Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.2 Zustellung der Entscheidung

Rz. 4 Die Entscheidung ist sowohl dem Arbeitgeber als Antragsteller als auch dem schwerbehinderten Menschen bekannt zu geben, und zwar in der besonderen Form der Zustellung. Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt, hier ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung. Die Wirksamkeit der Entscheidung richtet sich nach verwaltungsrechtlichen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 176 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den jeweiligen Rechtsvorschriften ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes). Diese Aufgabe obliegt den betrieblichen Interessenvertretungen auch nac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.2 Antragsfrist

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält, zu stellen. Maßgebend ist nicht der Tag der Absendung des Antrages durch den Arbeitgeber, sondern der Tag des Eingangs dieses A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben nach Abs. 1

Rz. 4 Die Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen ist der Bundesagentur bereits im SGB III übertragen. Besonders herausgehoben wird die Vermittlung von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 beschäftigt sind, aber für den Über...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.5 Recht auf Teilnahme an Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht, an allen Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen teilzunehmen. Voraussetzung ist ausdrücklich nicht, dass es sich um solche Sitzungen handeln muss, auf denen Angelegenheiten im Hinblick auf schwerbehinderte Menschen behandelt werden sollen, das Teilnahmerecht besteht ausdrücklich für alle Sitzung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.11 Durchsetzung der Rechtsansprüche

Rz. 51 Zur Durchsetzung der Rechtsansprüche können die schwerbehinderten Menschen die betrieblichen Interessenvertretungen und die Schwerbehindertenvertretungen einschalten. Die Überwachung der Erfüllung der Verpflichtungen nach § 164 ist ausdrücklich deren Aufgabe (§ 176 und § 178 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.3 Verbot der Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg

Rz. 25 Verboten ist eine Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg. Hierunter fällt jedes Verhalten, durch das der schwerbehinderte Beschäftigte in seinem beruflichen Werdegang wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Die ist etwa der Fall, wenn der schwerbehinderte Beschäftigte wegen der Behinderung nicht zu Fortbildungsmaßnahmen zugelassen wird, obwohl er die Voraussetz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.4 Verbot der Benachteiligung bei Kündigung

Rz. 26 Eine Benachteiligung bei einer Kündigung liegt dann vor, wenn die Notwendigkeit der Kündigung mit der Behinderung begründet wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis anders als Arbeitsverhältnisse anderer Beschäftigter nur befristet abgeschlossen wird, um den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zu umgehen. In § 2 Abs. 4 AGG wird bestimmt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.3 Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung

Rz. 27 Die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung ist nun gleichfalls im AGG geregelt. Zulässig ist eine unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 AGG). Sie ist danach zulässig, wenn an die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen zu ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende Anforderungen gestellt werden und der Zweck rechtmäßig und di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.5 Anspruch auf Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen

Rz. 45 Das Gleiche gilt nach Abs. 4 Nr. 5 auch für die Ausstattung des Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen. Auch dieser Anspruch ergibt sich daraus, dass ein schwerbehinderter Mensch die geschuldete Arbeitsleistung nur dann erbringen und dann seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend beschäftigt werden kann, wenn ihm die zur Ausführung der A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 waren zum 1.10.2000 im damaligen Schwerbehindertengesetz Intergrationsfachdienste als besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Bereits...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 43 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt. In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall u. a. konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifischer und nicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.2 Aufgaben gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten

Rz. 9 Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen und die Verhandlung mit dem Arbeitgeber hierüber. Rz. 10 Der schwerbehinderte Mensch, der in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt ist, ist nicht verpflichtet, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Schwerbehinderte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.5 Kündigungsfrist

Rz. 13 § 626 BGB sieht vor, dass eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen von dem Zeitpunkt an ausgesprochen werden kann, in dem der Arbeitgeber Kenntnis von den eine solche Kündigung rechtfertigenden Gründen erhalten hat. Im Hinblick auf die einzuholende Zustimmung des Integrationsamtes und die diesem eingeräumte Entscheidungsfrist kann die Frist des § 626...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.3 Recht auf Beteiligung bei der Besetzung freier Arbeitsplätze

Rz. 19 Abs. 2 Satz 4 gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht auf Beteiligung am Verfahren nach § 164, also bei der Prüfung durch den Arbeitgeber, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dabei geht es um die Unterrichtung durch den Arbeitgeber über Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit und eingegangene Bewerbungen schwerbehi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Der Kernauftrag besteht also darin, Arbeitgeber bei allen Fragen der "Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.9 Wahlgrundsätze

Rz. 26 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied (bzw. die stellvertretenden Mitglieder) in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt werden. Das bedeutet, das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung). Das Wahlrecht ist persö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 165 Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Satz 1 und 2 sprachlich an die neuen Bezeichnungen der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.2 Struktur der Einheitlichen Ansprechpartner (Abs. 3 und 4)

Rz. 5 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen bundesweit eingerichtet und mit qualifiziertem Personal ausgestattet werden. Sie sollen für Arbeitgeber gut erreichbar, also in der Region gut vernetzt sein, und sich als zentraler Ansprechpartner für Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen etablieren.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.3 Entscheidungsfrist

Rz. 9 Das Integrationsamt ist nach Abs. 3 verpflichtet, über den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Hier ist dem Integrationsamt kein Ermessen eingeräumt wie in § 171 Abs. 1, soll innerhalb dieser Frist entscheiden. Das zeigen die Folgen, die sich aus Satz 2 ergeben: Wird innerhalb der Frist von 2 Wochen nicht über d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1367) mit Wirkung zum 1.1.2022 (Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB IX eingefügt. Rz. 2 Die Vorschrift wurd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.1 Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 2 Nach Abs. 1 Nr. 1 besteht ein besonderer Kündigungsschutz (seit dem 1.8.1986) dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht. Rz. 3 Der Gesetzgeber war im Jahre 1986 der Auffassung, der besondere Kündigungsschutz, der bis dahin von Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. nach Ablauf d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.4 Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen

Rz. 7 Mit Art. 13c des Teilhabestärkungsgesetzes ist mit Inkrafttreten zum 1.1.2022 auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geändert worden. Durch die Änderung in § 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV wird geregelt, dass die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch die Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern umfassen. Die Integration...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.5 Wahlberechtigung

Rz. 13 Abs. 2 bestimmt die Wahlberechtigung. Das aktive Wahlrecht kommt nur schwerbehinderten Menschen zu, nicht auch den nichtbehinderten Beschäftigten (zur Wählbarkeit vgl. Abs. 3). Es kommt nicht darauf an, dass die wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen auf Arbeitsplätzen i. S.d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind auch die schwerbehinderten Menschen,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.2 Folgen

Rz. 11 Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die in Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 geforderte Bedingung zu erfüllen, bedeutet das nicht, dass das Integrationsamt den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ablehnen muss. Vielmehr richtet sich in solchen Fällen das Zustimmungsverfahren nach den für ein Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung sonst geltenden Grundsätzen, das In...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.1 Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Voraussetzung ist jeweils, dass der private Arbeitgeber (Unternehmen) über mehrere Betriebe und der öffentliche Arbeitgeber über mehrere Dienststellen verfügt und deshalb ein Gesamtbetriebsrat (§ 47 BetrVG) oder ein Gesamtpersonalrat besteht. Rz. 3 Wahlbere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz tritt dem allgemeinen Kündigungsschutz nach anderen Rechtsvorschriften, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz hinzu. Er ist unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, gilt also auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Er gilt auch in Betrieben, in denen 10 ode...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 165 Besonde... / 3 Rechtsprechung

Rz. 8 Zur Erhöhung seiner Chancen im Auswahlverfahren ist ein schwerbehinderter Bewerber nach § 165 Satz 3 von einem öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach § 165 Satz 4 entfällt diese Pflicht ausnahmsweise, wenn dem schwerbehinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt. Ob die fachliche Eignung offensichtlich fehlt,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.3 Weitere Ausnahmen

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich ist, wenn der schwerbehinderte Mensch dadurch sozial abgesichert ist, dass er entweder nach Vollendung des 58. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan hat oder Knappschaftsleistungen nach dem SGB VI oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Paragrafen im S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.8 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen

Rz. 34 Nach Abs. 6 hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, wenigstens einmal jährlich alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen zu einer Versammlung einzuladen. Zweck einer solchen Versammlung ist die Unterrichtung der beschäftigten schwerbehinderten Menschen über die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. In dieser Versamm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine redaktionelle Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.5 Antragstellung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (Abs. 5)

Rz. 16 Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung i. S. d. § 176 (z. B. Betriebs-/Personalrat) und mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Arbeitnehmers die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und mit welch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.9 Verfahren beim Wechsel

Rz. 38 Das Verfahren bei Krankenkassenwechsel ist in § 175 Abs. 4 Satz 4 f. geregelt. Das Krankenkassenwahlrecht wurde insoweit im Jahre 2021 vereinfacht, indem die neue Krankenkasse die Kündigung bei der alten automatisch übernimmt. Rz. 39 § 175 Abs. 4 Satz 4 regelt das Verfahren wie folgt: Zitat Bei einem Wechsel in eine andere Krankenkasse ersetzt die Meldung der neuen Krank...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.3 Beauftragung durch die Integrationsämter (Abs. 5)

Rz. 6 Abs. 5 benennt ausdrücklich die bereits bestehenden Integrationsfachdienste, aber auch andere Träger, die im Auftrag der Integrationsämter als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber tätig werden sollen. Bei der Beauftragung geeigneter Träger wirken die Integrationsämter darauf hin, dass flächendeckend Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in ersten Initiativen und Gesetzesvorhaben zur Unterstützung kriegsgeschädigter und hinterbleibender Personen nach dem Ersten Weltkrieg. Die Reichsregierung schuf im Wege einer Verordnung vom 8.2.1919 die Grundlagen für die Schaffung der ersten sog. Hauptfürsorgestellen der Kriegsgeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (vgl. RG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.1 Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds

Rz. 13 Abs. 1 Satz 4 ermöglicht es der Schwerbehindertenvertretung, deren Amt ja nicht von einem mehrköpfigen Organ, sondern allein von einer Person wahrgenommen wird (§ 177 Abs. 1 Satz 1), das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Betrieb oder in der Dienststelle mehr als 10...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.4 Zusammenfassung von Betrieben und Dienststellen

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 4 können für die Wahl von Schwerbehindertenvertretungen Betriebe und Dienststellen, in denen jeweils weniger als 5 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind und die deshalb keine eigene Schwerbehindertenvertretung wählen können, für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.5 Verpflichtende Entscheidungsfrist und Zustimmungsfiktion

Rz. 16 Abs. 5 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) angefügt worden. Satz 1 verpflichtet die Integrationsämter in den Fällen der Kündigung wegen nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung des (privaten) Betriebes oder der Dienststelle öffentlicher Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als § 14 b in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG, seit dem 1.7.2001 außer Kraft) übernommen. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wird mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 die Bezeichnung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 1 Allgemeines

Rz. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist in Abs. 1 Nr. 2 eine redaktionelle Folgeänderung zu § 73 Abs. 2 Nr. 6 vorgenommen worden, die am 1.1.2005 wirksam wurde. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 182 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl I S. 2848) wurde mit Wirkung v. 1.1.2004 in Abs. 2 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.2 Stellvertretende Mitglieder/Aufgaben

Rz. 3 Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schwerbehindertenvertretung ist aber nicht, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wird. Geht für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds kein gültiger Wahlvorschlag ein, hat dies der Wahlvorstand unverzüglich bekannt zu machen und eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen (§ 7 Abs. 3 i. V. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.7 Arbeitgeberwechsel

Rz. 36 Auch bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes entfällt die Bindungsfrist; tritt daher ein Versicherter bei einem neuen Arbeitgeber eine neue Arbeitsstelle an, kann er im Rahmen seines Krankenkassenwahlrechts auch sofort die Krankenkasse wechseln.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft und wurde seither nicht verändert. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 11. Die Gesetzesbegründung ist der BT-Drs. 18/9522 S. 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.4 Einschränkung des Ermessens bei Insolvenz

Rz. 14 Abs. 3 sieht einen besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung vor. In diesen Fällen ist das Ermessen der Integrationsämter eingeschränkt, wenn die in den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Rz. 15 Die zu entlassenden schwerbehinderten Menschen müssen in dem Interessenausgleich (hie...mehr