Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts

Rz. 44 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts sind Rechtsnormen, die unabhängig von dem Willen der beteiligten Parteien an die Verwirklichung des Tatbestandes eines unter § 1 AVB fallenden Schadensereignisses Rechtsfolgen knüpfen, wobei an die Stelle des Schadensereignisses in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Verstoß tritt.[96] Unter die...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / V. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 17 Die Prospekthaftung setzt voraus, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen und dem behaupteten Schaden des Anlegers besteht (haftungsausfüllende Kausalität; vgl. § 5 Rdn 1 ff.). Rz. 18 Nach ständiger Rechtsprechung besteht zugunsten des geschädigten Kapitalanlegers eine – widerlegbare – Vermutung, wonach die Lebenserfahr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vorbereitung

Rz. 324 Der Anwalt hat natürlich auch in diesem Zusammenhang zunächst den Sachverhalt zu klären, mit dem Mandanten dessen Ziele zu definieren und die erforderlichen Rechtsprüfungen anhand der (v.a. höchstrichterlichen) Rechtsprechung und Literatur vorzunehmen.mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Rückwärtsversicherung

Rz. 98 § 2 II AVB macht eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Vermögensschäden aus Verstößen nicht gedeckt sind, die vor Beginn des Versicherungsverhältnisses begangen wurden. Der Anwalt kann sich auch gegen die Folgen solcher Verstöße versichern lassen, die vor der versicherten Zeit liegen, wenn danach ein Bedürfnis besteht. Ein solches Bedürfnis wird der Anwalt zu prüfen h...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Ende der Versicherung

Rz. 102 § 9 I AVB entspricht den Anforderungen, die § 11 VVG stellt. Während § 8 VVG a.F. noch Verträge mit festen Laufzeiten bis zu fünf Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit zuließ, liegt die Grenze nach der VVG-Reform nur noch bei drei Jahren (§ 11 Abs. 4 VVG). Das Widerrufsrecht für den Versicherungsnehmer ist in § 8 VVG geregelt. Rz. 103 Das Interesse ist noch nicht vollstän...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / B. Kausalität

Rz. 3 Zunächst stellt sich immer die Frage, ob zwischen der Pflichtverletzung des Anwalts und dem geltend gemachten Schaden eine ursächliche Verknüpfung im logischen Sinne besteht, das dem Anwalt vorgeworfene Handeln oder Unterlassen also als "conditio sine qua non" nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt. I. Grundsatz Rz. 4 Der rechtliche Ansatzpunkt de...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundregel

Rz. 10 Der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Schaden obliegt nach allgemeinen Regeln demjenigen, der Schadensersatz verlangt; denn es handelt sich dabei um eine anspruchsbegründende Voraussetzung. Daran hat die Rechtsprechung im Grundsatz bis heute festgehalten.[16] Wären bei sachgerechtem Handeln des Anwalts mehrere Handlungsalternat...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / I. Grundsatz

Rz. 4 Der rechtliche Ansatzpunkt der in diesem Bereich vorzunehmenden Prüfung ist in Theorie und Praxis nicht umstritten. Die Frage des Ursachenzusammenhangs zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem Schaden des Mandanten beantwortet sich nicht danach, ob der Mandant dem pflichtwidrigen Rat des Anwalts gefolgt ist oder aus eigenem Antrieb gehandelt hat, sondern d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 283 Besondere anwaltliche Pflichten gelten nach Erlass einer Entscheidung im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff., 935 ff. ZPO).[1099] Wegen §§ 929 Abs. 2, 3, 936 ZPO muss der Rechtsanwalt, der für seinen Auftraggeber einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erstritten hat, darauf achten, dass die Partei die Anordnung innerhalb eines Monats vol...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) In den Grenzen des Mandats

Rz. 7 Diese anwaltlichen Grundpflichten bestehen innerhalb der Grenzen eines jeden Mandats, sei es umfassend oder beschränkt (vgl. Rdn 16 ff., § 1 Rdn 56 ff.).[65] Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt diese Grundpflichten bzgl. des jeweiligen Gegenstandes seines – umfassenden oder beschränkten – Auftrags zu erfüllen hat. Sind die Grenzen des erteilten Mandats unklar, hat der ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Pflichtverteidiger

Rz. 202 Ein ähnliches gesetzliches Schuldverhältnis wie bei einer Beiordnung nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 138 FamFG liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt im öffentlichen Interesse unabhängig vom Willen des Beschuldigten oder Angeklagten nach der Strafprozessordnung, [520] dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten [521] oder dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / C. Unterschiedliche anwaltliche Schuldverhältnisse

Rz. 135 Ein Rechtsanwalt erbringt seine berufliche Leistung in aller Regel, jedoch nicht zwangsläufig aufgrund eines echten Anwaltsvertrages. Er kann mit seinem Auftraggeber auch einen Vertrag schließen, der eine anwaltsfremde Tätigkeit zum Gegenstand hat oder im Rahmen seiner beruflichen Betätigung Rechtsbeziehungen zu anderen Personen aufgrund eines gesetzlichen Schuldverh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Rechtzeitiger Vortrag

Rz. 232 Schließlich ist der Rechtsanwalt verpflichtet, rechtzeitig vorzutragen.[934] Die gesetzlichen und vom Gericht gesetzte Fristen [935] sind einzuhalten.[936] Der Rechtsanwalt muss verhindern, dass die Präklusionswirkungen insb. der §§ 296, 296a ZPO bzw. der §§ 530 bis 532 ZPO eingreifen[937] und einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel als verspätet zurückgewiesen we...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Neue oder geänderte Rechtsnormen

Rz. 63 Auch neue oder geänderte Rechtsnormen, die für den konkreten Mandatsgegenstand gelten, hat der Rechtsanwalt zu ermitteln.[324] Dies kann mithilfe der Gesetzblätter des Bundes und der Länder geschehen; zur Beseitigung von Unklarheiten und Zweifeln kann die amtliche Gesetzesbegründung beitragen. Zu beachten sind selbstverständlich auch die jeweiligen Übergangsvorschrift...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats

Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einzelfalls. Dafür ist es grds. gleichgültig, ob ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 81 I.d.R. handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB; zur Rechtsnatur des Anwaltsvertrages vgl. Rdn 5). Dann richten sich die Kündigung des Anwaltsvertrages und deren Rechtsfolgen in den meisten Fällen nach §§ 627, 628 BGB.[246] Neben § 627 Abs. 1 BGB bleibt das Recht aus § 626 B...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Haftung neu eingetretener Sozien

Rz. 413 Nach dem vertragsrechtlichen Konzept der bisherigen Rechtsprechung haftete ein neu in eine Sozietät eingetretener Rechtsanwalt grds. nicht für Schadensersatzansprüche aus einem Mandatsverhältnis, das zu dem Zeitpunkt seines Eintritts bereits abgeschlossen war. In laufende Mandate wurde das neu eintretende Sozietätsmitglied danach nur aufgrund entsprechender Vereinbar...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung

Rz. 387 Rechtsanwälte, die sich zu einer Bürogemeinschaft verbunden haben, haften grds. unabhängig voneinander nur ggü. ihren Vertragspartnern. Dies setzt voraus, dass das Auftreten nach außen dem Innenverhältnis der in einer Bürogemeinschaft verbundenen Rechtsanwälte entspricht. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder einer Bürogemeinschaft kann sich ausnahmsweise ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beweissicherung

Rz. 51 Bei der Feststellung des Sachverhalts müssen auch die zur Verfügung stehenden Beweismittel aufgeklärt und gesichert werden. Das gilt z.B. für Zustellungsunterlagen, die Zusammenstellung der vorhandenen Urkunden, die Feststellung möglicher Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift, die Vorlage oder Herbeischaffung von Bildern oder erstellter Gutachten. Es kann geboten sein, ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Rechtsnatur und Wirksamkeit

Rz. 285 Ein in einem Rechtsstreit geschlossener Vergleich hat einen doppelten Rechtscharakter.[1106] Zum einen ist ein Vergleich eine Prozesshandlung, welche die Beendigung eines Rechtsstreits herbeiführt und deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet. Insb. muss die Partei in einem Anwaltsprozess (§ 78 ZPO) beim Abschluss des Vergleichs von einem ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ii) Erzwingung von Honorarvereinbarungen und Kostenübernahmen

Rz. 209 In der Ankündigung eines Rechtsanwalts, das Mandat niederzulegen, um hierdurch eine günstigere Vergütungsabrede durchzusetzen, kann eine rechtswidrige Drohung liegen.[849] Ob eine Drohung in einem solchen Fall rechtswidrig ist, hängt von dem Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und dem dazu eingesetzten Mittel ab; entscheidend ist, ob der Drohende an der Erreichu...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / D. Checkliste zur Verjährungsprüfung

Rz. 163 Hinweis: Der Vollständigkeit halber enthält diese Checkliste auch noch die Prüfung nach der älteren Rechtslage. Wegen der Einzelheiten dazu darf auf die Vorauflage verwiesen werden (vgl. Rdn 1). I. Vorfragen II. Anwendbarkeit alten oder neuen Rechts?...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / V. GmbH & Co. KG

Rz. 455 Auch eine Anwalts-GmbH & Co. KG könnte grds. als Gesellschaftsform zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in Betracht kommen.[1042] Die Zulassungsfähigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist allerdings mit der Begründung verneint worden, als KG könne sie zu diesem Zweck nicht wirksam gegründet werden. § 161 Abs. 1 HGB setze voraus,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sachvortrag

Rz. 227 Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, den Tatsachenstoff einschließlich der Beweismittel – schriftsätzlich – beizubringen. Ist die Partei anwaltlich vertreten, trifft den Prozessbevollmächtigten die Pflicht, dafür einzutreten, dass alle zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen (und auch rechtlichen) Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und vo...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / j) Insolvenzberatung

Rz. 305 Wird der Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Sanierung oder damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss (vgl. Rdn 23), ist insb. der Insolvenzgrund nach §§ 16 ff. InsO zu prüfen, auf die Antragspflicht nach § 15a InsO hinzuweisen, eine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit[1178] und die Art der möglichen Einleitung und Durchführun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Vergleich

Rz. 284 Gem. § 278 Abs. 1 ZPO [1104] soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. In § 54 ArbGG ist ein gerichtliches Güteverfahren sogar zwingend vorgeschrieben; gem. § 15a EGZPO kann es von den Ländern vor dem ordentlichen Verfahren vor den Zivilgerichten in bestimmten Fällen obligatori...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Sachlichkeitsgebot

Rz. 386 Nach § 43a Abs. 3 BRAO darf sich der Anwalt bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten, insb. darf er nicht bewusst Unwahrheiten verbreiten oder herabsetzende Äußerungen über andere Beteiligte vortragen, wenn der Verfahrensverlauf hierzu keinen Anlass gibt. Die Verletzung dieses Gebots kann, was den hier vorliegenden Zusammenhang betrifft, deliktische Anspr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Sternsozietät

Rz. 429 Umstritten war die Frage des Verbots der Sternsozietät.[994] Unter dem Begriff der Sternsozietät versteht man die Zugehörigkeit eines Berufsangehörigen zu mehreren, voneinander verschiedenen Sozietäten.[995] Dieses Verbot war in § 31 BORA normiert, der im engen Zusammenhang mit § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO stand. Danach war es Anwälten gestattet, sich mit Berufskollegen ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 188 Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie bereits dargelegt, reicht eine nur allgemein gehaltene Aussage nicht aus. Der Rechtsanwalt muss konkret beschreiben, woraus sich das Prozessrisiko ergibt:[782]mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Fazit/Ausblick

Rz. 543 Die zunehmend strengere Haftung aus dem Anwaltsvertrag kann sich für den Rechtsanwalt als existenzgefährdend darstellen. Indessen wird das bestehende Schadensrisiko weitgehend durch die Höhe der Vergütung ausgeglichen, die i.d.R. eine hinreichende Kompensation darstellt. Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten für Haftungsbegrenzungen zugegebenermaßen nicht sehr sta...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Abgrenzung

Rz. 162 Die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines echten Anwaltsvertrages mit Rechtsbeistandspflicht (§ 3 BRAO) von einem Vertrag, der nicht diese typische Aufgabe, sondern eine anwaltsfremde Leistung zum Gegenstand hat, ergibt kein einheitliches Bild. Früher wurde darauf abgestellt, ob die dem Rechtsanwalt eigene Aufgabe, rechtlichen Beistand zu leisten, im Vordergrund steht....mehr

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§ 6 Mitverschulden / V. Abwägung der Schadensbeiträge

Rz. 33 Sind alle tatsächlichen Umstände – gem. § 286 ZPO – festgestellt worden, die Schadensbeiträge des haftpflichtigen Rechtsanwalts oder Steuerberaters und des geschädigten Auftraggebers begründen können, so ist – gem. § 287 ZPO – zu beurteilen, in wieweit das schadensstiftende Verhalten des Rechtsberaters und das mitwirkende – schadensursächliche und zurechenbare – Mitve...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftung des Verkehrsanwalts

Rz. 265 Der Verkehrsanwalt ist verpflichtet,[656] den Prozessbevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wenn der Auftraggeber ihm dessen Beauftragung überlässt. Entscheidend sind die Umstände des Falls, insb. die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber. Im Normalfall kann sich der Verkehrsanwalt wegen...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / II. Prospektverantwortliche

Rz. 8 Der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung unterliegen die Prospektverantwortlichen, die das ihnen typischerweise entgegengebrachte ("standardisierte") Vertrauen der Kapitalanleger auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts enttäuschen.[30] Verantwortlich für den Prospekt sindmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Maßgeblich für Rechtsberater

Rz. 79 Der Rechtsanwalt und der Steuerberater haben die Wahrnehmung ihrer Mandate grds. an der – jeweils aktuellen – höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung auszurichten.[372] Dies gilt auch dann, wenn es sich aus der Sicht des beauftragten Anwalts um ein rechtliches Sondergebiet handelt.[373] Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist grds. auch dann maß...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Widerrechtliche Verletzung

Rz. 8 Ein unerlaubtes Tun oder pflichtwidriges Unterlassen, das ein Rechtsgut i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt, "indiziert" im Regelfall das Unwerturteil der Rechtswidrigkeit.[32] Der tatbestandsmäßige Erfolg der Verletzungshandlung deutet dann auf deren Rechtswidrigkeit hin. Diese liegt nicht vor, wenn der Schädiger einen Rechtfertigungsgrund (§§ 227 ff. BGB,[33] §§ 859, 90...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Anlageberatung

Rz. 171 Die Rechtsprechung hat wiederholt eine Anlageberatung durch Rechtsanwälte (vgl. § 11 Rdn 23 ff.) beschäftigt.[433] Der BGH hat einen Anwaltsvertrag in einem Fall bejaht, in dem der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber anlässlich eines Erbfalls ein steuerlich motiviertes Anlagemodell vermittelt hatte. Die Anlageberatung könne Rechtsfragen umfassen, etwa ob das Anlagemodel...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verwalter in Insolvenzverfahren, Mitglied im Gläubigerausschuss

Rz. 186 Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter stellt eine nicht berufstypische Tätigkeit des Anwalts dar, die selbst bei Beantwortung schwieriger Rechtsfragen keine Besorgung von "Rechtsangelegenheiten" i.S.d. § 3 Abs. 1 BRAO darstellt.[478] Neben notwendigen Fachkenntnissen, kommt es auf eine persönliche Integrität an.[479] Ein Rechtsanwalt, der zum Insolvenzverwalter bestel...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Wichtiger Grund

Rz. 103 Die Voraussetzungen, nach denen ein Rechtsanwalt gem. § 627 Abs. 2 BGB aus einem wichtigen Grund zu einer unzeitigen Kündigung berechtigt ist, richten sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalls. Gerichtliche Entscheidungen sind hierzu im Zusammenhang mit Anwaltsverträgen bislang nicht veröffentlicht worden.[299] Der Wortlaut des § 627 Abs. 2 BGB, der das Vorlie...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Vereinbarte Zusatzvergütung

Rz. 461 Eine höhere als die gesetzliche Vergütung kann sich ergeben aus der Vereinbarung Rz. 462 Die Frage, ob eine Vergütungsabrede, nach der jede angefangene Viertelstunde mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes abzu...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Grundsätze

Rz. 7 I.R.d. sog. Sozienklausel (§ 12 AVB) wird Deckungsschutz für alle Sozien zusammen mit einer einheitlichen Durchschnittsleistung vereinbart. Damit wird dafür gesorgt, dass die in einer Kanzlei – welchen Zuschnitts und Organisation auch immer – bestehenden Risiken gleichmäßig auf alle Berufsträger und deren Versicherer verteilt werden. Außerdem vermeidet man unnötige kan...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. GmbH und AG

Rz. 32 Auch Berufsträgergesellschaften selbst können Versicherungsnehmer sein. Mit § 59j BRAO [57] hat der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung der Anwalts-GmbH geregelt. Danach muss die GmbH als juristische Person neben dem Anwalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Von ihr hängt die Zulassung ab; es handelt sich also um Pflichtversicherungen i.S.d. § 113 Abs...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Widerruf

Rz. 124 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt und der Rechtsberatervertrag in einer Haustürsituation oder als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen worden ist (vgl. Rdn 42 ff.), steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.[337] § 355 BGB regelt die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts wie Beginn und die der Widerrufsfrist (14 Tage oder ein Monat),...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Vorwärtsversicherung

Rz. 96 Vom Beginn und Ende des zeitlichen Geltungsbereichs hängt die Frage der Leistungspflicht des Versicherers ab. Da der Verstoß (Kausalereignis) der Versicherungsfall ist (§ 5 I AVB), ist der Versicherer leistungspflichtig, wenn der Anwalt während der versicherten Zeit gegen seine Rechtspflichten verstößt.[242] Sein Versicherungsschutz liegt kongruent zu seiner Berufsaus...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Folgen einer formwidrigen Vergütungsabrede

Rz. 457 Entspricht die Vergütungsvereinbarung nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG, so kann der Rechtsanwalt gem. § 4b Satz 1 RVG keine höhere als die gesetzliche Vergütung verlangen.[1732] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG/§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO.[1733] Der Verstoß gegen die vorgenannten Formvorschriften führt...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 4. Schutzbedürfnis des Dritten

Rz. 13 Der Dritte muss ein schutzwürdiges Interesse daran haben, aus dem Ausnahmecharakter der Schutzwirkung eines fremden Vertrages einen Schadensersatzanspruch abzuleiten. Dies ist nicht der Fall, wenn der Dritte aus eigenem Vertrag Ansprüche – etwa gegen einen der Partner des fremden Vertrages – hat, die denselben oder zumindest einen gleichwertigen Inhalt haben.[44] Eben...mehr