Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage der ESt. Über § 8 Abs. 1, 2 KStG bildet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.4 Höhe der Rechnungsabgrenzung

Rz. 257 Die Bewertung der RAP hat nach der Rspr. nicht nach den Grundsätzen des § 6 EStG zu erfolgen. Vielmehr ist der auszuweisende Betrag aus dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung zur Gesamtleistung zu errechnen.[1] Praxis-Beispiel Höhe der Rechnungsabgrenzung Der Kreditnehmer zahlt als Kreditgebühr einen Teil der Zinsen für die gesamte Darlehenszeit vorweg (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 362 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann nur gebildet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Inanspruchnahme erfolgt und ein vorsichtiger Kaufmann dafür Vorsorge treffen wird.[1] Durch das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme unterscheidet sich die Passivierung einer Rückstellung von der einer Verbin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.3 Werkverträge

Rz. 102 Auch bei Werkverträgen (§ 631 BGB) hat der Gewinnausweis zu erfolgen, wenn der Unternehmer seinerseits den Werkvertrag erfüllt, also seinerseits alles zur Erfüllung des Vertrags Erforderliche getan hat. Dazu ist grundsätzlich die Herstellung des Werks (d. h. die Herstellung oder Veränderung einer Sache, wie Bauausführungen, Anlagenbau, Reparatur, oder die Erreichung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.4 Gesichtspunkt der Wesentlichkeit

Rz. 361 Es existiert kein Grundsatz, der vorschreibt, dass die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten auf wesentliche Verpflichtungen beschränkt ist, was im Einklang mit der Auffassung des BFH steht.[1] Der Wesentlichkeitsgrundsatz, der auch für die Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen gilt, erlaubt jedoch die Vernachlässigung unwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.1 Allgemeines

Rz. 225 Eine auf Vertrag beruhende Forderung ist zu aktivieren, wenn sie rechtlich oder wirtschaftlich entstanden ist. Bei vertraglich begründeten Ansprüchen liegt der Forderung eine vertragliche Verpflichtung des Schuldners zugrunde, er hat dem Entstehen der Forderung also (grundsätzlich) zugestimmt, sodass erwartet werden kann, dass er die Forderung bei Fälligkeit erfülle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.4 Darlehensverträge

Rz. 127 Der Darlehensvertrag (§ 488 BGB) ist ein zeitbezogener Vertrag, nach dem der Darlehensgeber das Kapital auf Zeit überlassen muss, und der Darlehensnehmer dafür die vereinbarte Vergütung zu zahlen hat. Zu der Vergütung gehören neben den Zinsen etwaige Kreditgebühren, Disagien und Umschuldungsgebühren.[1] Gewinnrealisierung tritt ein, wenn der Darlehensgeber seine Leis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.8 Bildung und Auflösung der Rückstellung

Rz. 432 Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (Rz. 37ff.). Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen besteht die Bindung nicht an die tatsächlich aufgestellte Handelsbilanz, sondern an diejenige Handelsbilanz, wie sie nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aufzustellen gewesen wäre.[1] Rz. 432a Entsprechend d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.1 Das Realisationsprinzip

Rz. 66 Ein Gewinn wird erst ausgewiesen und besteuert, wenn er realisiert worden ist. Die Realisierung erfordert regelmäßig einen Umsatzakt am Markt (Rz. 71). Grundlage des Realisationsprinzips ist, dass dem Unternehmen durch den Umsatzakt am Markt der Wert seiner Leistung von außen, einem Dritten, zufließt und dadurch seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht wird. H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.3 Einkommensbestandteile

Regelmäßig gezahlte Provisionen sind als Einkommen zu berücksichtigen.[1] Nicht zu berücksichtigen sind hingegen Provisionen, die nur einmal jährlich gezahlt werden, weil sie kein laufender Arbeitslohn sind. Provisionen sind auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitraum gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 6 Unterschiedliche Feiertagsregelungen am regelmäßigen Beschäftigungsort und am Einsatzort (bundeslandübergreifende Sachverhalte)

Der Einsatz von Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsorten, die zudem in verschiedenen Bundesländern liegen, wirft regelmäßig Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit und der Vergütung von Feiertagsarbeit auf, sofern die Bundesländer unterschiedliche Feiertagsregelungen haben. So ist beispielsweise der Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Erfüllung des Wunsches einer potentiellen Kundin nach Betreuung durch männlichen Berater – Entschädigung nach AGG

Leitsatz 1. Will eine potentielle Kundin nicht von einer weiblichen Person (Arbeitnehmerin), sondern von einem männlichen Berater betreut werden, hat die Arbeitgeberin im Rahmen ihrer Reaktionsmöglichkeiten grundsätzlich den Schutzpflichten nach § 12 Abs. 4 AGG nachzukommen. 2. Tut sie dies nicht, kann der Entzug der potentiellen Kundin aus der Betreuungszuständigkeit der Arbeitnehmerin eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 AGG durch die Arbeitgeberin darstellen, die einen Ent...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder; Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz 1. Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 10.04.2024 ‐ II R 34/21, BFH/NV 2024, 1252). 2. Der Insolvenzverwalter kann den durch die Insolven...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Personalüberlassung, Arbeit... / 6.2 Beurlaubung von Beamten ohne Dienstbezüge

Insbesondere aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 123a Abs. 2 BRRG existieren diverse Fälle der Beurlaubung von Beamten, auf die im Folgenden eingegangen wird: Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erschien allein eine langfristige Beurlaubung des Beamten ohne Dienstbezüge durch seine bisherige Dienststell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen

Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungsverbot von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen in § 248 Abs. 1 Nr. 3 (vormals: § 248 Abs. 3 (a. F.)) wurde durch das Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz (VersRiLiG) vom 24.06.1994 (BGBl. I 1994, S. 1377ff.) in das HGB eingefügt. Nach der RegB (vgl. BT-Drs. 12/5587, S. 18) wurde durch die jetzt im § 248 A...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2 Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat als erstes Land am 4.11.2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz[1] erlassen und somit das erste Ländermodell veröffentlicht. In Baden-Württemberg belegener Grundbesitz wird künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell bewertet. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bodenwert des Grundstücks, d. h. sie wird durch M...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Auswahl durch Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

Rz. 13 Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.[1] Vom Erfordernis der geheimen Wahl kann auch nicht durch einstimmigen Betriebsratsbeschluss abgewichen werden. Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat in einem ein...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 8 Anwendungserlasse zu den Landesgrundsteuergesetzen

Ähnlich wie für die Regelungen nach Bundesrecht koordinierte Ländererlasse zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 (AEBewGrSt) und zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1. Januar 2025 (AEGrStG) veröffentlicht wurden, haben auch die Landesfinanzbehörden der abweich...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 1 Die Ländermodelle (Überblick)

Die folgenden Länder haben unter Anwendung der sog. Länderöffnungsklausel gem. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eigene, gänzlich vom Bundesmodell abweichende Regelungen über die Bewertung von Grundbesitz und die Grundsteuerberechnung getroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen. Die abweichenden Ländermodelle sind flächenorientiert gestaltet und fußen auf dem...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018,[1] durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt. Konkret wird die Grundsteuer ab dem 1.1.2025 b...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.3 Berechnung der Grundsteuer

Im finalen Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die festzusetzende Grundsteuer. Hinweis Einführung einer Grundsteuer C für die Baulandmobilisierung Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland (ÄndGLGrStG) und der Schaff...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts

Im ersten Schritt der Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuerwert für das Grundstück ermittelt. Die Formel dazu lautet: Berechnungsformel: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert in EUR/qm. Der Grundsteuerwert wird dabei immer für die wirtschaftliche Einheit (das Grundstück) festgestellt. Die Definition der wirtschaftlichen Einheit ist im LGrStG BW normiert und...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Hinweis zu Grundsteuerbefreiungen und Grundsteuererlass

Die im GrStG vorgesehenen Steuerbefreiungstatbestände der §§ 3 bis 8 GrStG finden auch bei den Ländermodellen Anwendung, soweit keine konkreten Abweichungen im jeweiligen Landesgesetz vorgesehen sind. Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg hat die Vorschriften des GrStG [1] sinngemäß in die §§ 2 bis 9 LGrStG übernommen. Auch die Erlassvorschriften des §§ 32 bis 35 GrSt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Vorläufige und abschließende Entscheidung über Höhe der Leistung (§ 8 Abs. 3)

Rz. 29 § 8 Abs. 3 regelt den Fall, dass das maßgebliche Einkommen eines der Berechtigten nicht feststeht. Aufgrund einer Änderung der Norm mit Wirkung für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder wird über die Höhe des Elterngelds bis zum Nachweis des tatsächlich zu berücksichtigenden Einkommens (vgl. Abs. 1) vorläufig entschieden. Zuvor war die Regelung so gefasst, dass "das Elterng...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wird der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen a...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.1 Erwerb mit geringer Besteuerungsgrundlage (§ 3 Nr. 1 GrEStG)

2.500 EUR steuerfrei Steuerfrei ist der Erwerb eines Grundstücks[1], wenn die Bemessungsgrundlage[2] 2.500 EUR nicht übersteigt. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Praxis-Beispiel Geringe Besteuerungsgrundlage A erwirbt von B ein Grundstück für 1.500 EUR und ein weiteres für 2.500 EUR. Lösung Bildet jedes Grundstück eine wirtschaftliche Einheit, so sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Gesetzeszweck

Rz. 1 Die Eindämmung illegaler Betätigung war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzgebungsvorhaben auch auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die Vorhaben bezogen sich u. a. auf eine frühzeitige Informationsbeschaffung durch Erweiterung der Meldepflichten sowie eine Sicherung des Steueraufkommens durch einen Steuerabzug an der Quelle. Mit dem StEntlGesetz (StEntlG) 1999/2000/2002...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Leitsatz Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht. Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. a und b, Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 44 EGVO 282/2011/EU (= MwStVO) Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Schuldlose Verhinderung an der Klageerhebung (Abs. 1)

Rz. 5 Die nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage setzt voraus, dass der Arbeitnehmer trotz aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt gehindert war, eine Kündigungsschutzklage binnen der in § 4 Satz 1 KSchG geregelten Klagefrist von 3 Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung zu erheben. Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf den Arbeitnehmer folgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 140 Cranshaw, Fragen der Altersversorgung von Versorgungsempfängern aus der vormaligen DDR, SGb 2019, 736. DRV Ober- und Mittelfranken, Bewertung glaubhaft gemachter Beitragszeiten § 256b SGB VI, Info DRV in Bayern 2006, 273. Moser, Bundesverfassungsgericht – Bewertung von DDR-Zeiten für nach 1936 Geborene nicht nach dem Fremdrentengesetz – zu: BVerfG vom 13.12.2016 – 1 Bv...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.2 Rentengarantie – Verbot der Rentenminderung (Satz 1)

Rz. 12 Dabei kann es zu Rentenerhöhungen aber auch zu Rentenminderungen kommen. Abs. 1 Satz 1 stellt die Generalnorm auf und verbietet eine Minderung des neuen aktuellen Rentenwerts, wenn dieser geringer ausfällt als der bisherige aktuelle Rentenwert. Die Generalnorm stellt damit sicher, dass eine Minderung des aktuellen Rentenwerts generell ausgeschlossen ist. Rz. 13 Hierbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.3 Regelungsinhalt der Anlagen 13 und 14

Rz. 10 Der Gesetzgeber hat den zentralen Anwendungsfall für die Glaubhaftmachung von Zeiten ab 1950 nahezu ausschließlich für Versicherte aus den neuen Bundesländern gesehen (BT-Drs. 12/405 S. 22, 128; BR-Drs. 197/91 S. 128); auch die Anl. 14 zum SGB VI beruht auf der Wirtschaftsstruktur der ehemaligen DDR. Deshalb zeichnen die Anl. 13 und 14 die tatsächliche Situation in Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 255b Veror... / 2.1 Verordnungsermächtigung – aktueller Rentenwert (Abs. 1)

Rz. 4 Wie in § 69 Abs. 1 auch ermächtigt Abs. 1 die Bundesregierung durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrates den zum 1. Juli eines Jahres maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen (vgl. insoweit die Komm. zu § 69); für die Festlegung und Ermittlung ist § 255a (und die Grundregel des § 68) zu berücksichtigen. R...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 41 Die Schutzklausel findet Anwendung im Zuge der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. nach § 65. Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, 69 und §§ 254c, 255a, 255b sowie §§ 255e und 255g – sind dabei Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.2 Verfassungsrecht – Nullrunden, Inflationsausgleich, Altersvorsorge

Rz. 7 Sowohl die "Inflationsanpassung" 2000 als auch die "Nullrunde" 2004 sind nach den Feststellungen des BVerfG verfassungsgemäß (Nichtannahmebeschluss v. 26.7.2007, 1 BvR 824/03, 1 BvR 1247/07). Es bestehen insgesamt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.; auch nicht bei der schrittweisen Berücksichtigung des Altersv...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.2 Berufserfahrung, Bewährungszeitraum – Satz 2 der Präambel

Rz. 43 Nach Satz 2 der Präambel zu Anl. 13 sind Versicherte in die (höherwertige) Qualifikationsgruppe auch dann einzustufen, wenn sie die formalen Voraussetzungen einer Qualifikationsgruppe nach Satz 1 der Präambel i. V. m. den Voraussetzungen der jeweiligen Qualifikationsgruppe nicht erfüllen. Rz. 44 Mangelnde Qualifikation in der jeweiligen Qualifikationsgruppe kann daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Ermessenserwägungen

Entschließungs- und Auswahlermessen: Nach § 32a Abs. 1 KStG kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen ist, aufgehoben oder geändert werden, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Formulierung "kann" legt e...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.5 Mindestgesamtdauer – Zusammenrechnungsgrundsätze

Rz. 14 Bei der Ermittlung der Mindestgesamtdauer von 180 Tagen werden nach Abs. 1 letzter HS. nur die Einsätze, die ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben, zusammengerechnet (vgl. insoweit auch die identischen Vorgaben in § 25 Abs. 2 Satz 3 Soldatenversorgungsgesetz (SVG); vgl. auch die ausdrücklichen gesetzgeberischen Erwägungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-D...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012, 7. Rz. 29 Zur doppelten Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit: BVerwG, Urteile vom 9.9.2021, 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20. Eine besondere Auslandsverwendung i. S. v. §§ 25 Ab...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.3 Entscheidung der fachkundigen Stelle

Rz. 33 Abs. 4 Satz 1 verpflichtet die fachkundige Stelle, über Zulassungsanträge erst zu entscheiden, wenn nicht nur die eingereichten Antragsunterlagen geprüft worden sind, sondern auch örtliche Prüfungen vorgenommen wurden, insbesondere beim Träger selbst. Die Prüfungen beziehen sich insbesondere auf die in § 178, ggf. maßnahmebezogen auch auf die in § 179 und im Falle von...mehr

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Sauer, SGB III § 184 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Voraussetzungen der Akkreditierung von fachkundigen Stellen und der Zulassung von Trägern und Maßnahmen, etwa im Rahmen der beruflichen Weiterbildung sowie damit im Zusammenhang stehender Verfahren. Die Regelung betrifft alle Träger der Arb...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.1 Formale Kriterien erfüllen Qualifikationsmerkmale und Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit – Satz 1 der Präambel

Rz. 37 Satz 1 bestimmt, dass Versicherte in eine der Qualifikationsgruppen der Anl. 13 einzustufen sind, wenn sie 1. deren (formale) Qualifikationsmerkmale erfüllen und 2. eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Grundregel findet sich in der entsprechenden Ausgestaltung mit den maßgeblichen Anforderungen in der jeweils einschlägigen Qualifikationsgruppe wieder (jewei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr