Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohn wird ab 2026 er... / Personalkosten erhöhen sich

Diesen Kontroversen wurde nun ein Ende gesetzt und nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 der Mindestlohn festgesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro wird damit zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro. Das bedeutet: Der Mindestlohn steigt damit zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besichtigungs- und Betretun... / 2.1.1 Ablesen von Zwischenzählern, Heizkostenverteilern etc.

Das Betretungsrecht gibt dem Vermieter die Befugnis, die Mieträume zu betreten, um dort eine bestimmte Handlung vorzunehmen. Praxis-Beispiel Wasserverbrauch ablesen Beispielhaft hierfür sind jene Fälle, in denen der Wasserverbrauch durch Zwischenzähler erfasst wird und der Vermieter anlässlich der bevorstehenden Betriebskostenabrechnung beim Mieter erscheint, um die Verbrauchs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.1 Bundesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 29 Von der Möglichkeit der spezialgesetzlichen Zuweisung zur Finanzgerichtsbarkeit hat der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Altersvorsorgezulagen im Sinne des XI. Abschnitts des EStG [1], Arbeitnehmersparzulage i. Z. mit vermögenswirksamen Leistungen[2], Bergmannsprämien [3], Datenschutzrechtliche Streitigkeiten i. Z. mit der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 2.2 Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB muss der betroffene Arbeitnehmer über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Betriebsübergangs unterrichtet werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitvereinbarungen können nach dem AltTZG in 2 Varianten vorkommen: Modell 1: Der Arbeitnehmer arbeitet während der gesamten Laufzeit mit einer reduzierten Arbeitszeit gegen reduziertes Entgelt. Modell 2 (sog. Blockmodell): Der Arbeitnehmer arbeitet in der 1. Phase (Beschäftigungsphase) der Laufzeit des Altersteilzeitvertrags mit unverminderter Arbeitszeit bei redu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 1 Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer

Beschäftigte in Privathaushalten werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Grundsätzlich sind Beschäftigte im Haushalt bei einer entgeltlichen Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei familiären Bindungen[1] gelten besondere Anforderungen an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 2.6 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene, unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 2.3 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft [1] zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber.[2] Nach Auffassung des BAG[3] müssen zudem die unternehmerischen Gründe für das Rechtsgeschäft zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Fall seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Möglich... / 6 Erstattung im Wege der Auszahlung

Zu Unrecht gezahlte Beiträge, die nicht verrechnet werden können oder sollen, werden bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen auf Antrag ausgezahlt. Die Auszahlung kann in Form einer Gutschrift auf dem Beitragskonto des Arbeitgebers bei der Einzugsstelle vorgenommen werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 2.4 Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für den Arbeitnehmer

Nicht ausreichend ist es, den betroffenen Arbeitnehmern allein den Gesetzestext des § 613a BGB mitzuteilen.[1] Der Unterrichtungsverpflichtete muss dem Arbeitnehmer in seiner Mitteilung eine konkrete betriebsbezogene Darstellung in einer für Laien verständlichen Sprache über die rechtlichen Konsequenzen des bevorstehenden Betriebsübergangs geben. Das muss nicht für jeden bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 2.5 Hinsichtlich des Arbeitnehmers in Aussicht genommene Maßnahmen

Hierzu können Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten Produktionsumstellungen oder Umstrukturierungen und andere Maßnahmen zählen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers betreffen. Hingewiesen werden muss z. B. auf in einem abgeschlossenen Interessenausgleich oder Sozialplan vorgesehene Maßnahmen[1] oder auf geplante betriebsbedingte Kündigungen beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1 Prüfpflicht der Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben, zur Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteilige...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 5 Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Rz. 6 Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die nach den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehin...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber (zu der Ausnahme für öffentliche Arbeitgeber vgl. § 165) mit der Schwerbehindertenvertretung und den betrieblichen Interessenvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen (zu den Inhalten vgl. Abs. 2 und Abs. 3). Rz. 4 D...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktio...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 165 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Satz 1 und 2 sprachlich an die neuen Bezeichnungen der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit angepasst. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 185a Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1367) mit Wirkung zum 1.1.2022 (Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes) in das SGB IX eingefügt. Rz. 2 Die Vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.3 Beratung der Arbeitgeber

Rz. 18 Abs. 5 konkretisiert die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitgeberberatung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2. Hierzu werden den Arbeitgebern geeignete arbeitssuchende Personen mit Schwerbehinderung mit einer Beschreibung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der konkreten Behinderung auf ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.2 Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 24a Die aktuelle Rechtslage zum Fragerecht richtet sich in diesen Fällen nach den Vorschriften des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des AGG. Nach dem seit 1.9.2009 geltenden § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entsch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.8 Unterstützung des Arbeitgebers

Rz. 47 Abs. 4 Satz 2 verpflichtet die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter, den Arbeitgeber bei der Verwirklichung der Rechtsansprüche der schwerbehinderten Menschen zu unterstützen. Dies geschieht in der Regel durch die Erbringung finanzieller Leistungen. Genannt sind die in den Nr. 1, 4 und 5 aufgeführten Ansprüche der schwerbehinderten Menschen. Darüber hinaus e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.7 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist zur Anzeige von Einstellungen auf Probe und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 gegenüber dem Integrationsamt verpflichtet. Arbeitsverhältnisse in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 sind solche, bei denen der Kündigungsschutz deshalb nicht besteht, weil das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen

1 Allgemeines Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionelle Anpassungen in Abs. 1 und 4 an die neuen Bezeichnungen der Arbeitsämter vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1.2 Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 5 Abs. 1 Satz 4 verpflichtet die Arbeitgeber, sowohl über eingegangene Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes als auch über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die sich ohne Beteiligung des Arbeitsamtes beworben haben, die Schwerbehindertenvertretung (§ 177) als auch die betrieblichen Interessenvertretungen (§ 176) unverzügl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.6 Organisation der Betriebe und Dienststellen

Rz. 38 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Betrieb oder seine Dienststelle so zu organisieren, dass wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen in dem Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt werden kann. Die Aufforderung richtet sich also an die Arbeitgeber, die verpflichtet sind, auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze sch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.10 Verpflichtung zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Rz. 49 Abs. 5 Satz 1 bestimmt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Auch hier sind die Integrationsämter verpflichtet, die Arbeitgeber dabei zu unterstützen. Entsprechend der Rechtsprechung bestimmt Abs. 5 Satz 3 einen Anspruch schwerbehinderter Menschen auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn diese wegen Art oder Schwere der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5 Entschädigungsanspruch

Rz. 30 Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Ein Schadenersatzanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies entspricht der Regelung in § 280 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB. Rz. 31 Ist der Schaden nicht ein Vermögensschaden, besteht – versch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.1 Verbot der Benachteiligung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot besteht in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses. Dies dürfte, wie bei der Vorschrift des § 611a BGB, der Hauptanwendungsfall der Vorschrift in der Praxis sein. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber infolge des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Berufsausübung frei in ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.9 Zumutbarkeit

Rz. 48 Die Erfüllung der Ansprüche muss für den Arbeitgeber im Übrigen zumutbar und darf nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein. Ferner dürfen staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften oder – was öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse angeht – beamtenrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Wenn also staatliche oder berufsgenossen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit

Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteiligen; Abs. 1 Satz 2 schreibt nämlich vor, dass der Arbeitgeber hierzu frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen hat. Frühzeitig heißt, dass der Arbeitgeber nicht erst dann Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen soll, wenn eine Stelle zur Besetzung ausgeschrieben ist. Die Pfli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2 Benachteiligungsverbot

Rz. 15 Abs. 2 enthält in Satz 1 die Bestimmung, dass Arbeitgeber schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen dürfen. In Satz 2 waren seit dem Inkrafttreten des SGB IX am 1.7.2001 auch Einzelregelungen, um die Benachteiligung schwerbehinderter (und diesen gleichgestellter behinderter) Menschen im Arbeitsleben zu verhindern, sowie über einen Ents...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7 Rechte der schwerbehinderten Menschen

Rz. 40 Die Vorschrift bestimmt Ansprüche schwerbehinderter Menschen gegenüber ihren Arbeitgebern. 2.7.1 Anspruch auf Verwertung und Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse Rz. 41 Abs. 4 Nr. 1 entspricht der in § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG in der bis zum 30.9.2000 geregelten Verpflichtung des Arbeitgebers. Diese ist wie die anderen in den Abs. 4 Nr. 2 bis 5 aufgef...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionelle Anpassungen in Abs. 1 und 4 an die neuen Bezeichnungen der Arbeitsämter vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5.2 Ausschlussfrist

Rz. 37 Nach § 21 Abs. 5 Satz 1 AGG muss der Anspruch – wie schon nach § 81 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX – innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden. Allerdings handelt es sich bei der Neuregelung nicht mehr um eine Ausschlussfrist, nach der der Anspruch, wird er nicht innerhalb dieser Zeit geltend gemacht, verfällt. Nunmehr kann der Anspruch nach Ablauf der Frist dann noch gelte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.1 Anspruch auf Verwertung und Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 41 Abs. 4 Nr. 1 entspricht der in § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG in der bis zum 30.9.2000 geregelten Verpflichtung des Arbeitgebers. Diese ist wie die anderen in den Abs. 4 Nr. 2 bis 5 aufgeführten Tatbestände durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in einen Anspruch des schwerbehinderten Menschen umgewandelt worden. Für den Anspruch auf Beschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.2 Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung

Rz. 42 Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber den Arbeitgebern Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens (Abs. 4 Nr. 2). Dieser Anspruch besteht als Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an innerbetrieblichen Maßnahmen. Er besteht aber nur insoweit, als der schwerbeh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.4 Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten

Rz. 44 Die schwerbehinderten Menschen haben nach Abs. 4 Nr. 4 einen Anspruch auf die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Dieser A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.3 Erleichterungen zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung

Rz. 43 Der schwerbehinderte Mensch hat nach Abs. 4 Nr. 3 Anspruch auf Erleichterungen zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung. Dieser Anspruch auf Erleichterung besteht jedoch nur in zumutbarem Umfang. Solche Erleichterungen können in der Freistellung von der Arbeit bestehen, aber auch in der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten ganz oder ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2 Rechtspraxis

2.1 Prüfpflicht der Arbeitgeber Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben, zur Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Ag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 71 Weiterza... / 2.5.4 Ruhen des Anspruchs auf Übergangsgeld

Rz. 41 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während der stufenweisen Wiedereingliederung für die während dieser Zeit erzielte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG, Urteile v. 29.1.1992, 5 AZR 37/91, 5 AZR 60/91 und 5 AZR 637/89). Gewährt der Arbeitgeber jedoch freiwillig für die erbrachte Arbeitsleistung Arbeitsentgelt, ist dieses nach § 72 Abs....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.2 Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 9 Zur Frage, ob der Kündigungsschutz auch dann besteht, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des beschäftigten schwerbehinderten Menschen nicht bekannt ist, hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt. Rz. 10 Ist die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung festgestellt oder wenigstens ein Antrag gestellt, besteht der Kündigungsschutz au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 165 Besonde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Diese öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, alle frei werdenden und neu zu besetzenden Arbeitsplätze i. S. d. § 156 Abs. 1 frühzeitig den Agenturen für Arbeit zu melden. Frühzeitig heißt, solche – und dies betrifft insbesondere frei werdende – Arbeitsplätze nicht erst dann zu melden, wenn der Stelleninhaber aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet, sond...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.2.1 Folgen der Nichtbeteiligung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 beschreibt die Folgen der Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift bestimmt, dass Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Interessen schwerbehinderter Menschen berühren und bei denen die Schwerbehindertenvertretung entgegen der Verpflichtung in Satz 1 weder unterrichtet noch angehört wurde, nicht durchgeführt oder vollzogen werden dar...mehr