Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen:

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg

Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz in Großbritannien?, IStR 2005, 439; Becker, Zur Änderung des Außensteuerrecht, DStR 1972, 359; Carlé, Wohnsitzverlagerung in ein Niedrigsteuerland – Gestaltungshinweise, KÖSDI 2002, 13432; Cortez/Schmidt, Erweiterte beschränkte Einkommensteuer, IWB 2016, 396; Debatin, Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, DStZ/A 1971, 89; Debatin, Außensteuerreformgesetz, DStZ/A 1972, 265; Debatin, Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz, DB 1974, Beil. 15; Dreyer/Broer, Besteuerung von Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften, RIW 2002, 216; Egner/Heinz/Koetz, Ausmaß der erweitert beschränkten Steuerpflicht bei Termingeschäften – Verhältnis von § 34d Nr. 8 Buchst. b) und § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG, IStR 2007, 41; Ettinger/Wieder, Steuerfolgen beim Wegzug nach Großbritannien, PIStB 2005, 282; Faltings, Das neue DBA Großbritannien-Deutschland, die UK Remittance Base Taxation und das deutsche Außensteuerrecht, IStR 2010 (Länderbericht Heft 11/2010, 45); Fenzl/Kirsch, Keine Verlustausgleichsbeschränkung im Rahmen der Antragsveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-/EWR-Arbeitnehmer, FR 2006, 17; Flick/Wassermeyer, Der Einführungserlaß zum Außensteuergesetz, FR 1974, 545, 574, 601, FR 1975, 8, 35, 59, 86; Gosch, Altes und Neues, Bekanntes und weniger Bekanntes zur sog. isolierenden Betrachtungsweise, in Gocke/Gosch/Lang (Hrsg.), FS Wassermeyer, 2005, S. 263; Gosch, Nur Eingeschränkter Steuerzugriff auf Berufssportler bei Wegzug in eine Steueroase, Kommentar zu BFH, Urt. v. 19.12.2007, I R 19/06, BFH/PR 2008, 234; Haag, Ertragsteuerliche Fragen bei Zuzug und Wegzug natürlicher Personen, DB 2018, 1303; Haase, Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG und Abgeltungsteuer, BB 2008, 2555; Haase/Dorn, Vorteile der erweitert beschränkten Steuerpflicht im Sinne des § 2 AStG?, IStR 2013, 909; Haase/Kluger, Nochmals: Steuerliche Wahlrechte bei DBA-Dreieckssachverhalten, BB 2010, 1823; Hahn, "Keine neuen Tatsachen" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen fehlender Rechtserheblichkeit für die spätere Qualifikation des Sachverhalts als Vorzugbesteuerung i.S. des § 2 AStG, ISR 2014, 7; Heimig, Zurechnung von Einkünften einer ausländischen Familienstiftung nach Wegzug ins Ausland? – Zum Verhältnis von § 2 AStG und § 15 AStG, Ubg 2016, 720; Hellwig, Ausgewählte Fragen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht, DStZ/A 1974, 4; Herrmann, Fiktive Betriebsstätteneinünfte erweitert beschränkt Steuerpflichtiger nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AStG, in Lüdicke/Mössner/L. Hummel, FS Frotscher, 2013, S. 191; Holzheimer, Die wesentlichen Vorschriften des neuen Außensteuergesetzes nebst ergänzenden Steuerrechtsänderungen (Teil I), FR 1972, 377; Kaligin, Zum Progressionsvorbehalt in § 32 b EStG und § 2 Abs. 5 AStG, RIW/AWD 1982, 32; Kluge, Außensteuergesetz und DBA, AWD BB 1972, 411; Könemann, Ist die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht noch zu retten? – Verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 2 AStG, IStR 2012, 560; Kreile, Zum Außensteuergesetz, BB 1972, 929; Lemaitre/Brandtner, Steuerfreiheit für Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften nach Wohnsitzverlegung nach Großbritannien, BB-Special 8/2010, 18; Lipps, Rechtliche Bedenken zum Außensteuergesetz und zum neuen DBA Bundesrepublik Deutschland/Schweiz, RIW/AWD 1972, 105; Mössner, Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von beschränkter und erweitert beschränkter Steuerpflicht, FR 1980, 277; Pohl, Der Wohnsitzwechsel natürlicher Personen, IStR 2002, 54; R, Die 32.000 DM-Grenze des § 2 Abs. 1 Satz 2 AStG, StBp 1977, 285; Richter, Zur Fristenberechnung bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht des Außensteuergesetzes, AWD BB 1974, 349; Richter, Praxisfragen zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht i.S. des § 2 AStG, StBp 1976, 222; Richter, Wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen im Sinne des § 2 des Außensteuergesetzes, RIW/AWD 1976, 571; Ritter, Perspektiven für die Fortentwicklung des deutschen internationalen Steuerrechts, IStR 2001, 430; Ronge, Wegzug nach Großbritannien, IStR 2003, 661; Rosenau, Das deutsche Einkommen-Außensteuerrecht im Blickpunkt der EWG, DB 1973, 1037; Runge/Ebling/Baranowski, Die Anwendung des Außensteuergesetzes, Sonderveröffentlichung des Betriebs-Beraters, 1974; Salditt, Steuerlast und Wanderlust, StuW 1972, 18; Schauhoff, Der Umfang erweitert beschränkter Einkommensteuerpflicht bei gewerblich tätigen Handelsvertretern, Unternehmensberatern, Fotomodellen, Sportlern und ander...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    659
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    524
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    389
  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht – ABC IntStR
    308
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    299
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    298
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    278
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 33b ... / III. Hinterbliebenen-Pauschbetrag (§ 33b Abs 4 EStG)
    274
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    270
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    268
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    250
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    220
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    208
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    200
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / c) Angemessener Unternehmerlohn
    192
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)
    191
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    191
  • Praxisveräußerung und Praxisaufgabe: Voraussetzungen und Tarifprivilegien
    175
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    174
  • Lizenzgebühren (Steuerabzug) – ABC IntStR
    170
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand
Kalenderblaetter auf Tisch
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Ein Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG in der Fassung des SEStEG v. 7.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) ist unmittelbar vor dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eintritt (entgegen BMF, Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104, Tz. 1).


BMF Kommentierung: Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Drehender Globus, Bewegung
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar.


BFH: Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
Faehnchen in den deutschen und englischen Nationalfarben
Bild: MEV-Verlag, Germany

Die im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland für Zugezogene gewährte "remittance basis"-Besteuerung kann eine Vorzugsbesteuerung sein, die zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 AStG führt.


Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren