Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / b) Entstehung der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 78a Abs. 2 BetrVG

Rz. 433 Die eigentliche Bedeutung von § 78a BetrVG liegt darin, dass der Auszubildende durch eine einseitige Erklärung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen vermag, selbst wenn der Arbeitgeber bereits erklärt hat, an einer Weiterbeschäftigung nicht interessiert zu sein. Ändert der Arbeitgeber seine Auffassung noch und beschäftigt den fertig Ausgebildeten weiter, g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Zwingende Mitbestimmung – Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung – Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 168 Der Arbeitgeber kann eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Rz. 169 Hinweis Hierzu bedarf es der Entscheidung im Gremium nach ordnungsgemäßer Ladung, der Beschlussfähigkeit des Betriebsrats (§ 33 BetrVG) und der durch Abstimmung herbeigeführten Willensbildung. Eine nicht von einem wirksamen Betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 451 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal unter der Bezeichnung Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / b) Verfügungsanspruch des Betriebsrats

Rz. 646 Ob der Betriebsrat mit einem Antrag auf Unterlassung einer Betriebsänderung im einstweiligen Verfügungsverfahren Erfolg hat, hängt stark davon ab, in welchem Gerichtsbezirk der Betrieb liegt, in dem die Betriebsänderung vorgenommen werden soll. Es besteht ein sog. "Nord-Süd-Gefälle": Während die Landesarbeitsgerichte im "Norden" (z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Sozialauswahl

Rz. 125 Die Sozialauswahl vollzieht sich im Wesentlichen – bis auf die nachfolgend dargestellten Abweichungen – nach denselben Regelungen wie im Fall einer Beendigungskündigung. Es sind alle vergleichbaren Arbeitnehmer des betroffenen Betriebs einzubeziehen. Vergleichbar sind Arbeitnehmer, die auf der gleichen Ebene der Betriebshierarchie austauschbar sind. Anders als bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Geltungserhaltende Reduktion?

Rz. 1337 Eine geltungserhaltende Reduktion dient dazu, eine unangemessene oder unwirksame Klausel auf das zulässige Maß zu reduzieren, um damit die Geltung so weit wie möglich zu erhalten. Rz. 1338 Zum Teil sieht das Gesetz die Aufrechterhaltung unwirksamer Abreden ausdrücklich vor. Beispiel 1: § 89 Abs. 2 S. 2 HGB, Kündigungsfristen bei Handelsvertreterverträgen Werden die ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / III. Genehmigung nach Gemeinderecht und Baugesetzbuch

Rz. 142 Ob zur Begründung eines Erbbaurechts zugunsten einer Kommune die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen ist, ist zwischenzeitlich höchstrichterlich[1083] geklärt. Nach Ansicht des BGH bedarf ein Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung begründet, einen Erbbauzins zu za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 355 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers umfassen die Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie die (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und Speichern von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Fahreignungsregiste... / III. Maßnahmenstufen nach § 4 Abs. 4, 5 StVG

Rz. 9 Das gesetzgeberische Vorhaben fußt auf der Idee, Maßnahmenstufen bei auffälligen Kraftfahrern – und nun auch Radfahrern – einzuführen. Je nach Punktestand soll dieser bei Verstößen eine Maßnahmenstufe "weiterrücken":mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Schwerbehinderte Menschen (SGB IX)

Rz. 16 Der Arbeitgeber hat, was die Alltagspraxis mitunter ignoriert, im Vorfeld einer Stellenausschreibung vielfältige Prüfungspflichten und Beteiligungsrechte aus §§ 164, 166 SGB IX zu beachten. Diese Förderpflichten betreffen allerdings nur Arbeitgeber, die die Schwerbehindertenquote nicht erfüllen (§ 164 Abs. 1 S. 7 SGB IX).[50] Denn die S. 7–9 des § 164 Abs. 1 SGB IX st...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / b) Antrag auf nachträgliche Einstellung der vorläufigen Vollstreckbarkeit nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG

Rz. 574 Nach Erlass des Urteils durch das Arbeits- oder Landesarbeitsgericht kann die Zwangsvollstreckung nur noch gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG nachträglich eingestellt werden. Praktisch bedeutsam ist dies im Falle der Berufung gegen ein vorläufig vollstreckbares arbeitsgerichtliches Urteil.[1323] Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 59 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 60 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einführung

Rz. 84 Für die Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE gilt der Vorrang der Verhandlungslösung. Die Regelungen über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes (§§ 23 bis 33 SEBG) bzw. die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes (§§ 35 bis 38 SEBG) greifen nur subsidiär (sog. gesetzliche Auffanglösung). Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer soll vorr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Anstellungsvertrag Außendienst Erläuterung – Vorbemerkungen

Rz. 417 Das Anstellungsverhältnis eines Außendienstmitarbeiters unterscheidet sich aufgrund der Besonderheiten der Außendiensttätigkeiten in einigen Bereichen von einem normalen Arbeitsverhältnis. Der Außendienstmitarbeiter oder Reisende kann seine Tätigkeiten relativ frei gestalten. Gleichzeitig sind die Kontrollmöglichkeiten für den Arbeitgeber aufgrund der mangelnden fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 1 Recht zum Betreten der freien Landschaft

Auf Bundesebene ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung nach § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet. Gleiches gilt für das Betretungsrecht der Wälder, das in § 14 Bundeswaldgesetz geregelt ist. Die Bundesländer regeln das Betretensrecht ebenfalls. Übersicht zu den Regelungen der Bundesländermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 3 Betretungsrecht contra Grundeigentum

Das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes ist nach der Rechtsprechung eine Ausformung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG.[1] Der einzelne Grundeigentümer muss daher die sich hieraus ergebenden Einschränkungen seiner Verfügungsbefugnis hinnehmen, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich beanspruchen zu können. In privat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betreten fremder Grundstück... / 1.3.1 Straßen und Wege

Bei den Straßen und Wegen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes wie des Waldgesetzes handelt es sich um Privatstraßen und Privatwege, wie etwa Wirtschaftswege, Holzabfuhrwege oder Privatstraßen zur Erschließung von Grundstücken. Dazu zählt auch ein Trampelpfad entlang einem Seeufer, bei dem sich über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit eine Nutzung zu Erholungszwec...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baulast / 2.1 Landesbauordnungen

Bayern: In diesem Bundesland gibt es weder eine Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Die Last wird als Grunddienstbarkeit zugunsten des Trägers der Baubehörde in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Baden-Württemberg: § 71 LBO BW, Übernahme von Baulasten Berlin: § 84 BauOBln, Baulasten, Baulastenverzeichnis Brandenburg: § 84 BbgBO, Baulasten, Baulastenverzeichnis Bremen: § 82 ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 6 Gesetze

Baden-Württemberg: §§ 49 ff. LBO, Verwaltungsverfahren Bayern: Art. 59 ff. BayBO, Genehmigungsverfahren Berlin: §§ 63 ff. BauOBln, Genehmigungsverfahren Brandenburg: §§ 63 ff. BbgBO, Genehmigungsverfahren Bremen: §§ 59 ff. BremLBO, Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit Hamburg: §§ 59 HBauO, Vorsorgende Überwachung Hessen: §§ 62 ff. HBO, Verwaltungsverfahren Mecklenburg-Vorpomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumschutz in Städten und G... / 1 Rechtsformen der Inschutznahme

Baumschutzsatzungen und Baumschutzverordnungen Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verlangt, dass die Festsetzung des Baumschutzes in Städten und Gemeinden in rechtsverbindlicher Form geschieht. Die Bundesländer haben diese Möglichkeit aufgegriffen und die Städte und Gemeinden zum Erlass von gemeindlichen Baumschutzsatzungen oder naturschutzbehördlichen Baumschutzv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 [Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26]

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.4 Freibetrag ehrenamtlicher Vormünder, Pfleger oder Betreuer

Für Personen, die ehrenamtlich als Vormund, Pfleger oder Betreuer tätig sind, gibt es einen Freibetrag von bis zu 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26b EStG). Allerdings gibt es für alle in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten insgesamt nur 3.000 EUR als Freibetrag. Ein Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben ist grds. nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.2 [Umsatzsteuer → Zeilen 17–18]

Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 15 und 19 gehören zum Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung, die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 20 und 21 dagegen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in Zeile 17 einzutragen. Hat das Finanzamt Ihnen Umsatzsteuer erstattet, gehört dieser Betrag in Zeile 18. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.2 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 24]

Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind. Praxis-Tipp Betriebsausgabenpauschalen wurden erhöht Einige Pauschalen für Betriebsausgaben wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.23 [Geschenke → Zeile 62]

Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summe der Geschenke an eine Person,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Formelle An... / 2 Die inhaltliche Form des Zeugnisses

Der Inhalt des Zeugnisses wird gegliedert in: Name des Arbeitnehmers Dauer des Arbeitsverhältnisses Tätigkeitsbeschreibung Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung Bei einem vorläufigen und bei einem Endzeugnis das Ausscheidensdatum Datum der Ausstellung Unterschrift des Arbeitgebers Außer Namen, Vornamen und akademischem Grad ist auf Verlangen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick] Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 3 [Persönliche Angaben → Zeilen 7–29]

Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Die Angaben zur Ehefrau haben Bedeutung für die Art der Steuerveranlagung und den anzuwendenden Steuertarif. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet und nicht in eine Ehe umgewandelt haben, muss sich im Falle der Zusammenveranlagun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 4 [Kirchensteuer → Zeile 4]

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 4 [Steuerfreie ausländische Einkünfte → Zeilen 24–27, Zeile 84]

Haben Sie (steuerfreien) Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit bekommen, müssen Sie zusätzlich die Anlage N-AUS abgeben. Ob Sie diese Art von Arbeitslohn erhalten haben, können Sie aus Nr. 16 Ihrer Lohnsteuer- oder Gehaltsbescheinigung für den entsprechenden Tätigkeitszeitraum entnehmen. Die Summe der Eintragungen der Anlage N-AUS übernehmen Sie hierher (Steuerfreiheit aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 2.2.2 Der Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss stets Angaben über die Person des beurteilten Arbeitnehmers und die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten.[1] Die Art der Beschäftigung muss so umfassend beschrieben sein, dass sich Außenstehende eindeutig ein Gesamtbild über die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers machen und beurteilen können, ob er für die neue Stelle geeignet ist. Bei der Dau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.5 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 20]

Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses unterbleiben: Für private Fahrten stehen a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 68 Soweit Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dem Gläubiger nach dem 31.12.1992 und vor dem 1.1.2009 zufließen, hat die auszahlende Stelle davon den Zinsabschlag zum Steuersatz von 30 % bzw. (bei Tafelgeschäften – vgl. § 44 EStG Rz. 40ff.) von 35 % einzubehalten. Auch für die ab 1.1.1994 steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.4 Fehlender Schuldcharakter

Rz. 349 Soweit die Rückstellung keinen Schuldcharakter aufweist, handelt es sich um eine Aufwandsrückstellung (Rz. 453ff.); sie repräsentiert, ebenso wie die Verbindlichkeitsrückstellungen, einen künftigen Aufwand, es besteht aber keine irgendwie geartete (rechtliche oder wirtschaftliche) Verpflichtung des Unternehmers gegenüber einem Dritten. Es handelt sich i. d. R. um ein...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.1 Elektronische Kasse: Zertifizierte technische Sicherheit

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1 Kassensicherungsverordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen ist. Betroffen sind alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahme...mehr