Fachbeiträge & Kommentare zu Antragsveranlagung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anspruch auf Veranlagung

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Eine Veranlagung nach § 46 EStG, vor allem in den Fällen der Antragsveranlagung zum Zwecke eines Verlustausgleichs oder eines Verlustabzugs, kommt naturgemäß nur in Betracht, wenn in dem Einkommen tatsächlich Arbeitseinkünfte enthalten sind. Sind Lohneinkünfte irrtümlich angenommen worden, ist davon auch LSt einbehalten und abgeführt worden,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Welche ArbN sind ab 1975 noch zur ESt zu veranlagen?, BB 1974, 1630; Richter, Zur steuerlichen Behandlung ausländischer DBA-Einkünfte nach dem EStRG, FR 1974, 605; Fella, Die Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG 1975, StWa 1975, 97; Fella, Die ESt-Veranlagung von ArbN nach § 46 EStG, NSt, Veranlagung, ArbN, Darst 1 (15.08.1978); Giloy, Steuerliche Fragen beim Tod des Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Für die Veranlagung auf Antrag des ArbN trotz vorgenommenen LSt-Abzugs ist der Gedanke maßgebend, dass ArbN aus vielerlei Gründen auf das Kj gesehen mehr LSt zahlen, als wenn sie statt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen hätten. Hierher gehören vor allem die Fälle, in denen wegen der besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beeinflussung der Veranlagungsgrenzen durch den StPfl?

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ein StPfl darf nicht, um eine Veranlagung nach § 46 EStG zu erwirken, Aufwendungen, die WK sind, unberücksichtigt lassen, FG He EFG 1972, 69 rkr. Denn der StPfl muss bei der Bekanntgabe der Besteuerungsgrundlagen dem FA versichern, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen angegeben wurden. Das FA muss die objektiv zutreffenden Besteuerungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu Vorschriften der AO

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Veranlagungsverfahren wird durch Steuerbescheid (§ 155 AO) abgeschlossen. In dem Steuerbescheid wird die ESt-Schuld des ArbN festgesetzt. Aus diesem Grunde wird auch bei der Antragsveranlagung nicht über einen Erstattungsanspruch iSd § 37 Abs 2 AO entschieden. Die Anrechnung der im Abzugsverfahren einbehaltenen LSt ist nicht Gegenstand de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelung durch das StÄndG 1992

Rn. 70 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das StÄndG 1992 vom 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) wurde rückwirkend ab VZ 1991 (s § 52 Abs 27a, 29 EStG aF) die Zweigleisigkeit des LStJA durch das FA und die Veranlagung auf Antrag bei besonders normierten Tatbeständen abgeschafft. Ab VZ 1991 kann jeder ArbN, der nicht unter die Amtsveranlagungstatbestände (bis Kj 1995: § 46 Abs 1 u 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die bedeutsamsten Regelungen des § 46 EStG sind der Veranlagungszwang bei mehreren Dienstverhältnissen und bei Eintragung von Freibeträgen auf der Bescheinigung für den LSt-Abzug, die Veranlagung von Ehegatten und die Antragsveranlagung im Fall des § 46 Abs 2 Nr 8 u 9 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahren bei Überschneidung mehrerer Veranlagungstatbestände

Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG sind grds gleichrangig. Wegen des erweiterten Härteausgleichs ist aber § 46 Abs 2 Nr 1 EStG gegenüber den anderen Tatbeständen der Amtsveranlagung lex specialis. Das ergibt sich aus § 46 Abs 5 EStG, der den erweiterten Härteausgleich für den Fall, dass die Nebeneinkünfte den Betrag von 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs scheidet bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG aus, wenn ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet ist (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst a EStG), wenn nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG eine Antragsveranlagung erfolgt (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b EStG) oder in den Fällen des § 46...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gemäß § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b u Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gemäß Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen und Durchführung

Rn. 92 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 70 EStDV setzt das Vorliegen einer Amtsveranlagung voraus. Bei Antragsveranlagungen kommt der erweiterte Härteausgleich nicht in Betracht, weil in diesen Fällen die Nebeneinkünfte nicht mehr als 410 EUR betragen. Übersteigen sie diesen Betrag, greift die Amtsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 1 EStG und damit auch der erweiterte Härteausgleich...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Fristen

Rz. 42 Die Frist zur Abgabe von Jahressteuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer,[60] Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) bei den Finanzämtern endet für Steuerpflichtige nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO mit Ablauf des 31.7. des Folgejahres, es sei denn, sie lassen die Jahressteuererklärungen durch Steuerberater (oder andere Personen i.S.d. §§ 3, 4 StBerG) erste...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung – Handlungsempfehlungen

In der Praxis sind Arbeitgeber vermehrt mit der Herausforderung konfrontiert, ihren Arbeitnehmern im Gesamtprozess der Verlagerung, Versetzung bzw. des Neubeginns, zumindest auf steuerlicher Ebene, das Leben so leicht wie möglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die letztlich selbst für ihre Steuern verantwortlich sind und gerade nicht einer Nettolohnverei...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 1. Pflicht- und Antragsveranlagung

Für die Frage, ob die (jährliche) Abgabe einer ESt – und Kirchensteuer(KiSt)erklärung obligatorisch oder fakultativ ist, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Daran anknüpfend sind weitere Kriterien zu prüfen, die eine Veranlagungspflicht oder eine Antragsveranlagung begründen. Arbeitn...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 2. Erklärungs- und Antragsfristen

Steuerlich Unberatene (bis 2.8.2021): Die Frist zur Abgabe der ESt-Erklärung 2020 läuft bei steuerlich Unberatenen bis 2.8.2021 (§ 149 Abs. 2 S. 1 AO). Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom KJ abweichenden Wirtschaftsjahr (WJ) ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des siebten Monats, der auf den Schluss des in dem KJ begonne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG

Rn. 69 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG kann der StPfl die Veranlagung (zu seinen Gunsten) beantragen, um den negativen Progressionsvorbehalt durchzuführen. Da der Progressionsvorbehalt keinen Mindestbetrag enthält, ist er auch bei der Antragsveranlagung uneingeschränkt anzuwenden (BFH BStBl II 1994, 654).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erstattungsanspruch

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Günstigerprüfung und die Be... / III. Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG)

Daneben kann der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 6 EStG die Günstigerprüfung beantragen. Ist der Steuersatz i.R.d. individuellen Veranlagungsverfahrens unter fiktiver Einbeziehung der Kapitaleinkünfte niedriger als 25 %, werden die Kapitaleinkünfte den anderen Einkünften des § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen ESt unterworfen. Beraterhinweis Bei der Beurteilung, ob d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Antragsfrist (§ 45b Abs. 4 EStG)

Rz. 24 Die Antragsfrist endet entsprechend § 44b Abs. 3 EStG am 31.12. des Jahrs, das dem Kj. folgt, in welchem dem Gläubiger der Kapitalerträge die Einnahmen zugeflossen sind, die ihm den Anspruch auf die Erstattung von KapESt vermittelten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. die Frist kann nicht verlängert werden. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG gilt die Antragsfris...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 2 Höhe des Kindergelds (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Für die Höhe des Kindergelds sind die Anzahl der Kinder und die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes entscheidend (gestaffeltes Kindergeld). Die Ordnungszahl richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Damit wird für die hinzukommenden (jüngeren) Kinder, obwohl sie geringere Kosten verursachen, das höhere Kindergeld gezahlt....mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 764 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 40 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auch bei einer An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fall des § 32d Abs 3 EStG oder § 32d Abs 4 EStG

Rn. 440 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Es muss sich um einen Fall des § 32d Abs 3 EStG oder § 32d Abs 4 EStG handeln. Durch Verweis in § 32d Abs 6 S 2 EStG sind auch die dortigen Fälle nach der Regelung zu behandeln (zu den verschiedenen Fällen BFH v 30.11.2016, VIII R 11/14, BStBl II 2017, 443, 861 Tz 33). Somit darf der ausländische KapErtr entweder nicht der (deutschen) KapSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 29. § 46 EStG

Rn. 59 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 S zum Verhältnis zur Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 1 EStG und zum Verfahrensrecht in diesem Zusammenhang FG BBg v 30.01.2020, 4 K 4033/19; s zum Verhältnis zur Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG FG Sachsen v 16.11.2017, 6 K 1271/17; s zum Verhältnis der AbgSt zum erweiterten Härteausgleich nach § 46 Abs 5 EStG und § 70 EStD...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 280 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten. Für diese Fälle stellen die Finanzämter Papiervordrucke der Anlage EÜR z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einzelne Antragsveranlagungen

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem Antrag auf eine Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG kann der ArbN mit seiner > Steuererklärung (> Rz 110, 114) alle von ihm noch nicht ausgeschöpften Steuervergünstigungen geltend machen und damit eine Steuererstattung erreichen. Ergibt sich dabei, dass mehr an LSt einbehalten worden ist als an ESt festgesetzt wird, wird die Diffe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Örtlich zuständiges Finanzamt

Rz. 161 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für die Veranlagung örtlich zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt (§ 19 AO); zu Einzelheiten > Zuständigkeit Rz 5 ff. Das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG ist zuständig für Stpfl ohne inländischen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt, also für Stpfl iSd § 1 Abs 2 (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff), Stpfl iSd § 1 Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ee) Berücksichtigung von Verlusten und Verlustabzügen

Rz. 129 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung kann außerdem beantragt werden zur Berücksichtigung von Verlustabzügen: Nach § 10d EStG können Verluste auf den unmittelbar vorangegangenen VZ rückgetragen werden. Gemeint sind Verluste aus anderen Einkunftsarten (> Einkünfte), zB ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Verluste – negative Einkünfte – aus nich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dazu müssen die Vor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besondere Lohnsteuerberechnung für sonstige Bezüge (§ 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG)

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ii) Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig iSv § 1 Abs 3 EStG

Rz. 137 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist bereits im LSt-Abzugsverfahren ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig iSv § 1 Abs 3 EStG gestellt und dieser auch genehmigt worden, ist schon nach § 46 Abs 2 Nr 7 Buchst b EStG ein Fall für eine Pflichtveranlagung gegeben (> Rz 101, 142); zuständig ist das > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161). Wird dieser ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Förderung von selbstgenutzten Baudenkmalen, Gebäuden in Sondergebieten und Kulturgütern

Rz. 127 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Antragsveranlagung kommt außerdem in Betracht für die Berücksichtigung von Steuervergünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG) sowie von Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zum Härteausgleich (§ 46 Abs 3 EStG)

Rz. 146 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird nach § 46 Abs 2 EStG veranlagt und hat der Stpfl steuerpflichtige > Einkünfte von insgesamt nicht mehr als 410 EUR, von denen (zu Recht) kein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (ergänzend > Rz 43), wird grundsätzlich ein Betrag in Höhe dieser Einkünfte vom > Einkommen abgezogen (Härteausgleich). Hierdurch wird die > Freigrenze des § 46 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den steuerpflichtigen Ne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr