Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 12 Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO gehören Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.3 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Rz. 64 Bis 24.5.2018 definierte § 67 Abs. 12 SGB X a. F. "besondere Arten personenbezogener Daten". Im Einzelnen waren dies Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben. Rz. 65 Art. 9 DSGVO enthält das Prinzip des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt, nac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 1 Einleitung

Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der gesetzlich bestimmten Verjährung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt dies den zur Leistung Verpflichteten zur dauernden Leistungsverweigerung, wenn er die Einrede der Verjährung erhebt (§ 214 Abs. 1 BGB). Wird die Einrede Verjährung nicht erhoben, bleibt der Schuldner auch nach Ablauf der Verjährungsfrist zur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 4 §§ 197, 199 Abs. 2 BGB (30-jährige Verjährung)

Die Ansprüche mit der langen Verjährungsfrist sind abschließend aufgezählt. Maßgebend für den Bereich des Arbeitsrechts bestimmt § 197 Abs. 1 BGB eine 30-jährige Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche aus Eigentum, rechtskräftig festgestellte Ansprüche, Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden, Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / Arbeitsrecht

1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen ka...mehr

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Außerordentliche Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Dabei ist im Unterschied zur ordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist einzuhalten. Deshalb wird die außerordentliche Kündigung auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die außerordentliche Kündigung findet...mehr

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Außerordentliche Kündigung / 2 Voraussetzungen

Nach § 626 BGB, der für alle Arbeitsverhältnisse gilt, kann das Arbeitsverhältnis "von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstver...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.1 Der Begriff Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV

Rz. 16 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen aus allen laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer (weisungsabhängigen) Beschäftigung. Die Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit und damit die Abgrenzung zur Erzielung von Arbeitseinkommen i. S. d. § 15 SGB IV erfolgt nach § 7 Abs. 1 SGB IV; über die dort niedergelegten Kriterien erfolgt die S...mehr

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Außerordentliche Kündigung / 2.3 Einhaltung der Ausschlussfrist

Die außerordentliche Kündigung kann nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis erlangt. Fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung. Ist die Frist bereits angelaufen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 2.2 Interessenabwägung

Erst nach Bejahung dieser Frage erfolgt in einer zweiten Stufe eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und eine umfassende Interessenabwägung. Hierbei ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der konkreten (arbeitsvertraglich bedeutsamen) Umstände des Einzelfalls und der Abwägung der Inter...mehr

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Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr

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Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 2.2.1 Vorbemerkung

Beschäftigungszeit ist im allgemeinen Arbeitsrecht – dort üblicherweise "Betriebszugehörigkeit" genannt – die bei demselben Arbeitgeber verbrachte Zeit. Dem entspricht auch die Regelung in Satz 1 des § 34 Abs. 3 TV-L. Eines der großen Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst war die Lösung des Tarifrechts für die Beschäftigten von den beamtenrechtl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Führen auf Distanz / 8 Steuerungs- und Personalführungsinstrumente für das Führen auf Distanz

Entgrenztes Führen erfordert auch geeignete Steuerungs- und Personalführungsinstrumente, um Mitarbeiter einerseits nicht zu demotivieren, Teams bei der Stange zu halten, selbstgefährdendes Verhalten zu unterbinden und andererseits die vereinbarten Arbeitsleistungen in guter Qualität termingerecht einzufordern. Bewährt haben sich folgende Methoden zur (Leistungs-)Steuerung für...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Beschäftigungszeit / 7.2.1.2 Anrechnung kraft gesetzlicher Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind – neben den Zeiten i. S. d. § 19 BAT – als Beschäftigungszeit anzuerkennen: Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG , wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Hat eine Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Mutterschut...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

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Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter den Druck vonseiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialchart...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.2 Gewerkschaftliche Organisation des Streiks

Da ein rechtmäßiger Streik stets um ein rechtswirksam tarifvertraglich regelbares Ziel geführt werden muss, versteht es sich fast von selbst, dass er auch von einer Gewerkschaft organisiert, geführt und verantwortet sein muss. Denn nur Gewerkschaften im Rechtssinne[1] sind überhaupt in der Lage, normativ wirkende Tarifverträge abzuschließen.[2] Deshalb ist auch nach der ganz...mehr

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Autorenverzeichnis

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Hamburg Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. Daniel Faulenbach Einigungsstellenvorsitzender, Schlichter und Mediator, Bonn Frank-Michael Goebel Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Christof Kleinmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / Literaturtipps

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / Literaturtipps

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / Literaturtipps

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / Literaturtipps

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / A. Einführung

Rz. 1 Im Insolvenzfall gilt das Arbeitsrecht zunächst ohne Einschränkung fort. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des KSchG, des BetrVG und des § 613a BGB. Ergänzend trifft die Insolvenzordnung einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend, insbesondere in den §§ 113, 120 ff. InsO, die im Wesentlichen die Sanierung des angeschlagenen Unternehmens erleichtern sollen. D...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / A. Empirische Daten zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 1 Die Bedeutung des kündigungsschutzrechtlichen Mandats soll zunächst anhand einiger, leider schon etwas älterer empirischer Daten[1] zu Beendigungen von Arbeitsverhältnissen belegt werden. Diese werden auch Anlass für taktische Überlegungen des Rechtsanwalts sein. Rz. 2 In der Bundesrepublik Deutschland werden in Abhängigkeit von der Konjunkturlage jährlich zwischen 3,5 ...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / Literaturtipps

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§ 23 Güteverhandlung / Literaturtipps

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / A. Einführung

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensumwandlung stammt aus dem Umwandlungsgesetz (UmwG), das am 1.1.1995 in Kraft getreten und zuletzt zum 1.3.2023 an die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2019/2121 (Umwandlungsrichtlinie) angepasst worden ist. Das UmwG ist in erster Linie ein gesellschaftsrechtliches Gesetz. Es regelt Strukturänderungen am Unternehmen, nicht im Unternehmen....mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / Literaturtipps

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / III. Beispiele

Rz. 65 In der Rechtsprechung und Literatur[180] finden sich Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer. Eine außerordentliche Kündigung kommt beispielsweise in Betracht bei Arbeitsschutzverletzungen;[181] bei Belästigungen und groben Beleidigungen des Arbeitnehmers;[182] bei sexuellen Belästigungen;[183] bei ausländerfeindlichen Maßnahmen, wenn die Vert...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / A. Einführung

Rz. 1 2020 wurden in der Bundesrepublik 332.407 Klagen vor den Arbeitsgerichten eingereicht, gleichzeitig wurden 198.766 Kündigungsschutzklagen erledigt. Damit waren etwa 59 % aller von den Arbeitsgerichten erledigten Urteilsverfahren Kündigungsschutzklagen. Im Jahr 2020 wurden von den insgesamt 438.313 anhängigen Klagen 50 % durch Vergleich, 9 % durch Urteil und weitere 15 ...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / Literaturtipps

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§ 17 Beendigung durch Befri... / Literaturtipps

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / III. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 39 Wird ein Weiterbeschäftigungsanspruch[91] bereits mit der Kündigungsschutzklage erhoben, so wird dies von Rechtsprechung und Literatur überwiegend als streitwerterhöhend angesehen.[92] Die Stellung des Weiterbeschäftigungsantrags vor dem Ausgang des Gütetermins sehen die Versicherer jedenfalls als eine unnötige Erhöhung der Kosten an. Die Versicherer lehnen daher oft ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / F. Verhandlungsstrategie

Rz. 70 Im Jahr 2020 wurden, wie oben erwähnt, 198.766 Kündigungsschutzverfahren in Deutschland erledigt.[33] Im selben Jahr wurden 9 % aller arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren durch Urteil beendet. In 65 % aller Fälle endete das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren aber durch Parteihandlungen (Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung). Rz. 71 Diese Zahlen zeigen, dass es Sinn m...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Entgeltumwandlung

Rz. 39 Keine eigene Form der Leistungsgewährung ist die Entgeltumwandlung. Gleichwohl stellt sie eine von Gesetzes wegen geförderte Sonderform der bAV dar, bei der arbeitsrechtliche Besonderheiten auch im Kündigungsschutzverfahren zu beachten sind. Rz. 40 Der Arbeitnehmer verzichtet auf Entgelt, dafür erhält er vom Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ver...mehr