Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Allgemein zu § 308 Nr. 1, 1a, 1b BGB

1. Inhalt der gesetzlichen Regelung Rz. 2 Die Vorschrift in Nr. 1 entspricht in ihrem ersten Halbsatz § 10 Nr. 1 AGBG. Im zweiten Halbsatz ist die auf § 355 Abs. 1 und 2 BGB bezogene Ausnahme hinzugekommen. Die Vorschrift erfasst Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung. Sie erklärt Bestimmungen für unwirksam, worin sich der Ver...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. EG-Verbraucherrichtlinie

Rz. 19 Wesentlich ist Ziffer 1p im Anhang (vgl. oben Rdn 6). Die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU vom 25.10.2011) hat daran nichts geändert (siehe § 305b BGB Rdn 52).mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Anwendbarkeit der §§ 305 bis 309 BGB im unternehmerischen Verkehr

I. Unanwendbare Vorschriften Rz. 9 Unanwendbar ist § 305 Abs. 2 BGB (Möglichkeit der Kenntnisnahme von den AGB). Folglich gelten allgemeine rechtsgeschäftliche Grundsätze.[10] Danach müssen nur die allgemeinen Voraussetzungen für die Einbeziehung der AGB in den Vertrag erfüllt, ihre Geltung also ausdrücklich oder stillschweigend rechtsgeschäftlich vereinbart sein.[11] Rz. 10 U...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit der Klausel

Rz. 17 Der Eintritt des Dritten in den Vertrag ist unwirksam, wenn der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt.[28]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / G. Verbandsklage

Rz. 52 § 306 Abs. 2 BGB ist kein Thema für eine solche.[150]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit

Rz. 32 Es gilt § 271 Abs. 1 BGB. Eine Zurückführung der unangemessen langen auf eine angemessen lange Leistungsfrist durch das Gericht ist unzulässig, denn darin läge eine geltungserhaltende Reduktion.[68]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Annahmefristen

1. Unangemessen lange Annahmefrist Rz. 15 Unangemessen lang ist die Annahmefrist, wenn sie über den in § 147 Abs. 2 BGB definierten Zeitraum einschließlich einer sachlich gebotenen Überlegungszeit erheblich hinausgeht und der Verwender daran kein schutzwürdiges Interesse hat, hinter dem das Interesse des Kunden am baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen müsste.[23] Die hi...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Grundsatz

Rz. 33 Grundsätzlich bleibt der Restvertrag wirksam.[82] Dies ist nur dann anders, wenn kein sinnvoller Rest verbleibt und sich der Rest auch nicht mit Hilfe des dispositiven Rechts und der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer sinnvollen Regelung gestalten lässt (vgl. unten Rdn 51).mehr

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Verwaltervertrag: Zeitpunkt... / 2 Normenkette

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Verwaltervertrag: Zeitpunkt... / 4 Sachverhalt

Mehrere Wohnungseigentümer werden durch Beschluss ermächtigt, mit V einen von diesem vorgelegten Verwaltervertrag zu schließen. Gegen diesen Beschluss wendet sich K. Er meint, der Beschluss sei nicht ordnungsmäßig, weil der Verwaltervertrag eine Reihe unwirksamer Klauseln nach § 307 Abs. 1 BGB enthalte.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 305c BGB enthält zwei weitgehend getrennte Sachverhalte, sodass an sich zwei unterschiedliche Paragrafen sachgerecht wären:[1] In Abs. 1 die Zentralnorm für überraschende Klauseln, in Abs. 2 die Auslegungsregelung für mehrdeutige Klauseln, kurz die Unklarheitenregelung.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Individuelle Abrede

I. Allgemeines Rz. 13 Individuell vereinbart i.S.v. § 305b BGB ist alles, aber auch nur das, was nicht vorformuliert i.S.v. § 305 Abs. 1 BGB ist.[21] Rz. 14 Die individuelle Vereinbarung kann gleichzeitig mit dem Vertrag, der die AGB einbezieht, oder erst später geschlossen werden.[22] Es kommt auch immer wieder vor, dass die Vertragsparteien bei Durchführung des Vertrags einv...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Ausnahmen

Rz. 14 Die beiden folgenden Ausnahmen sind alternativ zu verstehen. I. Angabe des Dritten Rz. 15 Dieser muss mit Namen und Anschrift angegeben werden.[23] Handelt es sich um höchstpersönliche Verpflichtungen des Verwenders, so dürfte dies indessen nicht ausreichen, da dann mit der Auswechslung des Schuldners zugleich eine Vertragsänderung verbunden ist, welche unter § 308 Nr. 4...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Allgemein zum Klauselkatalog des § 308 BGB

Rz. 1 Der Katalog konkretisiert Rechtsgedanken aus § 307 BGB. § 308 BGB verwendet im Gegensatz zu § 309 BGB unbestimmte Rechtsbegriffe, die zu einer weiteren Konkretisierung im Einzelfall nötigen.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. "Umgangen werden"

Rz. 11 Aus der Verbform des Nebensatzes ergibt sich zweierlei: 1. Keine Umgehungsabsicht Rz. 12 Angesprochen ist der rein objektive Tatbestand der Umgehung. Umgehungsabsicht setzt die Vorschrift deshalb nicht voraus. Erforderlich ist aber eine tatsächliche oder rechtliche Gestaltung, die bei gleicher Interessenlage das gleiche Ziel erstrebt wie die unwirksame AGB-Regelung und ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

I. Inhalt Rz. 1 Nach § 310 Abs. 1 S. 1 BGB sind § 305 Abs. 2 und 3 BGB sowie die §§ 308 (ohne Nr. 1a und 1b) und 309 BGB auf AGB (richtigerweise: auf vorformulierte Vertragsbedingungen, siehe § 310 Abs. 3 Rn 13) unanwendbar, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. Sta...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Geltungsbereich

I. Nach den Kriterien des § 310 BGB Rz. 4 Nr. 1 gilt im Ergebnis auch im unternehmerischen Bereich, denn bei der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist die Vorschrift analog heranzuziehen. Das folgt aus der übereinstimmenden Interessenlage. Auch der Unternehmer benötigt Schutz gegen Einschränkungen seiner Dispositionsfreiheit und ist auf die baldige Kenntnis angewiesen, ob der V...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / V. Ausnahmsweise: Unwirksamkeit des gesamten Vertrags

1. Unwirksamkeit bei unzumutbarer Härte des nach § 306 Abs. 2 BGB ergänzten Vertrags (§ 306 Abs. 3 BGB) Rz. 46 Es handelt sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift. Wegen der zulässigen, aber in § 306 Abs. 2 BGB nicht genannten ergänzenden Vertragsauslegung hat sie zudem von vornherein einen engen Anwendungsbereich.[127] Weiterhin wird eine einschränkende Auslegung der...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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Niebling, AnwaltKommentar A... / J. Erlaubnisnormen

Rz. 35 Erlaubnisnormen: Das Gesetz sieht vielfach (ausdrücklich) die Möglichkeit vor, eine bestimmte Vereinbarung zu treffen. Da diese Vereinbarung jedoch nicht bereits kraft Gesetzes gilt, unterliegen AGB, die von Erlaubnisnormen Gebrauch machen, der Inhaltskontrolle.[91] Rz. 36 Gesetzliche Regelungen zur üblichen Vergütung, wie § 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB haben nur de...mehr

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ZAP 14/2020, Gestaltungsfra... / I. Einleitung

Zum Leistungsinhalt betrieblicher Altersversorgungsvereinbarungen gehört i.d.R. auch – allerdings nicht zwingend – die Absicherung der Hinterbliebenen des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers. Insoweit kann der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit frei darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er überhaupt eine betriebliche Hinterbliebenenvers...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 8 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksammehr

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Angemessenheitskontrolle bei Hinterbliebenenversorgung

BAG, Urteil v. 21.2.2017, 3 AZR 297/15 Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der "jetzigen" Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Sachverhalt Der Kläger war von Februar 1974 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens...mehr

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Lexikon / B. Die Bedingungen im Einzelnen

Rz. 1420 Der Makler hat zunächst im Rahmen von Kundenanfragen auf seine AGB hinzuweisen. Dies kann im Internet erfolgen, soweit dort die Vermittlung beworben wird, aber auch bei Kontakt über Post, Fax und Telefon.[2887] Rz. 1421 Ohne Verwendung von AGB würde das Gesetz gelten, was im Einzelfall weniger Vorteile für den Makler bietet als eine individuelle Vereinbarung oder die...mehr

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ZAP 21/2019, Logistikrecht ... / II. Lücken beim bloßen Bezug auf branchenübliche Regelungswerke

Allgemeine Geschäftsbedingungen wie die bereits erwähnten ADSp 2017 bzw. die Logistik-AGB 2019 haben sich jedoch noch nicht so etabliert, wie man es eigentlich erwartet hätte. Sie stellen auch nicht immer so eine solide Grundlage dar, dass man sie guten Gewissens ohne jedwede Ergänzung dem Dienstleister zur Verwendung empfehlen könnte. Zur Verdeutlichung nur zwei Beispiele: ...mehr

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Vorbemerkung zu § 307 / VII. UWG

Rz. 27 Die AGB-Verwendung kann auch nach dem UWG abgemahnt werden, da die Klauselverwendung eine Marktverhaltensregelung nach § 4 Nr. 11 UWG darstellt.[32] Das UKlaG besitzt auch keinen Vorrang gegenüber dem UWG.[33] Neben Verbänden können damit auch Mitbewerber gegen die Verwendung unwirksamer Klauseln vorgehen. Auch ein wettbewerbliches Vertragsstrafenversprechen kann eine...mehr

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Lexikon / Garantie

Rz. 970 Fügt der Hersteller seinen Produkten bestimmte Garantiekarten bei, die der Fachhändler an den Kunden weiterreicht, so können diese Garantiebestimmungen dann unwirksam sein, wenn der Käufer sie als Beschränkung seiner Mängelansprüche gegen den Verkäufer verstehen und von der Durchsetzung dieser ihm zustehenden Rechte abgehalten werden kann.[2060] Der Fachhändler muss ...mehr

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Lexikon / D. Mängelhaftung

Rz. 871 Klauseln in Einkaufsbedingungen, durch die die Mängelhaftung des Verkäufers zugunsten des AGB-Verwenders erweitert werden soll, werden regelmäßig mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht zu vereinbaren seien und somit gegen § 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen. Dies gilt z.B. für die in Einkaufsbedingungen...mehr

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Lexikon / II. Verträge mit Vertragsabschluss nach dem 17.12.2009

Rz. 1764 ROM I setzt gemäß Art. 3 ROM I den Grundsatz der freien Rechtswahl fort. Dies gilt grundsätzlich – jedoch mit Einschränkungen – auch bei Verbraucherverträgen, Art 6 ROM I. Rz. 1765 Eine Rechtswahl kann ausdrücklich oder stillschweigend durch konkludentes Verhalten erfolgen, Art 3 Abs. 1 ROM I. Auch die Rechtswahl in AGB ist möglich,[3265] grundsätzlich auch konkluden...mehr

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Lexikon / A. Allgemeines

Rz. 1245 Es sind zunächst zu unterscheiden: Verkauf von Neufahrzeugen vom Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und sodann unternehmensbezogener Rechtsverkehr und der Verkauf an Private. Rz. 1246 Ebenfalls kann das Vorliegen von AGB zweifelhaft sein. Die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB gilt hier nur, wenn AGB vorliegen. AGB sind von unverbindlichen Erklärungen abzugrenze...mehr

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Lexikon / 1. Übersendung

Rz. 2125 In der Praxis genügt es, wenn die AGB unmittelbar in der Angebotserklärung selbst enthalten sind, z.B. wenn das Angebotsschreiben auf seiner Vorderseite einen deutlichen Hinweis [3946] auf die AGB aufweist, die auf der Rückseite aufgedruckt sind.[3947] Dies setzt natürlich voraus, dass auch die Rückseite (bei der Übersendung per Fax) dem Vertragspartner übermittelt w...mehr

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Lexikon / 2. Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 1198 Für § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt es, wenn die Geschäftsbedingungen durch Anklicken des Wortes "AGB" auf der Bestellseite aufgerufen und ausgedruckt werden können.[2476] Nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB muss im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs zudem die Möglichkeit der Speicherung gegeben sein. Die Verwendung von Links gehört zum alltäglichen Einmaleins ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / K. Einzelfälle

Rz. 40 Kontrollfähig sind auch Fälligkeitsklauseln, Vorleistungsklauseln, es sei denn, es besteht eine Vorleistungspflicht, Wertstellungsklauseln (siehe auch Stichwort "Banken"), Tilgungsverrechnungsklauseln, Zusatzboni-Klauseln, Rabatte, Übertragung der Schönheitsreparaturen und Instandsetzungskosten auf den Mieter, Preisberechnungsklauseln, Preis- und Zinsänderungsklauseln...mehr

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Lexikon / IV. Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 2133 Die Auslegung von wirksam einbezogenen AGB richtet sich nach den allgemeinen Regeln des UN-Kaufrechts.[3966] Besondere Bedeutung erlangt dabei die international weit verbreitete – und den Entscheidungen deutscher Gerichte bei Anwendung des Art. 8 Abs. 2 CISG bereits zugrunde liegende – Regel, wonach unklare Erklärungen contra proferentem, mithin zulasten des Verwend...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Rückzahlung von Fortbildungskosten

BAG, Urteil vom 1.3.2022, 9 AZR 260/21 Eine Rückzahlungsklausel, die auch Fälle erfasst, in denen der Beschäftigte sein Arbeitsverhältnis kündigt, weil er unverschuldet und ohne Verursachungsbeitrag des Arbeitgebers aus Gründen in seiner Person dauerhaft nicht (mehr) in der Lage ist, die Qualifikation, die er mit der vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung erworben hat, im...mehr

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ZAP 20/2020, Allgemeine Ges... / 10. BGH, Urt. v. 8.7.2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18, NZM 2020, 704 und 710

In diesen Entscheidungen des BGH wurde ausgeführt, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, weil z.B. die betreffende AGB-Klausel wegen der Entscheidung vom 22.8.2018 (sogerade Nr. 9) unwirksam ist, vom Vermieter seinerseits die Durchführung von Schönheitsreparature...mehr

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ZAP 20/2020, Allgemeine Ges... / 3. Geänderte Rechtslage durch neueste Rechtsprechung

Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln betreffend die Übernahme von Schönheitsreparaturklauseln durch den Mieter bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenem Wohnraum (vgl. oben unter V. 8.) stellt sich die Frage, ob auch eine Kleinreparaturklausel nur wirksam mittels AGB vereinbart werden kann, wenn sich die von ihr umfassten Best...mehr

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ZAP 20/2020, Allgemeine Ges... / IV. Vertragliche Regelungen im Bereich von Schönheitsreparaturen

Sofern die Parteien keinerlei wirksame vertragliche Vereinbarung zur Übernahme von Schönheitsreparaturen getroffen haben, hat der Vermieter die Pflicht, ggf. erforderliche Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, wobei sich diese Pflicht unmittelbar aus der Erhaltungspflicht des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt und gleichermaßen im laufenden Mietverhältnis wie na...mehr

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ZAP 20/2020, Allgemeine Ges... / 9. BGH, Urt. v. 22.8.2018 – VIII ZR 277/16, NZM 2018, 863

Im Fall einer dem Mieter unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung hält die formularvertragliche Überwälzung der nach der gesetzlichen Regelung den Vermieter treffenden Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen der Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemes...mehr

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ZAP 20/2020, Allgemeine Ges... / 5. BGH, Urt. v. 26.9.2007 – VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632

Entschieden wurde durch den BGH, dass Quotenabgeltungsklauseln grds. mit AGB-Recht vereinbar sind, da sie wirtschaftlich gesehen mit wirksam vereinbarten Schönheitsreparaturklauseln mit weichen Fristen identisch sind. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass bei der Berechnung der Abgeltungsquote der tatsächliche Erhaltungszustand der Wohnung berücksichtigt werden kann. M...mehr

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Rückzahlungsanspruch für Ausbildungskosten

ArbG Ulm, Urteil v. 8.5.2017, 4 Ca 486/16 Der Rückzahlungsanspruch für Ausbildungskosten darf nicht nur an die arbeitnehmerseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geknüpft sein. Sachverhalt Der beklagte Pilot war von Januar bis Ende August 2016 bei der Klägerin, einem lokalen Luftfahrtunternehmen, beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war u. a. geregelt, dass der Arbeitgeber die K...mehr

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Lexikon / VI. Überziehungszinsen

Rz. 387 Streitfragen betreffen aktuell vor allem Überziehungszinsen: Obwohl die AGB der Banken und Sparkassen seit 35 Jahren Gegenstand der Inhaltskontrolle sind, haben die jüngsten Entscheidungen zu Zinsklauseln, Entgeltklauseln und Abschlussgebühren gezeigt, dass die Bereinigung der unwirksamen Bedingungen offensichtlich ein langatmiger Prozess ist.[771] Hierbei fragt es s...mehr

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Lexikon / I. Briefe und briefähnliche Sendungen

Rz. 2039 Briefe sind adressierte schriftliche Mitteilungen.[3720] Briefähnliche Sendungen sind den Briefen verwandte Sendungen wie Infopost, Postwurfsendungen, Zeitungen, Zeitschriften und Päckchen,[3721] nicht Pakete. Rz. 2040 Ihre Beförderung unterfällt grundsätzlich dem Frachtrecht (arg. § 449 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 HGB). Für den internationalen Verkehr gilt der Weltpostve...mehr

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Lexikon / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1081 Gegenstand der AGB-Kontrolle im Handelsvertreterrecht ist die Frage, ob und inwieweit von dispositiven Vorschriften des in §§ 84–92c HGB geregelten Handelsvertreterrechts abgewichen werden kann. Das Handelsvertreterrecht ist weithin zumindest zugunsten des Handelsvertreters zwingend.[2267] Soweit vertragliche Bestimmungen eines Handelsvertretervertrags gegen solche ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Unangemessen lange Annahmefrist

Rz. 15 Unangemessen lang ist die Annahmefrist, wenn sie über den in § 147 Abs. 2 BGB definierten Zeitraum einschließlich einer sachlich gebotenen Überlegungszeit erheblich hinausgeht und der Verwender daran kein schutzwürdiges Interesse hat, hinter dem das Interesse des Kunden am baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen müsste.[23] Die hiernach erforderliche Interessenabw...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Unwirksamkeit bei unzumutbarer Härte des nach § 306 Abs. 2 BGB ergänzten Vertrags (§ 306 Abs. 3 BGB)

Rz. 46 Es handelt sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift. Wegen der zulässigen, aber in § 306 Abs. 2 BGB nicht genannten ergänzenden Vertragsauslegung hat sie zudem von vornherein einen engen Anwendungsbereich.[127] Weiterhin wird eine einschränkende Auslegung der Vorschrift dahin vertreten, dass die Unwirksamkeit nicht kraft Gesetzes eintritt, sondern nur, wenn si...mehr

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ZAP 16/2023, Basiswissen: A... / I. Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2003 (ADSp 2003)

Die Bedingungen wurden gemeinsam ausgehandelt von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite. Sie wurden schließlich zur Anwendung empfohlen durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Bundesverband Spedition und Logistik (BSL), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Hauptverband des Deu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Generalklausel als Kernstück der Inhaltskontrolle

Rz. 1 § 307 BGB ist die Generalklausel und das Kernstück der Inhaltskontrolle (vgl. auch Vor § 307 BGB Rdn 1 ff.). Unwirksam ist hiernach, was entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Geschützt wird der Vertragspartner des Verwenders, nicht dieser und grundsätzlich auch nicht ein Dritter. Das Transparenzgebot ist eine (negative) Ausprägung unangemessener Benacht...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Unangemessen lange Leistungsfristen

Rz. 23 Die Entscheidung über die Angemessenheit nach Nr. 1 ist wiederum aufgrund einer Abwägung zu treffen. Zu be­rücksichtigen sind dabei die Art der geschuldeten Leistung und die branchenüblichen Beschaffungs- und Herstellungszeiten einschließlich einer Sicherheitsmarge, aber auch das Interesse des Kunden an alsbaldiger bzw. fristgerechter Leistung.[54] Letzteres hat aber ...mehr