Allgemeines

Gegen die Folgen von Naturereignissen bieten die Versicherer heute einen weitreichenden Deckungsschutz. So ist in der Feuerversicherung die Gefahr Blitzschlag und in der Leitungswasserversicherung die Gefahr Frost ausdrücklich eingeschlossen. Die Sturm- und die Hagelversicherung gehören ebenfalls zum Bereich der Elementarschadendeckungen. Ebenfalls bieten die Technischen Versicherungen und die Transportversicherungen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Für gewerbliche und industrielle Risiken sind Elementarschäden auch im Rahmen der oft vereinbarten Allgefahrendeckung versichert. Aber auch durch Zusatzbedingungen und Klauseln lässt sich dieser Deckungsschutz erreichen. Für Hausrat, Wohngebäude und gewerbliche Risiken bieten die Versicherer seit einigen Jahren eine erweiterte Elementarschadendeckung an.

Eine besondere Regelung gab es in den Jahren von 1960 bis Mitte 1994 in Baden-Württemberg. Dort war eine eingeschränkte Elementarschadenversicherung für Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Diese Deckung wurde von rd. 80 % der Versicherungsnehmer freiwillig fortgeführt.

Länderspezifische Regelungen

In der ehemaligen DDR gab es zur Feuer-Pflichtversicherung für Gebäude eine freiwillige Ergänzung gegen weitere zufällig eintretende Elementarereignisse, die Hochwasser und Überschwemmung einschlossen. Auch die bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossenen Haushaltsversicherungen schlossen Schäden ein, die durch Hochwasser an Sachen innerhalb von Gebäuden entstehen. Diese Verträge, die bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen wurden, gingen 1990 auf die von der Treuhandanstalt errichtete Deutsche Versicherungs-AG über, die schließlich 1998 mit der Allianz Versicherungs-AG verschmolzen wurde.

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