Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Wertfestsetzung

Rz. 30 Der Gegenstandswert der Zahlungsvereinbarung wird i.d.R. vom Anwalt selbst ermittelt werden müssen. Rz. 31 Soweit man auch die Kosten einer Zahlungsvereinbarung nach § 788 ZPO als festsetzungsfähig ansieht, würde die Wertannahme des Anwalts inzidenter im Festsetzungsverfahren nach § 788 ZPO überprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Einigungsgebühr in einem Vergütungs- ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Frist

Rz. 25 Eine Frist ist nicht vorgesehen. Zulässig ist der Antrag allerdings nicht schon mit rechtskräftiger Beendigung des Verfahrens, sondern erst nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens. Erst zu diesem Zeitpunkt steht fest, wer an dem Feststellungsverfahren zu beteiligen ist. Daher muss z.B. auch die Rechtskraft eines Beschwerdeverfahre...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die Bekl. mit seiner am 26.3.2019 beim LG Frankfurt (Oder) eingegangenen und den Bekl. am 24.4.2019 zugestellten Klage auf Schadensersatz i.H.v. 9.757,48 EUR, Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden und Freistellung von außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Anspruch genommen. Unter dem 9.4.2019 hatte die Bekl. zu 2 einen Betrag ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein Einverständnis des Auftraggebers

Rz. 47 Der Rechtsanwalt kann eine Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a verlangen, ohne dass es darauf ankommt, dass der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Erforderlich ist lediglich, dass das Anfertigen von Kopien oder Ausdrucken zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Insoweit besteht ein Ermessensspielraum des Anwalts. Darauf, ob dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Grundlose Kündigung

Rz. 272 Kündigt der Anwalt grundlos, so ist § 628 Abs. 2 BGB nicht anwendbar. Dem Auftraggeber können allerdings Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 BGB (frühere positive Vertragsverletzung) zustehen. Darüber hinaus kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 671 Abs. 2 S. 1 BGB in Betracht, wenn der Anwalt zur Unzeit kündigt. Beispiel: Der Anwalt kündigt einen Tag vor dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtliche Anordnung der Kostentragung

Rz. 13 Das Gericht ordnet an, dass die Kosten der Antragsgegner, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, ganz oder zum Teil vom Antragsteller zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 39b Abs. 6 S. 1 WpÜG). Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz können dem Antragsgegner nicht auferlegt werden (§ 39b Abs. 6 S. 2 WpÜG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert bei teilweise bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 36 Wird einem Asylbewerber nur auf einige der von ihm gestellten Anträge, also nur teilweise, Prozesskostenhilfe gewährt, sind nach einer Ansicht Teilgegenstandswerte für die Bemessung der Prozesskostenhilfe festzusetzen.[31] Vorzugswürdig ist demgegenüber die Bildung einer Quote, die sich an der Kostenentscheidung im Urteil orientiert.[32] Das entspricht sowohl der Syst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 222 Die kostenrechtlichen Regelungen des § 15 Abs. 1 und 3 SpruchG sind inhaltlich an die sonstigen Verfahren des Teil 1 Hauptabschnitt 3 GNotKG-KostVerz. angepasst in das GNotKG übernommen worden. Sie wurden daher durch das 2. KostRMoG aufgehoben. Die bestehenbleibende Haftung des Antragsgegners auch für den Fall, dass die Gerichtskosten dem Antragsteller auferlegt werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 169 Soweit Versicherungsschutz besteht (siehe VV Vorb. 4 Rdn 132 ff.), sind die Gebühren nach Anm. Abs. 1 stets vom Versicherungsschutz umfasst. Der Rechtsschutzversicherer ist auch verpflichtet, die Zusätzlichen Gebühren nach Anm. Abs. 1 zu übernehmen. Hierüber entsteht in der Praxis häufig Streit, da die Rechtsschutzversicherer versuchen, an dieser Stelle Kosten zu spa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zuständigkeit für Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 129 Der BGH[89] hat entschieden, dass nach Rücknahme des Mahnantrags für den Erlass einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Zuständigkeit des für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständigen Gerichts besteht.[90] An dieses ist nach Rücknahme des Mahnantrags das Verfahren vom Mahngericht zur Entscheidung über die Kosten abzugeben. Ausdrücklich ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstattung – Erneute Vollstreckung

Rz. 118 War eine Vollstreckung erfolglos oder nur teilweise erfolgreich, sind die Kosten einer erneuten Vollstreckung nur dann notwendig, wenn der Gläubiger entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte von einer positiven Veränderung der Vermögensverhältnisse ausgehen durfte[112] oder ein gewisser Zeitraum seit dem letzten Vollstreckungsversuch verstrichen ist, der frühestens m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorbereitungskosten – Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Rz. 590 Kam es nicht zu einer Vollstreckung, sondern blieb es bei einer Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung, ist für die Festsetzung nicht das Vollstreckungsgericht zuständig, sondern das Prozessgericht, weil nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie der Systematik des § 788 Abs. 2 ZPO dem Vollstreckungsgericht die Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung nur fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109] Rz. 117 War die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme der Beschwerde

Rz. 57 Wird die Beschwerde zurückgenommen, so sind die Kosten entsprechend § 565 i.V.m. § 516 Abs. 3 ZPO dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.[83]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestellung eines Anwalts

Rz. 7 Schon durch die begriffliche Abgrenzung zur Beiordnung wird deutlich, dass eine andere Art von Hoheitstätigkeit vorliegt. Wird ein Anwalt zum Verteidiger (§ 140 StPO), Prozesspfleger (§§ 57, 58 ZPO) oder zum gemeinsamen Vertreter (§ 67a VwGO) bestellt, geschieht das aus verfahrensgrundsätzlichen Erwägungen ungeachtet der Frage, ob die Leistungsfähigkeit der Partei hinr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Steuerliche Aspekte

Rz. 122 In steuerrechtlicher Hinsicht sind Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen zu qualifizieren, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.[219] Auf einer Vergütungsvereinbarung beruhende Kosten der Strafverteidigung führen jedoch nicht zu einer außergewöhnlichen Belastun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 19 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wie die Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 35 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kosterstattung), wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 143 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kein Vorschussanspruch bei Beratungshilfe (Abs. 2)

Rz. 7 Die sachliche Berechtigung der Regelung, dass bei Beratungshilfe kein Vorschuss verlangt werden kann, folgt aus der geringen Gebührenhöhe (VV 2501 ff.). Der Ausschluss des Vorschussanspruchs bezieht sich ausschließlich auf den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, nicht aber auf die beim Rechtsuchenden zu erhebende Beratungshilfegebühr (VV 2500). Dies ist durch das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 22 Im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern hat ein anmeldender Gläubiger keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Antragsteller; eine Kostenfestsetzung findet nicht statt, da im Aufgebotsverfahren eine Gegenpartei nicht vorhanden ist.[10] Im Ausschlussurteil eines Aufgebotsverfahrens erfolgt eine Kostenentscheidung daher nur hinsichtlich der Geri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 116 In Anbetracht der restriktiven Haltung der Gerichte zur Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltsgebühr ist der Anwalt gehalten, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass die Kosten seiner Einschaltung als Verkehrsanwalt nicht erstattungsfähig sind oder dass die Erstattungsfähigkeit zumindest fraglich ist. Verstößt der Anwalt gegen die Aufklärungspflicht, macht er sich s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kostenentscheidung

Rz. 66 Für die Kostenentscheidung gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Kostenentscheidung richtet sich daher grundsätzlich nach dem Obsiegen und Unterliegen. Anzuwenden sind daher grundsätzlich die §§ 91 ff. ZPO bzw. die vergleichbaren Vorschriften der sonstigen Gerichtsbarkeiten. Rz. 67 Allerdings enthält § 201 Abs. 4 GVG eine Sonderregelung für die Fälle, in denen ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 3 (Abs. 3)

Rz. 24 Soweit VV Teil 6 – wie hier – besondere Regelungen enthält, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Eine Ausnahme gilt nur für die Fälle, in denen ausdrücklich auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird. Rz. 25 In Abs. 3 sind bestimmte Fälle genannt, in denen dem Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften von VV Teil 3 zustehen. Es sind dies im Wesentl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Absicht der Schädigung der Staatskasse

Rz. 20 Diese Rechtsfolge tritt auch dann ein, wenn die bedürftige Partei die Kostenentlastung des Gegners vorgenommen hat in dem Bewusstsein, hierdurch dessen Inanspruchnahme seitens des Anwalts oder der Staatskasse zu verhindern. Wirken allerdings die Prozessparteien insoweit kollusiv zusammen, indem die bedürftige Partei "freiwillig" die Kosten übernimmt, etwa um einen Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Abgrenzung zum Verfahren gem. § 120a ZPO

Rz. 41 Die Prozesskostenhilfe darf nicht vorzeitig, also vor Erledigung des Verfahrens, für das sie bewilligt worden ist, wieder entzogen werden mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 114 ZPO seien zwischenzeitlich entfallen.[64] Solange kein Aufhebungsgrund vorliegt (§ 124 Abs. 1 ZPO), kommt nur die nachträgliche Begründung einer Zahlungspflicht oder die Anpassung vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 110 Möglich ist auch, dass die Verfahrensgebühr tituliert wird, bevor über die Geschäftsgebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[44] Beispiel: Der Kläger hatte 8.000 EUR eingeklagt sowie eine daraus vorgericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 SGG

Rz. 59 In der Sozialgerichtsbarkeit setzt ebenfalls der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 197 SGG). Rz. 60 Gegen seine Entscheidung ist ausschließlich die Erinnerung (Anrufung des Gerichts) gegeben. Die Erinnerungsfrist beträgt einen Monat. Der Urkundsbeamte kann abhelfen. Anderenfalls entscheidet der Vorsitzende endgültig (§ 197 Abs. 2 SGG)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bei Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 305 Eine analoge Anwendung des § 494a Abs. 2 ZPO wird teilweise vertreten, wenn ein Rechtsstreit zur Hauptsache nicht anhängig ist und der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen oder als unzulässig verworfen worden ist.[382] Die Situation des Antragsgegners sei in diesem Fall derjenigen des Antragsgegners nach § 494a ZPO vergleichba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Höhere Seiten-Pauschale

Rz. 220 Auch kann generell eine höhere Dokumentenpauschale je Seite vereinbart werden. So hat das OLG Düsseldorf[325] bereits im Jahre 1993 Kopiekosten i.H.v. 1 DM/Seite für angemessen angesehen. Insbesondere angesichts der laufenden Geldentwertung dürfte gegen eine Vergütung von 1 EUR/Kopie nichts etwas einzuwenden sein. Berücksichtigt man, welche Kosten im Kanzleibetrieb a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlangen, da diese Teil der gesetzlichen Vergütung ist. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nicht lediglich Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 516 Beschränkt sich die Streitbeilegung auf die bloße und einseitige Abgabe eines – prozessualen oder/und materiell-rechtlichen – vollständigen Anerkenntnisses oder der Erklärung eines vollständigen Verzichts oder der Klagerücknahme, fällt keine Einigungsgebühr an; gleiches gilt, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung vorliegt, deren Inhalt sich auf das Anerkenntnis oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Zeugenbeistand

Rz. 103 Auch der gem. § 68b StPO beigeordnete Zeugenbeistand hat Anspruch auf Erstattung der Dokumentenpauschale für die Fertigung von Kopien aus der Akte. Zwar mag es zutreffend sein, dass dem Zeugenbeistand – anders als dem Verteidiger – ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht. Wird dem Zeugenbeistand aber die Akteneinsicht gewährt, kann die Dokumentenpauschale für die Ferti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beschaffung von Urkunden

Rz. 50 Schließlich gehört die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen der Besorgung von Urkunden, deren der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung bedarf (§ 792 ZPO, z.B. Erbschein[48]), ebenfalls nicht zur Zwangsvollstreckung im gebührenrechtlichen Sinn, obwohl die insoweit entstehenden Kosten solche der Zwangsvollstreckung sind und gemäß § 788 ZPO beigetrieben werden können....mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / X. Anrechnung im Hauptsacheverfahren

Rz. 23 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach VV Vorb. 3 Abs. 5 aufeinander anzurechnen. Rz. 24 Eine Anrechnung unterbleibt allerdings gem. § 15 Abs. 5 S. 2, wenn zwischen Abschluss des Beweisverfahrens und Einleitung des Hauptsacheve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Dokumentenpauschale

Rz. 107 Für die Anfertigung der nach § 82 Abs. 1 S. 2 VwGO beizufügenden Kopien des angefochtenen Verwaltungsaktes und des Widerspruchsbescheides ist die Fertigung von Kopien aus den Behördenakten grds. nicht erforderlich, da der Anwalt diese Bescheide vom Auftraggeber in Urschrift erhält und sich hiervon Kopien fertigen kann.[181] Diese Kopien fallen damit nicht unter Nr. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Besprechungstermine

Rz. 13 Die Terminsgebühr fällt ebenso nicht für die Teilnahme an außergerichtlichen Terminen und Besprechungen in der Vollstreckung i.S.v. VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 an. Zwar würde diese Tätigkeit von dem allgemeinen Begriff der Terminsgebühr umfasst, wie er in VV Vorb. 3 Abs. 3 beschrieben ist. Allerdings entsteht die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 nur, soweit nichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einverständnis des Pflichtverteidigers

Rz. 137 Die eingeschränkte Bestellung soll aber dann mit der Folge, dass keine Reisekosten aus der Staatskasse zu erstatten sind, zulässig sein, wenn der bestellte Anwalt zuvor sein Einverständnis mit der eingeschränkten Bestellung erklärt hat.[278] Das erscheint zutreffend, weil die eingeschränkte Bestellung dann allein auf der Verzichtserklärung beruht.[279] Wird dieser Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 77 Ist der Anwalt nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen und wohnt er auch nicht am Ort des Prozessgerichts, richtet sich die Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs. ZPO: Die Reisekosten dieses Anwalts sind nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung des Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kostenfestsetzungsverfahren nach § 149 FGO

Rz. 63 In der Finanzgerichtsbarkeit setzt ebenfalls der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die zu erstattenden Kosten fest (§ 149 Abs. 1 FGO). Rz. 64 Gegen dessen Entscheidung ist ausschließlich die befristete Erinnerung binnen zwei Wochen gegeben (§ 149 Abs. 2 FGO). Über die Erinnerung entscheidet das Gericht, sofern ihr der Urkundsbeamte nicht abhilft. Rz. 65 Eine Beschwerde ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Auftragsverhältnisse

Rz. 33 Will der Anwalt "in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber" gleichzeitig tätig werden, bedarf es der Zustimmung aller, sie gemeinsam zu vertreten. Er ist nicht berechtigt, ohne Absprache von sich aus verschiedene Auftragsverhältnisse in einer Angelegenheit zu begründen.[46] Daran ist er schon aufgrund der geschuldeten Vertraulichkeit gehindert. Andererseits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Deckungsüberschuss

Rz. 5 Verbleibt ein Deckungsüberschuss über die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO genannten Kosten und Ansprüche (rückständige und entstehende Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten, auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei) hinaus, soll damit zunächst der beigeordnete Anwalt bedient werden, weil dieser ansonsten an Zahlungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung des GNotKG

Rz. 36 Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG geändert. Die Norm verweist zur Anwendung bestimmter Wertvorschriften auf das GNotKG. Wesentliche Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage sind damit nicht verbunden. Die Rechtsanwaltsvergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, also nach den Bestimmungen der KostO, wenn der unbedingte Auftrag z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenentscheidung

Rz. 26 Die Kostenentscheidung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, also den §§ 91 ff., 97 ZPO; §§ 80 ff., 84 FamFG. Rz. 27 Für den Fall der Rücknahme der Rechtsbeschwerde fehlt es infolge eines offensichtlichen Redaktionsversehens an einer gesetzlichen Regelung in der ZPO. Diese Lücke ist durch die analoge Anwendung des § 565 ZPO i.V.m. § 516 Abs. 3 ZPO zu schließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundlage für die Dokumentenpauschale

Rz. 254 Haftpflichtversicherer pflegen in aller Regel – insbesondere bei Verkehrsunfallschäden, die nicht eindeutig liegen – vorgerichtlich einen Aktenauszug einzuholen, um sich über den Umfang ihrer Einstandspflicht, insbesondere eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten, zu informieren. Diese Aktenauszüge können die Versicherer – soweit sie nicht als Kö...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Im Gegensatz zu den Wertfestsetzungsverfahren nach § 63 GKG, § 55 FamGKG handelt es sich bei dem Verfahren nach § 33 RVG um ein reines Antragsverfahren. Dieses Verfahren findet daher grds. nur zwischen Antragsteller und Antragsgegner statt. Ein Gericht hat daher grds. auch nur den Wert im Verhältnis zwischen dem antragstellenden Anwalt und se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Anderer Rechtsanwalt

Rz. 106 Auch der Anwalt, der einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht beauftragt, kann gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen,[82] obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird. Der Anwalt hat keinen Anspruch darauf,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 39 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr auch im Beschwerdeverfahren gem. VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Voraussetzung ist, dass die mehreren Auftraggeber gemeinschaftlich hinsichtlich desselben Gegenstands beteiligt sind. Diese gemeinschaftliche Beteiligung ist für das Beschwerdeverfahren gesondert zu prüfen. Eine gemein...mehr