Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage

In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel eingeteilt werden kann. Die Flexibilisieru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3 Minusstunden

Ein negativer Saldo auf einem Zeitkonto (Minusstunden) stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags einen Anspruch darauf hat, im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit auch tatsächlich beschäftigt zu werden, dürfen Minusstunden am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z. B. als Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder Fonds geführt, darf der Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Lohnzuflusses keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten haben. Beauftragt der Arbeitgeber ein externes Vermögensverwaltungsunternehmen mit der Anlage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist die Gesamtjahresarbeitszeit zu berücksichtigen. Die in einzelnen Monaten mehr oder weniger als die Soll-Arbeitszeit geleisteten Stunden können innerhalb des Jahreszeitraums wieder ausgeglichen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer für die Dauer von max. 3 Monaten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.7 Werterhaltungsgarantie des Anlageinstituts

Wird das Guthaben eines Zeitwertkontos aufgrund der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einem externen Anlageinstitut (z. B. Kreditinstitut oder Fonds) geführt und liegt keine Zeitwertkontengarantie des Arbeitgebers vor, muss eine vergleichbare Garantie durch das Anlageinstitut abgegeben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.4 Arbeitnehmer-Ehegatten

Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich auch eine Zeitwertkonten-Vereinbarung ab, ist für diese gesondert zu prüfen, ob sie den Grundsätzen über die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entspricht (sog. Fremdvergleich). Im Zuge der dazu erforderlichen Gesamtwürdigung ist der Umstand, ob die Vertragschancen und -risiken ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.8 Anforderung Versicherungsnummer

Der Arbeitgeber oder eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen hat in den Fällen, in denen für eine Meldung programmseitig keine Versicherungsnummer des Beschäftigten oder Versorgungsempfängers vorliegt, wie folgt vorzugehen: Er hat eine elektronische Abfrage der Versicherungsnummer an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu übermitteln. Die weiteren Meldepflichten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 1.2 Zeitwertkonto

Der steuerliche Begriff "Zeitwertkonto" orientiert sich am arbeits- und sozialrechtlichen Sinn und Zweck dieser Vereinbarung. Er steht für eine Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach der der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber zunächst nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3.1 Zeitpunkt des Störfalls

In einem Störfall soll das Entgelt zurückgerechnet und nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt seiner Entstehung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beitragssätze, die zum Zeitpunkt des Störfalls gelten. Als Tag des Störfalls gilt: bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Tag, an dem die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 1.2 Keine Korrektur der Versicherungsnummer

Die Versicherungsnummer wird nur einmal vergeben und nicht berichtigt. Auch bei offensichtlich falscher Versicherungsnummer darf weder der Versicherte noch sein Arbeitgeber selbst Berichtigungen vornehmen. Die Versicherungsnummer wird ersetzt, wenn das Geburtsdatum falsch ist, die Seriennummer unrichtig ist oder eine Versicherungsnummer doppelt vergeben wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.6 Prüfziffer

Die Prüfziffer wird im Modulo-10-Verfahren ermittelt. Dabei wird der Buchstabe in der Versicherungsnummer durch eine zweistellige Zahl ersetzt, der seiner Stellung im deutschen Alphabet entspricht (A = 01). Die sich so ergebenden ersten 12 Ziffern der Versicherungsnummer werden mit festgelegten Faktoren multipliziert, von den Produkten werden die Quersummen gebildet und addi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.2 Mindestlohnrecht

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Arbeitsstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto müssen abweichend davon spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Befristete Arbeitsverhältnisse

Bei befristeten Dienstverhältnissen sind Zeitwertkonten steuerlich nun auch dann anzuerkennen, wenn die sich während der Beschäftigung ergebenden Guthaben bei normalem Ablauf während der Dauer des befristeten Dienstverhältnisses, d. h. innerhalb der vertraglich vereinbarten Befristung, nicht durch Freistellung ausgeglichen werden können. Am Ende der Befristung nicht ausgeglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.2 Auswirkungen beim Überschreiten der Entgeltgrenze

Die vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilung bleibt grundsätzlich für die Vergangenheit maßgebend, wenn sich die erwartete Arbeitszeit infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände im Laufe der Beschäftigung als unzutreffend erweist. Bedeutsam sind dann die Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer bereits vor Ablauf des für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.3 Ausgleichszeiträume in Tarifverträgen

Tarifverträge enthalten in der Regel Bestimmungen über Ausgleichszeiträume für die Einhaltung der Wochenarbeitszeit. So kann etwa die regelmäßige Arbeitszeit für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes innerhalb eines Ausgleichszeitraums von grundsätzlich bis zu einem Jahr verteilt werden.[1] Der Ausgleichszeitraum ermöglicht es dem Arbeitgeber dagegen, die vom Arbeitnehmer ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.1 Besteuerung erst in der Entnahmephase

Bei einer steuerlich als Zeitwertkonto anzuerkennenden Vereinbarung wird nicht der Aufbau des Guthabens auf dem Zeitwertkonto besteuert, sondern erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer durch die interne Gutschrift auf dem Zeitwertkonto noch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die dem Zeitwertkonto zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 5.1 Auszahlung bei existenzbedrohender Notlage

Eine Vereinbarung wird steuerlich auch dann als Zeitwertkonto anerkannt, sofern die Möglichkeit der Auszahlung des Guthabens bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis neben der Freistellung von der Arbeitsleistung auf Fälle einer existenzbedrohenden Notlage des Arbeitnehmers begrenzt wird. Verhalten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entgegen ihrer eigenen Vereinbarung und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.4 Insolvenzschutz

Das Wertguthaben ist sicher anzulegen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um das Wertguthaben sowie die darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern. Dies wird im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger überwacht. Für den Fall, dass durch eine unzureichende Insolvenzsicherung das Wertgut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 3.3.3 Arbeitnehmer ist mit beherrschender Stellung beteiligt

Ist der Arbeitnehmer an der Körperschaft beteiligt und beherrscht diese (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer), liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Vereinbarungen über die Einrichtung von Zeitwertkonten sind lohn- und einkommensteuerlich nicht anzuerkennen. Ist von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, kann bei Organen von Körperschaften durch die...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzorganisation / 1 Welche Fachkräfte wirken bei der Arbeitsschutzorganisation mit?

Arbeitgeber Er hat die Generalverantwortung für die Arbeitssicherheit und damit auch für die organisatorische Struktur seines Unternehmens. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften müssen die bestellten oder berufenen Organe (Vorstand, Geschäftsführung etc.) diese Pflichten wahrnehmen. Einzelne Aufgaben im Arbeitsschutz kann der Arbeitgeber auf "zuverlässige und fachkundige P...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.6 Haftung im Außenverhältnis

Schädigt ein Beschäftigter durch sein betriebliches Verhalten außenstehende Dritte, z. B. Kunden, so ist er diesen zum Schadensersatz verpflichtet. Die Haftungseinschränkungen des § 3 Abs. 6 und 7 TVöD greifen nicht im Außenverhältnis. Soweit der Arbeitnehmer allerdings im Innenverhältnis zum Arbeitgeber aufgrund der eingeschränkten Haftung nicht haften würde, hat er gegenüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4 Haftungsregeln

Im Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.9.1994 sind die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung wie folgt zusammengefasst worden: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 1 Einleitung

Unter der Haftung des Arbeitnehmers versteht man in der arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung die Folgen, die den Arbeitnehmer treffen, sofern er bei seiner betrieblichen Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, die einen Schaden verursacht. Dabei kann es sich um Sach- oder Vermögensschäden sowie Personenschäden des Arbeitgebers, eines Kollegen oder eines außensteh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5 Ausschluss der Schadenshaftung durch Eintritt der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen

Nach dem Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung, geregelt im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), greift für Personenschäden ein vollständiger Haftungsausschluss für Arbeitnehmer gegenüber Ansprüchen von Arbeitskollegen (§§ 104, 105 SGB VII) ein. Sinn und Zweck des gesetzlich angeordneten Haftungsausschlusses der §§ 104 ff. SGB VII ist es zum einen, den Arbeitgeber vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.7 Beweislast

Nach § 619a BGB liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Beschäftigter seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorwerfbar verletzt hat und nach § 280 Abs. 1 BGB dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet ist, beim Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für die Pflichtverletzung selbst als auch für das Verschulden (Vertretenmüssen) des Beschäftigten.[1] Gleiches gilt fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzorganisation / Zusammenfassung

Begriff Unter Arbeitsschutzorganisation werden alle Strukturen und Maßnahmen verstanden, mit denen der Arbeitgeber sicherstellt, dass seine zahlreichen Verpflichtungen für den Arbeitsschutz aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfüllt werden. Die Organisationsstruktur orientiert sich an Betriebsgröße und -struktur, an den im Unternehmen angewandte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.3 Grobe Fahrlässigkeit

Für die Praxis stellt sich das Problem der Abgrenzung zwischen mittlerer Fahrlässigkeit – keine Haftung gegenüber dem Arbeitgeber – und grober Fahrlässigkeit – i. d. R. volle Haftung. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit sind bei grober Fahrlässigkeit nicht nur objektive, sondern auch subjektive Umstände zu berücksichtigen: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erfo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.1 Gesetzliche Ausgangslage

Eine eigenständige gesetzliche Regelung zur Haftung des Arbeitnehmers gibt es nicht. Allgemeine Anspruchsgrundlage für Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis ist § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB . Danach kann der Gläubiger (hier also der Arbeitgeber) Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entstanden ist, dass der Schuldner (der Arbeitnehmer) eine Pflicht aus dem Schuldverhält...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.2 Richterliche Rechtsfortbildung

Da die zivilrechtliche Regelung von der Rechtsprechung als zu streng empfunden wurde, hat das Bundesarbeitsgericht bereits erstmals in einer Entscheidung aus dem Jahr 1957[1] Grundsätze für eine Haftungsmilderung für Arbeitnehmer entwickelt. Eine Haftungserleichterung kam dabei jedoch grundsätzlich nur bei gefahrgeneigter Tätigkeit in Betracht. Von der Voraussetzung der gefa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.3.2 Private Veranlassung

Durch das Merkmal der betrieblichen Veranlassung soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber nicht mit dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers belastet wird. Unternimmt der Arbeitnehmer eine bloße "Spaßfahrt" mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers oder eines Kunden, dann haftet er ohne Einschränkung in vollem Umfang, auch wenn ihm nur leichteste Fahrlässigkeit vorge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.3 Besonders gefährdete Berufsgruppen

Berufsgruppen, die sich besonders häufig mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen, sind beispielsweise Ärzte oder auch pädagogisches Personal. Nach § 3 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA hat der Arbeitgeber Ärzte von etwaigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstandenen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern der Eintritt des Schadens nicht durch den Arzt vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verdichter / 4 Sonstige Betriebsvorschriften

Grundsätzlich gelten für alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen die Anforderungen der BetrSichV an Arbeitsmittel. Daher muss der Arbeitgeber die Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Verdichters verbunden sind und diese bewerten. Dabei sind Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung zu berücksichtigen (Gefährdungsbeurteilung). Bei Durchführung der Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Druckbehälter / 4 Sonstige Betriebsvorschriften

Grundsätzlich gelten für alle überwachungsbedürftigen Anlagen die Anforderungen der BetrSichV an Arbeitsmittel. Daher muss der Arbeitgeber die Gefährdungen ermitteln, die mit der Benutzung des Druckbehälters verbunden sind und diese bewerten. Dabei sind Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung zu berücksichtigen (Gefährdungsbeurteilung). Bei Durchführung der Gefährdungsbeurte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Exzenterpresse / 1 Sicherer Umgang

Gemäß § 4 Betriebssicherheitsverordnung dürfen den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung S icherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist dies nicht möglich, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering wie m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.1.4 Vorsatz

Vorsatz ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer nicht nur die Pflichtverletzung bewusst begeht, sondern auch den Schaden zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis).[1] Der Handelnde muss den rechtswidrigen Erfolg vorausgesehen und in seinen Willen aufgenommen haben. Der Erfolg muss zumindest billigend in K...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Motorsägen / 1 Körperliche und geistige Eignung

Gemäß DGUV-R 114-018 "Waldarbeiten" gilt die Arbeit mit der Motorsäge als gefährliche Tätigkeit. Daher muss bei den Beschäftigten eine körperliche und geistige Eignung vorliegen. Bei Zweifeln an der körperlichen und geistigen Eignung sollten arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen für diese Tätigkeit ausgebild...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.3.1 Weite Auslegung des dienstlichen/betrieblichen Interesses

Eine dienstliche/betriebliche Tätigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Aufgabe verrichtet, die unmittelbar zu der vertraglich vereinbarten bzw. ihm zugewiesenen Tätigkeit gehört. Der Begriff der dienstlichen/betrieblichen Tätigkeit ist vielmehr sehr weit auszulegen. Die Handlung des Arbeitnehmers muss nur in irgendeiner Weise betriebsbezogen sein. Praxi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.8 Ausschlussfrist und Verjährung

Haftungsansprüche des Arbeitgebers unterliegen der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 TVöD (vgl. auch das Stichwort "Ausschlussfrist"). Für sie gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von 3 Jahren (vgl. auch das Stichwort "Verjährung").mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.5.1 Arbeitsunfall

Erleidet ein Arbeitskollege einen Personenschaden aufgrund eines Arbeitsunfalls (§ 8 SGB VII), den der Arbeitnehmer weder vorsätzlich noch auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg herbeigeführt hat, schließt die gesetzliche Unfallversicherung jegliche zivilrechtliche Haftung aus (§ 105 Abs. 1 SGB VII). Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadensersatzan...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Möglich... / 7.1 Erstattung an Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das sind in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer.[1] Zusätzliche Beiträge, die nach dem durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung berechnet wurden, werden alleine dem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer ist stets der Erstattungsberechtigte, soweit der Beitragszusc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Besonde... / 2 Erstattung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Ersatzanspruchs

Der Arbeitgeber hat der Bundesagentur für Arbeit (BA) die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu erstatten, wenn die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld zahlt und sich anschließend herausstellt, dass der Arbeitgeber für den gleichen Zeitraum noch Arbeitsentgelt zu zahlen hat.[1] Der Anspruch auf dieses Arbeitsentgelt ist auf die Agentur fü...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Möglich... / 2 Keine Erstattung bei Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers

Eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch bei Entgeltkürzungen in folgender Konstellation ausgeschlossen: Wenn es sich z. B. um einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit[1] handelt und dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt gekürzt wird und diese Kürzung nicht auf einer nachträglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr