Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9 Gemeinschaftliche Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG)

Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen des § 13b EStG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus Land- und Forstwir...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 5 Bezieher von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld

Für Personen, die sowohl einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld als auch einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, gelten 2 verschiedene Regelungen zur Möglichkeit auswärtiger Aufenthalte. Für Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld gilt das SGB III, während für das Grundsicherungsgeld die Regelungen nach dem SGB II anzuwenden sind. Deshalb ist in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Arbeitslosen-/... / 1 Arbeitslosengeld

1.1 Voraussetzungen Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III sind versichert[1] und haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig krank sind oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt werden.[2] Ein arbeitsloser Versicherter ist arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1 Zumutbarkeit bei Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld

Der Zumutbarkeitsbegriff der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld nach dem SGB III und der nach dem SGB II für den Anspruch auf Grundsicherungsgeld sind nicht identisch. Sie haben unterschiedliche Strukturen und es sind andere Maßstäbe anzuwenden. Bei der Grundsicherungsleistung gehört die Zumutbarkeit (anders als beim Arbeitslosengeld) strukturell nicht zu den zu prüfenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4.3 Leistungsmitnahme von Arbeitslosengeld ins EU-Ausland

Wer in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht, kann seinen Anspruch zum Zweck der Arbeitsuche in das EU-Ausland bzw. einen der weiteren o. g. Staaten mitnehmen ("exportieren").[1] Das Arbeitslosengeld wird in diesen Fällen von der Agentur für Arbeit in unveränderter Höhe fortgezahlt. Eine Leistungsmitnahme ist dabei grundsätzlich erst nach einer Wartefrist von 4 Wochen möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem SGB III

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist während der Zeit einer Begleitung ausgeschlossen, da Arbeitslose in dieser Zeit den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit).[1] Leistungsfortzahlung für die Begleitung ist nicht vorgesehen. Der somit entstehende Verdienstausfall wird durch das Krankengeld ersetzt. Hinweis Fällt die Begleitu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für den Anspruch auf Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter vollendet hat.[1] Ob eine Rente tatsächlich beansp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 3 Anrechnung auf das Arbeitslosengeld

Zeiten, in denen ein Gründungszuschuss in Arbeitslosengeldhöhe gezahlt wird (erste Förderphase), werden auf die Dauer eines (evtl. später wieder entstehenden) Anspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet.[1] Ist der bei Förderbeginn bestehende (Rest)Anspruch auf Arbeitslosengeld geringer als die Förderdauer des Gründungszuschusses, wird dieser gleichwohl für die vollen 6 Monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 4 Nebenverdienst zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Für Bezieher des neu eingeführten Arbeitslosengeldes bei beruflicher Weiterbildung (= Ersatz für das bisherige Unterhaltsgeld) gilt ebenfalls ein Anrechnungsprivileg. Soweit die Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen von ihrem früheren oder jetzigen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger Leistungen oder Arbeitsentgelt für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme erhalten (z. B. bei be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.2 Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld

Die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Beiträge aus dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden von der Bundesagentur für Arbeit oder den zugelassenen kommunalen Trägern entrichtet. Die Zahlung der Beiträge erfolgt direkt an den Gesundheitsfonds.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld

Die Mitgliedschaft der Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II und Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III endet mit Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung bezogen wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.2 Anspruchsdauer

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung besteht für die Zeit der Teilnahme in der Regel bis zum Abschluss der Prüfung, wenn diese in einem angemessenen zeitlichen Abstand zum Ende der Unterrichtsveranstaltungen stattfindet.[1] Die Leistung wird auch während der anerkannten Maßnahmeferien fortgezahlt; einzelne Fehltage schließen den Leistungsanspruch g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 1 Arten

Das SGB III unterscheidet zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Teilarbeitslosengeld. Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen können oder deren Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sind auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.5 Sperrzeit

Der Anspruch ruht schließlich in Fällen einer Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.6 Leistungshöhe

2.6.1 Bemessungsentgelt Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Ermittlung des Bemessungsentgelts. Dies ist das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs, mindestens jedoch an 150 Tagen in den letzten 2 Jahren (im sog. Bemessungszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.4 Leistungsminderung/Krankheit

In Fällen einer dauernden Leistungsminderung sowie bei Arbeitsunfähigkeit sieht das Gesetz für den Anspruch auf Arbeitslosengeld besondere Regelungen vor: 2.4.1 Nahtlosigkeitsregelung Arbeitnehmer, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4.2 Bemessung

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten[1]: Grundsätzlich wird für die Bemessung des Arbeitslosengeldes auch bei Berücksichtigung der ausländischen Beschäftigungs-/Versicherungszeiten nur das zuletzt in Deutschland (d. h. das in der Zwischenbeschäftigung) erzielte Entgelt berücksichtigt. Bei Grenzgängern wird auch das im Ausland erzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.3 Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung

Da das Arbeitslosengeld das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen soll, ruht der Anspruch (zur Vermeidung von Doppelleistungen), solange der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder beanspruchen kann, etwa in Fällen einer Freistellung im Kündigungsschutzprozess. Das Arbeitslosengeld ruht auch bei Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Zeit des abzugeltenden Urlaubs. Im Intere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 6 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld

Bei Teilarbeitslosen, die bis zur Erschöpfung des Anspruches auf Teilarbeitslosengeld keine (passende) Beschäftigung gefunden haben, geht das Gesetz davon aus, dass der Arbeitsmarkt für entsprechende Beschäftigungen verschlossen ist. Ein Bezieher von Teilarbeitslosengeld muss sich deshalb nach Erschöpfung seines Leistungsanspruchs entscheiden, ob er seinen Lebensunterhalt all...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haftentlassener / 2 Bezug von Arbeitslosengeld/Grundsicherungsgeld nach der Haftentlassung

Bezieht der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Arbeitslosengeld, ist Versicherungsschutz in der Sozialversicherung durch den Bezug dieser Leistungen ebenfalls gewährleistet. Er ist in diesem Fall kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Erhält der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.9 Erlöschen des Anspruchs

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung mehr als 4 Jahre vergangen sind (Verfallsfrist). Darüber hinaus erlischt der Anspruch, wenn der Arbeitslose erneut die Anwartschaftszeit für einen Leistungsanspruch erfüllt hat oder nach Entstehung des Anspruchs Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten in einem Gesamtumfang v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.2 Sozialleistungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während einer Zeit, für die dem Arbeitslosen eine andere, grundsätzlich den Lebensunterhalt sichernde Sozialleistung zuerkannt ist. Hierzu gehören z. B. das Krankengeld und vergleichbare Leistungen, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Altersrente und dieser vergleichbaren Leistungen. Besondere Regelungen gelten, wenn eine Alter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.6.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Ermittlung des Bemessungsentgelts. Dies ist das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs, mindestens jedoch an 150 Tagen in den letzten 2 Jahren (im sog. Bemessungszeitraum), erzielt hat. Dabei w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.6.2 Pauschaliertes Nettoentgelt/Leistungssatz

Aus dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ist in einem 2. Schritt ein pauschaliertes Nettoentgelt, das sog. Leistungsentgelt, zu errechnen.[1] Dieses ergibt sich, in dem das (Brutto)Bemessungsentgelt um Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, vermindert wird. Als Abzüge sieht das Gesetz vor: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 %, die Lohnsteuer nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.4 Abfindung (Entlassungsentschädigung)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für einen gesetzlich näher bestimmten Zeitraum, wenn wegen der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) beansprucht werden kann.[1] Für diese Ruhensregelung gelten die Aussagen zur Gleichwohlgewährung in Abschn. 2.8.3 entsprechend.[2] Anders als bei der Sperrzeit wird in Ruhensfällen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.4.2 Leistungsfortzahlung

Bei Arbeitslosen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig erkranken oder stationär behandelt werden, wird das Arbeitslosengeld – vergleichbar der Entgeltfortzahlung – im Wege der Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen fortgezahlt. Im Anschluss besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.[1] Eine Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8 Ruhen des Anspruchs

Für verschiedene Sachverhalte sieht das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs vor. Ruhen bedeutet, dass der Anspruch nicht erfüllt wird bzw. dass der Zahlungsbeginn hinausgeschoben wird. 2.8.1 Arbeitskampf Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind, d. h. streiken oder ausgesperrt sind.[1] Bei Arbeitnehmern, die mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.4.1 Nahtlosigkeitsregelung

Arbeitnehmer, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschäftigung unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen auszuüben, können – trotz der fehlenden Verfügbarkeit – Arbeitslosengeld im Wege der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhalten.[1] Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 6 Leistungsverfahren

Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld werden nur auf Antrag gezahlt. Das Arbeitslosengeld gilt grundsätzlich mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt.[1] Hinweis Digitalisierung des Leistungsprozesses Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann nach entsprechender Registrierung auch online im IT-Portal der Bundesage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.10 Sozialversicherung

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen – auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.5 Anspruchsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist. Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit als versicherungsrechtliche Voraussetzung für das Arbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.[1] Eine Sonderregelung zur Anwartschaftszeit besteht für Personen, die berufsbedingt oder wegen der Besonderheiten ihres Wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1.2 Zumutbare Beschäftigung

Welche Beschäftigungen einem Arbeitslosen zumutbar sind, richtet sich in erster Linie nach dem erzielbaren Arbeitsentgelt. Ein besonderer Berufs- oder Qualifikationsschutz besteht nicht. Danach sind einem Arbeitslosen in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit alle Beschäftigungen zumutbar, in denen er mindestens 80 % des früheren (Brutto-)Arbeitsentgelts verdienen kann; v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4.1 Zwischenbeschäftigung

Eine Ausnahme vom Erfordernis der Zwischenbeschäftigung gilt für sog. Grenzgänger. Dies sind Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, im Ausland beschäftigt sind und i. d. R. täglich, mindestens aber 1 x wöchentlich an den Wohnsitz zurückkehren (auch als "echte" Grenzgänger bezeichnet) oder die während der Auslandsbeschäftigung ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, um bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1.1 Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung steht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen, wenn dadurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Ehrenamtlich in diesem Sinne ist eine Tätigkeit dann, wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben durchführt, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.1 Arbeitskampf

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind, d. h. streiken oder ausgesperrt sind.[1] Bei Arbeitnehmern, die mittelbar (aufgrund von Fernwirkungen) von einem Arbeitskampf betroffen sind, ruht der Anspruch dann, wenn der Arbeitskampf stellvertretend für sie geführt wird. Davon geht das Gesetz aus, wenn sie in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.7 Anrechnung von Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung, selbstständige oder mithelfende Tätigkeit) von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten/Betriebsausgaben auf das Arbeitslosengeld angerechnet, soweit der gesetzlich bestimmte Freibetrag in Höhe von 165 EUR monatlich überschritten wird. Bei Arbeitslosen, d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit oder durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 5 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Bei Verlust einer dieser (Teil)Beschäftigungen besteht Anspruch auf Entgeltersatz bis zu 6 Monate.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gründungszuschuss / 1.2 Arbeitslosengeldanspruch vor Aufnahme der Selbstständigkeit

Zweite wichtige Voraussetzung ist, dass der Gründer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Gefordert ist dabei keine Nahtlosigkeit, aber ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen vorherigem Leistungsbezug und Förderung. Eine kurzzeitige Unterbrechung von bis zu einem Monat zwischen dem Anspruch auf Arbeitslosengeld und der Aufnahme d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Arbeitslosen-/... / 1.4 Höhe

Versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III, die zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit bezogen wurde.[1] Eine fiktive Berechnung des Krankengeldes ist damit ausgeschlossen.[2] Einmalzahlungen werden bereits bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes und des Unterhaltsgeldes berücksichtigt, sodass es unmittelbare Auswirkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie einem Freibetrag von 165 EUR auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Zinsen) wird nicht auf das Arbe...mehr