Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 5 Hinzuverdienst bei ALG

Sachverhalt Ein Bezieher von Arbeitslosengeld, gesetzlich krankenversichert, arbeitet 5 Stunden wöchentlich als Aushilfe für 12,50 EUR in der Stunde. Das monatliche Gehalt beträgt 271,88 EUR. Nach Abzug der 2 %igen Pauschalsteuer überweist der Arbeitgeber 266,44 EUR (271,88 EUR – 5,43 EUR). Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitslosengeldbezieher in dieser Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / Zusammenfassung

Überblick Bei Verhandlungen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges zu beachten. Von Bedeutung ist beispielsweise, ob im Falle anschließender Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder ob zunächst eine Sperrzeit eintritt. Die Sperrzeit führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bis zu einer Dauer von 12 W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.5 Sperrzeit

Der Anspruch ruht schließlich in Fällen einer Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens.mehr

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Arbeitslosengeld / 2.6 Leistungshöhe

2.6.1 Bemessungsentgelt Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Ermittlung des Bemessungsentgelts. Dies ist das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs, mindestens jedoch an 150 Tagen in den letzten 2 Jahren (im sog. Bemessungszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4.2 Bemessung

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten[1]: Grundsätzlich wird für die Bemessung des Arbeitslosengeldes auch bei Berücksichtigung der ausländischen Beschäftigungs-/Versicherungszeiten nur das zuletzt in Deutschland (d. h. das in der Zwischenbeschäftigung) erzielte Entgelt berücksichtigt. Bei Grenzgängern wird auch das im Ausland erzie...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.4 Leistungsminderung/Krankheit

In Fällen einer dauernden Leistungsminderung sowie bei Arbeitsunfähigkeit sieht das Gesetz für den Anspruch auf Arbeitslosengeld besondere Regelungen vor: 2.4.1 Nahtlosigkeitsregelung Arbeitnehmer, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt ein, wenn Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit herbeiführen, indem sie selbst kündigen, einen Aufhebungsvertrag schließen oder auf andere Weise an der Lösung ihres Beschäftigungsverhältnisses beteiligt sind. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein "wichtiger Grund" für die Arbeitsaufgabe vorliegt. Sperrzeitrelevant...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.2 Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeitvereinbarung

Die Frage, ob der Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung im Falle einer späteren Arbeitslosigkeit zum Eintritt einer Sperrzeit führt, hat in den vergangenen Jahren die Sozialgerichtsbarkeit kontrovers beschäftigt. Das BSG hat hierzu nunmehr eine Grundsatzentscheidung getroffen und darin unter bestimmten Voraussetzungen einen wichtigen Grund für die Lösung eines Beschäfti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.8.3 Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung

Da das Arbeitslosengeld das ausfallende Arbeitsentgelt ersetzen soll, ruht der Anspruch (zur Vermeidung von Doppelleistungen), solange der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder beanspruchen kann, etwa in Fällen einer Freistellung im Kündigungsschutzprozess. Das Arbeitslosengeld ruht auch bei Anspruch auf Urlaubsabgeltung für die Zeit des abzugeltenden Urlaubs. Im Intere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / 2 Bezug von Arbeitslosengeld/Bürgergeld nach der Haftentlassung

Bezieht der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Arbeitslosengeld, ist Versicherungsschutz in der Sozialversicherung durch den Bezug dieser Leistungen ebenfalls gewährleistet. Er ist in diesem Fall kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Erhält der Haftentlassene unmittelbar nach seiner Entlassung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II, ist der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3 Beteiligung an einer Arbeitgeberkündigung

Eine Beteiligung an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses setzt grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers voraus. Allein die Hinnahme einer Kündigung durch den Arbeitnehmer führt deshalb nicht zum Eintritt einer Sperrzeit. Praxis-Beispiel Keine Sperrzeit bei Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung Ein langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird gekündig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.9 Erlöschen des Anspruchs

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung mehr als 4 Jahre vergangen sind (Verfallsfrist). Darüber hinaus erlischt der Anspruch, wenn der Arbeitslose erneut die Anwartschaftszeit für einen Leistungsanspruch erfüllt hat oder nach Entstehung des Anspruchs Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten in einem Gesamtumfang v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.2 Sozialleistungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während einer Zeit, für die dem Arbeitslosen eine andere, grundsätzlich den Lebensunterhalt sichernde Sozialleistung zuerkannt ist. Hierzu gehören z. B. das Krankengeld und vergleichbare Leistungen, die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Altersrente und dieser vergleichbaren Leistungen. Besondere Regelungen gelten, wenn eine Alter...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.6.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Ermittlung des Bemessungsentgelts. Dies ist das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs, mindestens jedoch an 150 Tagen in den letzten 2 Jahren (im sog. Bemessungszeitraum), erzielt hat. Dabei w...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.4 Abfindung (Entlassungsentschädigung)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für einen gesetzlich näher bestimmten Zeitraum, wenn wegen der vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) beansprucht werden kann.[1] Für diese Ruhensregelung gelten die Aussagen zur Gleichwohlgewährung in Abschn. 2.8.3 entsprechend.[2] Anders als bei der Sperrzeit wird in Ruhensfällen auf...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.4.2 Leistungsfortzahlung

Bei Arbeitslosen, die während des Bezugs von Arbeitslosengeld ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig erkranken oder stationär behandelt werden, wird das Arbeitslosengeld – vergleichbar der Entgeltfortzahlung – im Wege der Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen fortgezahlt. Im Anschluss besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.[1] Eine Leist...mehr

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Berücksichtigung einer Abfi... / 6 Gleichwohlgewährung

Im Interesse des sozialen Schutzes sieht das Gesetz besondere Regelungen vor, wenn der Arbeitnehmer die ihm zustehende Entlassungsentschädigung tatsächlich nicht erhält. In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld im Wege der sog. "Gleichwohlgewährung" auch für die Zeit geleistet, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Mit dieser Gleichwohlgewährung geht der Anspruch des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.6.2 Pauschaliertes Nettoentgelt/Leistungssatz

Aus dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ist in einem 2. Schritt ein pauschaliertes Nettoentgelt, das sog. Leistungsentgelt, zu errechnen.[1] Dieses ergibt sich, in dem das (Brutto)Bemessungsentgelt um Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, vermindert wird. Als Abzüge sieht das Gesetz vor: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 %, die Lohnsteuer nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8 Ruhen des Anspruchs

Für verschiedene Sachverhalte sieht das Gesetz ein Ruhen des Anspruchs vor. Ruhen bedeutet, dass der Anspruch nicht erfüllt wird bzw. dass der Zahlungsbeginn hinausgeschoben wird. 2.8.1 Arbeitskampf Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind, d. h. streiken oder ausgesperrt sind.[1] Bei Arbeitnehmern, die mit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Zuschuss nach § 32 ALG

Rn. 781 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Versicherungspflichtige (Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige, § 1 Abs 1 ALG) erhalten einen Zuschuss zu ihrem Beitrag und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige, wenn das jährliche Einkommen weniger als 60 % der Bezugsgröße beträgt (§ 32 Abs 1 ALG). Zur Legaldefinition der Bezugsgröße s § 18 SGB IV. Die Bezugsgröße betru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 6 Leistungsverfahren

Arbeitslosengeld und Teilarbeitslosengeld werden nur auf Antrag gezahlt. Das Arbeitslosengeld gilt grundsätzlich mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt.[1] Hinweis Digitalisierung des Leistungsprozesses Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann nach entsprechender Registrierung auch online im IT-Portal der Bundesage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.4.1 Nahtlosigkeitsregelung

Arbeitnehmer, die wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende versicherungspflichtige Beschäftigung unter üblichen Arbeitsmarktbedingungen auszuüben, können – trotz der fehlenden Verfügbarkeit – Arbeitslosengeld im Wege der sog. Nahtlosigkeitsregelung erhalten.[1] Vorausset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 7.3 Zusammentreffen von Sperrzeit/Entlassungsentschädigung

Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Entlassungsentschädigung ruht und zusätzlich ein Ruhen infolge einer Sperrzeit eintritt, laufen beide Ruhenszeiträume parallel ab. Praxis-Beispiel Rechtsfolgen bei Entlassungsentschädigung und Sperrzeitmehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 6 Hinzuverdienst bei ALG, vorheriger Minijob

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin wird arbeitslos in ihrer Hauptbeschäftigung. Bereits 18 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit hat sie eine Nebentätigkeit auf Basis einer geringfügig entlohnten Beschäftigung angenommen. Sie arbeitet regelmäßig 8 Stunden pro Woche und hat sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Aufgrund der Arbeitslosigkeit ist sie gesetzlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdd) Sachleistungen nach dem ALG (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 42b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Bezugnahme lautet neben der gesetzlichen Rentenversicherung (= § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 und 2) seit VZ 1995 auch "nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)". Es erfolgt somit eine Gleichstellung der Sachleistungen nach dem ALG mit denen nach der (allgemeinen) gesetzlichen Rentenversicherung. Rn. 42...mehr

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Arbeitslosengeld / 2.10 Sozialversicherung

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen – auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / Zusammenfassung

Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterhalt und die Aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Geldleistungen nach §§ 10, 36–39 ALG (§ 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 2)

dca) Allgemeines Rn. 45 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Leistungskatalog des § 23 Abs 1 Nr 2 SGB I s Rn 42e. Zur Steuerfreiheit von Sachleistungen nach dem ALG durch § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 s Rn 42bff. dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.1 Eigenkündigung

Die Sperrzeitregelung erfasst die ordentliche und die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers. Ob eine Kündigung fristgemäß oder fristlos erfolgte und ob sie rechtlich begründet ist oder nicht, ist für das Vorliegen eines Sperrzeitsachverhalts unerheblich. Die Umstände der Kündigung können allerdings für das Vorliegen eines wichtigen Grundes[1] von Bedeutung sein. Als Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.2 Offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Kündigung

Anlass für die Prüfung, ob ein Beteiligungssachverhalt vorliegt, besteht für die Agentur für Arbeit regelmäßig auch dann, wenn eine Kündigung offensichtlich rechtswidrig war und der Arbeitnehmer finanzielle Vergünstigungen (z. B. eine Abfindung) beanspruchen kann. Offensichtliche Rechtswidrigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen musste, da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.3 Verantwortung und Mitwirkung des Arbeitnehmers

Grundsätzlich gilt bei der Prüfung des wichtigen Grundes das Amtsermittlungsprinzip, d. h. die Agentur für Arbeit hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für den Arbeitnehmer günstigen Umstände zu berücksichtigen.[1] Das Gesetz überträgt es allerdings dem Arbeitslosen die für die Beurteilung eines wichtigen Gru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.2 Aufhebungsvertrag

Im Falle eines Aufhebungsvertrags liegt in jedem Fall ein Sperrzeitsachverhalt vor, weil die dadurch vereinbarte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag einer ansonsten drohenden rechtmäßigen Kündigung des Arbeitgebers zum gleichen Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.1 Abwicklungsvertrag

Eine sperrzeitrelevante Beteiligung kann auch durch eine vorausgegangene Absprache oder durch eine nachträgliche Einigung in Form eines sog. Abwicklungsvertrags erfolgen. In derartigen Konstellationen wird beispielsweise eine Abfindung vereinbart, wenn dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird. Das BSG hat ausdrücklich Folgendes klargestellt: Abwicklungsverträge, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.3 Zahlung einer Abfindung

Eine Abfindung kann ein Indiz dafür sein, dass ein Beteiligungssachverhalt vorliegt und führt deshalb im Regelfall zur Sperrzeitprüfung. Anhaltspunkte für eine Sperrzeit liegen dabei nach Auslegung der Agentur für Arbeit insbesondere dann vor, wenn einzelvertraglich eine über die Grenzen des § 1a KSchG hinausgehende Abfindung vereinbart wird. Beendet ein Arbeitgeber ein Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.1 Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag mit Abfindung bei ansonsten drohender Arbeitgeberkündigung

Hat ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet, weil ihm andernfalls eine Arbeitgeberkündigung droht, liegt darin allein kein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe. Grundsätzlich reicht auch das Interesse an einer Abfindung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht aus. Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.5 Anspruchsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist. Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eigenständige Kernvoraussetzung ist, dass die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllt sind. Danach kann eine Weiterbildung gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, um bei Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit als versicherungsrechtliche Voraussetzung für das Arbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs mindestens 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtverhältnis stand.[1] Eine Sonderregelung zur Anwartschaftszeit besteht für Personen, die berufsbedingt oder wegen der Besonderheiten ihres ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1.1 Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung steht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen, wenn dadurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Ehrenamtlich in diesem Sinne ist eine Tätigkeit dann, wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird, dem Gemeinwohl dient und bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben durchführt, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.8.1 Arbeitskampf

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen sind, d. h. streiken oder ausgesperrt sind.[1] Bei Arbeitnehmern, die mittelbar (aufgrund von Fernwirkungen) von einem Arbeitskampf betroffen sind, ruht der Anspruch dann, wenn der Arbeitskampf stellvertretend für sie geführt wird. Davon geht das Gesetz aus, wenn sie in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.7 Anrechnung von Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung, selbstständige oder mithelfende Tätigkeit) von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten/Betriebsausgaben auf das Arbeitslosengeld angerechnet, soweit der gesetzlich bestimmte Freibetrag in Höhe von 165 EUR monatlich überschritten wird. Bei Arbeitslosen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 7.2 Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe

Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe führt ebenfalls zum Ruhen des Arbeitslosengeldes grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Wochen. Darüber hinaus bewirkt eine 12-wöchige Sperrzeit eine Minderung des Arbeitslosengeldes um ein Viertel der Gesamtanspruchsdauer.[1] Bei älteren Arbeitnehmern (mit Höchstanspruchsdauer von 24 Monaten) kann dies zu einer Kürzung des Anspruchs um 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1.2 Zumutbare Beschäftigung

Welche Beschäftigungen einem Arbeitslosen zumutbar sind, richtet sich in erster Linie nach dem erzielbaren Arbeitsentgelt. Ein besonderer Berufs- oder Qualifikationsschutz besteht nicht. Danach sind einem Arbeitslosen in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit alle Beschäftigungen zumutbar, in denen er mindestens 80 % des früheren (Brutto-)Arbeitsentgelts verdienen kann; v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 4.1 Zwischenbeschäftigung

Eine Ausnahme vom Erfordernis der Zwischenbeschäftigung gilt für sog. Grenzgänger. Dies sind Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, im Ausland beschäftigt sind und i. d. R. täglich, mindestens aber 1 x wöchentlich an den Wohnsitz zurückkehren (auch als "echte" Grenzgänger bezeichnet) oder die während der Auslandsbeschäftigung ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 2.1.4 Aufstockungsbeträge

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine monatliche Aufstockung des Arbeitslosengeldes, wird der Aufstockungsbetrag als Entlassungsentschädigung behandelt. Sie wird bezogen auf die dem Arbeitnehmer zustehende maximale Bezugsdauer hochgerechnet. Praxis-Beispiel Entlassungsentschädigung in Form von Aufstockungsbeträgen Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von...mehr