Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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Arbeitnehmerhaftung / Zusammenfassung

Begriff Grundsätzlich haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (§§ 280 ff., 823 ff. BGB) für von ihm verursachte Schäden. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Besonderheiten (Risiko eines Schadenseintritts, mögliche Schadenshöhe, Betriebsrisiko des Arbeitgebers) gewährt die Rechtsprechung dem Arbeitnehmer ein weitgehendes Haftungsprivileg gegenübe...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Der Anwendungsbereich der privilegierten Arbeitnehmerhaftung ist begrenzt auf Arbeitsverhältnisse. Erfasst werden daneben auch Ausbildungsverhältnisse.[1] Zudem werden auch die als Arbeitnehmer beim Entleiher eingesetzten Leiharbeitnehmer umfasst. Keine Anwendung finden die Grundsätze im Bereich selbstständiger Dienstverträge gemäß § 611 BGB, solange keine Eingliederung in d...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.1 Schadenseintritt bei betrieblicher Tätigkeit

Das schädigende Ereignis muss im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit stehen. Daran fehlt es bei rein privatem Handeln des schädigenden Arbeitnehmers. Nicht erforderlich ist, dass der Schädiger selbst Versicherter der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Entsprechend den oben dargestellten Grundsätzen übernimmt auch die Unfallversicherung nicht die Freistellung des...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 4.2.2 Geschützter Personenkreis

Die Haftungsfreistellung setzt weiterhin voraus, dass ein Arbeitnehmer desselben Betriebs bzw. der Arbeitgeber selbst geschädigt wurde. Entscheidend wird zunächst auf die betriebliche Eingliederung abgestellt; es reicht die Tätigkeit "wie ein Beschäftigter", wie aus § 2 Abs. 2 SGB VII hervorgeht.[1] Der diesbezügliche Betriebsbegriff ist jedoch noch weiter gefasst – letztlic...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.2.1 Betrieblich veranlasste Tätigkeit

Nach der Rechtsprechung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftungserleichterung bei rein privatem Handeln des Arbeitnehmers – der Arbeitgeber soll nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet werden.[1] Dabei genügt für eine betrieblich veranlasste Tätigkeit nicht ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.4 Darlegungs- und Beweislast

Im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast gelten verschiedene, den Arbeitnehmer privilegierende Sonderregelungen. Im Schadensersatzprozess trifft den geschädigten Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für sämtliche, vorstehend aufgezählte Anspruchsvoraussetzungen.[1] Dies gilt auch für die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Verschuldensvorwurf gemacht werden kann...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab. Er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 1 Grundlagen

Die Arbeitnehmerhaftung erfasst im weitesten Sinn die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Anspruchsgrundlagen für eine Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber können der Vertrag oder gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche[1] sein. Gegenüber Dritten (Kunden, andere Arbeitnehmer) ergeben sich mange...mehr

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Arbeitnehmerhaftung / 2.1 Verletzung einer Hauptleistungspflicht

Eine Verletzung der Hauptleistungspflicht aus dem Arbeitsverhältnis, der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung, ist denkbar als Nichtleistung, als Schlechtleistung oder als verspätete Leistung. In allen 3 Fällen entstehen nur ausnahmsweise Leistungs- oder Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. Hinweis Individuelle Arbeitspflichten Welche Pflichten der Arbeitnehmer im ...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / Arbeitsrecht

1 Pflicht zur Bestellung Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften ergibt sich aus § 1 ASiG. Hiernach hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister) schriftlich zu bestellen. Ihnen sind die weiter unten genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies insbesondere in Hinblick auf die Betriebsa...mehr

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Betriebsarzt / Arbeitsrecht

1 Pflicht zur Bestellung Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten besteht nach § 2 Abs. 1 ASiG dann, wenn dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und die Betriebsorganisation, insbesondere im Hi...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 2 Vertragliche Gestaltung

Die Bestellung der Sicherheitsfachkräfte ist durch verschiedene Vertragsformen denkbar: Arbeitsvertrag Freiberuflicher Dienstvertrag Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Zusammenschluss von mehreren Arbeitgebern oder TÜV). Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit können als haupt- oder nebenberuflich tätige Fachkräfte bestellt werden.mehr

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Betriebsarzt / 6.2 Verstoß gegen Mitwirkungspflicht

Der Verstoß gegen eine tarifvertraglich geregelte Pflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, kann je nach den Umständen – und insbesondere nach entsprechenden Abmahnungen – geeignet sein, eine Kündigung zu rechtfertigen.[1]mehr

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Betriebsarzt / 6 Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

Soweit nicht ärztliche Untersuchungen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen. Eine Mitwirkungspflicht kann sich für den Arbeitnehmer aber aus individual- oder tarifvertraglichen Regelung...mehr

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Betriebsarzt / 5 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen.[1] Er hat dafür zu sorgen, dass die bestellten Betriebsärzte ihre Aufgabe erfüllen. Er hat sie bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, Räume, Hilfsmittel und Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen, soweit dies erforderlich ist. Der Arbeitgeber hat den Be...mehr

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Betriebsarzt / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Betriebsärzte sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das Gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen.[1] Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande, kann von beiden Seiten die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden. Achtung Fehlende Zustimmung zur Kündigung Die fehlende und auc...mehr

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Betriebsarzt / 6.1 Arztwahl

Generell hat der Arbeitnehmer das durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasste Recht auf eine freie Arztwahl. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Auswahl des Betriebsarztes nach billigem Ermessen [1] vorzunehmen. Macht der Arbeitnehmer rechtzeitig vor oder während der Begutachtung begründete Bedenken etwa gegen die Fachkunde oder Unvoreingenommenheit des vom Ar...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 1 Pflicht zur Bestellung

Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften ergibt sich aus § 1 ASiG. Hiernach hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister) schriftlich zu bestellen. Ihnen sind die weiter unten genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies insbesondere in Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / Zusammenfassung

Begriff Die Sicherheitsfachkräfte werden aufgrund gesetzlicher Normen vom Arbeitgeber eingesetzt und haben die Aufgabe, diesen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgeblich sind das Arbeitssicherhe...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 5 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Sicherheitsfachkräfte ihre Aufgabe erfüllen.[1] Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Praxis-Beispiel Unterstützung der Sicherheitsfachkräfte Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, ihnen Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Er hat sie...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 7 Betriebsrat

Sicherheitsfachkräfte haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.[1] Bei der Bestellung der Sicherheitsfachkräfte hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht. Dasselbe gilt bei der Abberufung der Sicherheitsfachkräfte oder bei der Erweiterung oder Einschränkung ihrer Aufgaben. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmung...mehr

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Betriebsarzt / 1 Pflicht zur Bestellung

Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten besteht nach § 2 Abs. 1 ASiG dann, wenn dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und ...mehr

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Betriebsarzt / 4 Schweigepflicht

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, bei deren Verletzung er sich strafbar macht.[1] Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen.[2] Diese Mitteilungspflicht ist regelmäßig auf die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses beschränkt. Achtung Untersuchungsbefunde Untersuchungsbef...mehr

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Betriebsarzt / 7 Unabhängigkeit

Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.[1] Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs.[2] Können sich Betriebsärzte über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische Maßnah...mehr

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Betriebsarzt / 2 Vertragsverhältnis

Die Bestellung des Betriebsarztes hat gemäß § 2 Abs. 1 DGUV V 2 schriftlich zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann einen Betriebsarzt hauptberuflich aufgrund eines Arbeitsvertrags einstellen oder einen freiberuflichen Arzt aufgrund eines Dienstvertrags nebenberuflich beschäftigen oder einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst in Anspruch nehmen, z. B. ein Werksarztzentr...mehr

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Betriebsarzt / Zusammenfassung

Begriff Der Betriebsarzt ist vom Arbeitgeber aufgrund des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) eingesetzt. Der Betriebsarzt ist mit der Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter befasst. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 4 Aufgaben und Befugnisse

Die Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.[1] Praxis-Beispiel Aufgaben Die Sicherheitsfachkräfte haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwor...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 6 Unabhängigkeit

Sicherheitsfachkräfte sind bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.[1] Sie unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Wichtig Vorschlagsrecht Kann eine Sicherheitsfachkraft sich über eine von ihr vorgeschlagene sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Le...mehr

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Sicherheitsfachkräfte / 3 Fachliche Anforderungen

Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.[1] Der Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.[2] Weist ...mehr

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Betriebsarzt / 3 Aufgaben und Befugnisse

Betriebsärzte haben vor allem die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.[1] Sie haben den Arbeitgeber zu beraten. Praxis-Beispiel Beratung durch den Betriebsarzt Der Betriebsarzt berät hinsichtlich der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, von sozialen und sanitären Ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3 Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Einführung der CSRD stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig bedeutende Chancen. Diese Richtlinie verlangt von Unternehmen, umfassende Berichte über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie ihre Unternehmensführung zu erstellen. Damit einher geht eine erhebliche Ausweitung der bisherigen Berichtspflichten, die eine g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschenke und Zuwendungen i... / Zusammenfassung

Überblick "Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft" lautet ein weitverbreitetes Sprichwort. Im Arbeitsverhältnis können Geschenke und Zuwendungen indes Anlass zum Streit bieten. Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig Aufmerksamkeiten, orientieren sie sich dazu in der Praxis regelmäßig an den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und Freigrenzen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 51 Für die Darlegungs- und Beweislast bestanden bis zum 31.12.2018 keine Besonderheiten zu den im allgemeinen Arbeitsrecht geltenden Grundsätzen. Danach hatte der Arbeitnehmer als Gläubiger des Verlängerungsanspruchs die anspruchsbegründenden Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen [1], d. h. die Anzeige des Verlängerungswunschs, das Vorliegen eines entsprechend freie...mehr

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Unfallverhütung / Arbeitsrecht

1 BG-Vorschriften Die Berufsgenossenschaften erlassen gemäß § 15 SGB VII Vorschriften über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, die die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie über die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, das Verhalten, das die Versicherten zur Ve...mehr

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Unfallverhütung / 3 Haftung

Bei Berufskrankheiten oder einem Arbeitsunfall im Unternehmen deckt die Berufsgenossenschaft Haftungsansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Unternehmern ab, d. h. die Berufsgenossenschaft übernimmt die durch den Unfall entstehenden Kosten. Wichtig Regress beim Unternehmer Nach § 110 Abs. 1 SGB VII haften Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, de...mehr

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Unfallverhütung / 1 BG-Vorschriften

Die Berufsgenossenschaften erlassen gemäß § 15 SGB VII Vorschriften über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, die die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie über die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen, das Verhalten, das die Versicherten zur Verhütung von Arbei...mehr

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Unfallverhütung / Zusammenfassung

Begriff Unter Unfallverhütung sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes zu verstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Geregelt ist die Unfallverhütung in den Unfallverhütungsvorschriften, die die Berufsgenossenschaften auf der Grundlage von § 15 SGB VII erlassen, im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)...mehr

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Unfallverhütung / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Auf freiwilliger Basis können zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen vereinbart werden.[1] Darüber hinaus hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in den Fällen, in denen der Arbeitgeber Regelungen zur Unfallverhütung aufzustellen hat. Das Mitbestim...mehr

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Unfallverhütung / 2 Pflichten des Unternehmers

Für die Unfallverhütung und die Einhaltung aller für das Unternehmen geltenden BG-Vorschriften ist in erster Linie der Unternehmer verantwortlich.[1] Die Berufsgenossenschaften haben die Unternehmer über die BG-Vorschriften zu unterrichten. Die Unternehmer haben die in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten über die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschr...mehr

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Abwerbung / Arbeitsrecht

1 Allgemeines Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere ...mehr

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Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

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Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

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Abwerbung / 1 Allgemeines

Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere erlaubt, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Größenklassen / 3.3 Wie die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt bestimmt wird

Für die Einstufung der Gesellschaften in Größenklassen ist die Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt mitentscheidend. Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Legalize it

Liebe Leserinnen und Leser der zfs, wenn Sie dieses Exemplar in der Hand halten, ist es geschehen: Der Gesetzgeber hat das Konsum-Cannabisgesetz (CanG) verabschiedet. Auch wenn das Schlagwort "Zeitenwende" gerade in der Politik zahlreich (zuweilen sogar inflationär) verwendet wird, so stellt die Legalisierung von Cannabis und der damit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / V. Augenschein (insbesondere zur On-board-Kamera)

Rz. 212 Unter Augenschein ist jede eigene und gegenständliche Wahrnehmung des Gerichts zu beweiserheblichen und streitigen Tatsachen über die Beschaffenheit von Sachen und Personen sowie sonstigen Vorgängen zu verstehen.[498] Als Gegenstand des Augenscheins bezeichnet das Gericht auch elektronische Dokumente (§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO).[499] Im Vergleich zu den anderen Beweismitt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 2.1.2.2.2 Im Rahmen der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes (Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO)

Rz. 15 Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO lässt Ausnahmen vom Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu, "damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrec...mehr