Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGB-Kontrolle

Rz. 488 Vorsorglich ist zu prüfen und zu beachten, ob ein Formularaufhebungsvertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist, zum Einsatz kommen soll, der dann der AGB-Kontrolle, insbesondere dem Benachteiligungsverbot nach § 307 BGB unterliegt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Streitwert und Kosten

Rz. 82 Der Wert für die Ausarbeitung des Vertrages bemisst sich nach dem Wert aller Bezüge während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem dreifachen Jahresbetrag der Bezüge. Für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit entsteht ein allgemeiner Gebührenanspruch nach §§ 13, 14 RVG.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 285 Der Geschäftsführer der xy-GmbH erwähnt bei einem Anwaltsgespräch, dass ein Mitarbeiter jetzt schon zum zweiten Mal durch Fehlbearbeitung einen erheblichen Schaden in Höhe von ca. 5.100 EUR verursacht habe, das erste Mal etwa vor einem Jahr in Höhe von ca. 2.550 EUR. Der Mitarbeiter habe sich vor fünf Tagen erst nachmittags krankgemeldet und bis heute keine Arbeitsun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 680 Nachdem der Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz durch Urteil beendet worden ist, wird es erforderlich, die Berufung beim LAG durchzuführen. In seinem Urteil lässt das LAG die Revision nicht zu. Bei der Durchsicht des Tatbestandes des Berufungsurteils wird festgestellt, dass Berichtigungsbedarf besteht. Der Anwalt erhält den Auftrag, Nichtzulassungsbeschwerde bei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 774 Geschäftsführung und Betriebsrat der xy-GmbH streiten darüber, ob der Arbeitnehmer Fleißig leitender Angestellter und deshalb nicht verpflichtet ist, das Zeiterfassungsgerät zu bedienen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Sprungrechtsbeschwerde

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 617 Kündigungsgründe, die den Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind.[1034]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Bezeichnung des Vertrages

Rz. 486 Aufgrund des individuellen Sachverhaltes muss entschieden werden, ob ein Aufhebungsvertrag, ein Abwicklungsvertrag oder eine Kündigungsfolgenvereinbarung gewählt und gewollt wird. Dazu wird auf die Argumente und Kriterien in vorstehenden Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 464 ff.). Maßgebend wird die Beurteilung der kündigungsrechtlichen Situation und der arbeitsförde...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 490 "Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers unter Wahrung der gesetzlichen/tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist einvernehmlich aus betrieblichen/personenbedingten Gründen/zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen/personenbedingten Gründen mit Ablauf des Tages X beendet worden...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 10. Muster: Anordnung der Attestpflicht

Rz. 90 Muster 4.12: Anordnung der Attestpflicht Muster 4.12: Anordnung der Attestpflicht Hiermit fordern wir Sie nach § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG auf, zukünftig eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung vorzulegen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 9. Anmerkungen zum Muster

Rz. 23 Zu Ziff. 5: siehe Muster "Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung" (Rdn 18), Ziff. 8, 9 und 10.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zugang Rz. 312 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[513] In der Praxis stellt sich häufig die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens.[514] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[515] und des BGH[516] geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden i.S.v. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüb...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird

Rz. 755 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsförderungsrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrages

aa) Sperrzeit Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar ers...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 216 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Hand...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 11. Anmerkungen zum Muster

Rz. 25 Zum Einstellungsfragebogen siehe Muster "Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen" (Rdn 22).mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 651 Im Kündigungsschutzprozess streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Arbeitnehmer möchte die seit Ausspruch der fristlosen Kündigung entstandenen Gehaltsansprüche durchsetzen und gleichzeitig die bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist entstehenden Gehaltsansprüche titulieren lassen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Rz. 84 Muster 4.6: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Muster 4.6: Rubrum für alle Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zwischen _____ (Bezeichnung und Rechtsform des Arbeitgebers; Straße, Hausnummer; PLZ, Ort; Name und Vorname des Vertretungsberechtigten) – nachfolgend: Arbeitgeber – und Herrn/Frau _____ (Vorname, Nachname; Straße, Hausn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Die einstweilige Verfügung im Arbeitsrecht Rz. 719 Es ist im Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935, 940 ZPO Ansprüche durchzusetzen, auch soweit dadurch die Erfüllung des Hauptsacheanspruches eintritt, wie beim Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Zahlung von Vergütung und Herausgabe von Arbeitspapier...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 678 Muster 4.70: Vorspann bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO Muster 4.70: "Vorspann" bei Zustandekommen des Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO In dem Rechtsstreit _____ ./. _____ _____ (Az.) besteht die Möglichkeit, das Verfahren im Wege des schriftlichen Vergleichsschlusses nach § 278 Abs. 6 ZPO zu beenden. Die Parteien haben sich außergerichtlich auf den...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Sonstige finanzielle Leistungen

Rz. 499 In Betracht kommen: aa) Sonstige immateriellen Leistungen Rz. 500mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 503 Häufig stellt sich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, ob ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot noch sinnvoll erscheint (auch unter Berücksichtigung der Karenzentschädigung) und vereinbart werden soll (siehe Rdn 216 ff.). In der Vereinbarung sollten dazu geregelt werden: sachlicher und räumlicher Geltungsbereich, Dauer, Höhe und Fälligkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / VI. Muster: Antrag an die Einigungsstelle

Rz. 801 Muster 4.95: Antrag an die Einigungsstelle Muster 4.95: Antrag an die Einigungsstelle Herrn/Frau _____ _____ In dem Einigungsstellenverfahren Betriebsrat der xy-GmbH gegen xy-GmbH wird beantragt, den anliegenden Entwurf einer Betriebsvereinbarung über _____ mit Wirkung vom _____ in Kraft zu setzen. Begründung: (1. Hergang der Vertragsverhandlungen 2. Darstellung der Interessenl...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 547 Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet um anwaltliche Beratung bei der Erstellung einer Urlaubs- und einer Zwischenbescheinigung. Er bittet um den Entwurf einer Ausgleichsquittung.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / X. Übergang von Arbeitsverhältnissen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 554 Die xy-GmbH verkauft einen Betrieb an die z-GmbH. In den Unternehmenskaufvertrag soll eine Regelung über den Übergang der Arbeitsverhältnisse aufgenommen werden. 2. Rechtliche Grundlagen bei Betriebsübergang Rz. 555 Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang sind in § 613a BGB geregelt. Geltendes Gemeinschaft...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 91 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung über Probearbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten, Arbeitnehmerüberlassung und den Auslandseinsatz deutscher Arbeitnehmer.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zahlungsanspruch

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Beteiligung bei Einstellungen

Rz. 79 Nach § 99 BetrVG ist der Betriebsrat bei Einstellungen zu beteiligen. Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BAG ist die Einstellung im Sinne dieser Vorschrift nicht der Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb.[143] Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung liegt dann vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / jj) Ausgleichsklausel

Rz. 509 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Dabei ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie zB:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Frist

Rz. 303 Für die Abmahnung gilt nach herrschender Meinung keine "Regelausschlussfrist".[503] Dagegen kann das Recht zur Abmahnung verwirkt werden i.S.v. § 242 BGB.[504] Für den Tatbestand der Verwirkung ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer sich aufgrund des Zeitablaufes (Zeitmoment) und des Arbeitgeberverhaltens (Umstandsmoment) darauf einstellen durfte, dass der potenziell...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstellungsfragebogen

Rz. 16 Nach § 94 BetrVG bedürfen Einstellungsfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Fragerechtsbeschränkungen ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Es dürfen nur solche Fragen gestellt werden, die mit dem Arbeitsplatz oder der zu leistenden Arbeit zusammenhängen. Zwischen dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 535 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[870] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[871] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigungs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Wohlwollensgrundsatz

Rz. 528 Das BAG verlangt vom Arbeitgeber nicht nur ein wahrheitsgemäßes Zeugnis (Wahrheitsgrundsatz), sondern zugleich auch ein wohlwollendes Zeugnis, das den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert (Wohlwollensgrundsatz).[852] Das Interesse des Arbeitnehmers an einer möglichst wohlwollenden, positiven Bewertung seiner Leistung und Führung einerseits un...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Arbeitnehmererfindungen

Rz. 276 Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (AErfG) berechtigt den Arbeitgeber zur unbeschränkten Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung. Der Arbeitnehmer erhält als Ausgleich für seine besondere technische Leistung und als Anreiz für künftige Kreativität einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Das AErfG gilt räumlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wobe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Voraussetzungen der Abmahnung

Rz. 294 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt für die Abmahnung selbst, dass ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen muss und nicht nur eine Bagatelle.[483] Dagegen kommt es nach der Rechtsprechung des BAG nicht darauf an, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht.[484] Im Kündigungsfall nach vorangegangener ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 648 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG)

Rz. 733 Verhandlungsgegenstand des Interessenausgleichsverfahrens ist das "ob und wie" der Betriebsänderung. Es wird ausgehandelt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Argumente der Geschäftsleitung bei den Interessenausgleichsverhandlungen sind z.B. Verluste und die dadurch begründete Notwendigkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Abmahnung und Kündigung

Rz. 289 Die Notwendigkeit der Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 314 Abs. 2 i.V. m § 323 Abs. 2 BGB) und dem Ultima Ratio-Prinzip entsprechend dem in § 326 BGB enthaltenen Grundgedanken.[468] Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Ab...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 257 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [438] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit

Rz. 64 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[111] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[112] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Form des Zeugnisses

Rz. 532 Das Zeugnis ist schriftlich zu erteilen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 630 S. 3 BGB, § 109 Abs. 3 GewO). Das Zeugnis ist maschinenschriftlich und auf dem für die Geschäftsführungskorrespondenz üblichen Geschäftspapier zu erstellen. Das BAG hat den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine saubere einwandfreie Ausfertigung mit entsprechendem Schriftbild und o...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 299 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[494] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (7) Kündigung

Rz. 68 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 652 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich aus § 615 BGB i.V.m. §§ 393 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Soweit Ansprüche a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)

Rz. 214 Muster 4.22: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell) Muster 4.22: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 199 Bei jeder Auslandstätigkeit[354] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[355] Nach Art. 27 EGBGB obliegt die Entscheidung über das anzuwendende Recht (Arbeitsvertragsstatut) den Vertragsparteien. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Bei Arbeitsverträgen unterliegt die Rechtswahl der Schranke des Art. 30 Abs. 1 EGBGB, wonach der dem Arbeit...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)

Rz. 213 Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell) Muster 4.21: Ergänzungsvereinbarung bei weiter bestehendem Inlandsarbeitsvertrag (Zweivertragsmodell)mehr