Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Minderheitsgesellschafter als nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters

Tz. 535 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als nahe stehende Pers kommt grds auch ein Minderheitsgesellschafter in Betracht. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn der Minderheitsgesellschafter einem beherrschenden Gesellschafter oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleich gerichteten Interessen nahe steht, so dass auch in den Fällen die strengen Anforderungen für beherrschende G...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.1 Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Rz. 129 Die größte Gruppe von Ausländern, die sich in Deutschland auf ein Freizügigkeitsrecht berufen können, ergibt sich aus den Bürgern der Europäischen Union. Unionsbürger ist nach Art. 20 Abs. 1 Satz 2 AEUV, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt. Art. 21 Abs. 1 AEUV bestimmt das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage durch Minderung der Passiva liegt vor, wenn der Gesellschafter der Kö außerhalb einer Sanierung eine Verbindlichkeit erlässt oder sie befreiend übernimmt. Dies ist zB dann gegeben, wenn der Gesellschafter eine Bankverbindlichkeit der Gesellschaft freiwillig begleicht und von Anfang an auf Rückforderungsansprüche ggü de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.2 Laufende Betriebsausgaben

Tz. 371 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der tats abgeflossenen Ausgaben besteht eine Übereinstimmung zwischen der Behandlung in der H-Bil und der St-Bil. Besteht zB ein Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Ges-GF, in dem eine monatliche Gehaltszahlung von 20 000 EUR vereinbart wurde, besteht insoweit eine betriebliche vertragliche Verpflichtung der Kap-Ges zur Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine rückwirkende Vereinbarung

Tz. 276 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine "von vornherein" abgeschlossene Vereinbarung liegt nur vor, wenn diese vor Erbringen der vom beherrschenden Gesellschafter (oder von der Kap-Ges) geschuldeten Leistung und nicht erst vor Zahlung der Vergütung an den Gesellschafter (oder an die Kap-Ges) getroffen wird (s Urt des BFH v 11.12.1991, BStBl II 1992, 434). Es muss also im Vorh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Einkommenskorrektur

Tz. 356 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vor, besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsfolge darin, dass die vGA das Einkommen der Kö nicht mindert. Zum Zeitpunkt der Korrektur macht das Ges allerdings keine Aussage. Da die vGA aber idR in Form eines betrieblichen Vorgangs erscheint und betriebliche Vorgänge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.1 Grundsätze der rückwirkenden Zurechnung von Verträgen

Tz. 324 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum (s Tz 313) der Übernehmerin ertrstlich zugerechnet (s Tz 319). Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlos...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Sonderproblem: Beherrschende Stellung bei AG und KGaA

Tz. 228 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wie eine "normale" vGA so ist auch eine vGA wegen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei allen Arten von Kö denkbar. Dies gilt dann grds auch für eine Kap-Ges in der Rechtsform der AG. Nach der älteren Rspr des BFH können jedoch die zur GmbH entwickelten Grundsätze nicht ohne Weiteres auf die AG übertragen werden (s Urt des BFH v 15.12.1971...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.2 Form des Arbeitsvertrags

Rz. 6 Der Abschluss des Arbeitsvertrags kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Eine schriftliche Vereinbarung ist jedoch dringend zu empfehlen. Da es sich bei den Besonderheiten eines Vertrags mit Arbeitsplatzteilung (Verantwortung für Besetzung des Arbeitsplatzes, Vertretungspflicht) um wesentliche Vertragsbedingungen handelt, hat der Arbeitgeber ohnehin einen schriftlichen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.1 Getrennte Arbeitsverträge

Rz. 5 Da bei Arbeitsplatzteilung die beteiligten Arbeitnehmer die Verantwortung für die Besetzung des Arbeitsplatzes übernehmen, kann der Arbeitgeber die Arbeitsplatzteilung nicht kraft Direktionsrechts zuweisen. Es bedarf einer vertraglichen Vereinbarung. Auch die Beendigung der Teilnahme, sei es auf Wunsch des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, bedarf einer solchen Verei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.3 Inhalt des Arbeitsvertrags

Rz. 7 Neben der ausdrücklichen Vereinbarung der Beschäftigung in Arbeitsplatzteilung und der möglichst genauen Beschreibung des Arbeitsplatzes muss der Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung vereinbart werden. Der Umfang der vereinbarten Arbeitszeit muss nicht in beiden Verträgen identisch sein. Der Bezugszeitraum des zu erbringenden Arbeitszeitanteils muss nicht zwingend...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.2 Arbeitszeit des möglichen Teilzeitarbeitnehmers

Rz. 6 Abzustellen ist vorrangig auf die vertraglich geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Festlegung im Arbeitsvertrag. Existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG (bis 31.7.2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.4.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Vertretungspflicht

Rz. 10 Eine vorab vertraglich vereinbarte automatische Vertretungspflicht ist nach § 13 Abs. 1 Satz 2 TzBfG unzulässig. Nur unter den in § 13 Abs. 1 Satz 3 TzBfG geregelten engen Voraussetzungen ist eine generelle Vorabvereinbarung über vertretungsbezogene Mehrarbeit zulässig. Die Vereinbarung ist, soweit nicht in einem schriftlichen Arbeitsvertrag aufgenommen, seit dem 1.8....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.3 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Rz. 16 Bei Behördenterminen oder bedeutsamen Ereignissen im Familienkreis bestimmt sich der Vergütungsanspruch, soweit nicht einzelvertragliche oder kollektive Regelungen bestehen, nach § 616 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf die Vergütung nicht dadurch, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.1 Vergütung nach allgemeinen Grundsätzen

Rz. 13 Die einzelnen Arbeitsplatzpartner haben nach allgemeinen Grundsätzen Ansprüche auf Arbeitsvergütung, Nebenleistungen und Vergütung von Mehrarbeit. Insbesondere ist bei Teilzeitarbeitsverhältnissen das Diskriminierungsverbot des § 4 TzBfG zu beachten.[1] Im Arbeitsvertrag sollte geregelt werden, wie Mehrarbeit, insbesondere vertretungsbedingte Mehrarbeit, ausgeglichen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.2 Partnerbedingtes Kündigungsverbot

Rz. 20 Die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Arbeitsverträge wird durch das partnerbedingte Kündigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verstärkt. Das Ausscheiden eines Arbeitsplatzpartners rechtfertigt nicht die Kündigung des anderen Partners. § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot.[1] Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeitsplatzteilung als besondere Form der Arbeitsvertragsgestaltung ist unter dem aus dem amerikanischen Recht stammenden Begriff "Job-Sharing" Anfang der 80er Jahre intensiv diskutiert worden. Die Diskussion wurde mit ausgelöst durch einen Job-Sharing-Musterarbeitsvertrag des Arbeitsrings der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie[1] mit einer Vie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 TzBfG regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Weigerung, in ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln, keine Nachteile hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen dürfen. Stützt sich die Kündigung des Arbeitgebers allein auf eine solche Weigerung, ist sie deshalb unwirksam. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. § 11 TzBfG setzt § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Die in Art. 4 GG verankerte Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schützt die Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, den Glauben ungestört auszuüben und sein Verhalten nach den Grundsätzen der Religion auszurichten. Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit strahlt auch in zivilrechtliche Rechtsbeziehungen wie Arbeitsverhältnisse aus.[1] Das Allgemeine Gle...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 26 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse (§ 27)

§ 27 TVÜ-L regelt die Fortgeltung des § 65 BAT/BAT-O und entsprechender Vorschriften. Diese gelten für Bewohner von Dienstwohnung am 31.10.2006. Ab dem 1.11.2006 ist das Dienstwohnverhältnis im Arbeitsvertrag durch die Aufnahme der Dienstwohnvorschriften zu regeln.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Dauerhafte Zuordnung zur Tätigkeitsstätte des Entleihers trotz Überlassungshöchstdauer laut § 1 Abs. 1b AÜG

Der Arbeitnehmer eines Personaldienstleistungsunternehmens hat im Regelfall des § 1 Abs. 1b AÜG (Überlassung des Leiharbeitnehmers durch den Verleiher an denselben Entleiher für höchstens 18 Monate) auch dann keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleiher, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist und die Einsatzanweisung auf "Ende offen" lautet. Beachten Sie: Zwar soll die Regel...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 15.1 Regelungsinhalt

Zu einem Tarifrecht, das modern und zukunftsfähig sein will, gehören insbesondere praxisfreundliche Regelungen, die dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und aufwändige Berechnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Tarifvertragsparteien haben sich deshalb darauf verständigt, dass einzelvertraglich zusätzliche Entgeltbestandteile (z. B. Zeitzuschläge, Erschwerniszusc...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 27 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung (§ 28)

Teilzeitbeschäftigte in den Regelungsbereich dieser Vorschrift fallen diejenigen Teilzeitbeschäftigten, mit denen im Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart worden ist. Ab dem 1.11.2006 wird das Entgelt wegen einer anderen Relation von ermäßigter zur vollen Arbeitszeit vermindert. Die betroffenen Teilzeitbeschäftigten können daher die Stundenzahl so aufstocken, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 13.2.1 Absatz 1

Besitzstand bei der Beschäftigungszeit Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder werden für die Dauer des über den 31.10.2006 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.11.2006 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten – mit Ausnahme bestimmter, im BAT-O/MTArb-O genannter Zeiten – als Beschäftigungszeit im Sinne des § 3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 15.2 Kommentierung

Nach § 16 Satz 1 TVÜ-L sind die Pauschalierung oder Abfindung von Besitzständen (nur) "durch Vereinbarungen mit der/dem Beschäftigten" zulässig. Bei der Pauschalierung werden in unterschiedlicher Höhe anfallende Ansprüche in eine gleich bleibende monatliche Zahlung umgewandelt. Die Abfindung unterscheidet sich von der Pauschalierung vor allem dadurch, dass Ansprüche, die über...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 24 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c und SR 2 m zum BAT / BAT-O (§ 25)

Abs. 1 bestimmt, dass die Nr. 7 SR 2 a BAT/BAT-O im bisherigen Geltungsbereich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fort gilt. Dies betrifft die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und deren Kostentragung bei Angestellten in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bildungsurlaub / 17 Keine Aufnahme in den Arbeitsvertrag

Weder nach dem Nachweisgesetz [1] noch nach der Sonderregelung des § 11 Abs. 1 Nr. 7 BBiG ist der Anspruch auf Bildungsurlaub in die Niederschrift des Arbeitsvertrags bzw. des Berufsausbildungsvertrags aufzunehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.1 Wirksamer Arbeitsvertrag

Zunächst muss ein wirksames Arbeitsverhältnis vorliegen.[1] Wirksam ist ein Arbeitsvertrag individualrechtlich auch, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers nach § 99 BetrVG verweigert. Der Arbeitgeber darf dann den Arbeitnehmer vorbehaltlich der §§ 100 ff. BetrVG nicht im Betrieb einsetzen und hat deshalb Annahmeverzugslohn zu zahlen. Bei Beeint...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.2.1 Vertragliche Merkmale

Keine Bedeutung hat die Bezeichnung des Vertragsverhältnisses durch die Parteien. Die bloße Überschrift "Honorarvertrag" ist für die rechtliche Einordnung nicht maßgeblich. Der wirkliche Geschäftsinhalt wird nicht nur an den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen, sondern vor allem durch die praktische Durchführung des Vertrags bestimmt. Wird der Vertrag abweichend von den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.3 Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers

Annahmeverzug setzt weiter das Leistungsvermögen und den Leistungswillen des Arbeitnehmers voraus. Nach § 297 BGB kommt der Arbeitgeber dann nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer zur Leistungszeit außerstande oder nicht ernsthaft willens ist, die geschuldete Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Annahmeverzugslohn kann so aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit beispiel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.4 Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber

Ferner darf der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung nicht angenommen haben. Nichtannahme ist dabei jedes Verhalten, das die Erfüllung des Arbeitsvertrags verhindert, also beispielsweise unwirksame Freistellungserklärungen, Kündigungen, Arbeitszeitverlegungen oder sonstige Änderungsanordnungen. Auch vertragswidrige Arbeitsangebote können als Nichtannahme gewertet werden (z....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 2.1 Abgrenzung freier Mitarbeiter – Arbeitnehmerverhältnis

Kennzeichen der freien Mitarbeiter ist es, dass sie eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausüben, die für einen Auftraggeber auf der Grundlage eines Dienstvertrags erbracht wird. Im Gegensatz zur selbstständigen Tätigkeit des freien Mitarbeiters steht der Arbeitnehmer in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Nach ständiger Rechtsprechung[1] enthält § 84 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.2 Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich zuerst die Arbeitsleistung persönlich und tatsächlich so anzubieten, wie sie vertrags- bzw. weisungsgemäß zu bewirken ist, d. h. zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise.[1] Erforderlich ist deshalb grundsätzlich das Erscheinen im Betrieb zu betriebsüblichen Zeiten.[2] Nach § 295 BGB genügt dafür ausnahmsweise ein w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen im Sinne des § 13a Abs. 4 ErbStG

Leitsatz Bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen im Sine des § 13a Abs. 4 ErbStG sind die Sonderbetriebseinnahmen mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13a.5 ErbStH). Sachverhalt Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (KG). Y ist Komplementär, R ist Kommanditist mit einem Kapitalanteil von 88,85 %. R verstarb im Jahr 2011, Erben sind hälftig Y und I. Y erhielt aufgrund des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags im Streitzeitraum angemessene Vergütungen, ebenso wie I. Die Zahlungen wu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Sachbezüge aus Vermögensbeteiligungen (Satz 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst nur Vorteile, die Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) eingeräumt werden. Dies sind nur Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinn, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Rahmen des § 19 EStG beziehen. Hierzu zählen u. a. auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte, Auszubildende und weiterbeschäftigte Rentner.[1] Trotz Arbeitsvertrags nicht begünst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien / 2 Verbindlichkeit einer Richtlinie

Unternehmensrichtlinien sind in der Regel verbindlich, solange sie im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Arbeitsverträgen der Mitarbeiter stehen. Die Verbindlichkeit von Unternehmensrichtlinien hängt auch von ihrer Kommunikation und Implementierung ab. Arbeitgeber müssen alle Mitarbeiter über die Richtlinien informieren und sollten sich ihre Kenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unternehmensrichtlinien / 4 Kenntnisnahme der Mitarbeiter

Es ist wichtig, dass Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien lesen und bestätigen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, wie z. B. Schulungen, regelmäßige Erinnerungen und die Integration der Richtlinien in Arbeitsverträge. Ein formelles Bestätigungsverfahren, bei dem die Mitarbeiter bestätigen, dass sie die Richtlinien gelesen und verstanden haben, kann da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2.1 Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen

Nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber bezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. der §§ 8 bis 13 AO hat. Entsendet eine ausländische Konzernkapitalgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Kein Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen

Bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn von dritter Seite werden dem Dritten die Pflichten eines Arbeitgebers, auch dem wirtschaftlichen Arbeitgeber, auferlegt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteil...mehr