Fachbeiträge & Kommentare zu Antragsveranlagung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fall des § 32d Abs 3 EStG oder § 32d Abs 4 EStG

Rn. 440 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Es muss sich um einen Fall des § 32d Abs 3 EStG (s Rn 380) oder § 32d Abs 4 EStG (s Rn 400) handeln. Durch Verweis in § 32d Abs 6 S 2 EStG sind auch die dortigen Fälle nach der Regelung zu behandeln (s Rn 514; zu den verschiedenen Fällen BFH vom 30.11.2016, VIII R 11/14, BStBl II 2017, 443, 861 Tz 33). Somit darf der ausländische KapErtr en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 46. § 2 AStG

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der erweiterten beschränkten StPfl sind alle Einkünfte zu erfassen, die bei unbeschränkter StPfl nicht ausländische iSd § 34d EStG wären. Auch die nicht in § 49 Abs 1 Nr 5 EStG genannten Einkünfte aus KapVerm sind damit zu erfassen, wenn sie bei unbeschränkter StPfl nicht als ausländische Einkünfte iSd § 34d Nr 6 EStG gelten würden. Rn. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Antragstellung

Rn. 500 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Günstigerprüfung wird durch einen Antrag des StPfl initiiert. Über eine Frist für die Antragstellung sagt das Gesetz in § 32d Abs 6 EStG – im Gegensatz etwa zu § 32d Abs 2 Nr 3 EStG – nichts aus (Weiss, NWB 2016, 334, 342). Daher handelt es sich nach Auffassung des BFH bei dem Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs 6 EStG um ein unb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 4 Korrekturen bei der KapESt (§ 20 Abs. 3a EStG)

Rz. 288 § 20 Abs. 3a EStG regelt die materiell-rechtliche Behandlung von Fehlern, die den Kreditinstituten beim KapESt-Abzug unterlaufen und erst nach Ablauf eines Kalenderjahres aufgedeckt werden. Die Regelung wurde durch das JStG 2010 nachträglich eingefügt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sie den mit der Abgeltungsteuer angestrebten Vereinfachungseffekt gewährleiste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.18 Tarifermäßigung bei beschränkt Steuerpflichtigen, § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d EStG (Änderung durch VA)

Es wird eine Antragsveranlagung für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit tarifermäßigt zu besteuerndem Arbeitslohn ermöglicht, die im Übrigen von dieser Veranlagungsart ausgeschlossen sind (§ 50 Abs. 2 Satz 7 EStG). Gilt ab VZ 2025 (vor Vermittlungsausschuss: VZ 2024)mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abgabefristen

Rz. 5 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitraum beziehen, sind grundsätzlich spätestens sieben Monate danach abzugeben (§ 149 Abs 2 Satz 1 AO). Das ist bei der ESt der 31.07. des Folgejahres. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend (Samstag), Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 5.2 Steuerliche Folgen der beschränkten Steuerpflicht

Folge einer beschränkten Steuerpflicht ist, dass grundsätzlich in recht weitem Umfang ein Steuerabzug an der Quelle erfolgt, der oftmals auch zu einer Definitivbelastung führt. Zudem werden regelmäßig persönliche Vergünstigen oder persönliche Umstände nicht berücksichtigt (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Splitting). Auch besteht grundsätzlich ein fester Steuersatz. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

Leitsatz Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung. Normenkette § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Nr. 1, § 19 FVG, § 193 AO Sachverhalt Die Klägerin, eine KG, die eine Konzertdirektion ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Abgeltungswirkung in den Fällen des Steuerabzugs und bei Pauschalierung (§ 51a Abs 3 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 3 EStG regelt zum einen die Fälle, in denen die ESt durch den Steuerabzug abgegolten ist, sowie zum anderen die Fälle, in denen Einkünfte bei der Veranlagung zur ESt oder beim LStJA nicht erfasst werden. Wird die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten, wie das der Fall ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn in den Fällen der Antrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Berücksichtigung kindbedingter Freibeträge bei der LSt als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 Hs 2 und S 2 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG hat zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern im LSt-Abzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn sowie beim LStJA die gemäß § 51a Abs 2 EStG zu berücksichtigenden Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG von dem nach § 39b Abs 2 S 5 EStG zu versteuernden Jahresbetrag abzuziehen. § 51a Abs 2a S 1 EStG ist durch Art 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 780 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 303 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zur Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung zu wählen, siehe → Tz 1008 ff. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 350 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Antragsveranlagung bei Insolvenzschuldner

Eine Einkommensteuerveranlagung des Insolvenzschuldners ist bei einer sich voraussichtlich ergebenden Lohnsteuererstattung auch dann durchzuführen, wenn die Einkommensteuererklärung nur durch den Insolvenzverwalter unterschrieben worden ist. Denn im Erstattungsfall steht die Erklärungsbefugnis allein dem Insolvenzverwalter zu, da die Forderung auf Erstattung überzahlter Lohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Eintrag des Steuerfreibetrages – unterhaltsrechtliche Obliegenheit?

Rz. 1006 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob sie erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob bereits ein Freibetrag in der Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Hieraus folgt, dass sich die Lohnsteuer ermäßigt, die der Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Antragsveranlagung

Rz. 1077 Bei der Antragsveranlagung beträgt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung vier Jahre, die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist also bis zum 31.12.2026 abzugeben. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich, wenn die individuellen Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, höher sind als die pauschalen Sätze, die das Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 72. Lohnsteuer

Rz. 1057 Der Arbeitnehmer unterliegt mit seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit der ESt (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Vorauszahlungssteuer wird sie bei der jeweiligen Lohnzahlung im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens erhoben (vgl. Rdn 1066 ff.). Im Lohnsteuerabzug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Anrechnung ausländischer Steuer gem. § 34c Abs. 1 EStG

Rz. 75 Falls keine nach ATE begünstigte Tätigkeit vorliegt oder die Fristvoraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht gem. § 34c Abs. 1 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern die Möglichkeit der Anrechnung der festgesetzten und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegenden ausländischen Steuer auf die deutsche Einkommensteuer. Die im Ausland abgeführten Steuern müs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 21 Ein Verstoß gegen § 19 AO hat die Rechtswidrigkeit, nicht aber die Nichtigkeit[1] des unter Verletzung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit ergangenen Verwaltungsakts zur Folge. Soweit die Rechtswidrigkeit allein auf dem Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit beruht, kann der Stpfl. die Aufhebung nach § 127 AO nur dann beanspruchen, wenn in der Sache ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 10.1 Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Als eine der zentralen Normen der gesonderten einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge aus Kapitalvermögen schreibt § 32d EStG einen gesonderten Tarif vor und führt die Kapitalerträge an, bei denen der die Einkommensteuer abgeltende Steuertarif keine Anwendung findet. Des Weiteren trifft die Vorschrift Regelungen zur Pflicht- und Antragsveranlagung beim Zufluss von Kapit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Steuererhebung

Rn. 135 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt im Wege des Brutto-Steuerabzugs beim inländischen Vergütungsschuldner gemäß § 50a Abs 1 EStG mit Abgeltungswirkung gemäß § 50 Abs 2 S 1 EStG. Die Höhe des (Brutto-)Steuerabzugs beträgt 15 % (§ 50a Abs 2 EStG) oder 15 % bzw. 30 % (Nettosteuerabzug gemäß § 50a Abs 3 EStG). Rn. 136 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ausnahme:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 8 Lohnsteuerjahresausgleich (Abs. 6)

Rz. 128 Die ab 1991 an die Stelle des LStJA getretene Arbeitnehmerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG fällt unmittelbar unter § 233a Abs. 1 AO. Deswegen bedarf es nicht mehr einer Anwendung des bisher nicht gestrichenen Abs. 6. Auf die jetzt anzuwendende Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist § 233a AO unmittelbar anzuwenden. Rz. 129–133 einstweilen freimehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verspätungszuschlag und Zwa... / c) Voraussetzungen

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages setzt in jeder Fallkonstellation die verspätete Abgabe oder Nichtangabe einer Steuererklärung und, soweit es sich um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) nach § 152 Abs. 1 oder auch Abs. 3 AO handelt, zusätzlich auch das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen voraus. Die stets vorausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Finanzbehörden können ihrer Verpflichtung zur gleichmäßigen Steuerfestsetzung[1] und zur Ermittlung des Sachverhalts[2] nur nachkommen, wenn der vermeintliche Erklärungspflichtige zur Mitwirkung angehalten werden kann. § 149 Abs. 1 S. 2 AO bestimmt demgemäß, dass zur Abgabe der Steuererklärung auch verpflichtet ist, wer hierzu durch die Finanzbehörde aufgefordert ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Verlängerung der Fristen bei steuerlich vertretenen Steuerpflichtigen (§ 149 Abs. 3 AO)

Rz. 47 Umfassend neu geregelt wurden die Abgabefristen für solche Stpfl., die sich steuerlich vertreten lassen.[1] Hierbei haben die Regelungen in § 149 Abs. 3 bis 5 AO n. F. teilweise die bereits seit vielen Jahren bestehenden Regelungen der Finanzverwaltung durch jährlich neue Fristenerlasse abgelöst. Nach § 149 Abs. 3 AO gilt bei steuerlicher Vertretung in den gesetzlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.5 Erlöschen

Rz. 14 Die Steuererklärungspflicht erlischt durch ihre ordnungsgemäße Erfüllung, d. h. durch die formale Abgabe der Erklärung.Die Steuerfestsetzung als deren Grundlage die Steuererklärung dienen soll[1], hat bei Nichterfüllung der Steuererklärungspflicht auf den Bestand der Pflicht keine Auswirkung. § 149 Abs. 1 S. 4 AO stellt dementsprechend ausdrücklich fest, dass die Verp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Berücksichtigung von Minderungsumständen (§ 43a Abs 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Anrechenbare ausländische Steuer ist bereits von der inländischen auszahlenden Stelle, also auf der Ebene der Kreditinstitute (Spieker, DB 2012, 2836, 2839), beim KapSt-Abzug zu berücksichtigen, um die Zahl der Veranlagungsfälle klein zu halten. Die materiellen Vorgaben dazu finden sich in § 32d Abs 5 EStG. Da nach § 32d Abs 5 S 1 und 3 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage (positive Bestandteile)

Rn. 28 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die neueren Veräußerungstatbestände (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG) verweist § 43a Abs 2 S 2 EStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf die Gewinnermittlung nach § 20 Abs 4 und 4a EStG. Gegenzurechnen sind also die AK und die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357, 1359). Dafür muss allerdings das entspre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Lexikon der Forderungsr... / a) Eigenes Antragsrecht gegenüber dem Finanzamt

Rz. 161 Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist infolge des Steuerrechtsänderungsgesetzes v. 28.2.1992[139] durch die sog. Antragsveranlagung ersetzt worden (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Da der Steuererstattungsanspruch gem. § 46 Abs. 1 AO nach wie vor pfändbar ist, wurde früher die Auffassung vertreten, der Gläubiger könne nach Überweisung des gepfändeten Rechts gem. § 836 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Energiepreispauschale nach ... / 1.5 Übersicht: Festsetzung/Anrechnung/Auszahlung

a) Festsetzung über die ESt-Veranlagung 2022 [1] Die EPP wird grundsätzlich mit der ESt-Veranlagung für den VZ 2022 "von Amts wegen" festgesetzt.[2] Hinweis Antragsveranlagung Die Festsetzung über die Veranlagung setzt die Abgabe einer ESt-Erklärung für den VZ 2022 und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung der EPP voraus.[3] Durch den Gesetzeswortlaut "mit der Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 762 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 289 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Wer seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, muss eine Anlage EÜR abgeben, und zwar immer auf elektronischem Weg. Zur Verpflichtung, Bücher zu führen bzw. zur Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung zu wählen, siehe → Tz 981 ff. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag a...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 6 Abgeltungswirkung und Antragsveranlagung

Für den ausländischen Künstler oder Sportler hat der Steuerabzug nach § 50a EStG grundsätzlich Abgeltungswirkung, was bedeutet, dass eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung nicht mehr durchgeführt werden kann (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG, § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG). Betriebsausgaben oder Werbungskosten können somit im Nachhinein nicht mehr berücksichtigt werden. Der Steue...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 7.3 Abgeltungswirkung und Antragsveranlagung

Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich Abgeltungswirkung (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG). Damit wird eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung, in der z. B. Werbungskosten geltend gemacht werden könnten, nicht mehr durchgeführt. In Abweichung von diesem Grundsatz können Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR,...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Einkommensteuerabzug bei Ve... / 3.1.1 Bruttoeinnahmen als Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen, d. h. die gesamten Einnahmen (§ 50a Abs. 2 S. 1 EStG). Zu den Einnahmen gehören alle Vergütungen, die von dem Verein in Geld oder Geldeswert geleistet werden (z. B. Auftrittshonorare, Antritts- und Preisgelder, Sachleistungen). Nicht zu den Einnahmen gehören vom Verein ersetzte oder übernommene Re...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1.2 Antragsveranlagung

Rz. 16 Eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 und 9 EStG darf nur durchgeführt werden, wenn ein Antrag des Stpfl. auf eine solche Veranlagung gestellt worden ist (zur Antragsveranlagung von Ehegatten Rz. 59ff.). Eines solchen Antrags (Rz. 63ff.) bedarf es jedoch dann nicht, wenn eine Veranlagung von Amts wegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG) durchzuführen ist.[1] Denn in jed...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.3 Antragsveranlagung von Ehegatten

Rz. 59 Bei der Antragsveranlagung von Ehegatten ist für den Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zwischen den einzelnen, in § 26 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Veranlagungsarten zu unterscheiden. Hierzu gehören neben der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Im Fall der Zusammenveranlagung ist der Antrag von beiden Ehegatten vor Ablauf der Festse...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.13 Veranlagung auf Antrag bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 3 EStG (Nr. 9)

Rz. 70a Nach § 46 Abs. 2 Nr. 9 Halbs. 1 EStG ist eine Veranlagung durchzuführen, wenn ein Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG gestellt wird (Rz. 70b) und daneben beantragt wird, als unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 1 Abs. 3 EStG behandelt zu werden. § 46 Abs. 2 Nr. 9 EStG knüpft damit an die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG an; die Antragsv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.8 Veranlagung bei Lohnsteuer-Ermäßigung für sonstige Bezüge (Nr. 5)

Rz. 49 Eine Amtsveranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG vorzunehmen, wenn bei einem Stpfl. die LSt für einen sonstigen Bezug i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 oder 4 EStG (das "und" ist ein offensichtlich sprachlicher Fehler im Gesetzestext), also für Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG oder für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, nach § 39b Abs. 3 S. 9 EStG erm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.2.1 Härteausgleich gem. § 46 Abs. 3 EStG

Rz. 74 Nach § 46 Abs. 3 EStG ist in allen Fällen der Veranlagungen nach § 46 Abs. 2 EStG ein Betrag in Höhe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden, vom Einkommen abzuziehen, wenn diese Einkünfte insgesamt nicht mehr als 410 EUR betragen. § 46 Ab...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1.1 Amtsveranlagung

Rz. 13 In den Fällen der Amtsveranlagung ist eine Veranlagung auch ohne Antrag des Stpfl. durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. seiner in einem solchen Fall bestehenden Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV) nachkommt und damit zugleich die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 oder 9 EStG für eine Antragsveranlagun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr