Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beweislast.

Rn 24 § 280 I 2 ordnet die Beweislast für das Vertretenmüssen dem pflichtverletzenden Schuldner zu; die Pflichtverletzung als solche hat jedoch grds der Gläubiger zu beweisen (BGH NJW-RR 11, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] Rz 31; Canaris JZ 01, 499, 512; Kohler ZZP 05, 25–46; zum alten Schuldrecht BGH NJW 78, 584 [BGH 11.10.1977 - VI ZR 110/75] [Arzthaftung]; Hambg NJW-R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Berechnung.

Rn 8 Der pfändungsfreie Teil des Arbeitseinkommens ist abhängig vom monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Auszahlungsmodus zu berechnen. Welcher Zeitraum gilt, richtet sich nach der arbeitsrechtlichen Bestimmung zwischen Schuldner und Drittschuldner und darf nicht durch das Vollstreckungsgericht festgelegt werden (LG Bochum Rpfleger 85, 370). Weichen die Arbeitsvertragsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter (Rn 14) wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie nicht ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbildungsobliegenheit.

Rn 11 Voraussetzungen des § 1574 III sind, dass zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit eine Aus- oder Fortbildung erforderlich ist ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten ist und mit der erstrebten Ausbildung eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt besteht (BGH FamRZ 86, 553). Die Obliegenheit zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach III ergibt sich aus de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschlussfrist, Abs 4.

Rn 14 Die tarifoffene Ausschlussfrist ist europarechtskonform, sofern sie genauso günstig ist wie diejenige für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Arbeitsrecht, und die Festlegung des Fristbeginns der Wahrnehmung der Rechte aus RL 2000/78/EG nicht entgegensteht (EuGH NZA 10, 869 – Bulicke; BAG NZA 12, 910; DB 10, 618; zur Vereinbarkeit der Frist mit dem europarec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 28 ROM I – Zeitliche Anwendbarkeit.

Gesetzestext Diese Verordnung wird auf Verträge angewandt, die ab dem 17. Dezember 2009 geschlossen werden. Rn 1 Prinzip: Art 28 enthält das intertemporale Recht von Rom. Sie gilt für alle ab dem 17.12.09 (›Stichtag‹) geschlossenen Verträge. Dies hat der europäische Gesetzgeber durch eine Änderung von ROM I vom 24.11.09 (ABl 2009 L 309/87) ggü der ursprünglichen Fassung von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichende Vereinbarungen, Abs 4–6.

Rn 5 Durch tarifvertragliche Regelungen können nach IV 1 gesetzliche Kündigungsfristen verkürzt (oder verlängert) werden, auch durch Änderung der Anzahl der Kündigungstermine sowie in Kleinbetrieben durch Verzicht auf die Staffelung nach Alter und Betriebszugehörigkeit (BAG DB 08, 2028). Eine Differenzierung innerhalb der Arbeitnehmerschaft ist wegen Art 3 I GG (§ 611 Rn 48 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Negatives Schuldanerkenntnis.

Rn 17 Das negative Schuldanerkenntnis setzt wie der Erlass einen Vertrag voraus. Es kann auch als Teil einer komplexeren Vereinbarung, insb eines Vergleichs, abgegeben werden. Inhaltlich ist wie beim positiven Schuldanerkenntnis zu unterscheiden zwischen der bloßen Begründung eines Beweismittels gegen den Anerkennenden (zB in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, BG...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zu den Vollstreckungsaufträgen nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Auf den Zeitpunkt der Nutzungspflicht gut vorbereitet sein In den Vollstreckungsanträgen nach den Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) ist die Beifügung bestimmter Anlagen, etwa zu den Kosten für den Vollstreckungsauftrag, der Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe, den Vollmachten oder auch den bisherigen Vollstreckungskosten und den Erstattu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Dienstleistungen.

Rn 51 Heftig umstr ist die rechtliche Beurteilung der Fälle, in denen Dienstleistungen – etwa in Form überobligatorischer Mitarbeit (§ 1619) erwachsener Kinder im Betrieb oder auf dem Hof der Eltern – in der letztlich enttäuschten Erwartung späterer letztwilliger Zuwendungen erbracht werden. Insoweit ist zu unterscheiden: Arbeitet der Leistende unentgeltlich ohne (dienst-)ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Geschäftseinrichtung oder Anlage

Rn. 51 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand oder jede Zusammenfassung körperlicher Gegenstände, die geeignet sind, Grundlage einer Unternehmenstätigkeit zu sein (BFH BStBl II 1993, 462). Folglich scheiden immaterielle WG als Geschäftseinrichtung aus; eine sog Dienstleistungs-Betriebsstätte scheidet ebenfalls aus (Gosch in Kirchhof/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbarkeit des KSchG.

Rn 51 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für alle ordentlichen Kündigungen einschl Änderungskündigungen (§ 2 KSchG). Zwei Voraussetzungen: (1.) Das Arbeitsverhältnis – nicht: Ausbildungsverhältnis, Dienst- o Arbeitsvertrag von Organmitgliedern (§ 14 I KSchG; BAG NZA 18, 358; iE Zaumseil NZA 20, 1448) – hat im selben inländischen (BAG DB 09, 1409) Betrieb oder Unternehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucherverträge.

Rn 3 Art 6 gilt ausdrücklich nur für Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden. Dies folgt dem Schutzkonzept der Verbraucherrichtlinien (vgl auch §§ 13, 14 BGB). Damit aber ist wichtig nicht nur, dass der eine Verbraucher, sondern auch, dass der andere Unternehmer ist. Privatgeschäfte unter Nichtgewerbetreibenden sind nicht (mehr) umfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Merkmale.

Rn 3 Erscheinungsformen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung sind insb Beratungen in rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Leistungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen (zB Vermittlung: dazu BGH NJW 11, 1726, Vertretung; zur möglichen gleichzeitigen Tätigkeit im eigenen und im fremden Namen, BGH NJW 13, 1873 [BGH 01.03.2013 - V ZR 279...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / VI. Leistungsorientierte Pensionszusagen

Tz. 56 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionszusagen in kombinierten Abschlüssen ist häufig komplex. Dies liegt unter anderem daran, dass zum Aufstellungszeitpunkt oftmals noch nicht abschließend geregelt ist, welche Mitarbeiter tatsächlich im Rahmen der rechtlichen Umstrukturierung auf den neuen (Teil-)Konzern übergehen. Sofern ein kom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erwerb in der Ehezeit (Abs 2).

Rn 2 Bereits aus § 1 I ergibt sich, dass Versorgungsanrechte dem Versorgungsausgleich nur insoweit unterliegen, als sie in der Ehezeit erworben worden sind. Der Erwerbsvorgang muss in der Ehezeit stattgefunden haben, dh, dass das Anrecht – zumindest tw – durch Arbeit oder Vermögen in der Ehezeit begründet oder aufrechterhalten worden sein muss (vgl § 2 II Nr 1). Ist ein rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Faktoren – Wucherähnliches Geschäft.

Rn 28 Ergibt sich die Sittenwidrigkeit nicht etwa schon aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, ist auf eine Gesamtwürdigung von Inhalt, Motiv und Zweck sowie der äußeren Umstände bei der Vornahme abzustellen (BGHZ 107, 97; 125, 228; 141, 361; NJW 90, 704; 01, 1127; WM 12, 458 Tz 20; 3.12.13, XI ZR 295/12 Rz 23; BAG NZA 06, 1354 Tz 16; NJW 11, 630 Tz 30). Als wucherähnliches Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Auswirkungen auf Tarifverträge, Abs 1 S 2–4.

Rn 21 Sind Betriebserwerber, Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer kongruent an denselben Tarifvertrag gebunden, gilt der beim Veräußerer anwendbare Tarifvertrag beim Erwerber kollektivrechtlich weiter (›Weitergeltung‹, BAG DB 05, 2141; zu nachwirkendem TV BAG NZA 08, 552). Rn 22 Für einen Firmentarifvertrag gilt das nur bei Gesamtrechtsnachfolge (zB § 20 I 1 UmwG), nicht aber ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Abbildung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich

Tz. 188 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Manche Geschäftsvorfälle sind als eigenkapitalbasierte Vergütungstransaktionen zu qualifizieren, obwohl es nicht zur Übertragung von Aktien bzw. ähnlichen Anteilen, Optionen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten kommt. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Vergütungstransaktionen, bei denen eine Barvergütung auf die Wertentwicklung eines Eig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung in einer wichtigen Angelegenheit.

Rn 3 Der Begriff der wichtigen Angelegenheiten ist unbestimmter Rechtsbegriff (vgl zB Staud/Veit § 1847 BGB aF Rz 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs § 1747 BGB aF Rz 2). Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine wichtige Angelegenheit zu entscheiden ist, liegt nicht im Ermessen des Gerichts (Staud/Veit § 1847 BGB aF Rz 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs § 1847 BGB aF Rz 2; Erman/Schulte-Bunert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausnahmen.

Rn 7 Gesetzlich ausdrücklich zugelassene Ausn von der Unvereinbarkeitsregel und damit letztlich dem Gewaltenteilungsgrundsatz in diesem Bereich finden sich in § 4 II DRiG. Dort sind neben der Gerichtsverwaltung einschl der sog Justizverwaltung (Nr 1, dazu vor §§ 21a ff Rn 11), für die § 42 DRiG sogar eine grds Verpflichtung zur Übernahme von Tätigkeiten begründet, konkrete g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Druckkündigung (§ 620 Rn 34).

Rn 10 Verlangen Mitarbeiter – ggf auch wichtige Geschäftspartner (BAG NZA 14, 109 [BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12]) – die Entlassung eines bestimmten Dienstverpflichteten unter der Drohung, andernfalls ihre eigenen Dienstverhältnisse zu beenden oder in einen Massenstreik zu treten, und drohen dem Dienstberechtigten schwere Schäden, so kann er als ultima ratio (Rn 5) außerorde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ende des Annahmeverzugs.

Rn 13 Annahmeverzug endet naturgemäß durch Annahme der Leistung als Erfüllung, wobei nach Kündigung nicht befristete (Prozess-)Beschäftigung, sondern nur dauerhafte Weiterbeschäftigung ausreichen soll (BAG AP Nr 106 zu § 615; NZA 05, 1348 [BAG 13.07.2005 - 5 AZR 578/04]). Allerdings wird der ArbN idR zur Vermeidung der Folgen von 2 eine befristete Prozessbeschäftigung annehm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Post, Sparkassen.

Rn 14 Eine Sonderstellung nehmen nach der Privatisierung der Deutschen Post die Lizenznehmer nach dem PostG ein. Lizenznehmer, die wie die Post AG Briefzustellungsdienstleistungen nach dem PostG übernehmen, sind gem § 33 I PostG verpflichtet, förmliche Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze über die Verwaltungszustellung vorzunehmen und im Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick, Normzweck.

Rn 1 § 576b enthält eine Sonderregelung für Werkdienstwohnungen (Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1), dh für idR funktionsgebundene Wohnungen; der formelle Unterschied zu § 576 I Nr 2 besteht darin, dass keine getrennten Verträge (Arbeits- und Mietvertrag) existieren (ArbG Hamburg ZMR 17, 858, LG Berlin ZMR 13, 533; LAG Köln ZMR 08, 963; ArbG Nbg WuM 13, 239). Mit Beendigung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kapellenleiter als Arbeitgeber

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei bekannten Musikgruppen, die ständig unter der Leitung desselben Kapellenleiters stehen und auch nur unter diesem Namen bekannt sind, tritt der Kapellenleiter als Unternehmer bzw. Arbeitgeber der Musiker auf. Die Verträge schließt in solch einem Falle der Kapellenleiter im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Veranstaltern ab. De...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegrenzung von EU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Karenzentschädigungen (Abs 3 lit a).

Rn 31 Dem Arbeitseinkommen gleichgestellt werden in Abs 3 lit a) sog Karenzentschädigungen, die der ArbN (auch GmbH-Geschäftsführer Rostock NJW-RR 95, 173, 174 [OLG Rostock 06.09.1994 - 1 U 40/94]) zum Ausgleich für Wettbewerbsbeschränkungen für die Zeit nach Beendigung seines Dienstverhältnisses beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob eine gesetzliche, zB aus den §§ 74, 90a ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Unter Werkwohnung (vgl Drasdo ZMR 19, 105, Riecke WuM 03, 663) versteht man Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis überlassen wurden; vertragsbezogene Qualifikation, keine sachbezogene Eigenschaft der Wohnung. Es genügt jedenfalls immer, wenn der Arbeitsvertrag Geschäftsgrundlage (§ 313) für den Abschluss des Mietvertrages geworden ist (Staud/Rol...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Werbungskosten

Tz. 28 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ist der Musiker als Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis beschäftigt, kann er die Kosten für Fahrten zu Proben, Fahrten zu Auftritten als Werbungskosten geltend machen. Tz. 29 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Pro Entfernungskilometer kann für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte folgende Entfernungspauschale zum Abzug gelangen: fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Einzelfälle.

Rn 13 Zum Behandlungsvertrag und zu den Krankenhausverträgen vgl die Kommentierung zu §§ 630a–h. Rn 14 Der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten ist ein Werkvertrag, auch wenn Gegenstand nur Bauleitung oder Bauaufsicht ist (BGHZ 82, 100). Nur bei rein überwachender oder beratender Tätigkeit des Architekten ohne Bauführung kommt Dienstvertrag in Betracht. Beratervertrag is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entscheidung des ArbG

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a EStG besteht eine steuerliche Wahlmöglichkeit des ArbG zwischen der Pauschalbesteuerung und der individuellen Besteuerung nach den elektronischen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN. Da die Pauschalierung eine Abkehr von der individuellen Regelbesteuerung beim ArbN zur Folge hat und eine eigene Schuldnerschaft des ArbG hinsichtlich der ü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den Reisekosten gehören auch die Verpflegungsmehraufwendungen und die Übernachtungskosten. Derartige Kosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zum Abzug gelangen. Eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber kann beim Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Rahmen der Höchstbeträge (Pauschsätze) erfolgen. Verpflegungsmehr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.3.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Vereinsmitgliedschaft.

Rn 11 Ein Mitgliedsbeitrag (§ 58 Nr 2) zum Verein kann in der Leistung von Diensten, auch in persönlicher Abhängigkeit, bestehen. Anders als beim Dienstvertrag ist Rechtsgrund der Beitragsleistung jedoch nicht ein schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag, sondern die Vereinssatzung mit der Beitragsabrede. Die Beitragsleistung dient dazu, den Vereinszweck zu fördern. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerfreie Vergütungen neben der gesetzlichen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bestimmte Aufwendungen kann ein Verband/Verein seinen Arbeitnehmern steuerfrei vergüten. Voraussetzung ist, dass eine Abrechnung dieser Beträge gegenüber dem Verband/Verein erfolgt, damit das Finanzamt ggf. nachprüfen kann, ob dem Arbeitnehmer diese Beträge tatsächlich entstanden sind. Eine Einzelabrechnung (Nachweis) der zu erstattenden Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Relative Unwirksamkeit.

Rn 7 Verstößt eine Verfügung gegen ein relatives Verfügungsverbot, ist sie im Verhältnis zum Geschützten unwirksam, iÜ aber wirksam. Umstr ist die dogmatische Begründung. Nach der Ansicht des BGH wird der Erwerber zwar im Verhältnis zur Allgemeinheit Eigentümer der Sache bzw Inhaber des Rechts, doch bleibt dem Veräußerer im Verhältnis zum Geschützten die Rechtsmacht, zu dess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Behörden und sonstige öffentliche sowie private Einrichtungen.

Rn 4 Einrichtungen kommen schon nicht als SV in Betracht (s § 404 Rn 6). Bei Behörden etc sind vorrangige Spezialregelungen zu beachten (zB § 192 III 1 BauGB; vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; vgl auch BFG DStRE 97, 223). Behörden können als solche grds schon deshalb nicht abgelehnt werden, weil die Ablehnungsgründe auf natürliche Personen zugeschnitten sind (Jena OLG-NL 05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gemischte Ansprüche.

Rn 35 Bei einer gemischten Erwerbstätigkeit treten neben die Vergütungsansprüche aus einem abhängigen Arbeits- oder Dienstverhältnis Forderungen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen Einkommensquelle (Wieczorek/Schütze/Lüke § 850 Rz 72). In diesem Fall ist der Pfändungsschutz aus den §§ 850 ff für die Arbeits- oder Dienstvergütung auf Antrag durch ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenzverfahren.

Rn 9 Im Insolvenzverfahren ist für Entscheidungen über die Vollstreckungsverbote aus § 89 I, II InsO das Insolvenzgericht zuständig, § 89 III InsO, gleich ob die beantragte Maßnahme angeordnet oder ob ihr Erlass abgelehnt wird (BGH ZInsO 04, 391, 392; 06, 139 Rz 5; ZVI 07, 78 Rz 3; NJW-RR 08, 294). Ein eröffnetes und noch nicht beendetes Insolvenzverfahren ist ebenso wenig V...mehr