Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.5.3 Anfechtung

Rz. 168 Die Kündigungserklärung ist nach § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an nichtig, wenn sie vom Kündigenden innerhalb der Anfechtungsfrist angefochten wurde und dieser zur Anfechtung berechtigt war. Zu beachten ist im Rahmen des § 119 Abs. 1 BGB, dass der Irrtum über die gesetzlich angeordneten Rechtsfolgen als unbeachtlicher Motivirrtum nicht zur Anfechtung berechtigt. Beispie...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.2 Sonstige Kosten des Personalabbaus

Kosten aus entstehender Arbeitslosigkeit: Abfindungen werden von der Agentur für Arbeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Diesen Verlust versuchen Arbeitnehmer dadurch auszugleichen, dass sie von vornherein eine höhere Abfindung fordern. Kosten der Sozialauswahl und der Beteiligung des Betriebsrats: Hier fallen folgende Kosten an: Personalkosten in der Personalabteilung Per...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 561 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Zahlungsklage

Rz. 757 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.67: Zahlungsklage An das Arbeitsgericht _________________________ Klage des _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die xy-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Beklagte – Prozessb...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 26 A, geboren 1965, war von Anfang 2003 bis Ende April 2023 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt, zuletzt mit einem Bruttogehalt in Höhe von 3.500 EUR. Im September 2022 erhielt sie ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2023 eine betriebsbedingte Kündigung angedroht wurde. Zur Begründung hieß ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 753 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich aus § 615 BGB i.V.m. §§ 393 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Soweit Ansprüche a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 287 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 558 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 832 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.89: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Antrags...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 349 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[518] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von des Differenzbetrags (Differenzmethode).[519] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges Eink...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 392 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[678] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[679] Dies bed...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.9: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _________________________ In Sachen _________________________ gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ Az. _________________________ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _________________________ und ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Die Agentur für Arbeit ist befugt, eine Sperrzeit gem. § 159 SGB III [106] festzustellen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben[107] (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe – § 159 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 SGB III). Gem. § 159 Abs....mehr

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§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Gegenstand des Prozesses vor dem Sozialgericht war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beklagte hatte noch während eines Krankengeldbezugs des Mandanten im Rahmen von dessen Rentenantrag mit bestandskräftig gewordenem Bescheid festgestellt, er könne nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert werden. Nach Ende des Krankengeldbez...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 597 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[1012] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III hinweisen: § 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III: Verpflichtung, bereits in der Zeit bis zur tatsächlic...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 268 Hat der Gläubiger Arbeitseinkommen, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, so wird es im Regelfall von dem Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen, das zuvor um den vollen Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[415] gekürzt worden ist; der Gläubiger erhält 45 % – des Differenzbetrags (Differenzmethode).[416] Nach der Entscheidung des BGH vom 13.11.2019[41...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 820 Ein kaufmännischer Angestellter der xy-GmbH, der in der letzten Betriebsversammlung zum Mitglied des Wahlvorstandes gewählt worden war, hat eine ordentliche fristgerechte Kündigung erhalten, verbunden mit einer sofortigen Freistellung. Der Betriebsrat hatte der Kündigung widersprochen. Der Angestellte bittet um anwaltliche Prüfung, ob er im Wege einer einstweiligen V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Anspruchsübergang nach § 115 SBG X auf die Leistungsträger der Sozialversicherung

Rz. 568 Bei Verhandlungen und Vereinbarungen, gleich in welcher Form, gerichtlich oder außergerichtlich, muss geprüft werden, ob Arbeitslosengeld gezahlt wurde und insoweit der Anspruch auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen ist und eine Überleitungsanzeige vorliegt. Dasselbe gilt für Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall zugunsten der Kranken...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 567 Wenn eine Kündigung im Hinblick auf die Sperrfristregelung des § 159 SGB III geboten erscheint, sollten die Folgen der Kündigung wegen der vorstehenden Bedenken gegen den Abwicklungsvertrag in Form einer Kündigungsfolgenvereinbarung geregelt werden, die schon durch ihre Bezeichnung deutlich macht, dass die vorangegangene Kündigung das Arbeitsverhältnis rechtswirksam ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 825 Der Anspruch auf Herausgabe der Arbeitspapiere ist nach der Praxis der Arbeitsgerichte auch mit der einstweiligen Verfügung ohne weiteres durchsetzbar.[1360] Der Verfügungsanspruch folgt aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, für das Zeugnis aus § 109 Abs. 1 S. 1 GewO für die Herausgabe der Lohnsteuerkarte nach § 39b EStG und für die Arbeitsbescheinigung aus §...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 7. Erneute vorzeitige Vermögensauskunft

Rz. 86 Für den Schuldner besteht gem. § 802d ZPO alle zwei Jahre die Verpflichtung, eine erneute Vermögensauskunft abzugeben. Eine vorzeitige erneute Abgabe der Vermögensauskunft kann verlangt werden, wenn ein Gläubiger Tatsachen nach § 294 ZPO glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Der Gesetzgeber wol...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 833 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.90: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 834) wegen: Herausgabe der Arbeitspapiere Wir bestellen uns zu den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstell...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Dem Arbeitnehmer steht vor Insolvenzeröffnung nur bei erheblichen Lohnrückständen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zu. Erheblich ist der Rückstand i.d.R. bei Lohnverzug mit mehr als zwei Monatsgehältern. Verweigert der Arbeitnehmer in diesem Fall seine Leistung, gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Erhält der Arbeitnehmer in der kritischen Zeit (...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, sodass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [295] ggf. Überstunden zu leisten sind,[296] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – au...mehr

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Muster: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung)

Rz. 603 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.50: Standard-Aufhebungsvertrag (Kurzfassung) Aufhebungsvertrag (Rubrum wie Muster Rdn 600) § 1 Beendigung Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der dafür geltenden Kündigungsfrist auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer Kündigung aus dringenden betriebliche...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 569 Die Steuerbegünstigung [991] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

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Insolvenzgeld / 4 Weitere steuerfreie Lohnersatzleistungen

Wird der Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterbeschäftigt, kann der Insolvenzverwalter aber mangels Leistungsfähigkeit der Insolvenzfirma den Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht erfüllen, steht dem Arbeitnehmer für diese Zeit Arbeitslosengeld zu.[1] Auch diese Lohnersatzleistungen sind steuerfrei.[2] Dasselbe gilt für etwaige spätere Zahlungen des Arbeitgebers an die Age...mehr

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Insolvenzgeld / 4 Bescheinigung

Das Insolvenzgeld wird von der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) ausgezahlt. Außerdem hat sie das steuerfreie Insolvenzgeld zu bescheinigen. Das gilt auch für das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anstelle des Insolvenzgeldes zu zahlende Arbeitslosengeld. Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung unterliegen die steuerfreien Entgeltersatzleistungen dem Progress...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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Umschulung / 2 Schulische Umschulung

Voraussetzung für die Gleichstellung einer außerbetrieblichen/schulischen Ausbildung mit einer Beschäftigung zur Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 60 BBiG fehlt es am Abschluss eines Berufsa...mehr

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Umschulung / 2 Berufliche Umschulung

Die berufliche Umschulung (auch: "betriebliche Umschulung") ist in § 1 Abs. 5 BBiG erwähnt. Die Vorschrift lautet: "Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen." Ziel der beruflichen Umschulung muss auch nicht der Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sein. Jede berufliche Umschulungsmaßnahme muss aber nach...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / III. Bedürftigkeit

Rz. 35 Bedürftigkeit Weiterhin ist es Voraussetzung, dass der Beteiligte nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die Bedürftigkeit des Beteiligten ist glaubhaft zu machen. Rz. 36 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 115 ZPO hat die Partei ihr Ei...mehr

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Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

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Auskunftspflichten / 3 Auskünfte gegenüber Behörden

Auskünfte hat der Arbeitgeber, abgesehen von den Behörden der Sozialversicherung und den Finanzbehörden, in folgenden Fällen zu geben: Außer seiner Verpflichtung als Zeuge vor Gericht hat der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Massenentlassungen [1] anzuzeigen und wegen Tatsachen, die für den Bezug von Arbeitslosengeld bedeutsam sind, im Rahmen der Arbeitsbescheinigung Auskun...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und Bestandteil der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation. Das AFG trat 1969 in Kraft und sah von Anfang an das Übergangsgeld für behinderte Menschen vor. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI....mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 119 regelt als Grundsatzvorschrift die Voraussetzungen für das Übergangsgeld, welches als besondere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in § 118 Satz 1 Nr. 1 benannt wird. Die Norm fasst die Anspruchsvoraussetzungen kumulativ zusammen. Das Übergangsgeld, das nur für Menschen mit Behinderungen vorgesehen ist, hat 2 Regelvoraussetzungen: Nach Satz 1 Nr. 1 muss die Vor...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.3.6 Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Rz. 53 Die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 6 zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 greifen hauptsächlich das arbeitsmarktpolitische Instrument des Gründungszuschusses nach § 93 SGB III auf (vgl. die Komm. dort). Der Gründungszuschuss setzt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit tragfähiger Exis...mehr