Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 7 Förderung der beruflichen Weiterbildung

Für Arbeitnehmer, die Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, gelten besondere Regelungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung.[1] Ziel ist es, durch eine möglichst früh einsetzende Qualifizierung den Wechsel in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Wichtig Erweiterte Fördermöglichkeiten ab Mai 2020 entlasten Arbeitgeber Mit dem Gesetz zur Förderung der ber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Ruhen) / 3 Arbeitskampf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist bei Arbeitskämpfen zur Neutralität verpflichtet. Daher gelten die Vorschriften über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen entsprechend für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsausfall Folge eines inländischen Arbeitskampfs ist, an dem er nicht beteiligt ist.[1] Hinweis Kurzarb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 33 In seiner Bedeutung für das Kündigungsrecht ist relevant, dass § 612a BGB gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB ist. Ist § 134 BGB auf die benachteiligende Maßnahme des Arbeitgebers nicht anwendbar, weil sie nicht die Voraussetzungen eines Rechtsgeschäfts erfüllt, so ist sie, etwa als tatsächliche Maßnahme, bei einem Verstoß gegen § 612a BGB rechtswidrig. Rz. 34 Beste...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Benachteiligung

Rz. 22 Verboten ist dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme zu benachteiligen. Aus der Formulierung folgt, dass die Maßnahme nicht selbst die Benachteiligung darstellen, sondern lediglich zu einer Benachteiligung führen muss. Rz. 23 Ob eine Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch einen Vergleich der Situation des Arbeitnehmer...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Geltung des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 KSchG

Rz. 11 Die Geltung des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 KSchG durch den Verweis in Abs. 1 Satz 2 hat vor allem zur Folge, dass der Arbeitnehmer die dreiwöchige Klagefrist einhalten muss, wenn er die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung gerichtlich geltend machen will; ansonsten gilt die außerordentliche Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.5 Anzeige des Arbeitsausfalls

Der Arbeitsausfall ist der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann rechtswirksam nur durch den Arbeitgeber oder durch die Betriebsvertretung erfolgen. Der Anzeige des Arbeitgebers ist dabei eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Das Fehlen einer solchen Stellungnahme macht die Anzeige ni...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 28 Nach allgemeiner Ansicht hat der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 138 BGB ergibt[1]; § 1 Abs. 3 Satz 4 KSchG gilt nicht. Zunächst gehört hierzu vor allem, dass der Arbeitnehmer hinreichend konkrete Tatsachen darlegt, die die Bewertung der Kündigung als sittenwidrig zulassen. Rz. 29 Es ist n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 42 Abs. 3 ordnet die Rechtsfolge an, dass die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 KSchG nicht für Kündigungen gelten, die bereits aus anderen "als den in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen" rechtsunwirksam sind. Rz. 43 Dies kann aber nicht für den Fall gelten, dass die Kündigung aus dem Grund des § 138 BGB unwirksam ist, denn für den Fa...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Tatbestände des § 138 BGB – der Verstoß gegen die guten Sitten (Abs. 1) und der Wucher (Abs. 2) – stellen einen allgemeinen Nichtigkeitsgrund dar. Kündigungsrechtliche Relevanz kommt lediglich dem in Abs. 1 genannten Nichtigkeitsgrund zu. Gleichgültig ist die Art des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere, ob es sich um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses o...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.4.3 Fehlende Mitwirkung bei der Arbeitsvermittlung

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit nachrangig.[1] Die Agentur für Arbeit ist deshalb verpflichtet, Bezieher von Kurzarbeitergeld ggf. in eine andere, zumutbare Beschäftigung zu vermitteln. Wenn und solange ein Arbeitnehmer dabei nicht in der von der Agentur verlangten und gebotenen Weise mitwirkt, ist er vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen.[2] Wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.3 Beratung der Betriebsparteien durch die Agentur für Arbeit

Weitere Voraussetzung ist, dass sich die Betriebsparteien (i. d. R. sind das der Arbeitgeber und der Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat sind das neben dem Arbeitgeber auch die einzelnen Beschäftigten) im Vorfeld ihrer Entscheidung über die Einführung einer Transfermaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten lassen (Transferberatung). Dies gilt insbesondere im Hinbl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 3.1 Inhalte der Maßnahme

Der Begriff der Transfermaßnahmen ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Damit soll eine möglichst hohe Flexibilität und ein weiter Gestaltungsspielraum erreicht werden, um arbeitsmarktlichen, betrieblichen oder arbeitnehmerbezogenen Einzelfallumständen Rechnung tragen zu können. Anforderung ist allein, dass die Maßnahme der Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / 2 Leistungssatz

Die erhöhte Leistungsquote von 67 % gilt für Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 eingetragen ist; die Zahl der Kinder ist hingegen ohne Bedeutung. Änderungen der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Geburt des Kindes) werden grundsätzlich von dem Tag (Anspruchszeitraum) an berücksichtigt, an dem die Änderung wirksam geworden i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 6 Leistungsverfahren

Der Zuschuss zu Transfermaßnahmen wird – wie alle Leistungen der Arbeitsförderung – nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss gestellt werden, bevor das leistungsbegründende Ereignis der jeweiligen Maßnahme eingetreten ist. Er ist vom Arbeitgeber schriftlich unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu stellen.[1] Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 15 Die Voraussetzungen für die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 3 entsprechen denen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil). Notwendig ist, dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt, die außerordentliche Kündigung "unbegründet" und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Grundsätze

Rz. 6 Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist. Nach Definition des BAG[1] ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn es nach seinem Inhalt oder Gesamtcharakter, der dur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 1 Ziel

Vorrangiger Zweck der Leistung ist es, den Arbeitnehmern, die infolge der Kurzarbeit gefährdeten Arbeitsplätze zu erhalten. Das Kurzarbeitergeld dient damit zugleich betrieblichen Interessen. Es ermöglicht dem Betrieb, vorübergehende Auftragsschwankungen oder Unterauslastungen zu überbrücken und bei verbesserter Lage mit der eingearbeiteten Belegschaft wieder zu voller Produ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 3.2 Übertragung an einen Dritten

Die Transfermaßnahmen dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt, sondern müssen einem Dritten, z. B. einem Bildungsträger oder einer Transfergesellschaft, übertragen werden. Bei der Auswahl des Dritten sind die betrieblichen Akteure frei. Wichtig Zertifizierungserfordernis Träger von Transfermaßnahmen müssen eine allgemeine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (Zert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.1 Betriebsänderung

Betriebsänderungen im Sinne der Transferförderung sind die in § 111 BetrVG aufgeführten Tatbestände: Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen, Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben, grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Arbeitnehmer

Rz. 17 Das Maßregelungsverbot schützt alle Arbeitnehmer, wobei Inhalt und Umfang des Arbeitsverhältnisses keine Rolle spielen; einbezogen sind Arbeiter und Angestellte, leitende Angestellte, Auszubildende (§ 10 Abs. 2 BBiG), auch Volontäre, Umschüler und Praktikanten, sofern ihr Beschäftigungsverhältnis als Arbeitsverhältnis anzusehen ist[1]. Die Norm gilt aber nicht zugunste...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.1 Anwendbarkeit des Abs. 2

Rz. 25 Voraussetzung für die Auflösung ist zunächst, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Abs. 2 erfüllt sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, auf das (auch) die Bestimmung des Abs. 2 wegen § 23 Abs. 1 Satz 2 oder 3 KSchG keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen einer s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 5 Förderungsausschluss

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sie im Eigeninteresse des Betriebs liegt, d. h. dazu dient, den Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb, Unternehmen oder Konzern vorzubereiten; dies gilt allerdings nicht, wenn das Ziel der Maßnahme auch auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Ein weiterer Ausschlusstatbestand...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.4 Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur

Das Kurzarbeitergeld ist gegenüber der Vermittlung in Arbeit die nachrangige Leistung der Arbeitsförderung.[1] Das Gesetz fordert deshalb, dass die Agentur für Arbeit prüft, ob ein Bezieher von Kurzarbeitergeld – zur Vermeidung der Leistungszahlung – in eine andere, zumutbare befristete oder unbefristete Beschäftigung (Zweitarbeitsverhältnis) vermittelt werden kann. Wenn und...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Voraussetzungen der Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 40 Abs. 3 sieht vor, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 14 KSchG "mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 KSchG" auf eine aus anderen Gründen als der Sozialwidrigkeit unwirksame Kündigung keine Anwendung finden. Allgemein gilt demnach in prozessualer Hinsicht, dass die Regelungen der §§ 4 bis 7 KSchG auch bei Geltendmachung der Unwirksamkeit nach Abs. 3 stets zu beachten sind: Rz. 4...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.3 Unabwendbares Ereignis

Die Ursachen für den Arbeitsausfall müssen ausnahmsweise nicht im wirtschaftlichen Umfeld liegen, wenn ein unabwendbares Ereignis eingetreten ist.[1] Hierunter fallen Ereignisse, die unter den Einzelfallumständen auch durch die äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in ihren schädlichen Folgen begrenzt werden können. Konkret nennt das Gesetz außergewöhnliche Witterungsverhä...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.1 Anzeige auf Antrag

Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit[1] und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld[2] zu unterscheiden. Die Ansprüche werden in der letzten Stufe nach Beendigung der Kurzarbeit mit den Abschlussprüfungen endgültig festgestellt. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Voraussetzung f...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmungen des § 13 KSchG enthalten Regelungen in Bezug auf bestimmte Sonderfälle von Kündigungen und haben den Charakter von Anwendbarkeits- und Verweisnormen: Rz. 2 Während sich die §§ 1 ff. KSchG – wie auch dem Gegenschluss zu § 13 Abs. 1 Satz 1 KSchG zu entnehmen ist – auf die ordentliche Kündigung beziehen, enthält § 13 Abs. 1 KSchG Regelungen zum einen über ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Begriff der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 10 Trotz des Wortlauts, wonach der Arbeitnehmer "die Rechtsunwirksamkeit" einer außerordentlichen Kündigung nur unter den weiter genannten Voraussetzungen geltend machen kann, meint der Begriff lediglich das Fehlen eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB).[1] Ansonsten würde das Auflösungsrecht des Abs. 1 Satz 3 stets mit dem Ausschluss des Auflösungsrechts nach Abs. 3 kollid...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 17 Nach Abs. 1 Satz 4 KSchG hat das Gericht für die Auflösung den Zeitpunkt festzulegen, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte.[1] Wurde sie – wie gewöhnlich – als fristlose erklärt, ist dies der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / Zusammenfassung

Begriff Transfermaßnahmen sind ein Instrument der Arbeitsförderung zur Unterstützung von Arbeitnehmern, die infolge einer sog. Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Transferförderung bietet Anreize für die Betriebsparteien/Sozialpartner, die im Rahmen eines Interessenausgleichs oder eines Sozialplans eine Qualifizierung der Arbeitnehmer vorsehen bzw. deren ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Voraussetzungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 24 Nach Abs. 2 besteht aufgrund der Verweisung auf § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KSchG und die §§ 10 bis 12 KSchG die Möglichkeit, dass das Arbeitsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden kann. Auf das Berufsausbildungsverhältnis sind § 13 Abs. 1 Satz 3 und §§ 9, 10 KSchG nicht anzuwenden.[1] 3.3.1 A...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.3 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr in die Vollarbeit zu rechnen ist. Für diese Prognoseentscheidung ist neben der Arbeitsmarktsituation die konkrete Situation im Betrieb heranzuziehen. Zu bewerten sind dabei z. B. die Art der Produktion, die Rohstofflage od...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.2 Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 27 Des Weiteren müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG an die Auflösung stellt[1]: Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss den Antrag stellen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung zu verurteilen. Rz. 29 Das Gericht muss feststellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Dies ist im...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Transfermaßnahmen / 2.2 Drohende Arbeitslosigkeit

Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt ist, aber bald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen muss (Kündigung, Aufhebungsvertrag) und er voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos wird, also keinen Anschlussarbeitsplatz konkret in Aussicht hat. Die Arbeitsverwaltung geht von drohender Arbeitslo...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Nur ein Arbeitsausfall, der nicht vermeidbar ist, begründet einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Betrieb muss deshalb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht vor Einführung der Kurzarbeit alle zumutbaren Vorkehrungen treffen und während der Kurzarbeit alles in seiner Kraft Stehende tun, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Von einem Betrieb werden dabei aber nur Maßna...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.2.3 Unabwendbares Ereignis

Ein unabwendbares Ereignis ist im Allgemeinen ein Ereignis, das unter den gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls auch durch äußerste Sorgfalt weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu begrenzen ist. Hierunter fallen insbesondere Unglücksfälle (z. B. Brände, Explosionen, Epidemien), ungewöhnliche, dem üblichen Witterungsver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.3 Einzelvertragliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 39 Die Arbeitsvertragsparteien können einzelvertragliche Unwirksamkeitsgründe vereinbaren. Arbeitsvertraglich kann der Ausschluss der Kündigung ausdrücklich geregelt sein. Ausgeschlossen werden kann aber stets nur das Recht zur ordentlichen Kündigung; das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht abdingbar[1], es ist auch nicht abdi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Zulässige Rechtsausübung

Rz. 24 Voraussetzung für einen Verstoß gegen § 612a BGB ist ferner, dass "der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt". Danach darf ein nach dem Arbeitsvertrag sowie ein nach Betriebs-, Tarif- oder anderen geltenden Normen nicht zulässiges Verhalten von dem Arbeitgeber – in den zu beachtenden Grenzen – durchaus mit einem Nachteil für den Arbeitnehmer in Gestalt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Voraussetzungen der Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 21 Materiell-rechtliche Folge einer sittenwidrigen Kündigung ist ihre Rechtsunwirksamkeit von Anfang an. Die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit muss aber nunmehr[1] in jedem Fall innerhalb der Frist des § 4 KSchG (3 Wochen nach Zugang der Kündigung) geltend gemacht werden. Dies gilt für die Beendigungs- wie für die Änderungskündigung (s. Rz. 7). Rz. 22 Soweit das Arbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Besondere Maßregelungsverbote

Rz. 8 Der in § 612a BGB zum Ausdruck kommende allgemeine Gedanke des Maßregelungsverbots findet sich, bezogen auf besondere Situationen oder Personengruppen, in verschiedenen Vorschriften, die sich deshalb als spezielle Maßregelungsverbote einordnen lassen und zumeist nicht ausschließlich, aber zumindest auch einen Schutz vor Kündigungen bieten. Rz. 9 Nach schließlich erfolgt...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Kündigung als Maßnahme

Rz. 20 Das Maßregelungsverbot bezieht sich (nur) auf Benachteiligungen "bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme". Da der Begriff der "Vereinbarung" nach seinem Wortsinn als eine übereinstimmende Willensbekundung zweier Parteien, also als zweiseitiges Rechtsgeschäft, zu verstehen ist, ist die Bedeutung des § 612a BGB für den Kündigungsschutz angesichts des einseitigen Char...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.5 Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Die Unvermeidbarkeit eines Arbeitsausfalls setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren, wirtschaftlich vernünftigen und technisch vertretbaren Maßnahmen unternommen hat, um den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben.[1] Diese Voraussetzung gilt über die gesamte Dauer der Kurzarbeit und auch dann, wenn die Kurzarbeit auf ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm des § 612a BGB drückt als allgemeines Benachteiligungsverbot [1] einen allgemeinen Rechtsgedanken aus. Sie sichert abstrakt die faktische Ausübbarkeit des Rechts, indem sie die Furcht des Arbeitnehmers vor einer disziplinierenden Maßnahme des Arbeitgebers bei Ausübung des Rechts beseitigt und auf diese Weise das auszuübende Recht selbst flankierend schützt. Der ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.4.1 Betriebsspezifische Ursachen

Ein Arbeitsausfall gilt als vermeidbar, wenn er überwiegend branchenüblich, betriebsüblich oder saisonbedingt ist oder auf betriebsorganisatorischen Gründen beruht.[1] Mit dieser Regelung werden Arbeitsausfälle, die sich aus der Eigenart der Branche oder des Betriebs typischerweise ergeben können, der Risikosphäre des Arbeitgebers zugewiesen. Von einem branchen- bzw. betrieb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Voraussetzungen der sittenwidrigen Kündigung

Rz. 20 Zu Grundsätzen und Einzelfällen der sittenwidrigen Kündigung vgl. § 138 BGB, Rz. 9 ff. Ungeachtet seines Wortlauts gilt § 13 Abs. 2 KSchG auch für eine maßregelnde, nach § 612a BGB unwirksame, Kündigung. [1] Das bedeutet, dass ein Auflösungsauftrag des Arbeitgebers in diesem Fall (§ 13 Abs. 2 KSchG sieht einen Auflösungsantrag nur für diesen Fall vor, wie sich aus dem V...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 3.2 Ungekündigte Beschäftigung

Dem Ziel des Kurzarbeitergeldes entspricht auch die Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis weder gekündigt noch durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein darf.[1] Im Schutzinteresse der Arbeitnehmer wird eine Beschäftigung auch dann als ungekündigt behandelt, wenn gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben wurde und der Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung mit W...mehr

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Kurzarbeitergeld (Heimarbei... / 2 Voraussetzungen

Aufgrund der Besonderheiten der Heimarbeit gelten für das Kurzarbeitergeld an diesen Personenkreis gegenüber den o. a. Regelvoraussetzungen andere Anspruchsvoraussetzungen: Ein fortbestehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist solange anzunehmen, wie der Auftraggeber bereit ist, dem Heimarbeiter so bald wie möglich wieder Aufträge im Normalumfang zu erteil...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Besondere Regelungen

Rz. 37 Zunächst ist zu prüfen, ob ein besonderes Maßregelungsverbot (vgl. Rz. 8 ff.) eingreift, das eine besondere Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (z. B. § 36 Abs. 2 HinSchG, § 16 Abs. 3 i. V. m. § 22 AGG) vorsieht.[1] Bei hinweisgebenden Personen wurde für Kündigungen aus der Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 eine Beweislast...mehr