Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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AGG / 3.3 Antidiskriminierungsverbände

Eine besondere Regelung gilt für die Antidiskriminierungsverbände des § 23 AGG. Diese können in Verfahren als Beistände von Benachteiligten, für die kein Vertretungszwang besteht, in der mündlichen Verhandlung auftreten.[1] Die Verbände müssen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 AGG und dort insbesondere des Satzes 2 erfüllen. Sie müssen danach mindestens 75 Mitglieder haben...mehr

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AGG / 1.3.4 Behinderung

Der Begriff Behinderung ist sehr weit zu verstehen. Auf die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch kommt es gerade nicht an. Unter das Merkmal der "Behinderung" fallen sowohl körperliche als auch geistige und seelische Beeinträchtigungen. Entscheidend ist, dass der Betroffene überdurchschnittlich beeinträchtigt ist und dass die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 6...mehr

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AGG / 1.2.2 Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

Das AGG gilt während des gesamten Arbeitsverhältnisses für alle Beschäftigungs- bzw. Arbeitsbedingungen, d. h. sowohl für vertragliche Regelungen als auch für Weisungen des Arbeitgebers. Das AGG findet nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 auch auf kollektive Vereinbarungen (Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) Anwendung. Hinweis Arbeitsentgelt Zu den Arbeitsbedingungen zählt auch das Ar...mehr

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AGG / 1.3.2 Geschlecht und sexuelle Identität

Bei Diskriminierungen wegen des Geschlechts ist insbesondere die Rolle des "dritten Geschlechts" zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG wird diese Personengruppe durch Art. 3 Abs. 3 GG geschützt.[1] Zumindest im Hinblick auf das Personenstandsrecht ist diese Gruppe rechtlich nunmehr (uneingeschränkt) anerkannt. Zu berücksichtigen ist dies insbesondere bei Ste...mehr

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AGG / 1.4.2 Unterschied

Die unmittelbare Benachteiligung ist die schärfste Form der Benachteiligung. Durch die Anknüpfung der Benachteiligung an ein verpöntes Merkmal ist der Tatbestand bereits erfüllt und eine unzulässige Benachteiligung liegt vor. Ihre Rechtfertigung unterliegt den strengen Anforderungen der §§ 8–10 AGG. Bei der mittelbaren Benachteiligung hingegen ist schon als negatives Tatbesta...mehr

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AGG / 1.3.3 Religion und Weltanschauung

Unter Religion ist eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens zu verstehen. Die bloße Behauptung, Religionsgemeinschaft zu sein, reicht nicht aus. Vielmehr muss es sich auch tatsächlich nach geistigem Inhalt und äußerem Erscheinungsbild um eine Religion oder Religionsge...mehr

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AGG / 1.6 Sexuelle Belästigung

Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.[1] Praxis-Beispiel Sexuelle Belästigung Als Beispiele für sexuelle Belästigung zählen unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuelle...mehr

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AGG / 2.1.1 Beschwerderecht

Allgemein Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten ein Beschwerderecht beim Arbeitgeber oder der dafür eingerichteten Beschwerdestelle. Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 AGG müssen die Ergebnisse der auf die Beschwerde erfolgten Prüfungen dem Beschäftigten mitgeteilt werden. Erfolgt die Beschwerde anonym, verzichtet der Beschäftigte damit auf dieses Mitteilungsrecht. Form Die betroffene Per...mehr

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AGG / 2.3 Anpassung nach oben

Der Begriff "Anpassung nach oben" kann bedeuten, dass bestimmte Leistungen (z. B. Sonderzahlungen) allen Arbeitnehmern gewährt werden müssen.[1] Um Diskriminierung zu vermeiden, müssen Arbeitgeber folglich sicherstellen, dass Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und Leistung gleich bezahlt werden. Wenn eine Ungleichheit festgestellt wird, kann rückwirkend eine Anpass...mehr

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AGG / 3.1.1 Beweislast des Klägers (Arbeitnehmer)

Der Kläger muss daher zunächst den Vollbeweis führen, dass er gegenüber einer anderen Person ungünstig behandelt worden ist. Er muss die von ihm angegriffene Maßnahme und ebenso das Betroffensein von dieser Maßnahme nachweisen. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Norm. Die Beweislastregel soll jedoch dem Kläger helfen, die als innere Tatsache oftmals nur schwer ...mehr

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AGG / 2.2.2 Entschädigung

Gemäß § 15 Abs. 2 AGG haben Beschäftigte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld, wenn sie immaterielle Schäden aufgrund von Diskriminierung erlitten haben. Im Gegensatz zum Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 AGG ist hierbei kein Verschulden des Arbeitgebers erforderlich. Sobald eine Diskriminierung nach den im AGG festgelegten Kriterien vorliegt, besteht der Entsc...mehr

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AGG / 1.3.1 Rasse und ethnische Herkunft

Der Begriff Rasse ist schwer zu bestimmen. Es besteht ein gewisser Widerspruch, da niemand einen anderen wegen dessen "Rasse" benachteiligen kann, weil es beim Menschen keine unterschiedlichen Rassen gibt. Teilweise wird daher dafür plädiert, den Wortlaut zu ändern, beispielsweise in "aus rassistischen Motiven".[1] Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse liegt jedenfalls u...mehr

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AGG / 1.7.1 Spezielle Rechtfertigungsgründe bei unmittelbarer Benachteiligung

§ 10 AGG wegen des Alters § 10 AGG regelt die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung wegen des Alters. Ungeachtet des § 8 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv, angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Sozialpläne können beispielsweise gestaffelte Abfindungsregelungen enthalten, die wesentlich vom Alte...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / Arbeitsrecht

1 Allgemeine Regeln 1.1 Beachtung der Mitbestimmungsrechte als Wirksamkeitsvoraussetzung Steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, kann der Arbeitgeber eine Regelung nur treffen, wenn der Betriebsrat ihr (vorher) zustimmt. Die Beachtung des Mitbestimmungsrechts und die vorherige Zustimmung des Betriebsrats zu der Maßnahme ist Voraussetzung dafür, dass sie gegenüber dem...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1 Allgemeine Regeln

1.1 Beachtung der Mitbestimmungsrechte als Wirksamkeitsvoraussetzung Steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, kann der Arbeitgeber eine Regelung nur treffen, wenn der Betriebsrat ihr (vorher) zustimmt. Die Beachtung des Mitbestimmungsrechts und die vorherige Zustimmung des Betriebsrats zu der Maßnahme ist Voraussetzung dafür, dass sie gegenüber dem Arbeitnehmer überh...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2 Einzelne Gegenstände der Mitbestimmung

2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mi...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Mitbestimmung des Betriebsrats wird im BetrVG in unterschiedlicher Weise gebraucht. Aus der bloßen Verwendung des Begriffs z. B. in der Gesetzesüberschrift von § 102 BetrVG oder § 99 BetrVG lässt sich nicht ableiten, welche Rechte der Gesetzgeber dem Betriebsrat hier einräumt. Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.3 Mitbestimmungsrecht nur bei kollektivem Bezug

Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug – nicht aber bei persönlichen Einzelfallregelungen ein. Das ist der Fall, wenn eine Angelegenheit für die gesamte Belegschaft, für einen Teil der Belegschaft oder für eine bestimmte Gruppe der Belegschaft (Schichtarbeiter, Fraue...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.1 Beachtung der Mitbestimmungsrechte als Wirksamkeitsvoraussetzung

Steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu, kann der Arbeitgeber eine Regelung nur treffen, wenn der Betriebsrat ihr (vorher) zustimmt. Die Beachtung des Mitbestimmungsrechts und die vorherige Zustimmung des Betriebsrats zu der Maßnahme ist Voraussetzung dafür, dass sie gegenüber dem Arbeitnehmer überhaupt wirksam ist. Das Mitbestimmungsrecht schränkt insofern auch das...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.5 Mitbestimmungsrecht bei Eil- und Notfällen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist auch dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber in Eilfällen, z. B. Anordnung von Mehrarbeit im Falle von Maschinenausfällen, nur eine vorläufige Anordnung treffen will. Auch der Betriebsratsvorsitzende hat nicht das Recht, alleine zu entscheiden. In der Praxis haben sich dazu Betriebsvereinbarungen zur Regelung von Mehrarbeit in Eilf...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.7 Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Alle sozialen Fragen, die nicht mitbestimmungspflichtig sind, kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber in einer sog. freiwilligen Betriebsvereinbarung regeln. Hier ist jedoch der Vorrang des Tarifvertrags nach § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten. Das bedeutet, dass die jeweilige Angelegenheit nicht bereits in einem für die Branche gültigen Tarifvertrag geregelt sein darf. Ob der ...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.2 Konfliktlösung durch die Einigungsstelle

Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung zustande, so entscheidet auf Antrag einer der Beteiligten die Einigungsstelle. Deren Spruch ersetzt die notwendige Einigung.[1] Dabei können grundsätzlich sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, d. h. deren Bildung und Tätigwerden verlangen. Diese Möglichkeit besteht in dem Umfang, wie dem ...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.8 Folgen der Missachtung der Mitbestimmungsrechte

Dem Betriebsrat stehen bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG drei Wege offen, die er parallel beschreiten kann: Falls der Arbeitgeber einen groben Verstoß im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG begangen hat, z. B. die heimliche Installation von Überwachungskameras, kann der Betriebsrats oder auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantrag...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.4 Initiativrecht des Betriebsrats

Die erzwingbare Mitbestimmung bedeutet nicht nur, dass der Betriebsrat gegen beabsichtigte Maßnahmen des Arbeitgebers einen Unterlassungsanspruch hat; der Betriebsrat kann hier grundsätzlich auch die Selbstinitiative ergreifen, wenn er in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit eine Regelung erreichen will. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen mit dem Betriebsrat verh...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 4.3 Ausstattung mit Fachliteratur

Der Betriebsrat hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm im erforderlichen Umfang Fachbücher zur Verfügung stellt. Grundsätzlich ist jedem Betriebsrat unabhängig von seiner Größe mindestens ein Kommentar zum BetrVG als Grundausstattung zu überlassen.[1] Die vom Arbeitgeber zu überlassenden Kommentare müssen sich jeweils auf dem neuesten Stand befinden. Erscheint e...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.6 Kein Mitbestimmungsrecht bei Gesetzes- und Tarifvorbehalt

Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, hat der Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] So hat der Betriebsrat z. B. kein Mitbestimmungsrecht bei der Installation von Fahrtenschreibern in Lkw, weil diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine bestehende tarifliche Regelung schließt die Mitbestimmung des Betriebsrats aus. Eine tarifliche Regelung i...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.3 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

In wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat wegen des Grundsatzes der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit grundsätzlich keine Mitbestimmungsrechte, sondern nur Unterrichtungs- und Beratungsrechte zu. Die einzige – aber wichtige – Ausnahme bildet § 112 Abs. 4 BetrVG, der dem Betriebsrat bei sozialplanpflichtigen Betriebsänderungen nach §§ 111, 112, 112a Abs...mehr

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Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Unternehmerische Freiheit

Rz. 46 Als sonstige Grenze der Mitbestimmung wird ferner die unternehmerische Freiheit diskutiert. Der Arbeitgeber kann in sozialen Angelegenheiten bei seinen Entscheidungen nur insoweit zu einer Einigung mit dem Betriebsrat gezwungen werden, wie dadurch nicht in seine unternehmerische Betätigungsfreiheit eingegriffen wird. Die Frage, ob Mitentscheidungsbefugnisse des Betrie...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 2 Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses, Pflichten des Ausbildenden

Wie im allgemeinen Arbeitsrecht auch, ist die Anbahnung des Ausbildungsverhältnisses nur unvollkommen geregelt. Der potenzielle Arbeitgeber hat in dieser zeitlichen Phase beispielsweise selbstverständlich für die Beachtung von Datenschutzvorschriften[1] zu sorgen. Es existieren dabei keine besonderen gesetzlichen Regelungen für die Grenzen der Eignungsdiagnostik bei Bewerber...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / Zusammenfassung

Überblick Da es sich bei der Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem, eine Berufsausbildung gemeinsam durchzuführen, um einen Vertrag[1] handelt, ist offensichtlich, dass das Berufsausbildungsverhältnis durch verschiedene Rechte und Pflichten ausgeformt wird. Ist das Arbeitsrecht schon überwiegend dadurch gekennzeichnet, dass zivilrechtliche Normen aufgrund des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Teammitglieder

a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahlen geht. Niemand ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Überprüfung de... / 2 Aus den Gründen:

“II. … . Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige Beschwerde der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat die nach §§ 91 Abs. 1, 103, 104, 106 ZPO von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Gerichtskosten auf Basis von drei Gerichtsgebühren nach KV GKG Nr. 1210 in zutreffender Höhe festgesetzt. 1. Nach dem gerichtlichen Vergleich vo...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / Zusammenfassung

Überblick Schon Arbeitsverträge sind aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes in verschiedener Weise reglementiert, wobei Gesetzesverstöße meist nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags führen, sondern nur zur Nichtigkeit der verbotenen Klausel. Da die Normen des allgemeinen Arbeitsrechts meist auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung finden[1], gelten in Ausbildungsverhältnissen ...mehr

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Ruhezeiten / Arbeitsrecht

1 Arbeitszeitrechtlicher Grundsatz Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1] 2 Ruhezeitverkürzung Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit a...mehr

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Ruhezeiten / 9.1 Jugendliche

Jugendlichen ist eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren.[1]mehr

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Ruhezeiten / 1 Arbeitszeitrechtlicher Grundsatz

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1]mehr

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Ruhezeiten / 9 Besondere Arbeitnehmergruppen

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten besondere Regelungen bei der Einhaltung der Ruhezeit. 9.1 Jugendliche Jugendlichen ist eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren.[1] 9.2 Kraftfahrer und Beifahrer Nach der EG-Verordnung Nr. 561/2006 gilt für die regelmäßige tägliche Ruhezeit eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden, die auch in 2 Teilen genommen ...mehr

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Ruhezeiten / 5 Ausnahmebewilligung

Für den öffentlichen Dienst können weitere Ausnahmen von der täglichen Ruhezeit durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden. Das gilt auch für private Unternehmen zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels, und zwar für zweimal innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen.[1]mehr

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Ruhezeiten / 8 Lage und Unterbrechung der Ruhezeit

Die Ruhezeit braucht nicht an jedem Tag, sondern nur nach Ende der Arbeitszeit eines Tags gewährt zu werden. Die Ruhezeit muss ununterbrochen sein. Nach einer Unterbrechung muss die Ruhezeit von 11 Stunden in vollem Umfang erneut gewährt werden.mehr

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Ruhezeiten / Zusammenfassung

Begriff Unter Ruhezeit ist die Zeit zu verstehen, die mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit beginnt und mit dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit endet, also z. B. bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr die Zeit von 16 bis 8 Uhr am nächsten Morgen. Ruhezeiten dürfen nicht verwechselt werden mit Ruhepausen (Arbeitszeit). Zu Ruhezeiten bei Arbeitsbereitschaf...mehr

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Ruhezeiten / 9.3 Betriebsräte

Auch Betriebsräten stehen die Ruhezeiten vollumfänglich zu. Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen 2 Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt, seine Arbeit vor dem Ende einer Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von 11 Stunden am Tag gewährleistet ist, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätig...mehr

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Ruhezeiten / 4 Notfälle

Bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen, kann von der Regelung über die tägliche Ruhezeit in § 5 ArbZG abgewichen werden.[1] Ferne...mehr

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Ruhezeiten / 6 Europarechtliche Regelungen

Die Richtlinie 2003/88/EG regelt etliche Teilaspekte der Arbeitszeit. Auch hier wird grundsätzlich unterschieden zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit.[1] Arbeitszeiten sind dabei dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.[2] Die Arbeitszeitgrenzen haben dabei für Arbeitnehmer und Arbeitgeb...mehr

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Ruhezeiten / 7 Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

Arbeitszeitrechtlich ist Ruhezeit jede Zeit, die keine Arbeitszeit ist. Für den Begriff der Ruhezeit kommt es also darauf an, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen.[1] Dies ist also die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer – auch wenn er nicht arbeitet – dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügu...mehr

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Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung

Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.[1] Praxis-Beispiel Mögliche Ausnahmen Eine Verkürzung der Dauer der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist insbesondere in Krankenhäusern und ande...mehr

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Ruhezeiten / 9.2 Kraftfahrer und Beifahrer

Nach der EG-Verordnung Nr. 561/2006 gilt für die regelmäßige tägliche Ruhezeit eine Ruhepause von mindestens 11 Stunden, die auch in 2 Teilen genommen werden kann. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit bedeutet eine Pause von mindestens 45 Stunden.[1] Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Begriffsbestimmungen und Regelungen in Art. 4 und Art. 8 VO Nr. 561/2006 verwiesen. ...mehr

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Ruhezeiten / 3 Abweichende Regelungen

Nach § 7 Abs. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt[1], einen anderen Ausgleichszeitraum f...mehr