Rz. 90

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073). Zur Antragsveranlagung, wenn die Fünftelregelung beim LSt-Abzug nicht angewandt worden ist, > Rz 128.

 

Rz. 91

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Bei Lohnzahlungen durch Dritte, die zum LSt-Abzug verpflichtet sind (§ 38 Abs 3a EStG; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff; ergänzend zur > ULAKBaugewerbe Rz 2) kann die LSt für einen sonstigen Bezug unabhängig vom Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mit 20 % ermittelt werden, wenn der maßgebende > Jahresarbeitslohn (§ 39c Abs 3 EStG) 10 000 EUR nicht übersteigt. Zum Ausgleich wird von Amts wegen nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 2 EStG veranlagt.

 

Rz. 92

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Der Großbuchstabe S wird auf der > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/2 eingetragen, wenn der ArbG den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr bei der Steuerberechnung für den sonstigen Bezug außer Betracht gelassen hat (§ 39b Abs 3 Satz 2 EStG; > Lohnkonto Rz 36). Zum Ausgleich wird von Amts wegen nach § 46 Abs 2 Nr 5a EStG veranlagt.

 

Rz. 93

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Nach § 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG werden auch beschränkt steuerpflichtige ArbN veranlagt, wenn der ArbG Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung besteuert hat oder den Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr bei der Steuerberechnung für den sonstigen Bezug außer Betracht gelassen hat (vgl § 50 Abs 2 Nr 4 Buchst c EStG).

 

Rz. 94

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Randziffer einstweilen frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge