Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / Zusammenfassung

Begriff Landwirte, ehemalige Landwirte sowie mitarbeitende Familienangehörige von Landwirten können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Kranken- und Rentenversicherung versichern. Die freiwillige Versicherung wird nur dann notwendig, soweit aufgrund bestimmter Ausschlusstatbestände keine Versicherungspflicht besteht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfreiheit liegt vor bei Personen, für die zwar die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungspflicht dem Grunde nach gegeben sind, die jedoch aus Gründen, die in ihrer Person oder in der Eigenheit der Beschäftigung/Tätigkeit liegen, kraft gesetzlicher Regelungen von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Hiervon zu unterscheiden ist die Befrei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH v 19.01.2023, III R 36/21, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2 Einkommensbegriff

Während die Prüfung der Arbeitslosigkeit für einen Wochenzeitraum erfolgt, wird für die Anrechnung des Nebeneinkommens der Kalendermonat zugrunde gelegt. Die Einnahmen des Monats werden addiert, soweit sie zu berücksichtigen sind. Zum Nebeneinkommen im Sinne der Regelung gehören alle Einnahmen, die der Arbeitslose aus der Verwertung seiner Arbeitskraft erzielt, unabhängig da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.1 Aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen

Personen mit zwischen- oder überstaatlichen Sachverhalten Die Vorversicherungszeit wird nur noch für die Personen, bei denen zwischen- oder überstaatliche Sachverhalte zu berücksichtigen sind (z. B. Rückkehrer nach einem Auslandsaufenthalt, für den keine Versicherung im Inland bestanden hat) gefordert. Bei allen anderen Personen, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.1.2 Ende der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung kann jederzeit auf eigenen Wunsch beendet und später – sofern deren Voraussetzungen noch vorliegen – fortgesetzt werden. Dagegen endet die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung, wenn Versicherungspflicht oder -freiheit begründet oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausgesprochen, Rente aus eigener Versicherung bezogen oder die Regela...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei.[1] Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, welches das frühere Arbeitslosengeld II ersetzt. Progressionsvorbehalt nur bei Bezug von Arbeitslosengeld I Nur das Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[2] Das Grundsicherungsgeld nac...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Steuerfreiheit von Entgeltersatzleistungen

Durch die Vorschrift des § 3 Nrn. 1 und 2 EStG sind Entgeltersatzleistungen von der Besteuerung freigestellt, z. B. Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1], (Saison-)Kurzarbeitergeld, Qualifizierungsgeld, Krankengeld, Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Derartige Leistungen werden regelmäßig nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt. Sie treten an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.1 Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei Beantragung des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes bereits eine ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung. Hat der Rentenversicherungsträger mit der ablehnenden Entscheidung eine arbeitsmarktübliche Leistungsfähigkeit von mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.3 Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer Erwerbsminderung endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Mit Eingang der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Agentur für Arbeit wird die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zukunft wegen Änderung der Verhältnisse aufgehoben.[1] Bei Ablehnung der E...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 6 Gleichwohlgewährung

Im Interesse des sozialen Schutzes sieht das Gesetz besondere Regelungen vor, wenn der Arbeitnehmer die ihm zustehende Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld im Wege der sog. "Gleichwohlgewährung" auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Mit dieser Gleichwohlgewährung geht der Anspruch des ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 3 Sperrzeitfolgen

Der Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe führt zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Dies bedeutet, dass der Zahlungsbeginn der Leistung um die Dauer der Sperrzeit hinausgeschoben wird. Die Sperrzeit dauert grundsätzlich 12 Wochen, im Falle einer besonderen Härte beträgt die Sperrzeit 6 Wochen.[1] Eine solche Härte kann in den Umständen der Beendigung des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nahtlosigkeitsregelung / 2.3 Dauer/Höhe des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes

Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung wird im Rahmen der allgemeinen Anspruchsdauer gezahlt, d. h. die Zahlung des Arbeitslosengeldes kann wegen Erschöpfung der Anspruchsdauer enden, auch wenn noch keine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt worden ist.[1] Sonderregelungen gelten bei der Leistungshöhe. Danach bleiben zeitliche Einschränkungen aufgrund der Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.2 Fehlende Entscheidung bei Antrag auf Arbeitslosengeld

Liegt bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes noch keine Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vor, wird das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld unter den o. a. Voraussetzungen bewilligt. Wurde ein Rentenantrag noch nicht gestellt, wird der Arbeitslose gleichzeitig von der Agentur für Arbeit aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf medizinische Rehabilitati...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.3 Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Entlassungsentschädigung ruht und zusätzlich ein Ruhen infolge einer Sperrzeit eintritt, laufen beide Ruhenszeiträume parallel ab. Praxis-Beispiel Rechtsfolgen bei Entlassungsentschädigung und Sperrzeitmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / Zusammenfassung

Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterhalt und die Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2 Entlassungsentschädigung

2.1 Arten Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehöre...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7 Zusammenhänge mit der Sperrzeitregelung

7.1 Sperrzeit bei Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Entlassungsentschädigung geht vielfach einher mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines sog. Abwicklungsvertrags. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, war der Arbeitnehmer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beteiligt und hat sich mit...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2 Berechnung des Zeitraums

4.2.1 Feststellung des Bruttobetrags der Entlassungsentschädigung Für die Berechnung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ist zunächst der Bruttobetrag festzustellen. Dabei sind ggf. gewährte Sachbezüge einzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber die auf die Entlassungsentschädigung entfallenden Steuern, ist der Bruttobetrag entsprechen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / Zusammenfassung

Überblick Bei Verhandlungen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges zu beachten. Von Bedeutung ist beispielsweise, ob im Falle anschließender Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder ob zunächst eine Sperrzeit eintritt. Die Sperrzeit führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bis zu einer Dauer von 12 W...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.2 Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe

Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe führt ebenfalls zum Ruhen des Arbeitslosengeldes grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Wochen. Darüber hinaus bewirkt eine 12-wöchige Sperrzeit eine Minderung des Arbeitslosengeldes um ein Viertel der Gesamtanspruchsdauer.[1] Bei älteren Arbeitnehmern (mit Höchstanspruchsdauer von 24 Monaten) kann dies zu einer Kürzung des Anspruchs um 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter erreicht hat.[1] Im Einzelnen: 4.2...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.4 Aufstockungsbeträge

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine monatliche Aufstockung des Arbeitslosengeldes, wird der Aufstockungsbetrag als Entlassungsentschädigung behandelt. Sie wird bezogen auf die dem Arbeitnehmer zustehende maximale Bezugsdauer hochgerechnet. Praxis-Beispiel Entlassungsentschädigung in Form von Aufstockungsbeträgen Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.2 Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeitvereinbarung

Die Frage, ob der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit zum Eintritt einer Sperrzeit führt, hat in den vergangenen Jahren die Sozialgerichtsbarkeit kontrovers beschäftigt. Das BSG hat hierzu nunmehr eine Grundsatzentscheidung getroffen und darin unter bestimmten Voraussetzungen einen wichtigen Grund für die Lösung eines Beschäfti...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3 Beteiligung an einer Arbeitgeberkündigung

Eine Beteiligung an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses setzt grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers voraus. Allein die Hinnahme einer Kündigung durch den Arbeitnehmer führt deshalb nicht zum Eintritt einer Sperrzeit. Praxis-Beispiel Keine Sperrzeit bei Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung Ein langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird gekündig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksichtigung einer Abfindung

Zusammenfassung Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterha...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.4 Keine Beiträge zur Krankenversicherung bei Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit, so besteht auch während der Ruhenszeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit ein Krankenversicherungsschutz.[1] Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anspruch "allein" wegen der Sperrzeit ruht. Sofern der Anspruch – wie im vorstehenden Beispiel – zusätzlich (parallel) wegen einer Ent...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4 Ruhenszeitraum

Dem Ziel der Ruhensregelung entsprechend ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist geendet hätte.[1] Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist. Beim Fehlen einer solchen Kündigung beginnt sie mit dem Tag der Verei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigung einer Beschäftigung und Sperrzeit

Zusammenfassung Überblick Bei Verhandlungen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges zu beachten. Von Bedeutung ist beispielsweise, ob im Falle anschließender Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder ob zunächst eine Sperrzeit eintritt. Die Sperrzeit führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bis zu einer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3 Kündigungsfrist

Für die Prüfung, ob ein Arbeitsverhältnis vorzeitig im Sinne der Ruhensregelung beendet wurde, ist entscheidend, ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der "ordentlichen Kündigung" und Sachverhalten mit einem "Ausschluss der ordentlichen Kündigung". 3.1 Ordentliche Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung

3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.1 Abfindungen

Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbesondere Zahlungen auf Basis des § 9 KSchG.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1 Arten

Entlassungsentschädigungen im Sinne des SGB III sind alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnlichen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aus Mitteln des Arbeitgebers oder von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Dritten wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. 2.1.1 Abfindungen Zu Abfindungen im Sinne der Ruhensregelung gehören insbeso...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.2 Entschädigungen

Entschädigungen sind u. a. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nach § 628 Abs. 2 BGB wegen Verdienstausfalls aufgrund vertragswidriger Arbeitgeberkündigung oder berechtigter außerordentlicher Arbeitnehmerkündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitgebers.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.1 Eigenkündigung

Die Sperrzeitregelung erfasst die ordentliche und die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers. Ob eine Kündigung fristgemäß oder fristlos erfolgte und ob sie rechtlich begründet ist oder nicht, ist für das Vorliegen eines Sperrzeitsachverhalts unerheblich. Die Umstände der Kündigung können allerdings für das Vorliegen eines wichtigen Grundes[1] von Bedeutung sein. Als Ar...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.4 Fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

In Ausnahmefällen sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vor, dass auch bei grundsätzlichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung noch eine fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist. Auch in diesen Fällen ist – im Interesse des Arbeitnehmers – für die Anwendung der Ruhensregelung von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den Ausschlu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.2 Zeitlich unbegrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen, ist eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten maßgeblich. Die Berechnung dieser fiktiven Kündigungsfrist bezieht sich nicht auf einen bestimmten Endtermin (Monats- oder Quartalsende). Achtung Keine rückwirkenden Änderungen zulasten der Arbeitslosenversicherung m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.2 Offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Kündigung

Anlass für die Prüfung, ob ein Beteiligungssachverhalt vorliegt, besteht für die Agentur für Arbeit regelmäßig auch dann, wenn eine Kündigung offensichtlich rechtswidrig war und der Arbeitnehmer finanzielle Vergünstigungen (z. B. eine Abfindung) beanspruchen kann. Offensichtliche Rechtswidrigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen musste, da...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.1 Feststellung des Bruttobetrags der Entlassungsentschädigung

Für die Berechnung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ist zunächst der Bruttobetrag festzustellen. Dabei sind ggf. gewährte Sachbezüge einzurechnen. Übernimmt der Arbeitgeber die auf die Entlassungsentschädigung entfallenden Steuern, ist der Bruttobetrag entsprechend zu erhöhen. Wird die Entlassungsentschädigung in Teilbeträgen f...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.3 Verantwortung und Mitwirkung des Arbeitnehmers

Grundsätzlich gilt bei der Prüfung des wichtigen Grundes das Amtsermittlungsprinzip, d. h. die Agentur für Arbeit hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für den Arbeitnehmer günstigen Umstände zu berücksichtigen.[1] Das Gesetz überträgt es allerdings dem Arbeitslosen die für die Beurteilung eines wichtigen Gru...mehr