Kündigung der Schriftform. § 623 BGB gilt sowohl für die arbeitgeber- als auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung. Er gilt für alle Kündigungen, somit auch für die außerordentliche Kündigung. Keine Geltung entfaltet § 623 BGB demgegenüber für Teilkündigungen oder Änderungen von Arbeitsbedingungen im Rahmen d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Übernahme von Mitarbeitern, § 14

Rz. 608 Die Übernahme von Leiharbeitnehmern durch den Entleiher kommt in der Praxis häufig vor und ist vom Gesetzgeber gewünscht, um auf diese Weise einen Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu leisten (so genannter "Klebeeffekt"). Die Regelung unter § 14 Abs. 1 liegt im Interesse des Entleihers und unterscheidet nicht nach dem Zeitpunkt der Angebotsunterbreitung du...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / 1. Rechtsnachfolge in dingliche Verwaltungsakte

Rz. 25 Die Bauordnungen der Länder bestimmen, dass bauaufsichtliche Genehmigungen, Vorbescheide und sonstige Maßnahmen (bauordnungsrechtliche Verfügungen, soweit sie grundstücks- bzw. vorhabenbezogen sind) für und gegen den Rechtsnachfolger gelten.[49] Dabei übernimmt der Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten des Erblassers so, wie sie zum Zeitpunkt seines Todes bestande...mehr

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§ 13 Begründung von Wohnung... / 2. Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB; Milieuschutzsatzung, § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB

Rz. 22 Das Baulandmobilisierungsgesetz[125] vom 14.6.2021 begründete einen neuen Genehmigungsvorbehalt für die Bildung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten, betroffen sind Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, § 250 BauGB . Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten i.S.v. § 201a S. 3 und 4 BauGB vorliegen und diese Gebiete durch landesrechtliche Verordnung bestimmt s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Unabdingbarkeit

Rz. 1640 Das Kündigungsschutzgesetz und damit auch die hier dargestellten Grundsätze zur Wartezeit sind einseitig zwingendes Schutzrecht. Dies gilt unabhängig von dem Grad der wirtschaftlichen oder sozialen Abhängigkeit; auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung unterfallen dem Kündigungsschutzgesetz.[3852] Eine Verschlechterung zu Lasten des Arbeitnehmers,...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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§ 13 Begründung von Wohnung... / VII. Checkliste im Einzelnen/Unterlagen für den Grundbuchvollzug

Rz. 24 Um die Begründung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten nach §§ 30 Abs. 2, 8 WEG vollziehen zu können, müssen die formellen Erfordernisse der folgenden Checkliste erfüllt sein:mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 604 Beruflich bedingte Aufwendungen entstehen oftmals bereits vor oder im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, etwa durch Bewerbungs-, Vorstellungs- und Umzugskosten (vgl. hierzu Rdn 1476 ff.). Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Aufwendungen vielfältiger Natur entstehen. Neben den bewusst erbrachten Vermögensaufwendungen, wie si...mehr

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§ 3 Prozessrecht / g) Zwangsvollstreckung

Rz. 711 In der Praxis bedarf die einstweilige Verfügung häufig keiner Zwangsvollstreckung. Der Wahlvorstand hält sich von sich aus daran. Aber darauf sollte man sich als Anwalt des Antragstellers nicht verlassen, vor allem nicht in einem Fall wie dem Beispielsfall. Daher sind die folgenden Erwägungen zu berücksichtigen: Die einstweilige Verfügung wird im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / 2. Die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG

Rz. 66 Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV erfasst alle Betäubungsmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt vor bei nachgewiesener Einnahme dieser Stoffe, wobei ein einmaliger Konsum (selbst wenn kein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht) ausreichend ist. Nach der Rechtsprechung ist Ungeeignetheit gegeben schon nach ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 82 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 83 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 84 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Generelle Vorbemerkungen

Rz. 714 Ein geschriebenes Arbeitskampfrecht existiert nicht. Alleinige nationale normative Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Große Bedeutung kommt daher den Entscheidungen des BAG sowie jedenfalls in einstweiligen Verfügungsverfahren den LAGs zu. Denn bei EV-Verfahren findet eine Revision zum BAG gemäß § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statt. Daneben gewährleisten die EGMR sowie das Uni...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 22 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[18] die dringenden Belange können nu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 856 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1964] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1965] Rz. 857 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Rz. 612 Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grds. nicht dem betrieblichen Bereich, sondern dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen. Dementsprechend ist weder die für diese Fahrten aufgewandte Zeit (sog. Wegezeit) als Arbeitszeit zu vergüten,[1401] noch sind die auf diesen Wegen entstehenden Fahrtkosten gem. § 670 BGB erstattungsfähig. Diese Ko...mehr