Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Arbeitslosengeld: Berücksichtigung einer Abfindung / 4.1 Verkürzung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt.

Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • längstens ein Jahr,
  • längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder an dem das Arbeitsverhältnis infolge einer Befristung geendet hätte oder
  • längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitslose – hätte er weitergearbeitet – den gesetzlich bestimmten fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung als Arbeitsentgelt verdient hätte.

Maßgeblich ist der kürzeste Ruhenszeitraum, der sich nach diesen Regelungen ergibt. In der Praxis ist dies vielfach der Ruhenszeitraum nach der letzten Variante, dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung.

 
Praxis-Beispiel

Maximaler Ruhenszeitraum ein Jahr

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren am 20.3.2023 die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30.6.2023 unter Zahlung einer Entlassungsentschädigung von 60.000 EUR. Der Arbeitnehmer meldet sich (nach einem längeren Urlaub) erst zum 1.9.2023 arbeitslos. Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist tarifvertraglich ausgeschlossen, sodass eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten (21.3.2023 bis 20.9.2024) maßgeblich ist. Da diese nicht eingehalten wurde, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Ruhenszeitraum beginnt ungeachtet der Arbeitslosmeldung zum 1.9.2023 im Anschluss an das Arbeitsverhältnis, d. h. am 1.7.2023 und umfasst längstens ein Jahr bis zum 30.6.2024.

Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob sich eine Verkürzung des Ruhenszeitraums nach dem fiktiven Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung ergibt.[1]

[1]

S. Abschn. 3.2.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Stufenweise Wiedereingliederung / 4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber
    12
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    9
  • Arbeitszeitkonto / 4.4 Verpflichtender Abbau bei Kurzarbeit
    5
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    3
  • Berufsgenossenschaften / 4 Aufgaben
    2
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    2
  • Ruhezeiten / Arbeitsrecht
    2
  • Arbeitszeitkonto / 4.2 Verzinsung der Guthaben
    1
  • AT-Angestellte / Arbeitsrecht
    1
  • Betriebsrat: Kosten / 6 Kosten der Betriebsratswahl
    1
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    1
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 3.1.1 Keine Geltung der Pfändungsgrenzen nach § 850c ZPO
    1
  • Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.3 Entgeltersatzleistungen
    1
  • Fortbildung/Weiterbildung / 2 Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortbildung
    1
  • Inflationsausgleichsprämie / 3 Begünstigter Personenkreis
    1
  • Seearbeitsgesetz / §§ 73 - 78 Unterabschnitt 7 Heimschaffung und Imstichlassen
    1
  • Slowenien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen
    1
  • TV Sonderzahlungen, Einzelhandel, Nordrhein-Westfalen, 2 ... / §§ 1 - 4 B Tarifliche Sonderzuwendung
    1
  • Arbeitnehmer / 3 Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
    0
  • Arbeitnehmerhaftung / Arbeitsrecht
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Die Management-Toolbox
Die Management-Toolbox
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch enthält alles, was Führungskräfte für ihre Führungsaufgaben brauchen: Umfassende Strategien und Tools zur effektiven Umsetzung von Innovation, Change Management, Produktivität und Digitalisierung. Es werden Methoden und Tools vorgestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.


Arbeitslosengeld: Berücksichtigung einer Abfindung
Arbeitslosengeld: Berücksichtigung einer Abfindung

Zusammenfassung Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren