Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings hätte das LG m.E. zur Begründung des "Fortbestehens" der im Ermittlungsverfahren erfolgten Pflichtverteidigerbestellung nicht auf die von ihm zitierte Rspr. zurückgreifen müssen. Die vom LG zur Stützung seiner Auffassung angeführten Entscheidungen sind zwar zutreffend, sie sind aber noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Neur...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / c) Sozialrecht: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Ähnliche Konstellationen kann es geben, wenn ein Rechtsanwalt im Sozialrecht "unterwegs" ist, dort Beratungshilfe bewilligt worden ist und es nun um die Frage einer weitergehenden Klage geht. Sofern für die Durchführung des sozialrechtlichen Widerspruchsverfahrens bereits Beratungshilfe gewährt worden ist, ist es ebenfalls diskussionswürdig, ob die nachfolgende Prüfung der Er...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Geschäftsgebühr ist angefallen

Ein Rückzahlungsanspruch kommt nicht in Betracht, da die Beklagte die erhaltenen Zahlungen nicht ohne Rechtsgrund erlangt hat. Die Beklagte hat Tätigkeiten ausgeführt, die sowohl zur Berechnung der Geschäftsgebühr als auch der Einigungsgebühr berechtigen. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV entsteht mit der ersten Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Erhalt des Auftrages, also i...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / 1. Außergebührenrechtlicher Einwand

Mit dem Einwand der Schlechtvertretung handelt es sich um einen außergebührenrechtlichen Einwand. Dieser bedarf keiner Substantiierung oder gar Schlüssigkeit. Der Rechtspfleger hat lediglich zu prüfen, ob – die Richtigkeit dieses Einwandes unterstellt – der im Vergütungsfestsetzungsverfahren geltend gemachte Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts C in irgendeiner Weise berührt...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / b) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – mit vorheriger anwaltlicher Vertretung

Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn der Rechtssuchende in I. Instanz bereits anwaltlich vertreten war. Hier "scheiden sich die Geister." Ob für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung oder eines sonstigen weiteren Vorgehens Beratungshilfe hier noch bewilligt werden kann, ist zumindest zur Diskussion zu stellen. Beispiel 2 Rechtsanwalt R vertritt den Beklagt...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / II. Keine normative Grundlage

Das OLG Düsseldorf sieht keine generelle Vorlagepflicht eines Originalberechtigungsscheines. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverordnu...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / Leitsatz

Die Vorlage des Original-Berechtigungsscheins ist bei der elektronischen Vergütungsabrechnung nicht notwendig. Dem steht nicht entgegen, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung grundsätzlich zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berec...mehr

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AGS 08/2022, Verzicht des M... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass er sein Honorar einfordern und durchsetzen kann, ohne dem Mandanten eine Berechnung mit näheren Angaben mitteilen zu müssen. BGH, Urt. v. 3.3.2022 – IX ZR 78/20mehr

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AGS 08/2022, Fälligkeit der... / III. Fälligkeit der Anwaltsvergütung

Folglich kam es für die Höhe des Umsatzsteuersatzes darauf an, wann die Vergütung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten fällig geworden ist. Das FG Dessau-Roßlau hat darauf hingewiesen, dass für die Vertretung in den vorangegangenen gerichtlichen Verfahren auf die Regelung in § 8 Abs. 1 S. 2 RVG abzustellen sei. Folglich kam es darauf an, wann eine der in dieser Vorschri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verschwiegenheitspflicht des Intermediärs und Mitteilung durch den Nutzer (Abs. 6)

„(6) [1] Unterliegt ein Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit und hat der Nutzer ihn von dieser Pflicht nicht entbunden, so geht die Pflicht zur Übermittlung der Angaben nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 und 10 auf den Nutzer über, sobald der Intermediärmehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ver... / V. Bedeutung für die Praxis

Augen auf beim Vergleichsabschluss. Nicht nur die Hauptsache ist wichtig, sondern auch die Kostenregelung. Sollen die Kosten des Vergleichs nicht gegeneinander aufgehoben werden, dann muss im Vergleich ausdrücklich erwähnt werden, dass auch die Kosten des Vergleichs quotiert werden sollen. Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 8/2022, S. 374mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / V. Vorlage des Originals nur zur Glaubhaftmachung

Grds. sei die Vorlage eines Original-Berechtigungsscheines denkbar – so auch das OLG Düsseldorf wie zuvor auch schon das OLG Oldenburg. Dies erfordere aber einen konkreten Anlass bzw. ein entsprechendes Petitum, was kundzutun ist und können nur dann verlangt werden, wenn dies zur Glaubhaftmachung des vom Rechtsanwalt geltend gemachten Vergütungsanspruches gem. § 55 Abs. S. 1...mehr

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AGS 08/2022, Strafvollstrec... / 1. Abgrenzung

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[4] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / dd) Verhältnis zu § 102 AO

Rz. 50 [Autor/Stand] Auskunftsverweigerungsrecht. § 102 AO normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse. Dieses Auskunftsverweigerungsrecht umfasst u.a. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer hinsichtlich der Informationen, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertr...mehr

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AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

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AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / III. Keine Vorlage des Originalberechtigungsscheins notwendig

Das OLG Düsseldorf machte sich in seiner Entscheidung die Ansicht des LG Wuppertals zu Eigen. Danach sei es jedenfalls im Falle eines elektronisch eingereichten Vergütungsfestsetzungsantrags keine zwingende Voraussetzung für die Festsetzung der Beratungshilfevergütung des die Beratungsleistung erbringenden Rechtsanwaltes, dass der Beratungshilfeschein im Original eingereicht...mehr

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AGS 08/2022, Kogel, Strategien beim Zugewinnausgleich

Von Walter Kogel. NJW-Praxis, Band 76. 7. Aufl., 2022, Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 573 S., 754,00 EUR Der Großmeister des Zugewinnausgleichs, Walter Kogel, legt nunmehr die 7. Aufl. seines Werkes zu den Strategien beim Zugewinnausgleich vor. Der Autor kennt sich wie kaum ein anderer im Güterrecht, insbesondere im Recht des Zugewinnausgleichs aus. Aus seiner langjährigen...mehr

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AGS 08/2022, Anordnung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach § 34a Abs. 2 BVerfGG sind dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren ganz oder teilweise zu erstatten, wenn sich die Verfassungsbeschwerde als begründet erweist. Für alle übrigen Fälle sieht § 34a Abs. 3 BVerfGG eine Ermessensregelung vor, wonach das BVerfGG volle oder teilweise Erstattung der Auslagen anordnen kann. Von dieser Er...mehr

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AGS 08/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht der Rspr. des BGH in der Frage (vgl. auch Beschl. v. 25.2.2021 – 1 StR 423/20, AGS 2021, 287 = NJW 2021, 1829 = Sonderausgabe StRR 11/2021, 2). 2. Die im ersten Rechtszug einschließlich des vorbereitenden Verfahrens (vgl. Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV) mit Blick auf die Einziehung angefallenen notwendigen Auslagen des Angeklagten waren hingegen nac...mehr

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zfs 08/2022, Einrede der Ve... / Leitsatz

1. Die Einrede der Verjährung kann auch gegen einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung des beigeordneten Prozessbevollmächtigten erhoben werden. 2. Der den Antrag auf Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung stellende Rechtsanwalt hat sicherzustellen, dass sein Antrag bis zum Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingegangen ist. 3. Die die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind:mehr

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AGS 08/2022, Streitwert ein... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. 3,5facher Jahresbetrag für die Zukunft Die Entscheidung ist zutreffend. Bei wiederkehrenden Leistungen kann nach § 258 ZPO auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden. Der Streitwert richtet sich in diesen Fällen für die zukünftigen Beträge gem. § 48 Abs. 1 S. GKG i.V.m § 9 ZPO nach dem dreieinhalbfa...mehr

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AGS 08/2022, Pflichtverteid... / I. Sachverhalt

Das AG hat gegen den Angeklagten am 26.4.2022 einen Strafbefehl wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, erlassen. Mit Beschl. v. 12.4.2022 war bereits der Rechtsanwalt K "für das Strafbefehlsverfahren gem. § 408b StPO" als Pflichtverteidiger bes...mehr

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AGS 08/2022, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss gehört m.E. zu der Rubrik: "Hätte man besser nicht gelesen". Denn es folgt bereits aus dem Beschluss selbst, dass die Auffassung des LG falsch ist. Denn wenn es "dem früheren Angeklagten zwar unbenommen [ist], sich schon vor diesem Zeitpunkt mit seinem Verteidiger in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen", dann ist nicht nachvollziehbar, warum "die da...mehr

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ZErb 08/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Barzen Das neue Stiftungsrecht Synopsen der Gesetzestexte und Begr...mehr

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AGS 08/2022, Rehberg/Asperger/Bestelmeyer/Dörndorfer/Frankenberg/Hellstab/Jungbauer/Schneider/Vogt, RVG - Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Von Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Ingeborg Asperger, Jürgen Bestelmeyer, Josef Dörndorfer, Nina Frankenberg, Heinrich Hellstab, Sabine Jungbauer, Hagen Schneider und Christien Vogt. 8. Aufl., 2022. Verlag Luchterhand; Wolters Kluwer Deutschland, Hürth. XXIII, 1.647 S., 189,00 EUR Der etwas andere Kommentar zum RVG (Nachfolger des Göttlich/Mümmler) erscheint zwischenzeitlich in 8....mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / 2. Kostenerstattung

Bei der Kostenerstattung ergibt sich jetzt das "Problem", dass mangels eines Termins auch keine fiktiven Reisekosten gegeben sind. Darauf kommt es jedoch nicht an. Vielmehr gilt auch hier eine "ex ante" Betrachtung. Nach Eingang der Terminsladung muss sich die Partei ja irgendwann um einen Terminsvertreter kümmern. Sie kann damit nicht bis unmittelbar vor dem Termin abwarten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 7 Prozessuale Probleme

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren stellt sich in erster Linie das Sprachproblem. Gerichtssprache ist deutsch.[1] Das schriftliche Vorverfahren und die mündliche Verhandlung sind daher in deutscher Sprache durchzuführen. Die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur mündlichen Verhandlung ist nach § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG vom Gericht zu veranlassen, wenn eine Partei oder sonstige Ve...mehr

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ZErb 08/2022, Tagungsbericht der Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022

Die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2022 fand vom 13.-14.5.2022 in der Barock- und Residenzstadt Würzburg statt. Das Programm war vielfältig, u.a. Sorgekultur im Hospiz, Unternehmervorsorgeregelungen, Vollmachtsmissbrauch an vulnerablen Senioren und viele andere spannende Themen, und bot so den Teilnehmern die Gelegenheit, sich intensiv mit Themen des Vorsorgerechts aus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Hilfspersonen des Intermediärs

Rz. 19 [Autor/Stand] Hilfspersonen sind keine Intermediäre. Das Gesetz wie auch die zugehörige Begründung lassen offen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn Intermediäre sich ihm Rahmen ihrer Tätigkeiten nach § 138d Abs. 1 AO Hilfspersonen bzw. Erfüllungsgehilfen bedienen. Hier stellt sich die Frage, ob solche Hilfspersonen dann (auch) den Pflichten des Intermediärs...mehr

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AGS 08/2022, Fragen und Lös... / I. Verfahrensrechtliches

Grds. wird der Rechtsstreit mit dem Tod der Partei gem. § 239 Abs. 1 ZPO bis zur Aufnahme durch dessen Rechtsnachfolger unterbrochen. Dies gilt gem. § 246 Abs. 1 Hs. 1 ZPO dann nicht, wenn die verstorbene Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten worden ist, was hier der Fall war. Insofern gilt die dem Rechtsanwalt A von K erteilte Prozessvollmacht gem. § 86 ZPO ü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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AGS 08/2022, Fälligkeit der... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Fälligkeit der Anwaltsvergütung Die Entscheidung des FG Dessau-Roßlau entspricht der allgemeinen Auffassung in der Kommentarlit. (s. etwa AnwKomm-RVG/N. Schneider, 9. Aufl., 2021, § 8 Rn 51; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 25. Aufl., 2021, § 8 Rn 16). Die Ausführungen von Mayer, a.a.O., sind allerdings nicht ganz widerspruchsfrei. So vertritt der Autor die Auffassung, die Vergü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Typologie der Intermediäre

Rz. 17 [Autor/Stand] Typische Gruppen von Intermediären. Der Gesetzeswortlaut benennt keine konkreten Berufsgruppen bzw. Branchen, die regelmäßig als Intermediär in Frage kommen. Die Gesetzesbegründung stellt vielmehr ausdrücklich klar, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kein konstitutives Merkmal eines Intermediärs ist, sondern allein die o.g. Tätigkeit...mehr

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zfs 08/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Die gem. § 11 RPflG, §§ 104, Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der sie die Einbeziehung der in ihrem Antrag vom 22.7.2021 geltend gemachten Termins- und Einigungsgebühr in die Festsetzung der Kosten gegen den Beklagten weiterverfolgt, ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die Festsetzung einer 1,2fachen...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Die Entscheidung des Gerichts

1. Kein weitergehender Anspruch Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung weiterer 2.218,64 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die anwaltliche Vertretung der Beklagten i.V.m. §§ 2 ff. RVG. Insgesamt stand der Klägerin ein Vergütungsanspruch i.H.v. 7.279,23 EUR zu, welcher durch die unstreitig bereits erfolgte Zahlung i.H.v. insge...mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Anlaufverluste

Rn. 101 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Anlaufverluste haben die Rspr wiederholt beschäftigt, wenn zwischen einem Gewerbebetrieb und einkommensteuerlich unbeachtlicher Tätigkeit abzugrenzen war. Entwicklungsübersicht über die Rspr: Der GrS (BFH BStBl II 1984, 751) geht davon aus, dass längere Verlustjahre für sich allein noch nicht den Schluss zulassen, dass die Einkünfteerzielung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Juristische Personen unter Landesaufsicht (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 8 Insolvenzunfähig sind weiter juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie unter Landesaufsicht stehen und das Landesrecht die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich bestimmt. Rn 9 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die eigene Rechtsfähigkeit besitzen. Soweit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts u...mehr

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zfs 08/2022, Einrede der Ve... / 2 Aus den Gründen:

"II. … Anzuwenden ist das RVG in der Fassung bis zum 31.7.2013 (a.F.), denn die Beiordnung des Beschwerdeführers ist vor diesem Zeitpunkt erfolgt (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)." Zuständig für die Entscheidung ist die Berichterstatterin des 3. Senats, die als Einzelrichterin über die Beschwerde entscheidet (§ 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Die Übertragung auf den Senat kam nicht in Betracht, d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / II. Auswirkungen des Todes des Klägers

1. Auf den Hauptsacheprozess a) Keine Vertretung durch Prozessbevollmächtigten Ist die Partei während des Rechtsstreits verstorben und nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, wird das Hauptsacheverfahren gem. § 239 ZPO unterbrochen. Dies hat auch Auswirkungen auf ein eventuell nachfolgendes Kostenfestsetzungsverfahren, da dieses Verfahren dem Hauptsacheprozess ang...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[18] Die Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zwar keine voll rechtsfähigen juristischen Personen sind, jedoch in Teilbereichen selbsts...mehr

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ZErb 08/2022, Zerberus und die Teilnahme an einer Videokonferenzverhandlung oder: Darf der andere Ort gem. § 128a ZPO auch im Ausland liegen?

Während der Pandemie hat Zerberus sich immer mal wieder die Frage gestellt, ob er als Kläger oder Beklagter eines Zivilprozesses die (griechische) Unterwelt für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung verlassen müsste, um in die Oberwelt zu reisen. Nur einmal ist Zerberus bisher in die Oberwelt gereist. Damals war der Höllenhund von Herakles zu Eurystheus getragen worden. ...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / A. Zum Geleit

Erfahrungsgemäß ist bei den allermeisten Kollegen eine auch nur rudimentäre Kenntnis der Materie nicht vorauszusetzen. Keller schreibt treffend: Zitat "Das Immobiliarvollstreckungsrecht zeichnet sich durch eine Häufung schwierigster rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme aus. (…) Die Vermischung von Prozessgrundsätzen mit stark ausgeprägtem Formzwang und sachenrechtlichen E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr