Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Unfallversicherungsrechtliche Definition von Dienstreisen

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.[1] Die Tätigkeit muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität). Diese Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versichert...mehr

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Praxis-Beispiele: Überstund... / 1 Gehaltsempfänger, 4,33 Wochen/Monat

Sachverhalt Eine Angestellte erhält ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung Mai ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Erge...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 5 Mindestausbildungsvergütung

Analog zu den Regelungen beim Mindestlohn liegt auch die Einhaltung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG) in der Verantwortung des Arbeitgebers (Ausbildungsbetrieb). Ein Abweichen nach unten ist nur zulässig, wenn ein geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich neu festgesetzt und steigt mit jedem Ausbildungsjahr.mehr

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Praxis-Beispiele: Überstund... / 3 Gehaltsempfänger, Tatsächliche Stunden

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR Brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Ergebni...mehr

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Praxis-Beispiele: Überstund... / 2 Gehaltsempfänger, 4,35 Wochen/Monat

Sachverhalt Eine Angestellte bezieht ein monatliches Gehalt von 2.950 EUR Brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Im Mai leistet sie insgesamt 12 Überstunden, die ihr mit der Gehaltsabrechnung ausbezahlt werden. Im Unternehmen werden 30 % Überstundenzuschlag gezahlt. Wie hoch ist der Gesamtbruttolohn für Mai inkl. Überstunden und Überstundenzuschlag? Ergebni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kirchensteuer / 6 Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für die richtige Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer.[1] In Zweifelsfällen über das Bestehen einer Kirchensteuerpflicht oder über die Berechnung der Kirchensteuer kann der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einholen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kirchensteuer / 1 Religionszugehörigkeit als ELStAM

Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ggf. auch Kirchensteuer vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Um das zu gewährleisten, liefern die Gemeinden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die rechtliche Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Ein- und Austritts aus der Kirche.[1] Das BZSt bildet für jeden Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kirchensteuer / 5.3 Nachweisverfahren

Weist der Arbeitgeber für einzelne Arbeitnehmer nach, dass sie keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, kann er für diese Arbeitnehmer auf die Entrichtung der pauschalen Kirchenlohnsteuer verzichten. Für die übrigen Arbeitnehmer muss die Kirchensteuer dann nach dem allgemeinen Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) von der pauschalen Lohnsteuer erhoben werden. Zur E...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anwendungsbereich der Pauschalierungsregelung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Gutscheinzuwendungen

Leitsatz Eine "größere Zahl von Fällen" im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG, um zur Verfahrensvereinfachung eine Pauschalierung der nachzuerhebenden Lohnsteuer zu ermöglichen, setzt mindestens 20 betroffene Arbeitnehmer voraus. Das gilt auch in Fällen, in denen der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellt. Bei einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern kann die Anwendung der Vorschrift ausnahmsweise erfolgen. Dazu hat das Finanzamt seine Ermessensentscheidung spätestens im Einspruchsverfah...mehr

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Kirchensteuer / 5.4 Umfang des Arbeitgeberwahlrechts

Die Wahl zwischen dem vereinfachten oder Nachweisverfahren kann der Arbeitgeber unterschiedlich treffen für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum und für die jeweils angewandte Pauschalierungsvorschrift. Es ist deshalb zulässig, dass der Arbeitgeber z. B. bei der Pauschalbesteuerung von Direktversicherungsbeiträgen das Nachweisverfahren anwendet, bei der Pauschalbesteuerung von Z...mehr

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Kirchensteuer / 2 Betriebsstättenprinzip

Welcher Kirchensteuersatz anzuwenden ist, richtet sich nach der Betriebsstätte des Arbeitgebers. Die Kirchensteuer ist in der Lohnsteuer-Anmeldung neben der Lohnsteuer anzumelden und an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen, auch wenn die Arbeitnehmer im Bezirk eines anderen Finanzamtes wohnen. Wird aufgrund des abweichenden Wohnorts zu viel oder zu wenig Lohnkirchenst...mehr

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Kirchensteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören, auch die Kirchensteuer als Steuerabzug einzubehalten (Kirchenlohnsteuer). Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer, unabhängig davon, ob die Lohnsteuer nach den übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal erhoben wird. Gesetze, Vorschrif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Hinweis auf Schwerbehinderung in Bewerbung

Leitsatz 1. Will ein Arbeitnehmer begründen, dass er aufgrund einer erfolglosen Bewerbung rechtzeitig i.S.v. § 15 Abs. 4 AGG einen Entschädigungsanspruch geltend gemacht hat, so ist hierfür die bloße Vorlage einer Sendungsverfolgung nicht ausreichend (Anschluss an BAG 30. Januar 2025 – 2 AZR 68/24). 2. Es ist nicht davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers bekannt war oder er sie kennen musste, wenn sich die einzige Information hierzu aus einem unvollst...mehr

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Kirchensteuer / 5.1 Lohnsteuerpauschalierung als Voraussetzung

Erhebt der Arbeitgeber die Lohnsteuer zu seinen Lasten mit Pauschsteuersätzen[1], muss er auch die Kirchensteuer pauschalieren. Hierzu stehen ihm das vereinfachte Verfahren und das Nachweisverfahren zur Auswahl.mehr

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Kirchensteuer / 5.2 Vereinfachtes Verfahren

Im vereinfachten Verfahren muss der Arbeitgeber für sämtliche Arbeitnehmer Kirchensteuer entrichten. Bemessungsgrundlage für die pauschale Kirchensteuer ist die pauschale Lohnsteuer. Die pauschalen Kirchensteuersätze sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch.[1] Infographicmehr

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Kirchensteuer / 3 Arbeitnehmer mit Kindern

Bei Arbeitnehmern mit Kindern werden für die Kirchensteuerermittlung die Freibeträge für Kinder berücksichtigt.[1] Da sich Kinderfreibeträge nicht mehr auf den Lohnsteuerabzug auswirken, kann der tatsächliche Lohnsteuerbetrag nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Wird als ELStAM ein Kinderfreibetrag übermittelt, erfolgt eine "fiktive Lohnsteuerberechnung" unter ...mehr

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Beschäftigung / 2.1.1 Ende der "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers

Die Beschäftigung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die "Verfügungsgewalt" des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer wirtschaftlich und tatsächlich endet. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tage als beendet anzusehen ist, so endet mit dem letzten Tag der Arbeit auch die Versicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn die B...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.1 Betriebliche Geräte

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät des Arbeitgebers handelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (oder ggf. der Dritte aufgrund des Dienstverhältnisses) Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer des betreffenden Geräts ist. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann noch ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das Gerät (z. B. ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 4.1 Pauschaler Betrag bis zu 50 EUR im Monat

Der Arbeitgeber kann den vom Arbeitnehmer erklärten Betrag für die laufende Internetnutzung aus Vereinfachungsgründen pauschalbesteuern, soweit dieser 50 EUR monatlich nicht übersteigt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer erklärt, einen Internetzugang zu besitzen, für den im Kalenderjahr durchschnittlich Aufwendungen in der erklärten Höhe entstehen. Der Arbei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer und Transfergesellschaft

Leitsatz 1. Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören. 2. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozialfü...Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRLmehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 5.3 Vereinfachungsregelung: pauschal 20 % – höchstens 20 EUR

Bei Arbeitnehmern, bei denen erfahrungsgemäß regelmäßig berufliche Telekommunikationsaufwendungen anfallen, kann allerdings nach einer Vereinfachungsregelung verfahren werden: Ohne Einzelnachweis der beruflich veranlassten Kosten können bis zu 20 % des Rechnungsbetrags, maximal jedoch 20 EUR, monatlich steuerfrei ersetzt werden. Darüber hinaus ist es zulässig, dass der Arbei...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 2 Überlassung betrieblicher Software

Die private Nutzung von betrieblicher Software durch den Arbeitnehmer bleibt steuerfrei.[1] Voraussetzung ist hier ebenfalls – wie bei den Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten, dass es sich um System- und Anwendungsprogramme handelt, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt. Hierzu zählen insbesondere betriebliche Software-Lizenzen (sog. Home-use-Prog...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.1 Pauschalbesteuerungsmöglichkeit mit 25 %

Für den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus einer Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten kann der Arbeitgeber antelle der individuellen Besteuerung auch die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % wählen. Diese gilt – anders als die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG – jedoch nur für Vorteile aus der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten und wenn diese zusätzlich...mehr

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Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 7 Überlassung von Telefonkarten oder Surfsticks fürs Internet

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos Telefonkarten oder Internetsticks für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Da es sich bei der Telefonkarte oder dem Surfstick um einen Sachbezug handelt, kann der Wert allerdings im Rahmen der 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei bleiben, soweit die Fre...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.2 Überlassung zur privaten Nutzung

Steuerfrei gestellt wird lediglich die Nutzungsüberlassung der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte an den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (oder ggf. von einem Dritten aufgrund des Dienstverhältnisses) zu privaten Zwecken. Sobald die Geräte übereignet werden, greift die Steuerbefreiung nicht mehr.[1] Handelt es sich um betriebliche Geräte des Arbeitgebers, kommt es ...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 4 Arbeitgeberzuschüsse zu Internet-Anschlüssen und Kosten der Internetnutzung

Im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Internetzugangs können vom Arbeitgeber auch die Zuschüsse zu den Aufwendungen für einen ISDN-/DSL-Anschluss und das Modem pauschal versteuert werden.[1] Barzuschüsse des Arbeitgebers zu den laufenden Kosten der Internetnutzung (Grundpreise, laufende Gebühren, Flatrate etc.) sind ebenfalls pauschalierungsfähig, wenn diese zusätzlich z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1 Merkmale für eine Beschäftigung

Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich aus der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber legt Zeit, Ort, Dauer und Art der Beschäftigung fest. Bei Hochqualifizierten und Spezialisten kann sich dies auf eine funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess reduzieren. Auch wenn eines oder mehrere dieser Merkmale zurücktreten oder fehlen, zeichnet sic...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.4 Steuerfreiheit auch bei Barlohnumwandlung

Die Vorteile[1] müssen nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Daraus folgt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch die Herabsetzung von Barlohn zugunsten der Überlassung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten vereinbaren können.[2]mehr

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Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.2 Bewertung des zu besteuernden Vorteils

Der anzusetzende Wert des pauschal zu besteuernden Vorteils bestimmt sich dabei i. d. R. nach dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe.[1] Aus Vereinfachungsgründen kann der Wert auch mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Gesc...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / Zusammenfassung

Überblick Steuerlich muss unterschieden werden zwischen der Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (inkl. System- und Anwendungsprogramme) durch den Arbeitnehmer und der Übertragung des Eigentums an entsprechenden Geräten sowie der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber. Ebenfalls abzugrenzen sind Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser The...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 3 Übereignung betrieblicher Datenverarbeitungsgeräte

Übereignet der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt betriebliche Datenverarbeitungsgeräte an den Arbeitnehmer, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 45 EStG nicht. Bei diesem geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer handelt es sich somit um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers zu versteuern ist. 3.1 Pauschalbesteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.5 Beschäftigungsfiktion bei illegaler Beschäftigung

Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis[1] festgestellt, werden die Beiträge festgesetzt und nachgefordert. Zur Vereinfachung wird das Bestehen der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von 3 Monaten unterstellt. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, die nicht die erforderliche Arbeitsgenehmigung[2] oder keine nach § 4 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.1 Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse

Für das Bestehen einer Beschäftigung kommt es wesentlich auf die objektiven tatsächlichen Verhältnisse der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und deren Gesamtwürdigung an. In diese Gesamtwürdigung ist der Schutzzweck der Sozialversicherung einzubeziehen. Das Vorliegen eines Arbeitsvertrags ist nicht Voraussetzung für die Begründung einer Besc...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 1.3 Umfang der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung umfasst alle nutzungsbedingten Kosten. Neben den Aufwendungen für die Anschaffung oder die Miete des Geräts bleiben deshalb auch Anschluss- und Grundgebühren, Verbindungsentgelte sowie andere laufende Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, steuerfrei.mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 5.1 Auslagenersatz anhand von Einzelnachweisen

Grundsätzlich ist für die Inanspruchnahme des steuerfreien Auslagenersatzes eine Abrechnung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die im Einzelnen angefallenen beruflichen Aufwendungen erforderlich (z. B. anhand der Einzelverbindungsnachweise). Die monatlichen Rechnungen sind als Belege zum Lohnkonto zu nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2.2 Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit mit Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer aus einem dort bezeichneten Anlass das Arbeitsverhältnis kündigt.[1] In diesen Fällen ist trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entgeltfortzahlung weiter zu leisten. Nach Sinn und Zweck des EFZG ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1.3 Beschäftigung von Angehörigen

Die Beschäftigung von nahen Angehörigen schließt ein Beschäftigungsverhältnis nicht aus.[1] Achtung Zuständigkeit für das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers Das Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge des Arbeitgebers wird durch die Clearingstelle der DRV Bund durchgeführt.[2] Im Anfrageve...mehr

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Datenverarbeitungs- und Tel... / 5 Steuerfreier Auslagenersatz bei nachgewiesener beruflicher Nutzung

Praxis-Tipp Steuerfreier Auslagenersatz für berufliche Internetrecherchen Barzuschüsse des Arbeitgebers für die nachgewiesene oder glaubhafte berufliche Internetnutzung des Arbeitnehmers mit eigenen oder ihm wirtschaftlich zuzurechnende Geräten können daneben steuerfrei als Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG geleistet werden. Beide Steuervergünstigungen – Pauschalbesteuerung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2 Fortbestehen der Beschäftigung bei Freistellung von der Arbeit

Grundsätzlich ist das Bestehen der Versicherungspflicht von einer tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht aber fort, wenn die Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers und die Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers dem Grunde nach erhalten bleiben und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird.[1] Danach kann eine Beschäftigung auch dann vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 1 Begriff im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich ist der Begriff der Beschäftigung von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Allerdings sprechen zahlreiche neuere Gesetze von "Beschäftigten" – dies ist allerdings regelmäßig der genderbezogenen Ablösung des früher ausschließlich verwendeten Begriffs "Arbeitnehmer" geschuldet. Für die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Vorschriften kommt es nach wie vor auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2.3.2 Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, eine Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitsentgelt seitens des Arbeitgebers aber nicht besteh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 1 Überlassung betrieblicher Telekomunikations- und Datenverarbeitungsgeräte zur Privatnutzung

Geldwerte Vorteile die beim Arbeitnehmer durch die private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und anderen Telekommunikationsgeräten entstehen, sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung begünstigt somit private Gespräche des Arbeitnehmers mit dem Telefon am Arbeitsplatz, dem betrieblichen Handy oder Smartphone; die Nutzung des betrieblichen Internetzugangs zur privaten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

Leitsatz 1. Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 ‐ VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien). 2. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 4.6 Inhalt der Zeitwertkontengarantie

Für Zeitwertkonten wird im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in § 7d und § 7e SGB IV zur Führung und Insolvenzsicherung von Wertguthaben auch steuerlich gefordert, dass die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarung zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Guthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto zugeführte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.3 Unbekanntes Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist bei ausländischen Arbeitnehmern nicht immer bekannt. Liegt dem Arbeitgeber kein Geburtsdatum vor, kann es im Datenbaustein Geburtsangaben (DBGB) in der Form "XXXX 00 00" (JJJJMMTT; Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder "XXXX XX 00" (Geburtstag unbekannt) angegeben werden. Bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer durch die Deutsche Rentenversich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen

Leitsatz 1. Wird die einem angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Entgeltumwandlung finanziert, ist die Zusage auch dann fremdüblich, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt wird (Übertragung der Grundsätze zur Erdienbarkeit im Senatsurteil vom 07.03.2018 ‐ I R 89/15, BFHE 261, 110, BStBl II 2019, 70). Voraussetzung hierfür ist aber, dass für den Arbeitgeber kein signifikantes R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 6 Übertragung des Guthabens bei Beendigung der Beschäftigung

Bei Beendigung einer Beschäftigung besteht die Möglichkeit, ein in diesem Beschäftigungsverhältnis aufgebautes Guthaben zu erhalten und nicht auflösen zu müssen. Bei der Übertragung des Guthabens an den neuen Arbeitgeber tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers und übernimmt im Weg der Schuldübernahme die Verpflichtungen aus der Zeitwertkontenvereinbaru...mehr