Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.8 Gerichtlicher Vergleich

Rz. 18 Eine auflösende Bedingung kann auch wirksam in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart werden.[1] Dabei folgt die sachliche Rechtfertigung der auflösenden Bedingung im gerichtlichen Vergleich nicht aus der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer, sondern aus §§ 21, 14 Abs. 1 Nr. 8 TzBfG. Der sachliche Grund für eine auflösende Bedingung liegt danach ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.3 Schriftform (§ 14 Abs. 4)

Rz. 26 Nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG gilt § 14 Abs. 4 TzBfG auch für auflösende Bedingungen.[1] Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Hinweis Deshalb bedürfen auch auflösende Bedingungen, die nicht in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 1 TzBfG, sondern nach anderen Vorschriften vereinbart wer...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen v. 21.12.2000 enthält in Art. 1 das TzBfG.[1] Für den Bereich der Befristung legt das Gesetz die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge fest. Dabei dient es der Umsetzung von 2 Europäischen Richtlinien in das innerstaatl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.1 Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

Rz. 9 Ob der Sachgrund des vorübergehend bestehenden betrieblichen Bedarfs eine auflösende Bedingung rechtfertigen kann, ist zweifelhaft.[1] Ein in der Zukunft liegendes ungewisses Ereignis, das zum Inhalt einer auflösenden Bedingung gemacht wird, kann nur schwer Gegenstand einer auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage zu treffenden Prognoseentscheidung sein.[2] Man wird ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 7 Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf gilt das Gesetz für alle Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Die hierarchische Einordnung des Arbeitnehmers ist irrelevant, d. h. das TzBfG gilt auch für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern in leitenden Positionen. Das TzBfG gilt auch für (befristete) Arbeitsverträge zwischen Verleihern und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 4 Kausalzusammenhang

Rz. 9 Zwischen der zulässigen Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG durch den Arbeitnehmer und der Benachteiligung durch den Arbeitgeber muss ein Kausalzusammenhang im Sinne einer conditio-sine-qua-non bestehen. Wenn die Benachteiligung durch den Arbeitgeber ausschließlich durch die zulässige Rechtsverfolgung des Arbeitnehmers bestimmt gewesen ist, dann deckt sich das Mo...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2.2 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Leiharbeitnehmers z. B. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Ein Gesetz i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG. Da die Vorschrift auch die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleiherbetriebs in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Bel...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 3 Bedeutung der Zielvorgabe

Rz. 11 Für den Bereich der befristeten Arbeitsverträge beschränkt sich das Gesetz auf die Nennung seines Zwecks, nämlich der Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen und der Verhinderung der Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Der Schutz vor Diskriminierung ist Gegenstand der besonderen Regelung in § 4 Abs. 2 TzBfG. Zur Frage, ob der Abschluss befristete...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 3 Benachteiligung

Rz. 7 Eine Benachteiligung liegt vor, wenn der bisherige Standard (aktiv) verschlechtert wird. Eine Benachteiligung kann aber auch vorliegen, wenn sich die Situation des Arbeitnehmers gegenüber dem bisherigen Zustand nicht verschlechtert. Nach herrschender Meinung stellt auch das Vorenthalten von Vorteilen eine Benachteiligung dar und zwar selbst dann, wenn auf die Vorteile ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers sind zulässig in den Fällen der Regelung über die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Vorankündigungsfrist bei Arbeit auf Abruf, § 12 Abs. 6 TzBfG [1], Vertretungsregelung bei Arbeitsplatzteilung, § 13 Abs. 4 TzBfG, Regelung der Anzahl der Verlängerungen und der Höchstbefristungsdauer bei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 5 Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen

Rz. 10 In der Vorgängervorschrift von § 22 TzBfG, § 6 Abs. 3 BeschFG 1985, wurden Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften den Tarifvertragsparteien gleichgestellt. Auch ihnen wurde das Recht zugestanden, von den Regelungen des TzBfG abweichende Vereinbarungen zu treffen. In § 22 TzBfG wurde diese Regelung nicht mehr aufgenommen. Ob durch kirchliche Arbeitsv...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.3 Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmer ist ihrer Natur nach nur vorübergehend vorgesehen.[1] § 1 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 AÜG sieht eine Überlassungshöchstdauer grundsätzlich von 18 Monaten vor, von der nur in engen Grenzen abgewichen werden darf. Ein Verstoß gegen die normierte Höchstüberlassungsdauer führt ebenfalls dazu, dass der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitne...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 5 Rechtsfolgen einer Benachteiligung

Rz. 13 § 5 TzBfG enthält keine konkreten Abwägungskriterien. Liegen seine Voraussetzungen vor, dann ist eine rechtsgeschäftliche Maßnahme des Arbeitgebers als gesetzwidrige Reaktion auf eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer nach § 134 BGB nichtig. [1] Hinweis Ungeachtet der aus § 134 BGB resultierenden Nichtigkeitsfolge muss der Arbeitnehmer z. B. eine als Folge...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung enthält das Verbot, Arbeitnehmer, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen, bei Vereinbarungen oder Maßnahmen (z. B. bei einem beruflichen Aufstieg) zu benachteiligen[1] und normiert damit eine Selbstverständlichkeit.[2] Unionsrechtlich wäre die Aufnahme dieses Benachteiligungsverbots in das Gesetz nicht notwendig gewesen, da dies weder die Europäische...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 3 Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Werden die vorgenannten Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung nicht erfüllt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die jedoch divergieren nach Art und Schwere des Verstoßes. Generell stellen Verstöße gegen das AÜG Ordnungswidrigkeiten dar. § 16 AÜG sieht insofern einen detaillierten Katalog vor. Sie können aber auch von strafrechtlicher Relevanz sein, wenn im Ergebnis a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit des Arbeitsversäumnisses hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag[1] sowie der ggf. anzuwendende Tarifvertrag.[2] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche, sondern die wegen der Betriebsratsarbeit notwendige Arbeitsversäumnis wie geleistete Arbeit vergüt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Freizeitausgleich (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 29 Die Erfüllung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 1 erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne Minderung der Vergütung.[1] Die Arbeitsbefreiung muss den gleichen Umfang haben, wie Freizeit aufgewendet wurde, um die Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Daraus, dass bei Unmöglichkeit einer Arbei...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.1 Nachbetreuungshilfe

Rz. 6 Die Regeln über die Nachbetreuung – die sog. Careleaver-Regelung – sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden. Dabei sind die Regeln modifiziert worden. Zum einen wurde aus der ursprünglichen "Soll"-Vorschrift ein Anspruch konzipiert, a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Arbeitsbefreiung

Rz. 17 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Da es mit der Unabhängigkeit des Betriebsratsamtes unvereinbar wäre, wenn vom Willen des Arbeitgebers abhinge, ob eine bestimmte Betriebsratsaufgabe rechtzeitig erfüllt werden kann, ...mehr

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BEM: Pflichten der Beteiligten / 2 Pflichten des Beschäftigten

Der Beschäftigte ist weder arbeits- noch sozialrechtlich zur Zustimmung und Mitwirkung am BEM verpflichtet. Allerdings können sich aus dem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen bestimmte Pflichten ergeben. Verweigert der Beschäftigte seine Zustimmung zu und seine Mitwirkung bei dem BEM, kann sich dies arbeitsrechtlich im Fall des Ausspruchs einer krankheitsbedingten Kün...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.4 Befristeter Arbeitsvertrag

Hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten gelten keine Besonderheiten. Insbesondere gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 TzBfG auch die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund. Außerhalb des § 14 Abs. 2 TzBfG bedarf auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten eines sachlichen Grund...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2 Die Rechtsstellung des leitenden Angestellten

Der leitende Angestellte ist Arbeitnehmer wie jeder Angestellte im Betrieb auch. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 1–3 BetrVG, wonach die besonderen Merkmale nach dem Arbeitsvertrag erfüllt sein müssen. 2.1 Betriebsrat/Sprecherausschuss Der leitende Angestellte ist allerdings nicht Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung. Der Bet...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitenden Angestellten

Zusammenfassung Überblick Bei leitenden Angestellten handelt es sich um Personengruppen, die in Unternehmen besondere Führungsaufgaben oder hervorgehobene Positionen haben. Dies schlägt sich zumeist in der Entgelthöhe nieder. Ihre Position bedingt regelmäßig auch eine besondere Bindung an den Betrieb sowie einen höheren Entscheidungsspielraum. Das Vertragsverhältnis setzt dam...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1 Begriff des Leitenden Angestellten

Die Abgrenzung des "normalen" Arbeitnehmers zum leitenden Angestellten hat vor allem betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung. Der Betriebsrat ist für den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG nicht zuständig. Der leitende Angestellte unterfällt damit auch nicht den Betriebsvereinbarungen, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schließt. Es ist nach der Recht...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.5 Streitigkeiten

Streitigkeiten über den Status eines Angestellten als leitender i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat, der Arbeitgeber, der betroffene Angestellte und bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl der Wahlvorstand, der Sprecherausschuss sowie die im Betrieb vertretene ...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / Zusammenfassung

Überblick Bei leitenden Angestellten handelt es sich um Personengruppen, die in Unternehmen besondere Führungsaufgaben oder hervorgehobene Positionen haben. Dies schlägt sich zumeist in der Entgelthöhe nieder. Ihre Position bedingt regelmäßig auch eine besondere Bindung an den Betrieb sowie einen höheren Entscheidungsspielraum. Das Vertragsverhältnis setzt damit auch regelmä...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.4 Auslegungsregel des § 5 Abs. 4 BetrVG

Im Rahmen der Prüfung, ob ein Angestellter leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist, soll § 5 Abs. 4 BetrVG in Zweifelsfällen als Auslegungsregel eine Entscheidungshilfe geben. Danach ist im Zweifel leitender Angestellter, wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit leitenden Angestellten gelten einige Besonderheiten. Grundsätzlich finden die Kündigungsfristen des § 622 BGB Anwendung, möglicherweise auch die tariflichen Kündigungsfristen, falls der leitende Angestellte nicht – wie häufig – außertariflicher Angestellter ist. Sollen einzelvertragliche Kündigungsfristen vereinbart werden, sin...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.3 Bedeutende unternehmerische Aufgaben

Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist leitender Angestellter, wer regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Erfüllung dieser Aufgaben besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt. Weiterhin muss der Angestellte die Entscheidungen im Wesentliche...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.1 Selbstständige Einstellung und Entlassung

Der leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsrechts muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber berechtigt sein, selbstständig einzustellen und zu entlassen. Es reicht nicht aus, dass er nur zur Einstellung oder nur zur Entlassung befugt ist. Es müssen beide Berechtigungen kumulativ gegeben sein.[1] Hiervon abzugrenzen ist der Angestellte in leitender Stellung im Sin...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.1 Betriebsrat/Sprecherausschuss

Der leitende Angestellte ist allerdings nicht Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat ist daher für leitende Angestellte nicht zuständig. Damit die leitenden Angestellten nicht ohne Interessenvertretung bleiben, können sie nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) einen Sprecherausschuss wählen. Erforderlich ist, dass i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag mit leitende... / 1.2 Generalvollmacht oder Prokura

Die Generalvollmacht kommt in der Praxis eher selten vor. Es handelt sich um eine Vollmacht zur Führung des gesamten Geschäftsbetriebs oder aber zur Besorgung eines wesentlichen Teils der Geschäfte des Vollmachtgebers. Der Begriff der Prokura ist in § 49 Abs. 1 HGB geregelt. Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtsha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im We...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 111 Leistun... / 2.2.3 Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern

Rz. 7 Abs. 1 Nr. 3 nimmt Bezug auf § 61. Gemäß § 61 Abs. 1 erhalten Menschen mit Behinderungen, die nach Maßgabe von § 58 Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung angeboten wird, mit Abschl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau körperlicher Schwerarbeit bei Fütterungs- und Reinigungsarbeiten, sichere Planung der Arbeitsabläufe insbesondere bezüglich tierpflegerischer Arbeiten (Behandlung, Verabreichung von Medikamenten, Einfangen und Transport) bei besonders gefährlichen Tieren,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalkonto: Besonderheite... / 5 Gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaften

Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und der/die Geschäftsführer für die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG haftungsbeschränkt).[2] Achtung Verdeckte Gewinnausschüttung Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zust...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.5.2 Abwehr tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

Die rechtlichen Möglichkeiten der Gewerkschaft zur Überwachung der betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung werden durch die Rechtsprechung eingeschränkt. Gegen Betriebsvereinbarungen, die entgegen § 77 Abs. 3 BetrVG gegen den Vorrang des Tarifvertrags verstoßen, kann sich eine Gewerkschaft aber dennoch zur Wehr setzen. Praxis-Beispiel Burda-Entscheidung Der Arbeitgeber ist Mitg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Einigungsstellenverfahren / 1.1 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Die Bildung einer Einigungsstelle ist erzwingbar, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz ordnet in diesen Fällen an, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.[1] Eine Einigungsstelle hat immer die Aufgabe, Regelungsfragen zu klären, nicht hingegen reine Rechtsfragen. Ist eine betriebliche Angelegenheit schon umfass...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Wirkung einer Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarungen wirken, vergleichbar mit der Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 BetrVG, unmittelbar und zwingend auf die Dienst- und Beamtenverhältnisse ein, haben somit eine normative Wirkung. Unmittelbare Wirkung heißt, dass für die Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung kein weiterer Umsetzungsakt notwendig ist. Insbesondere wirken Inhaltsnormen auch ohne ausdrücklic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VII. Beispiele von Eigenschadenklauseln in der Praxis

Rz. 35 Eigenschadenklauseln können unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Klausel in A-3 AVB D&O betrifft nur die Konstellation, dass im Rahmen der Außenhaftung das Organ von einem Dritten in Anspruch genommen wird und die Gesellschaft zur Freistellung verpflichtet ist. Ein Eigenschaden entsteht dann durch die Freistellung am Vermögen der Gesellschaft. Eine deutlich höhere p...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / aa. Bei Fehlen einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 37 Der GmbH-Geschäftsführer hat gegenüber der GmbH aufgrund seiner Organstellung bzw. seines Anstellungsvertrags keinen Anspruch auf Abschluss einer D&O-Versicherung.[1] So weit gehen die Treuepflicht oder die Fürsorgepflicht der Gesellschaft nicht.[2] Dem Geschäftsführer bleibt die Möglichkeit sich eine persönliche D&O-Versicherung zu beschaffen. Zu Recht wird geltend g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / bb. Bei Vereinbarung einer D&O-Verschaffungsklausel

Rz. 41 Der sicherste Weg, dem Geschäftsführer ein Recht auf Verschaffung einer D&O-Versicherung einzuräumen, ist die Vereinbarung des Abschlusses einer D&O-Versicherung im Anstellungsvertrag mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung (sog. Verschaffungsklausel). Dann folgt aus dieser Vereinbarung ein Anspruch des Geschäftsführers. Beispiel:[1] Rz. 42 Formulierungsvorschlag D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Vereinbarung zur Abtretung des Freistellungsanspruches

Rz. 5 Ist eine Inanspruchnahme des Organmitglieds beabsichtigt oder bereits durch entsprechenden Gesellschafterbeschluss bei der Innenhaftung erfolgt oder liegt eine Inanspruchnahme durch einen extern Geschädigten bei der Außenhaftung durch schriftliche Geltendmachung vor, kann es sinnvoll sein, in Verhandlungen über den Grund und die Höhe des Haftungsanspruchs einzutreten. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 7. Leitende Angestellte

Rz. 21 Die Musterbedingungen des GDV versichern nur die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane. In der Praxis weit verbreitet ist der Einschluss leitender Mitarbeiter. Typischerweise werden die leitenden Mitarbeiter in den AVB so definiert, dass diese sowohl eine umfassende Handlungs- und Vertretungsvollmacht für die Gesellschaft haben, als auch Tätigkeiten verrichten,...mehr

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A. Einleitung / b. Haftungsbeschränkungen und Anspruch auf Versicherungsschutz

Rz. 52 Die Haftung der Organe kann bei der AG nach der ganz herrschenden Auffassung nicht abgeschwächt werden. Dies folgt bei der AG aus der sog. formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG, wonach die Satzung von den Vorschriften des Gesetzes nur abweichen kann, wenn dies gesetzlich zugelassen ist.[1] Gegen jedwede Abschwächung bzw. gegen einen Haftungsausschlus...mehr