Ausstellungsmöbel eines Einzelhändlers werden grundsätzlich dem Umlaufvermögen zugeordnet, da sie vornehmlich für eine Veräußerung bestimmt sind, auch wenn sie Ausstellungszwecken dienen.[1]
Schreibtische als Anlage- und Umlaufvermögen
Ein Möbelhaus bestellt bei einem Möbelhersteller 30 Schreibtische für die Büromöbelabteilung im Hause. Ein Schreibtisch aus dieser Lieferung wird sofort im Büro des Geschäftsführers aufgestellt, einen weiteren Schreibtisch hiervon nutzt der Verkäufer im Verkaufsraum als Arbeitsplatz.
Ergebnis: Die beiden Schreibtische, die dauerhaft für betriebliche Zwecke genutzt werden sollen, zählen zum Anlagevermögen; die restlichen 28 Schreibtische aus der Lieferung gehören als Handelsware zum Umlaufvermögen.
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