Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen

Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach Jahren zur Veräußerung einer Beteiligung, s...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile ausgewiesen – hierzu gehören auch Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden gemäß § 266 Abs. 2 HGB in folgende Unterpositionen gegliedert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis beste...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.3 Finanzausleihungen an Dritte

Forderungen gehören generell zum Umlaufvermögen[1], Ausleihungen hingegen sind langfristige Forderungen, die aus der Hingabe von Kapital an Dritte entstehen (z. B. langfristig ausgegebene Darlehen an Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder an Tochtergesellschaften). Sie gehören im Gegensatz zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen grundsätzlich zum Anlagevermögen. Bei de...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

4.2.1 Selbst erstellte Standardsoftware Soweit durch einen Werkvertrag Individualsoftware für einen bestimmten Auftraggeber erstellt und an diesen veräußert wird, ist sie beim Programmierer im Umlaufvermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software, an der nur Lizenzen veräußert werden (zeitliches Nutzungsrecht an der Software), stellt hingegen Anlagevermögen dar. Handelsrecht...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1 Parzellierung und Verkauf von Grundstücken

4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4 Vorräte und Vorratsvermögen

4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4 Ausgewählte Sachverhalte

4.1 Parzellierung und Verkauf von Grundstücken 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zuminde...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3 Finanzanlagen und Wertpapiere

4.3.1 Beteiligungen an anderen Unternehmen Zum Anlagevermögen gehören Beteiligungen eines Unternehmens, die dauernd dem Betrieb dienen sollen. Demgegenüber gehören zum Umlaufvermögen die Beteiligungen, die zum Zweck der Veräußerung angeschafft wurden. Bestimmend sind hier allein die Erwerbsabsichten und Anlagehorizonte des Unternehmens. Entscheidet sich ein Unternehmen nach J...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 3 Wechsel zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

3.1 Keine Umgliederung bei bloßer Verkaufsabsicht Nach R 6.1 Abs. 2 EStR gehören nur die Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, die zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind. Hierunter fallen insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Erzeugnisse und Waren sowie Kassenbestände. Ein Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut des Anl...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.6 Computer und Zubehör

Grundsätzlich gehören Computer zum Anlagevermögen, werden aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Für die meisten Unternehmen sind Computer ein wichtiges Betriebsmittel, da sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Handelt ein Unternehmen jedoch mit Computern, sind diese allerdings dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie für den Verkauf bestimmt sind. Praxis-Beis...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.2 Schaufensterware im Handel

Handelsbetriebe gestalten ihre Schaufenster möglichst werbewirksam. Dazu gehört auch die Präsentation der zu verkaufenden Ware für Werbezwecke. Hier gilt grundsätzlich die Rechtsprechung des BFH zu Vorführwagen eines Kfz-Händlers.[1] Praxis-Beispiel Schaufensterware eines Einzelhändlers Ein Händler für Brautmoden möchte ein hochwertiges Kleid in das Schaufenster stellen und do...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, ab 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ei...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / Zusammenfassung

Überblick Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der betrieblichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Unternehmen. Diese hängt einerseits subjektiv vom Willen des Kaufmanns ab, muss aber auch andererseits anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein, wie z. B. die Art des Wirtschaftsguts, die Dauer der Verwendung im Betrieb oder d...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufvermögen: So werden Wirtschaftsgüter richtig zugeordnet

Zusammenfassung Überblick Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der betrieblichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Unternehmen. Diese hängt einerseits subjektiv vom Willen des Kaufmanns ab, muss aber auch andererseits anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein, wie z. B. die Art des Wirtschaftsguts, die Dauer der Verwendung im...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitwirkt oder hierauf Einfluss nimmt. Er bezieht hieraus we...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.5 Handelsware in einem Möbelhaus

Ausstellungsmöbel eines Einzelhändlers werden grundsätzlich dem Umlaufvermögen zugeordnet, da sie vornehmlich für eine Veräußerung bestimmt sind, auch wenn sie Ausstellungszwecken dienen.[1] Praxis-Beispiel Schreibtische als Anlage- und Umlaufvermögen Ein Möbelhaus bestellt bei einem Möbelhersteller 30 Schreibtische für die Büromöbelabteilung im Hause. Ein Schreibtisch aus die...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.7 Veräußerung im Wege des Mietkaufs

Einzel- und Großhändler überlassen technisches Equipment wie beispielsweise Flachbildschirme ihren Kunden testweise zur (längeren) Nutzung und anschließender Kaufentscheidung. Technisches Equipment, das ein Händler im Rahmen dieses Test-Mietvertrags seinen Kunden auf Dauer zur Nutzung überlässt und das die Kunden nach Ablauf dieser Zeit unter Anrechnung der geleisteten Mietz...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.2 Domain-Adresse

Im täglichen Sprachgebrauch ist jeder selbstständige Name einer Internetseite eine Domain und umfasst den individuellen Namen inklusive der Länderkennung (z. B. ".de") oder der organisatorischen Kennung (z. B. ".com" oder ".net"). Einige Unternehmen registrieren diverse verfügbare Domains auf ihren Namen und veräußern diese anschließend. Andere Unternehmen sichern sich Domai...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.2 Aktien an anderen Unternehmen

Stellen erworbenen Aktien nur eine kurzfristige Liquiditätsreserve dar, gehören sie bilanziell zum Umlaufvermögen. Entscheidend sind hier allein die Erwerbsabsichten und die Anlagehorizonte des Unternehmens. Eine entsprechende schriftliche Dokumentation beim Erwerb der Aktien ist daher zu empfehlen. Praxis-Beispiel Aktien im Umlaufvermögen eines Unternehmens Ein Unternehmen er...mehr

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Abschreibung nach der Leistung / 4 Diese Voraussetzungen müssen für die Leistungsabschreibung erfüllt sein

Die Abschreibung nach der Leistung ist nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern möglich.[1] Die Leistungsabschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn die Leistungseinheiten pro Jahr deutlich schwanken. Das heißt, dass die Leistungsabschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens beansprucht werden kann, wenn sie wirtschaftlich begründet ist.[2] Es handelt sich um ...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.1 Anwendung im Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 51a Die Verfahren der Bewertungsvereinfachung sind nicht für sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zugelassen. Es gelten die folgenden Zugehörigkeitsvoraussetzungen: Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB) gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden Verbrauchsfolgeverfah...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.3 Es muss sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln

Nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen in den Sammelposten eingestellt werden. Umlaufvermögen scheidet dagegen aus. Auch unbewegliche Wirtschaftsgüter werden nicht einbezogen. Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören z. B. Gebäudeteile, An- und Ausbauten, Platzbefestigungen, Ladeneinbauten und immaterielle Wirtschaftsgüter.mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.1 Beginn der Liquidation

Rz. 130 Zu Beginn der Liquidation haben die Liquidatoren bzw. Abwickler eine externe (Liquidations-) Eröffnungsbilanz aufzustellen (§ 71 Abs. 1 GmbHG, § 270 Abs. 1 AktG). Aus der Erstellung einer (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ergibt sich die Notwendigkeit, auf den Tag vor Beginn der Liquidation eine Schlussbilanz des werbenden Unternehmens zu erstellen.[1] Der Zeitraum zwi...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.2 Sachgesamtheiten

Rz. 88 In vielen Fällen bildet eine bestimmte Menge von Vermögensgegenständen eine Gesamtheit, die einer – weitgehend – einheitlichen Nutzung unterliegt. Derartige Fälle sind insbesondere im Anlagevermögen zu beobachten. Hier kann sich die Frage stellen, ob und wieweit diese Gesamtheit an Vermögensgegenständen unter Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz, aber aus Wirts...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.4 Wirtschaftsgüter müssen selbstständig nutzbar sein

Die Einstellung in den Sammelposten setzt gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG voraus, dass es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt. Ein Wirtschaftsgut ist zu "einer selbstständigen Nutzung" nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenh...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.1 Wann die Einstellung in den Sammelposten erfolgen muss

Wie die vorhergehende Übersicht zeigt, gibt es verschiedene Varianten. 1. Variante: Unternehmer können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben: Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR netto betragen.[1] Bei die...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR kann ein Sammelposten gebildet werden

Bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG werden alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu einem Sammelposten zusammengefasst, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, und die beweglich, abnutzbar und selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind. Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Sammelposten / 4 Ausnahmen von der "normalen" Abschreibung

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist regelmäßig von den amtlichen AfA-Tabellen auszugehen. In den folgenden Fällen spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, gebrauchte Wi... / 3 Abschreibungstabellen nur für neue Wirtschaftsgüter

Neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden können, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Für neue Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, gebrauchte Wi... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gen...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, gebrauchte Wi... / 4 Erwerb bzw. Privateinlage gebrauchter Wirtschaftsgüter: Die richtige Vorgehensweise

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden verteilt über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Das gilt für alle Wirtschaftgüter unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht gekauft oder aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt wurden. Eine Ausnahme bilden die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen und die W...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist an verbindliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers (öffentlicher Standardsetzer) oder der Standardisierungseinrichtung (privater Standardsetzer) gebunden. Abweichungen von diesen Vorgaben sind regelmäßig entweder nicht zugelassen (so insbesondere in den Normen des HGB) oder nur unter besonderen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zum Umfang des Betriebsvermögens bei nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen

a) Allgemeines Rz. 508 [Autor/Stand] Zum Kreis der nichtbilanzierenden Steuerpflichtigen gehören diejenigen Unternehmer, die nach § 4 Abs. 3 EStG den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, weil sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch freiwillig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 113 [Autor/Stand] Die Bewertung des nach diesen Grundsätzen anzusetzenden Betriebsvermögens richtete sich unter dem Regime des bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Rechts nach § 109 BewG a.F. Danach waren die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 oder § 4 Abs. 1 EStG) ermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.1 Begriff der Theater-, Gastspiel- oder Konzertdirektion

Durch die weite Fassung des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KSVG trifft die Abgabepflicht eine Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen. Dies liegt insbesondere an der Einbeziehung "sonstiger Unternehmen" neben den Theater-, Gastspiel- und Konzertdirektionen in die Abgabepflicht. Eine einschränkende Auslegung des Begriffs der sonstigen Unternehmen lehnt das BSG in seiner Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsaufspaltung

Rz. 227 [Autor/Stand] Die Vermietung oder sonstige Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung geht regelmäßig nicht über den Bereich der privaten Vermögensverwaltung hinaus (näher dazu Rz. 164 f.). Eine Ausnahme gilt aber in den Fällen der (echten und unechten) Betriebsaufspaltung. Rz. 228 [Autor/Stand] Die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung wurden von der Rechtsprechung k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Selbstständige Gebäudeteile

Rz. 433 [Autor/Stand] Im Ertragsteuerrecht werden Gebäudeteile unter bestimmten Voraussetzungen neben dem Grund und Boden und dem Gebäude als eigenständige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gesondert in der Steuerbilanz ausgewiesen. Zu diesen selbständigen Gebäudeteilen gehören die Scheinbestandteile, die Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach der aktuellen Rechtslage wird der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen insbesondere durchbrochen beimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen und deren Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken

Rz. 413 [Autor/Stand] Der Wert eines Betriebsgrundstücks umfasst den Grund und Boden, das Gebäude, die sonstigen Bestandteile, das Zubehör und die Außenanlagen. Betriebsvorrichtungen werden dagegen bei der Bewertung des Grundstücks ausgeschieden und sind somit nicht im Grundstückswert enthalten. Ertragsteuerlich rechnen die Betriebsvorrichtungen zu den beweglichen Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 95 BewG in seiner vor 1993 maßgebenden Fassung entsprach in seinem Wortlaut § 54 BewG vom 16.10.1934.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Eine § 95 Abs. 1 BewG bis 1992 entsprechende Regelung war vor dem BewG 1934 schon in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1925 und in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1931 enthalten. Der Vorschrift des § 95 Abs. 2 BewG bis 1992 entsprachen § 26 Abs. 1...mehr