Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht

Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rechtsformunterschiede bei der Publizität von Jahresabschlüssen häufig entscheidu...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Arbeitsrecht

A. Arbeitsrechtliche Grundlagen aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive Rz. 1 Das Ziel dieses Kapitels ist es, neben einem Kurzüberblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Begriffe (sogleich Rdn 2) diejenigen arbeitsrechtlichen Fragen anzusprechen, mit denen ein gesellschaftsrechtlich tätiger Jurist am ehesten konfrontiert sein wird. Insoweit sollen in diesem Kapitel je...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VII. Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten

Rz. 147 Stellt sich bei Durchführung der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB heraus, dass die jeweilige Klausel mit hier vorgesehenen Grundsätzen an sich nicht in Einklang zu bringen ist, ist eine weitere, spezifisch arbeitsrechtliche Besonderheit der §§ 305 ff. BGB in die weiteren Überlegungen einzubeziehen: § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sieht vor, dass bei der Anwendu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / G. Arbeitsrecht

Rz. 89 Da von der Gründung eines Joint Ventures fast immer Arbeitnehmer betroffen sind, muss der Anwalt bei der Gestaltung eines Joint Ventures auch arbeitsrechtliche Aspekte im Blick behalten. Die im Einzelfall zu lösenden Fragen hängen dabei nicht nur von der Gestaltung des Joint Ventures, sondern auch von dem konkreten Inhalt bestehender individual- und kollektivvertragli...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeit auf Abruf

aa) Musterklausel Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Arbeitgeberin je nach Arbeitsanfall bis zu _________________________ Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Vergütung des Arbeitnehmers erhöht ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / C. Flexibilisierung der Arbeitszeit

Rz. 29 Das Interesse, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, ist altbekannt und alles andere als ein neues Phänomen des "Arbeitsrechts 4.0". Schwankungen im Arbeitsbedarf sind typischer Bestandteil des Arbeitslebens und führen regelmäßig zur Frage einer angemessenen Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. § 615 BGB weist das Wirtschaftsrisiko zwar dem Arbeitgebe...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / e) Nullstundenverträge

Rz. 56 Nullstundenverträge sind eine Spielart der vorstehenden Rahmenverträge. Bei Nullstundenverträgen handelt es sich um ein im angelsächsischen Rechtsraum weit verbreitetes Vertragskonstrukt, das anlässlich der Diskussion um "Arbeitsrecht 4.0" auch in Deutschland (wieder) Aufmerksamkeit erfahren hat. Wie schon aus der Terminologie ersichtlich sind Nullstundenverträge dadu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / D. Steuerung des Weisungsrechts

Rz. 89 Im "Arbeitsrecht 4.0" löst sich die klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, geprägt durch einen Arbeitgeber, der dem persönlich abhängigen Arbeitnehmer Weisungen erteilt, häufig auf. Triebfelder sind flache bis hin zu komplett aufgelösten Hierarchien, die häufig unter dem Etikett des "agilen Arbeitens" erfasst werden. Geläufigstes Beispiel für derlei moderne Or...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Keine anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeiten

Rz. 15 Fällt die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers weg, so ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn dem Arbeitgeber eine andere Beschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.[6] a) Freie Arbeitsplätze im Unternehmen bzw. im selben Verwaltungszweig Rz. 16 Als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, die den Arbeitnehmern zur...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Interessenausgleichsverhandlungen

Rz. 72 Im Fall einer Betriebsänderung muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich "im Geiste" vertrauensvoller Zusammenarbeit verhandelt werden (§ 112 Abs. 1 BetrVG i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 1 BetrVG). 1. Inhalt und Verhandlungen Rz. 73 Der Interessenausgleich soll klären, ob, wann und in welcher Weise die vorgesehene Maßnahme durchgeführt werden soll. Ein Untern...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberin. Das disziplinarische Weisungsrecht gemäß § 106 GewO bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen behält sich die Arbeitgeberin vor, bei Bedarf jederzeit auch fachliche Weisungen gem...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Voraussetzungen für eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Kündigung

1. Anwendungsbereich des KSchG Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Befristete Arbeitszeiterhöhungen

Rz. 42 Des Weiteren ist an die Befristung von Arbeitszeiterhöhungen zu denken: aa) Musterklausel Rz. 43 Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf _________________________ Stunden erhöht. bb) Hinweise zur Vertragsg...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / I. Home-Office Vereinbarung

1. Musterklausel Rz. 7 Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom _________________________ (im Folgenden: "Anstellungsvertrag" genannt) vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in einem Home-Office Folgendes:[10]mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / d) Rahmenverträge

Rz. 51 In der Praxis finden sich mitunter Verträge, die bestimmen, unter welchen Bedingungen die Parteien verpflichtet sind, Arbeitsverträge abzuschließen: aa) Musterklausel Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen...mehr

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§ 6 Franchiserecht / V. Franchise-Verträge und Arbeitsrecht

Rz. 198 Kaum eine Entscheidung zum Franchise-Recht hat so viel Kritik hervorgerufen wie der Beschluss des LAG Düsseldorf vom 27.10.1987 zu "Jacques’ Weindepot".[411] Dieser Diskussion setzt zwar das BAG mit Beschl. v. 13.9.1989[412] ein verfahrensrechtliches Ende, mehr aber nicht. Mittlerweile ist die Diskussion um die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Franchise-Nehmers ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / II. Mobile-Office-Vereinbarung

1. Musterklausel Rz. 23 Muster 4.2: Mobile-Office-Vereinbarung Muster 4.2: Mobile-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom _________________________ (im Folgenden: Anstellungsvertrag) vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in einem Mobile-Office Folgendes:[37]mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Vertrauensarbeitszeit

Rz. 62 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen einer Vertrauensarbeitszeit sind inzwischen weit verbreitet. Formulierungsbeispiele finden sich bereits im Rahmen der vorstehenden Musterklauseln zu Home- und Mobile-Office,[102] alternativ sei noch folgender Regelungsvorschlag aufgeführt: aa) Musterklausel Rz. 63 Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit (1) D...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / B. Flexibilisierung des Arbeitsorts

Rz. 6 Flexibilisierungen des Arbeitsorts werden häufig in Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag vereinbart. Insbesondere Home-Office Vereinbarungen gehören insoweit zum Standardrepertoire: I. Home-Office Vereinbarung 1. Musterklausel Rz. 7 Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom ________________________...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 4. Besonderheiten im Konzern

a) Besonderheiten bei der Aufsichtsratswahl (§ 2 Abs. 1 DrittelbG) Rz. 149 § 2 Abs. 1 DrittelbG gibt Auskunft zu der Frage, ob Arbeitnehmer eines abhängigen Konzernunternehmens berechtigt sind, an der Wahl zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens teilzunehmen. Vorrangig ist also zu prüfen, ob für das herrschende Unternehmen die Voraussetzungen für die Bildung eines mitb...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Arbeitszeit

Rz. 28 Mit Blick auf die Regelungen zur Arbeitszeit ist ebenfalls auf die entsprechenden Ausführungen zum Home-Office zu verweisen. Das gilt auch für die Regelung zu den Wegezeiten zur betrieblichen Arbeitsstätte, etwa bei angeordneten Besprechungen etc. Auch wenn der jeweilige Arbeitsort freigegeben ist, sind Fahrten zur betrieblichen Arbeitsstätte nicht Teil der Hauptleistu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Agiles Arbeiten – Verzicht auf Weisungsrecht

Rz. 90 Aus Sicht der Arbeitsvertragsgestaltung stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht gemäß § 106 GewO verzichtet. a) Musterklausel Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Flexibilisierung der Dauer der Arbeitszeit

Rz. 31 Für Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit, die mit einer variierenden Vergütung einhergehen, seien folgende Beispiele aufgeführt: a) Arbeit auf Abruf aa) Musterklausel Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Auff...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 43 Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf _________________________ Stunden erhöht.mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich des KSchG

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Widerrufsvorbehalte

Rz. 47 Angesichts der vorstehend beschriebenen Bandbreitenregelungen fristen widerruflich ausgestaltete Arbeitszeitdeputate bislang eher ein Schattendasein. Bandbreitenregelungen bieten aus Perspektive des Arbeitgebers mehr Flexibilität und gelangen bei geringerem Formulierungsaufwand zum gleichen Ziel. Je stärker die Vertragsgestaltung jedoch durch die Interessen des Arbeit...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Abschließende Hinweise

1. Form der Kündigung und Vertretung Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Tatbestand eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB

Rz. 29 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den vom Übergang betroffenen Arbeitsverhältnissen ein. 1. Betriebsinhaberwechsel Rz. 30 Die erste Voraussetzung ist der Wechsel des Betriebsinhabers, d.h. es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfo...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen Arbeitsvertrag gilt Folgendes: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Sie ist in einem Zeitraum von ____________________...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit

Rz. 61 Folgende Beispiele für Klauseln zur Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit seien genannt: a) Vertrauensarbeitszeit Rz. 62 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen einer Vertrauensarbeitszeit sind inzwischen weit verbreitet. Formulierungsbeispiele finden sich bereits im Rahmen der vorstehenden Musterklauseln zu Home- und Mobile-Office,[102] alternativ sei noch folgender Reg...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / II. Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 39 Liegt danach ein Betriebsübergang vor, hat das folgende Konsequenzen: 1. Übergang der Arbeitsverhältnisse Rz. 40 Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen bei einem Betriebs(teil-)übergang die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer grds. kraft Gesetzes mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Betriebserwerber tritt also in ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) KAPOVAZ-Abrede

Rz. 68 Unter einer KAPOVAZ-Abrede in ihrer klassischen Form wird eine Vereinbarung über eine variable Lage der Arbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums verstanden, wobei der Arbeitsumfang im Gegensatz zu Bandbreitenregelungen festgeschrieben ist.[107] KAPOVAZ-Abreden können bei entsprechender Ausgestaltung als Alternative zu rechtlich riskanten Nullstundenverträgen dienen...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / E. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 55 An dieser Stelle wird davon abgesehen, einen allgemeinen und daher notgedrungen unvollständigen Überblick über die Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene und im Aufsichtsrat zu geben. Vielmehr werden die Mitbestimmungsbereiche erläutert, die in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Tragen kommen. Zunächst also die Rechte eines Wirtschaftsausschusses (sogleich Rdn 56 ff....mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / C. Betriebsbedingte Kündigung als wichtigster Fall einer Kündigung

Rz. 3 Der wichtigste Fall einer Kündigung ist die betriebsbedingte Kündigung. Hierbei setzt der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung um, die zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führt. I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Arbeitszeitkonten

Rz. 78 Arbeitszeitkonten erfreuen sich in der Praxis nachhaltiger Beliebtheit. Es lassen sich Lang- und Kurzzeitkontenmodelle finden, wobei das Jahresarbeitszeitkonto als Kurzzeitkonto die geläufigste Variante ist. Folgendes Beispiel für ein Jahresarbeitszeitkonto sei hier aufgeführt: aa) Musterklausel Rz. 79 Muster 4.10: Arbeitszeitkonto Muster 4.10: Arbeitszeitkonto (1) Es wi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 58 Das vorstehende Beispiel unterscheidet sich nur geringfügig von dem bereits ausgeführten Beispiel eines Rahmenvertrags. Es wird keine Arbeitspflicht begründet; diese wird im Einzelfall erst durch eine weitere Vereinbarung geschaffen, deren Abschluss den Parteien freisteht. Deshalb ist es nur konsequent, derlei Vereinbarungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG ni...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Rechte des Wirtschaftsausschusses

Rz. 56 Das BetrVG (BetrVG 1972) bestimmt, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist (§ 106 BetrVG). Rz. 57 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat bzw. vom Gesamtbetriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestellt und können von ihm auch jederzeit wieder abberufen werden (§ 107 Abs. ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Grundlagen

Rz. 24 Das Mobile-Office geht einen Schritt weiter als das Home-Office, es stellt den Arbeitnehmern frei, den Arbeitsort zu wählen. Sie sind also nicht mehr an ihre Privatwohnung gebunden und können aus dem Café, vom Strand, gelegentlich von zuhause oder von sonst wo arbeiten.[40] Grundlage sind i.d.R. moderne IT-Lösungen mitsamt entsprechend mobiler Hardware, so dass das Mo...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 70 KAPOVAZ-Abreden sind Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG. Losgelöst von der Frage, ob § 12 TzBfG auch auf Vollzeitarbeitsverhältnisse Anwendung findet, ist für Vollzeitarbeitsverhältnisse angesichts von § 307 Abs. 1 BGB zu empfehlen, sich ebenfalls an § 12 TzBfG zu orientieren. Das Schutzbedürfnis ist vergleichbar.[109] Darüber hinaus ist § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG in der...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 94 Die Musterklausel greift die vorstehend genannten Prämissen auf. Zwar kann das Weisungsrecht arbeitsvertraglich abbedungen werden.[135] Rechtlich ist es also denkbar, dass der Arbeitgeber arbeitsvertraglich auf sein Weisungsrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht könnte dann nur durch eine vertragliche Abrede wieder rückgängig gemacht werden. Ein solcher Verzicht dürft...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 66 Können Unternehmensleitung und Wirtschaftsausschuss über Inhalt und Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht kein Einvernehmen herstellen, besteht die Möglichkeit, die Einigung auf Antrag einer Seite durch Spruch der Einigungsstelle ersetzen zu lassen (§ 109 BetrVG). Die Zuständigkeit der Einigungsstelle erstreckt sich auf alle Meinungsverschiedenheiten zwischen ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeitsort

Rz. 26 § 1 Abs. 1 des Vertragsmusters stellt zunächst klar, dass der Arbeitnehmer bei Arbeit im Mobile-Office den Arbeitsort selbst wählt. So selbstverständlich das zunächst klingen mag, im Vergleich zur Arbeit im Home-Office bringt das eine wesentliche Weichenstellung insbesondere aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht mit sich. So findet die Arbeitsstättenverordnung auf das Mo...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / b) Grds. kein konzernweiter Kündigungsschutz

Rz. 19 Nur in seltenen Ausnahmefällen sind Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht unternehmensbezogen, sondern konzernbezogen zu prüfen. Nach der Rspr. des BAG hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen bisherige Einsatzmöglichkeit im Unternehmen entfallen ist, u.U. freie Arbeitsplätze in anderen Konzernunternehmen anzubieten, wenn für den Wegfall des Arbeitsplatzes kon...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 97 Muster 4.12: Matrixklausel Muster 4.12: Matrixklausel Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit ohne Verschlechterung seiner vertraglichen Vergütung und ohne Veränderung des tatsächlichen Arbeitsorts in einer unternehmensübergreifenden Arbeitsorganisation (zum Beispiel einer Matrixstruktur) einzusetzen, in der das fachliche Weisungsrecht nicht vom...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 100 Matrixklauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen müssen einer Angemessenheits- und Transparenzkontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB genügen. Insoweit lassen sich die zu Versetzungsklauseln herausgearbeiteten Grundsätze übertragen. Darüber hinaus sollte in der Matrixklausel aus Transparenzgründen klargestellt werden, dass das disziplinarische Weisungsrecht beim ...mehr