Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.3 Zuordnung des Einkommens

Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen gilt das Entstehungsprinzip, d. h. anrechenbar ist nur das Einkommen, das während der Zeit erarbeitet wird, für die dem Betroffenen Arbeitslosengeld zusteht. Einkommen, das vor Beginn des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war, bleibt anrechnungsfrei. Auf den Zeitpunkt des ...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 5 Arbeitslosenversicherungsschutz nach Beschäftigung im EU-Ausland

Beschäftigungs- und Versicherungszeiten im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Norwegen oder Liechtenstein werden nach den Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts auch für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland berücksichtigt. Grundvoraussetzung ist, dass zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Beantragung von Arbeitslosengeld in Deutschland eine v...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie einem Freibetrag von 165 EUR auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Zinsen) wird nicht auf das Arbe...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.4.2 Minderung der Anspruchsdauer

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs mindert sich grundsätzlich im Verhältnis 1:1 um die verbrauchten Leistungstage. Darüber hinaus werden Tage einer Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen; in Fällen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Dauer des Anspruchs um 12 Wochen, mindestens jedoch um 1/4 der Anspruchsdauer.[1] Für das Arbeitslosengeld bei berufl...mehr

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Arbeitsförderung / 7 Gründungszuschuss

Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden, können durch einen Gründungszuschuss gefördert werden.[1] Kernvoraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen hat und bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Restanspruch auf...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.5.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt der Berechnung ist die Ermittlung des sog. Bemessungsentgelts.[1] Dies ist grundsätzlich das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose in den abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen der Beschäftigung(en) im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs mindestens jedoch an 150 Tagen erzielt ...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis u. a.:[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen ...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit im Gesetzessinne[1] liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche mit einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, sich aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zur...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs mindestens 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Hinweis Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit Eine Sonderregelung zur Anwartschaftszeit besteht für Personen, die berufsbedingt bzw. wegen der Bes...mehr

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Arbeitslosenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld. Daneben gehören das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden aus Beiträgen der versic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 4 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer sich auch selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Die Versichertengemeinschaft fordert deshalb von einem Arbeitslosen, der Arbeitslosengeld beansprucht, dass im Rahmen seiner Eigenbemühungen alle zumutbaren Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzt. Exemplarisch nennt das Gesetz hierbei die Wahrnehmung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 4.1 Sozialleistungsbezieher

Beitragspflichtige Einnahmen sind für Personen, die aufgrund von Sozialleistungsbezug kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig sind, seit 1.1.1995 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes oder -einkommens. Liegt einem Bezug von Kinderpflegekrankengeld oder Pflegeunterstützungsgeld ein Arbeitsentgelt zugrunde, so ist auf 80 % des laufenden Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.8.2 Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Wird der Arbeitslose während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen.[1] Ab der 7. Woche besteht Anspruch auf Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.[2] Eine Leistungsfortzahlung erfolgt auch bei Erkrankung eines Kindes für bis zu 10 Tage, bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 3.1 Beginn der Antragspflichtversicherung

Die Versicherungspflicht beginnt für Sozialleistungsbezieher mit dem Beginn der Sozialleistung oder dem Bezug von Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften im Zusammenhang mit Organ-, Gewebe- oder Blutspenden, Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Krankengeldanspruch mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Reha-Maßnahme, wenn der Antrag auf Versicherungspflicht inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.1.1 Förderleistungen

Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung umfassen das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung zur Sicherung des Lebensunterhalts i. H. v. 60 % bzw. 67 % (mit Kindern) des letzten pauschalierten Nettoentgelts und die Weiterbildungskosten.[1] Hierzu zählen nach den Verwaltungsvorschriften der Agentur für Arbeit insbesondere: Lehrgangskosten (Kosten für Lernmittel, no...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.5 Leistungshöhe

Das Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt (Bemessungsentgelt), das der Arbeitnehmer in einem Bemessungszeitraum erzielt hat. Aus diesem Bemessungsentgelt wird ein pauschaliertes Nettoentgelt (das sog. Leistungsentgelt) ermittelt. Von diesem Leistungsentgelt wird das Arbeitslosengeld nach dem gesetzlich bestimmten Leistungsprozentsatz berechnet.[1] 4.5.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit bewirkt im Fall eines versicherungswidrigen Verhaltens für ihre Dauer ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wesensmerkmal einer Risikoversicherung wie der Arbeitslosenversicherung ist, dass den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht trifft. Wer selbst für den Eintritt des Versicherungsfalls oder dessen Fortdauer verantwortlich ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 6 Sperrzeit bei Meldeversäumnis

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, unterliegen der allgemeinen Meldepflicht.[1] Sie haben sich deshalb – nach in der Regel schriftlicher Aufforderung und ordnungsgemäßer Rechtsfolgenbelehrung durch die Agentur für Arbeit – bei dieser oder bei der in der Aufforderung benannten Stelle zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungster...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2 Regelfall

Übt ein Arbeitsloser während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, so ist das daraus erarbeitete Nettoeinkommen anzurechnen, soweit der maßgebliche Freibetrag überschritten ist. Dieser beträgt pauschal 165 EUR monatlich. Bei einer selbstständigen Tätigkeit, eine Tätigkeit als mithelfender Famil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 1 Hinzuverdienstregelungen nach dem SGB II

Für Bezieher von Bürgergeld gelten besondere Regelungen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen (Hinzuverdienstregelung) nach dem SGB II. Sie berücksichtigen, dass das Bürgergeld – anders als die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld – auch bei einer Vollerwerbstätigkeit (aufstockend) gezahlt werden kann, wenn das Erwerbseinkommen nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht.[1]mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.5 Freibetrag

Das Nettoeinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, soweit der gesetzlich bestimmte Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten ist. Dazu sind alle Nettonebeneinkommen eines Kalendermonats zu addieren.mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.9 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld kommt zum Zuge, wenn 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt wurden und eine dieser Beschäftigungen endet. Besondere Voraussetzungen bei Teilarbeitslosengeld Für einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld gelten folgende Besonderheiten: Teilbeschäftigungslosigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine von 2 oder mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 1 Einführung

Bei Arbeitskämpfen sind die Agenturen für Arbeit zur Neutralität verpflichtet. Durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, insb. aber Kurzarbeitergeld) darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.[1] Daher ruht der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistungen bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbeitskampf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 1 Sperrzeitfälle

Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung. Sie dient der Abgrenzung des Versicherungsrisikos, das die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu tragen hat, von dem Risiko, für das der Arbeitslose aufgrund seines Verhaltens einzustehen hat. Wer den "Versicherungsfall Arbeitslosigkeit" schuldhaft herbeiführt, seine Beendigung verhindert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

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Arbeitsvermittlung / 7 Gutschein für die private Arbeitsvermittlung

Die Agentur für Arbeit kann Träger mit der Durchführung von Aktivierungsmaßnahmen beauftragen. Alternativ kann sie dem Antragsteller einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen. Damit kann dieser einen Träger, einen privaten Arbeitsvermittler oder auch einen Betrieb auswählen, der eine passende Maßnahme anbietet. Mit dem Gutschein erteilt die Agentur für Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.2 Arbeitseinkommen

Von dem Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen. Höhere Betriebsausgaben können abgesetzt werden, wenn diese nachgewiesen werden. Hinweis Nachweis des Nettoeinkommens Selbstständige Aus verwaltungspraktischen Gründen gehen die Agenturen für Arbeit vorläufig von einem Nettoeinkommen aus, das der Bet...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 5 Verfahren

Der Arbeitslose ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten gehalten, der Agentur für Arbeit alle für den Leistungsbezug erheblichen Tatsachen anzugeben.[1] Dies betrifft auch die Anzeige einer Nebenerwerbstätigkeit bzw. den Nachweis des Nebeneinkommens. In Fällen einer Beschäftigung oder Auftragstätigkeit ist der Arbeitgeber/Auftraggeber verpflichtet, über Art und Umfang der N...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 8.2 Qualifizierung während Transferkurzarbeitergeld

Arbeitnehmer, die Transferkurzarbeitergeld beziehen, können während dieser Zeit bei ihrer beruflichen Weiterbildung gefördert werden, um die beruflichen Eingliederungsaussichten zu verbessern. Damit werden auch die Arbeitgeber, die im Grundsatz einen Teil der Kosten für Eingliederungsmaßnahmen während einer Transfermaßnahme zu tragen haben, entlastet. Eine Förderung kann auch...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 3.2 Höhe des Freibetrags bei privilegierter Nebenerwerbstätigkeit

Handelt es sich um eine nach § 155 Abs. 2 SGB III privilegierte Nebenerwerbstätigkeit, so beläuft sich der Freibetrag auf die Höhe des Durchschnittsverdienstes dieser Tätigkeit aus den letzten 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Das heißt, solange sich gegenüber der Höhe des Durchschnittsverdienstes nichts ändert, ist nichts anzurechnen. Wird zus...mehr

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Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

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Arbeitsförderung / 3.2 Maßnahmen zur Aktivierung/beruflichen Eingliederung

Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung[1] sollen Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und Arbeitslose an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Maßnahme und – bei Teilnehmern mit Arbeitslosengeldanspruch – auch die Weiterleis...mehr

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Arbeitsvermittlung / 3 Mitwirkung der Arbeitnehmer

Ein Arbeitsuchender ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit zur Erstellung seines Bewerberprofils alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und der Weitergabe seiner Vermittlungsunterlagen an Arbeitgeber grundsätzlich zuzustimmen; er kann die Weitergabe von Unterlagen an bestimmte, namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen.[1] Die Agenturen für Arbe...mehr

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Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2 Einkommensbegriff

Während die Prüfung der Arbeitslosigkeit für einen Wochenzeitraum erfolgt, wird für die Anrechnung des Nebeneinkommens der Kalendermonat zugrunde gelegt. Die Einnahmen des Monats werden addiert, soweit sie zu berücksichtigen sind. Zum Nebeneinkommen im Sinne der Regelung gehören alle Einnahmen, die der Arbeitslose aus der Verwertung seiner Arbeitskraft erzielt, unabhängig da...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.4 Bezieher von Verletztengeld nach Bezug von Bürgergeld (bis 31.12.2022: Arbeitslosengeld II) nach Abs. 1 Nr. 2a

Rz. 9 Bis zum 31.12.2010 waren erwerbsfähige Hilfebedürftige, die von einem Träger nach dem SGB II Arbeitslosengeld II beziehen (vgl. § 19 SGB II), nach § 3 Satz 1 Nr. 3a (a. F.) grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, ohne dass es darauf angekommen wäre, ob vor Beginn der Leistung zuletzt Versicherungspflicht bestanden hat. Damit wurden auch die erwerbsfähigen Hilfebedü...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.1 Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Übergangsgebührnissen, Wehrdienstverhältnis besonderer Art, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2010) und Kindererziehungszeiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. d RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 RVO, § 112 Abs. 4 Buchst. d i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 und 9 AVG und § 130 Abs. 6 RKG. Die Beiträge der Personen, die aufg...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 7 Die Beiträge der Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung (bis 31.12.2023: Versorgungskrankengeld), Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld (bis 31.12.2004 auch Unterhaltsgeld) oder Arbeitslosengeld haben die Leistungsträger allein zu tragen. Das gilt nicht nur für die nach § 3 Satz 1 Nr. 3 kraft Gesetzes Versicherungspflichtigen, sondern auch f...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.7 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 37 Abs. 1 Nr. 7 schreibt die Minderung wegen des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung vor (Alg nach § 144). Dabei bleibt dem Arbeitslosen eine Restanspruchsdauer von einem Monat (30 Tagen) erhalten (Abs. 2 Satz 3). Das gilt allerdings nicht in dem Fall, in dem nach dem Ende der Maßnahme mit Bezug von Alg bei beruflicher Weiterbildung nach dem SGB III aufgrund vo...mehr