Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Auf denselben Datenträger übertragene Dokumente

Rz. 213 Wenn Dokumente in einem Arbeitsgang auf demselben Datenträger gespeichert und überlassen werden, beträgt die Pauschale höchstens 5 EUR. In einem Arbeitsgang überträgt der Rechtsanwalt z.B. dann Dokumente auf denselben Datenträger, wenn ein Verteidiger von der Staatsanwaltschaft eine Reihe von Videoaufnahmen erhält, die auf mehreren Datenträgern gespeichert sind. Wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 32 Bei Anm. Nr. 2 handelt es sich um eine Vorschrift, deren Verständnis und Anwendung dem Rechtsanwalt häufig Schwierigkeiten bereiten, über deren Existenz sogar vielfach Unkenntnis besteht. Mit Anm. Nr. 2 soll einerseits die Situation gebührenrechtlich erfasst werden, in der die Tätigkeit des Rechtsanwalts lediglich darauf beschränkt sein soll zu beantragen, eine Einigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren für Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG

Rz. 121 Für die anwaltliche Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG sind gemäß der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Es entsteht die Verfahrensgebühr VV 3208 mit einem Gebührensatz von 2,3. In dem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG können sich die Beteiligten nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 VV 2200 gilt nur für den deutschen Rechtsanwalt, den das Gesetz als Einvernehmensanwalt bezeichnet (§ 28 Abs. 1 EuRAG). Die Vergütung des ausländischen Rechtsanwalts für die Vertretung des Mandanten richtet sich ausschließlich nach dem Heimatrecht des ausländischen Rechtsanwalts.mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Höhe

Rz. 24 In den VV 2500 ff. sind die Gebühren geregelt, die im Rahmen der Beratungshilfetätigkeit für den Rechtsanwalt entstehen können. Die Gebühren VV 2501 ff. erhält der Rechtsanwalt nur aus der Landeskasse (vgl. § 44 S. 1). § 44 S. 2 stellt klar, dass die Gebühr VV 2500 nur der Rechtsuchende schuldet. Die Beratungshilfegebühren aus der Landeskasse bleiben deutlich hinter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Beantragung des Vollstreckungsbescheids und nachfolgender Widerspruch

Rz. 39 Die Gebühr nach VV 3308 ist auch entstanden, wenn der Antragsgegner verspätet, d.h. nach Ablauf der Zwei-Wochen-"Widerspruchsfrist" (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) und nach Beantragung des Vollstreckungsbescheids, aber vor Erlass des Vollstreckungsbescheids Widerspruch eingelegt hat.[32] Es kommt also nicht darauf an, ob der Vollstreckungsbescheid tatsächlich erlassen worden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Nach § 7 Abs. 1 ThUG hat das Gericht dem Betroffenen im gerichtlichen Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung einen Rechtsanwalt beizuordnen (zum Umfang vgl. Rdn 37 ff.), der gemäß § 6 Abs. 2 ThUG durch die Beiordnung als Verfahrensbeteiligter zugezogen wird. Die Vergütungsregelung in § 20 ThUG ist daher in erster Linie auf den gerichtlich beigeordneten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der vierte Teil des ArbGG regelt Streitigkeiten bei Bestehen eines Schiedsvertrags (§§ 101 ff. ArbGG). Bei diesen Verfahren handelt es sich aber nicht um schiedsrichterliche Verfahren, sondern um solche, die vor dem Arbeitsgericht zu führen sind. Die Gebühren des Rechtsanwalts in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen richten sich grundsätzlich nach den VV 3100 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umfang der Beiordnung

Rz. 37 Der Umfang der Beiordnung bestimmt über die Höhe des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse (vgl. auch § 48 Abs. 1). Die Beiordnung gilt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zum Einen für das gerichtliche Verfahren über die Therapieunterbringung. Die Beiordnung gilt daher im gerichtlichen Verfahren sowohl für die Anordnung (§§ 5 ff. ThUG) als auch die Verlängerung (§ 12 ThUG) und ...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt erhält von den Eheleuten E den Auftrag, ein gemeinschaftliches Testament zu entwerfen. Was hat der Rechtsanwalt hinsichtlich der ihm für die Erledigung dieses Auftrags anfallenden Vergütung zu bedenken?mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 8 Auf Grund der entsprechenden Anwendung der Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren nach Abs. 1 eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 9 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

Rz. 92 Auch in der Vollstreckung ist § 15 Abs. 2 zu beachten. Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit nur einmal fordern. Bei der Prüfung der vollstreckungsrechtlichen Angelegenheit sind dabei stets zwei Fragen zu beantworten:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anspruch gegen die Landeskasse

Rz. 85 Nach § 44 S. 1 erhält der Rechtsanwalt die Beratungshilfevergütung aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besondere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sind für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 S. 3 BerHG mit der Landesjustizverwaltung besondere Vergütungsvereinbarungen getrof...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 117 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren Kostenregelungen geschaffen, die das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalanleger minimieren sollen und dadurch zur Attraktivität des Musterverfahrens beitragen.[28] Diese Zielrichtung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen auch durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Mu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 40 regelt die Gebühren des in einem Verfahren nach § 67a VwGO gerichtlich bestellten Rechtsanwalts. Rz. 2 § 67a VwGO hat sich, obwohl seit 1990 in Kraft, bisher nicht bewährt und wurde von der Praxis auch nicht angenommen. Dementsprechend findet sich hierzu auch keine Rechtsprechung. Rz. 3 Nach § 40 kann der Rechtsanwalt von den Personen, für die er nach § 67a Abs. 1 S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gesonderte Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 1)

Rz. 7 Nach Anm. Abs. 1 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in einem, dem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Überprüfung der Verwaltungsentscheidung dienenden weiteren außergerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 44 EUR bis 319 EUR (Mittelgebühr 181...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. 3Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vor, kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. 4 § 9 des Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwangsvollstreckung, Vollstreckung und Verwaltungszwang (Nr. 1)

Rz. 75 Die Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Rechtsstreit bzw. das Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung (vgl. z.B. §§ 86 ff. FamFG) und das Verwaltungszwangsverfahren. Insoweit muss gem. § 119 ZPO vom Vollstreckungsgericht[104] gesondert PKH bzw. VKH bewilligt (vgl. § 119 Abs. 2 ZPO; § 76 FamFG)[...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Der Rechtsanwalt kann mit seinen Mandanten gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Gebührenvereinbarung abschließen, für die die Formerfordernisse der Vergütungsvereinbarung (§ 3a Abs. 1 und Abs. 2 RVG) nicht gelten (s. § 3a Abs. 1 S. 4 RVG). Folglich ist eine solche Gebührenvereinbarung auch formfrei wirksam, wenn sich den Vereinbarungen der Parteien nur entnehmen lässt, dass oder i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einigungsverhandlungen nach Urteil

Rz. 37 Einigungsverhandlungen können auch erst nach Verkündung des Urteils durchgeführt werden mit dem Ziel, eine Berufung zu verhindern. Soweit dem Rechtsanwalt kein Auftrag zur Vertretung in einem Berufungsverfahren erteilt ist, gehören die Einigungsverhandlungen nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 noch zum erstinstanzlichen Rechtszug. Kommt es zum Abschluss einer Einigung, ist es für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich auf die anwaltliche Tätigkeit in gerichtlichen Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch entsteht nicht schon mit dem Abschluss des Mandatsvertrages, sondern erst mit der ersten Dienstleistung des Rechtsanwalts.[82] Häufig fallen Vertragsschluss und erste Tätigkeit allerdings zusammen; in der Entgegennahme der Information durch den Rechtsanwalt kann sowohl die erste Tätigkeit als auch die Übernahme des Mandats erblickt werden. In vi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Umfang der nachträglichen Anzeige

Rz. 78 Der Rechtsanwalt muss der Staatskasse alle nach der Beantragung der Vergütung erhaltenen Zahlungen anzeigen. Auch hier gilt, dass sich die Anzeigepflicht nicht nur auf die Zahlungen erstreckt, die der Rechtsanwalt für eine Anrechnung für bedeutsam hält bzw. für die nach seiner Auffassung eines Anrechnungspflicht bestehen könnte.[171] Der Urkundsbeamte muss sich ein um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähigkeit

Rz. 562 Die Hebegebühr des Rechtsanwalts für die Entgegennahme von Zahlungen (VV 1009) zählt regelmäßig nicht zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie ist damit nicht erstattungsfähig. Nur dann, wenn die Hinzuziehung unabdingbar notwendig ist oder der Vollstreckungstitel die Zahlung zu Händen des Rechtsanwalts vorsieht, kann die Erstattungsfähigkeit gegeben sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Zum gebührenrechtlichen Rechtszug oder Verfahren gehören nach Nr. 1 alle für die Rechtsverfolgung sowie Rechtsverteidigung vorbereitenden Tätigkeiten. Rz. 11 Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag erhalten hat, den Auftraggeber in dem Rechtszug oder dem Verfahren zu vertreten (soweit es um die Vertretung vor Gericht geht: "Prozessauftrag"). Is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach VV 3100

Rz. 115 Die Tätigkeit im Mahnverfahren endet für den Rechtsanwalt des Antragstellers mit der Stellung, d.h. Einreichung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, sofern der Antragsgegner zuvor gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. Hatte der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 44 Als Gerichtsgebühren – auch im Beschwerdeverfahren – fallen in den von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a erfassten Verfahren die in KV 1510 ff. GKG bzw. KV 1710 ff. FamGKG geregelten Festgebühren an. Es existiert damit keine Wertvorschrift für die Gerichtsgebühren, die gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 für die Anwaltsgebühren herangezogen werden könnte. Die Berechnung des Gegenstandswe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kein Wahlgebührenanspruch gemäß § 53

Rz. 23 § 53 findet auf den nach §§ 87e, 53 IRG bestellten Beistand keine Anwendung, da keine Beiordnung i.S.v. § 53 Abs. 1, sondern eine Bestellung vorliegt, und der Rechtsanwalt nicht als Beistand für den in § 53 Abs. 2 enumerativ aufgeführten Personenkreis bestellt worden ist.[19] § 53 Abs. 2 stellt nicht auf den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt, sondern auf den dem Neb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 57 In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss differenziert werden: Soweit das FamFG noch nicht einmal eine Erörterung vorsieht, ist der Fall unstrittig. Insoweit entsteht bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung bzw. obligatorischer Erörterung handelt. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV 1000 ist die Einigungsgebühr geregelt. Aus ihrer Stellung in VV Teil 1 "Allgemeine Gebühren" ergibt sich, dass die Einigungsgebühr grundsätzlich in sämtlichen Angelegenheiten – auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts (Anm. Abs. 4) – entstehen kann (siehe dazu Rdn 137 ff.). Rz. 2 Anknüpfungspunkt für die Höhe der Einigungsgebühr ist nicht die Instanz, ...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich vom Geschäftsführenden Ausschuss bei den Mitgliedern der AG Familienrecht durchgeführte Umfrage stand 2020 im Zeichen der Corona-Pandemie. Der Fragenkatalog beschränkte sich jedoch nicht auf eine mögliche Betroffenheit der Kollegen und ihrer Kanzlei. Zugleich ist auch die Arbeit der Familiengerichte sowie der Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger der Kin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Verknüpfung der gerichtlichen Kostenverteilung mit der Verteilung der Anwaltskosten der Streitgenossen

Rz. 97 Die Verknüpfung der Kostenverteilung des Verfahrens mit der Verteilung von gemeinsamen Anwaltskosten beruht auf der Vorstellung, ein erstattungspflichtiger Gegner dürfe darauf vertrauen, bei einem jeden Streitgenossen einen verhältnismäßig gleichartigen Kostenumfang vorzufinden. Deshalb würde es ihn unbillig belasten, wenn Streitgenossen wählen könnten, wer welchen Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verhältnis der Einigungsgebühren zueinander

Rz. 32 Die Gebühren nach VV 4147 und nach VV 1000 entstehen unabhängig voneinander, da beide an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind (siehe auch Anm. zu VV 4147). Rz. 33 Häufig wird nur die Gebühr nach VV 4147 entstehen, da Einigungen über sonstige Ansprüche die Ausnahme darstellen. Beispiel: Im Sühnetermin entschuldigt sich der Beschuldigte für die geäußerten Belei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 10 Die Mitwirkung des Anwalts bei einer Ratenzahlungsvereinbarung zu einer Forderung kann die Einigungsgebühr entstehen lassen. Auch der Gesetzgeber ging mit dem 1. KostRMoG 2004 davon aus, dass die Einigungsgebühr bei Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung anfallen würde,[21] zumal ein gegenseitig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltungsverfahren ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Festgebühr

Rz. 157 Bei der Gebühr nach VV 4141 handelt es sich um eine Festgebühr. Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielraum.[163] Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Der Anwalt erhält hier jeweils eine Mittelgebühr. Eine Möglichkeit, besonders hohen Aufwand oder erhebliche Schwierigkeiten oder besonders geringen Aufwand oder unterdurchschnittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umgangspfleger

Rz. 307 Nach Abs. 1 S. 2 gilt das RVG zum einen für die explizit aufgeführten und zum anderen für ähnliche Tätigkeiten nicht. Eine ähnliche Tätigkeit ist die Tätigkeit als Umgangspfleger oder Umgangsbegleiter. Rz. 308 Nach § 1684 Abs. 3 S. 6 BGB gilt für den Ersatz von Aufwendungen und die Vergütung des Umgangspflegers § 277 FamFG entsprechend.[544] Danach folgt der Vergütung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr

Rz. 16 Soweit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren eine Einigung getroffen wird, entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003, da die Anhängigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bereits für die Gebührenreduzierung ausreicht. Dies gilt auch, wenn das Streitverfahren mangels Einreichung der Klage noch nicht anhängig ist. Anhängig i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1003 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Nr. 4)

Rz. 18 Schließlich entsteht die Terminsgebühr auch für Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Nr. 4). Erforderlich ist auch hier ein "Termin". Eine bloße telefonische, kurze Verhandlung mit dem Verletzten oder dessen Bevollmächtigten lässt daher eine Terminsgebühr im Gegensatz zu der Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 noch nicht entstehen.[14] Auch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schätzung des Erfüllungsbetrags

Rn. 292 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Was vorsichtige Bewertung bedeutet, lässt sich nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungssituation konkretisieren (vgl. zum Folgenden Bertram/Kessler 2013 § 253, Rn. 52). Kann bei einer einzeln zu bewertenden Verpflichtung für einen künftigen Ausgabenanfall ein Punktwert mit hoher Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit angegeben werden, i...mehr