Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.2 Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld (früher ALG II) ist grundsätzlich unterhaltsrechtlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Beim Unterhaltspflichtigen wird das Bürgergeld hingegen grundsätzlich als Einkommen betrachtet. Aufgrund der Höhe der Regelsätze wird es dennoch in der Regel an der Leistungsfähigkeit scheitern, weil die Selbstbehaltssätze unterschritten werden.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.1 Arbeitslosengeld I

ALG I ist Ersatz für infolge Arbeitslosigkeit fehlendes Arbeitseinkommen und bei der Unterhaltsbemessung voll zu berücksichtigen.[1] Dies gilt selbst für den Fall, dass das bisherige Erwerbseinkommen aus überobligatorischer Beschäftigung erzielt wurde.[2]mehr

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Frühverrentung im Bürgergeld / 3 Unbilligkeit der Inanspruchnahme

In der Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vollständig ausgesetzt worden.[1] Nach der Unbilligkeitsverordnung, die zwar weiter in Kraft ist, aber wegen der Aussetzung der Antragspflicht derzeit keine Wirkung entfaltet, muss die vorzeitige Altersrente nicht beantragt werden, sofern dies unbillig wäre. Das ist n...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspruch auf Arbeitslosengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 117 nach § 136 überführt. § 117 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst worden. § 117 Abs. 2 wurde zum 1...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 118 nach § 137 überführt. § 118 wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst. Die Vorschrift wurde mit Wirk...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.5 Arbeitslosengeld nach dem Sekundierungsgesetz

Rz. 14 Anspruch auf Alg haben auch Personen, die im Interesse der Bundesrepublik Deutschland bei einer internationalen Organisation im Rahmen eines internationalen Einsatzes zur zivilen Krisenprävention tätig waren. Dazu werden Zeiten der Sekundierung nach dem Sekundierungsgesetz (SekG) versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten gleichgestellt (vgl. §§ 9, 10 SekG). Zwisch...mehr

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Sauer, SGB III § 154 Berech... / 2.1 Berechnung des Arbeitslosengeldes

Rz. 3 Das Alg ist kalendertäglich zu berechnen. Daraus ergibt sich ein täglicher Leistungssatz. Dadurch werden insbesondere taggenaue Änderungen der Leistungshöhe transparent, die innerhalb eines Kalendermonats eintreten, für den das Alg monatlich nachträglich ausgezahlt wird. Die Betrachtung nach Wochen wurde aus verwaltungspraktischen Gründen ab 2005 aufgegeben, die Zuläss...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

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Sauer, SGB III § 154 Berech... / 2.2 Leistung des Arbeitslosengeldes

Rz. 6 Alg wird kalendertäglich geleistet. Auf jeden Kalendertag entfällt ein täglicher Leistungssatz. Damit ist nicht die Auszahlung geregelt. Das Alg wird monatlich nachträglich für einen (ganzen oder teilweisen) Kalendermonat ausgezahlt. Rz. 7 Satz 2 bestimmt, dass das Alg für einen vollen Kalendermonat mit 30 Leistungssätzen anzusetzen ist. Das ist nur der Fall, wenn für j...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.1 Stammrecht auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1 entsteht der Anspruch auf Alg, der Arbeitnehmer hat ein Stammrecht auf die Leistung erworben. Es handelt sich dabei um ein persönliches Recht des Arbeitslosen unabhängig von etwaigen Familienangehörigen oder Personen, mit denen er in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Zur Entstehung des Anspruchs ist keine Antra...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.3 Leistungen bei Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Rz. 22 Abs. 3 erfasst nur Leistungen, die der Bezieher von Alg von seinem Arbeitgeber oder dem Maßnahmeträger während des Bezuges von Alg bei beruflicher Weiterbildung erhält. Ein Anspruch auf die Leistung genügt für eine Berücksichtigung nach Abs. 3 nicht. Die Vorschrift bezweckt einen Anreiz für den Arbeitslosen zu beruflicher Weiterbildung. Arbeitgeber können das Alg begr...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 136 enthält die nach dem Prinzip differenzierender Lebenslagen formulierte Grundregel, die Arbeitnehmern bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) einräumt (vgl. schon § 3 Abs. 3 Nr. 9 und Abs. 4 Nr. 1). Sie hat Programmcharakter, soweit sie die Leistungsarten des Alg auflistet (Alg nach § 138 oder § 144). Die materiell-rech...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2 Rechtspraxis

2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 3 Literatur

Rz. 12 Bienert, Zur Höhe des Krankengeldes für Arbeitslose nach § 47b SGB V, info also 2018, 152. Geiger, Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, info also 2015, 243. Tiedemann, Europäische Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der aktuellen Judikatur, ZFSH 2017, 742, ZFSH 2018, 14.mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 117 nach § 136 überführt. § 117 ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2005 neu gefasst worden. § 117 Abs. 2 wurde zum 1.1.2008 durch das G...mehr

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Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 3 Literatur

Rz. 56 Bienert, Lohn für "Anwesenheit"? Zur Berechnung von Arbeitslosengeld bei Zahlung eines Anwesenheitsbonus, info also 2017, 110. Nakielski, Arbeitslosengeld-Bezug nach der Altersteilzeit, SoSich 2017, 468. Reichenberger, Die Ermittlung der Anspruchshöhe von Arbeitslosengeld I nach vorangegangener Freistellungsphase, NZA 2019, 87 (zuvor Bienert nach der vorausgegangenen LS...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 16 Bienert, Der Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund im EU-Ausland erworbener Versicherungszeiten, info also 2019, 147. ders., Die Wahlmöglichkeit des Arbeitslosen gemäß § 137 Abs. 2 SGB III und der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, info also 2019, 51. Deutscher Bundestag, Arbeitslosengeld-I-Bezug von Grenzgängern (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 3 Literatur

Rz. 51 Nakielski, Arbeitslosengeld-Bezug nach der Altersteilzeit, SoSich 2017, 468. Nebe, Die Stufenweise Wiedereingliederung – Sicherung der Erwerbsteilhabe durch komplementäres Arbeits- und Sozialrecht, SGb 2015, 125.mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Das Bemessungsentgelt ist Ausgangspunkt für die Bestimmung der konkreten Höhe des täglichen Alg. Bemessungsentgelt ist gemäß § 149 a...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 143a nach § 158 überführt. Der damalige § 143a Abs. 2 Satz 5 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 geändert durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971). § 143a Abs. 2 Satz 4 wurde zum 1.1...mehr

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Sauer, SGB III § 154 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Zeiteinheiten, für die das Arbeitslosengeld (Alg) zu berechnen bzw. zu leisten ist. Dabei ist nicht zwischen dem Alg bei Arbeitslosigkeit und dem Alg bei beruflicher Weiterbildung zu differenzieren. Diese Ansprüche unterscheiden sich nur durch ihren Anlass. Berechnung und Leistung sind jeweils für den Kalendertag vorzunehmen. Für einen volle...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält Ermächtigungen für die Bundesagentur für Arbeit, durch Anordnung konkretisierende Regelungen zur Umsetzung verschiedener gesetzlicher Vorschriften zu treffen. Anordnungen nach dem SGB III erlässt der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit als oberstes Selbstverwaltungsorgan (vgl. § 373 Abs. 5). Nr. 1 ermächtigt zur Anordnung zu Eigenbemühung...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 3 listen inländische und ausländische Leistungen auf, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) zum Ruhen bringen. Die Aufzählung in Abs. 1 ist abschließend, sie kann nicht im Verwaltungswege, etwa durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Agenturen für Arbeit, erweitert werden. Davon sind Leistungen betroffen, die jedenfalls im Grundsatz daz...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.1 Entgeltersatz

Rz. 2 Das Alg ist die bedeutendste Sozialleistung der Arbeitslosenversicherung. Insbesondere bei der Bestimmung der Höhe der Leistung muss der Gesetzgeber dem Sozialstaatsgebot genügen. Diesen Anforderungen kommt er nur nach, wenn er dem Arbeitslosen einen angemessenen Ersatz für den Ausfall gewährleistet, den dieser dadurch erleidet, dass er gegenwärtig keinen (tariflich od...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung folgt dem Ziel, die Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld (Alg) systematisch und übersichtlich darzustellen. Nach der Leistungsübersicht (seit 1.4.2012 nur noch in § 3, hier Abs. 1, Abs. 4 für Entgeltersatzleistungen) und den Leistungsarten des Alg (bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, § 3 Abs. 3 und 4 sowie § 136) nennt § 137 die...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt, wann der Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) erlischt oder nicht mehr geltend gemacht werden kann. Das betrifft gleichermaßen den Anspruch auf Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Ist die Vorschrift anzuwenden, kann der Arbeitslose kein Alg aus seinem erworbenen Anspruch mehr erhalten, obwohl er s...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Berücksichtigung von Einkommen beim Arbeitslosengeld (Alg), das aus einer unselbstständigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit während des Bezuges von Alg erarbeitet worden ist, ohne dass hierdurch Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung entfallen wäre. Die Anrechnung von Nebeneinkommen soll den Anreiz zur Aufnahme von Nebenbe...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.1 Nebeneinkommen

Rz. 2 § 155 unterscheidet einerseits nach Personengruppen, andererseits nach dem von dem Nebeneinkommen geprägten Lebensstandard des Arbeitslosen. Grundsätzlich gelten die Anrechnungsvorschriften gleichermaßen für abhängige Nebenbeschäftigungen, selbstständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger sowie Einkünfte aus sonstiger steuerpflichtiger Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 163 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 163 Nr. 1 berücksichtigt, dass bestimmte Leistungen nach dem AAÜG nicht in die Rentenversicherung überführt worden sind (Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in der ehemaligen DDR), aber gleichwohl ganz oder teilweise zur Vermeidung von Doppelversorgungen beim Arbeitslosengeld (Alg) berücksichtigt werden sollen. Eine Gleichstellung mit den genannten Renten bewirkt da...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 160 ist auf faktische Arbeitskämpfe unabhängig davon anzuwenden, ob Arbeitskampfrecht beachtet wird oder nicht. Die Regelung bezweckt insbesondere, im Interesse der Rechtssicherheit klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Neutralität der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Das gilt für alle Streikformen und Taktiken der Arbeitskampfführung. Au...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den für die Leistungsbemessung maßgeblichen Bemessungszeitraum. Das ist der Zeitraum, aus dem Entgeltkomponenten für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (Alg) festzustellen sind. Dieser muss einem Bemessungsrahmen entnommen werden, der sozusagen die Grenzen für den Regelfall und für den Ausnahmefall bestimmt, innerhalb derer bemessungsrelevan...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.1 Leistungsentgelt

Rz. 3 Der Begriff Leistungsentgelt umschreibt ein pauschaliertes Nettoentgelt, aus dem das Alg entsprechend der gemäß § 149 festzustellenden Entgeltersatzquote zu ermitteln ist. Es ist von den individuellen Abzügen bei dem betroffenen Arbeitnehmer unabhängig. Das Leistungsentgelt ergibt sich im Grundsatz, indem von dem auf Bruttobasis ermittelten Bemessungsentgelt, das sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift definiert die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg). Sie enthält die Parameter zur Bestimmung des Leistungsbetrages. Damit macht der Gesetzgeber den Versicherten und interessierten Personen transparent, von welchen Faktoren die auszuzahlende Versicherungsleistung der Höhe nach wesentlich abhängt. Die Vorschrift enthält auch eine Komponente des Familienlaste...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.4 Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland

Rz. 12 Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Alg nach dem Territorialitätsprinzip an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet gebunden (vgl. § 30 Abs. 1 SGB I). Das BSG hat diese Vorschrift jedoch dahin verfassungskonform ausgelegt, dass ein grenznaher Auslandswohnsitz dem Anspruch auf Alg eines Arbeitnehmers nicht entgegensteht, der zuvor in Deutschland wohn...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.7 Alterssicherung der Landwirte

Rz. 18 Die Träger der Alterssicherung der Landwirte sind nicht zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Ruhen des Anspruchs auf Alg während der Zeit, für die dem Arbeitslosen Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 13 ALG zuerkannt ist, kommt daher nach § 156 nicht in Betracht, weil sie nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wird. Die Alt...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 6 Der Bemessungszeitraum wird nur zur Bemessung des Alg gebildet, wenn ein (neuer) Anspruch auf Alg erworben wurde, also insbesondere die Anwartschaftszeit (erneut) erfüllt worden ist. In allen anderen Fällen, in denen der Arbeitslose nach einer Unterbrechungszeit auf seinen früher entstandenen Anspruch in Bezug auf die verbliebene und noch nicht erloschene Restanspruchs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr