Fachbeiträge & Kommentare zu Antragsveranlagung

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.1 Arten der Veranlagung nach § 46 EStG

Rz. 12 § 46 EStG sieht Veranlagungen von Amts wegen (Amtsveranlagung) und Veranlagungen auf Antrag (Antragsveranlagung) vor. Wenn die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegen, ist die Veranlagung von Amts wegen vorzunehmen. Anderenfalls muss sie nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 oder 9 EStG beantragt werden. Die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 7 EStG geregelten Tatbestände d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.7 Veranlagung bei Übertragung von Frei- und Pauschbeträgen (Nr. 4a)

Rz. 48 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4a EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn ein Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG für die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung nicht vorliegen, eine abweichende Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags i. S. d. § 33a Abs. 2 S. 5 EStG (§ 46 Abs. 2 Nr. 4a Buchst. d EStG) bzw. des Behinderten- oder Hinterblie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 1 Bedeutung

Rz. 1 § 46 EStG bestimmt, in welchen Fällen eine ESt-Veranlagung durchzuführen ist, wenn im Einkommen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. Die Vorschrift bezweckt zum einen die Sicherung des Steueraufkommens, damit trotz der Vereinfachung der Steuererhebung und der Abgeltung der ESt durch das LSt-Abzugsverfahren Steu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Festsetzungs- und Erhebungsverfahren

Rz. 24 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei unbeschränkt Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, wird auch der SolZ durch > Steuerbescheid veranlagt (§§ 25, 46 EStG iVm § 1 Abs 2 SolZG). Zur BMG und Höhe des Zuschlags > Rz 8. Der im Abzugsverfahren einbehaltene SolZ auf die LSt (> Rz 12) und die KapESt (> Rz 11) sowie der SolZ auf > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (> Rz 9) we...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 777 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 289 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die eigentliche Einkommensteuer-Erklärung nicht elektronisch zu übermitteln ist (BFH, Urteil v. 28.10.2020, X R 36/19, BFH/NV 2021 S. 560). Ausnahmen u. a. in Härtefällen In H...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Anlaufhemmung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben (Anlaufhemmung – § 170 Abs 2 AO). So beginnt die Frist in den Fällen, in denen eine > Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen ist wie zB bei der ESt (§ 56 EStDV) oder der LSt (§ 41a Abs 1 EStG), erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5 Mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, ist aufgrund der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für private Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Gesetz v. 14.8.2007[1] die Verweisung auf § 3 Nr. 40 Buchst. d, e und f EStG entfallen und somit nicht mehr zu berücksichtigen. Rz. 6 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Übersteigen die im Laufe eines Kj. zufließenden Kapitalerträge das Freistellungsvolumen von 801 EUR bzw. 1.602 EUR (Rz. 20ff.), kann der Gläubiger der Kapitalerträge die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländisc...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung – Handlungsempfehlungen

In der Praxis sind Arbeitgeber vermehrt mit der Herausforderung konfrontiert, ihren Arbeitnehmern im Gesamtprozess der Verlagerung, Versetzung bzw. des Neubeginns, zumindest auf steuerlicher Ebene, das Leben so leicht wie möglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die letztlich selbst für ihre Steuern verantwortlich sind und gerade nicht einer Nettolohnverei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Antragsveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG

Rn. 69 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG kann der StPfl die Veranlagung (zu seinen Gunsten) beantragen, um den negativen Progressionsvorbehalt durchzuführen. Da der Progressionsvorbehalt keinen Mindestbetrag enthält, ist er auch bei der Antragsveranlagung uneingeschränkt anzuwenden (BFH BStBl II 1994, 654).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Antragsfrist (§ 45b Abs. 4 EStG)

Rz. 24 Die Antragsfrist endet entsprechend § 44b Abs. 3 EStG am 31.12. des Jahrs, das dem Kj. folgt, in welchem dem Gläubiger der Kapitalerträge die Einnahmen zugeflossen sind, die ihm den Anspruch auf die Erstattung von KapESt vermittelten. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, d. h. die Frist kann nicht verlängert werden. Nach § 45b Abs. 4 S. 2 EStG gilt die Antragsfris...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 2 Höhe des Kindergelds (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Für die Höhe des Kindergelds sind die Anzahl der Kinder und die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes entscheidend (gestaffeltes Kindergeld). Die Ordnungszahl richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Damit wird für die hinzukommenden (jüngeren) Kinder, obwohl sie geringere Kosten verursachen, das höhere Kindergeld gezahlt....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 764 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 280 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Ausnahmen u. a. in Härtefällen In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten. Für diese Fälle stellen die Finanzämter Papiervordrucke der Anlage EÜR z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Einzelne Antragsveranlagungen

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem Antrag auf eine Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG kann der ArbN mit seiner > Steuererklärung (> Rz 110, 114) alle von ihm noch nicht ausgeschöpften Steuervergünstigungen geltend machen und damit eine Steuererstattung erreichen. Ergibt sich dabei, dass mehr an LSt einbehalten worden ist als an ESt festgesetzt wird, wird die Diffe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Berücksichtigung von Verlusten und Verlustabzügen

Rz. 129 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung kann außerdem beantragt werden zur Berücksichtigung von Verlustabzügen: Nach § 10d EStG können Verluste auf den unmittelbar vorangegangenen VZ rückgetragen werden. Gemeint sind Verluste aus anderen Einkunftsarten (> Einkünfte), zB ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Verluste – negative Einkünfte – aus nich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Örtlich zuständiges Finanzamt

Rz. 161 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für die Veranlagung örtlich zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt (§ 19 AO); zu Einzelheiten > Zuständigkeit Rz 5 ff. Das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG ist zuständig für Stpfl ohne inländischen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt, also für Stpfl iSd § 1 Abs 2 (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff), Stpfl iSd § 1 Abs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 § 46 EStG als Rechtsgrundlage für die Veranlagung von Stpfl mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist über die Zeit mehrfach und teils massiv geändert worden. Die aktuelle Fassung ist in Anh 1 abgedruckt. Rz. 11 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis zur Einführung der DM mit der Währungsreform vom 21.06.1948 wurden ArbN nur veranlagt, wenn ih...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dazu müssen die Vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Förderung von selbstgenutzten Baudenkmalen, Gebäuden in Sondergebieten und Kulturgütern

Rz. 127 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Antragsveranlagung kommt außerdem in Betracht für die Berücksichtigung von Steuervergünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG) sowie von Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches zum Härteausgleich (§ 46 Abs 3 EStG)

Rz. 146 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird nach § 46 Abs 2 EStG veranlagt und hat der Stpfl steuerpflichtige > Einkünfte von insgesamt nicht mehr als 410 EUR, von denen (zu Recht) kein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (ergänzend > Rz 43), wird grundsätzlich ein Betrag in Höhe dieser Einkünfte vom > Einkommen abgezogen (Härteausgleich). Hierdurch wird die > Freigrenze des § 46 A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ii) Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig iSv § 1 Abs 3 EStG

Rz. 137 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist bereits im LSt-Abzugsverfahren ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig iSv § 1 Abs 3 EStG gestellt und dieser auch genehmigt worden, ist schon nach § 46 Abs 2 Nr 7 Buchst b EStG ein Fall für eine Pflichtveranlagung gegeben (> Rz 101, 142); zuständig ist das > Betriebsstätten-Finanzamt (> Rz 161). Wird dieser ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 8. Besondere Lohnsteuerberechnung für sonstige Bezüge (§ 46 Abs 2 Nr 5 und Nr 5a EStG)

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können bereits beim LSt-Abzug nach der Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG; > Sonstige Bezüge Rz 40 ff). Die Voraussetzungen für die Fünftelregelung (§ 34 EStG) werden in der Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 5 Alt 1 EStG überprüft (BFH/NV 2005, 1073...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den steuerpflichtigen Ne...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Veranlagung in den Fällen des § 50 Abs 2 Satz 2 Nr 4 EStG

Rz. 185 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den Voraussetzungen, unter denen einem beschränkt Stpfl sonst eine Antragsveranlagung ermöglicht wird, > Rz 143. Zur Veranlagung von beschränkt Stpfl von Amts wegen, weil als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet worden ist, > Rz 80, 84. Das Abgeltungsprinzip des § 50 Abs 2 Satz 1 EStG gilt in ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt w...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Antragsveranlagung

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Vgl § 46 Abs 2 Nr 8 (und ggf Nr 9) EStG. Die Veranlagung kann bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung Rz 5 beantragt werden. > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 118 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Antragsgebundene staatliche Leistungen

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Bestimmte Steuerermäßigungen wie zB für > Außergewöhnliche Belastungen erhält der Stpfl nur, wenn er sie beantragt. Das geschieht idR mit der > Steuererklärung. Auch die Erstattung überzahlter LSt muss der ArbN idR beantragen (> Antragsveranlagung). Entsprechendes gilt für die ArbN-Sparzulage (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 112 ff), d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt

Leitsatz 1. Die Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG kann bis zum Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist, mithin bis 24:00 Uhr, beantragt werden (Abweichung vom BFH-Urteil vom 20.01.2016 – VI R 14/15, BFHE 252, 396, BStBl II 2016, 380). 2. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gemäß § 171 Abs. 3 AO nur dann gehemmt, wenn die für die Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 3.2.2.2 Zusammenballung durch höhere Jahreseinkünfte

Nach Rechtsprechung und Finanzverwaltung kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG nur gewährt werden, wenn es durch die Zahlung der Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Richtungsweisend hierfür war das Urteil des BFH vom 4.3.1998[1], in dem der XI. Senat seine Rechtsauffassung im folgenden Leitsatz zusammenfasst: "Eine Entschädigung ist nur dann tarif...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagungsfristen

Rn. 16 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Veranlagung zur ESt – wie auch die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – unterliegt der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff AO. Für VZ vor 2005 war für den Antrag auf die Veranlagungen nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG eine Zweijahresfrist vorgeschrieben. Seit dem VZ 2005 gilt bei der Antragsveranlagung nur noch die vierjährige F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Lohnsteuer-Jahresausgleich

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 6 AO gelten die Regelungen über die Vollverzinsung entsprechend bei der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs. Da schon seit 1991 an die Stelle des Lohnsteuer-Jahresausgleichs die Antragsveranlagung getreten ist (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG), ist die Vorschrift ohne praktische Bedeutung, da die Antragsveranlagung Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 170 Abs. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres (sog. Grundsatz der Kalenderverjährung), in dem die Steuer entstanden ist (§ 38 AO) oder – dies betraf nur das Verbrauchsteuerrecht und ist mittlerweile praktisch bedeutungslos – eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist (§ 50 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätzliche Zuständigkeit nach § 367 Abs. 1 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (§ 367 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AO) oder nachträglich für den Steuerfall zuständig geworden ist (§ 367 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. AO). Damit kommt dem Einspruch kein Devolutiveffekt zu. Hier zeigt sich der Zweck des Einspruchsverfahrens, den Finanzbehörden eine...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 86 Beginn des Verfahrens

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Satz 1 AO bestimmt den Beginn des Verwaltungsverfahrens. Die Norm erweckt den Anschein, das Opportunitätsprinzip ("Ermessen") sei Richtschnur für das Tätigwerden ("ob des Handelns") der Finanzbehörden. Mit Rücksicht auf das in § 85 AO verankerte Legalitätsprinzip, das Gebot der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Festsetzung und Erhebun...mehr