Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapitalveränderungsrec... / 1.2.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung: Gesetzliche Vorschriften im Jahresabschluss

Rz. 11 Grundsätzlich ist für deutsche Aktiengesellschaften eine Überleitung vom Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn oder Bilanzverlust gemäß § 158 Abs. 1 AktG verpflichtend. Dabei sind die Einstellungen in die bzw. Entnahmen aus den Rücklagen differenziert jeweils nach den einzelnen Rücklagenarten anzugeben. Diese Aufgliederung kann nach § 158 Abs. 1 Satz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.3 Besonderheiten bei sog. Kleinstgesellschaften

Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)[1] wurde eine vierte Größenklasse für die handelsrechtliche Rechnungslegung geschaffen. Diese Kleinstgesellschaften können Vereinfachungen in Anspruch nehmen, die die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses betreffen. Die Regelungen gelten dabei auch für Personengesellschaften ohne e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG i. d. F. bis 31.12.2017 ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB

Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Nach der Gesetzesbegründung[2] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebnis sollte also eine Gleichstellung (Wertneutralität) mit anderen F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / a) Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KStG

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / II. Aktuelle Problem- und Beratungsstränge

In weiter zurückliegenden Jahrzehnten war das Sammeln von Briefmarken und Münzen eine weitverbreitete Leidenschaft. Briefmarken galten als Aktien des "kleinen Mannes". In den letzten Jahren findet ein Wandel dahingehend statt, dass die Briefmarke oder Münze von damals der heute in limitierter Auflage hergestellte Sneaker ist (vgl. Kutscher, Worauf Superreiche setzen: Sneaker...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Wertpapiere, die am Stichtag (§§ 9 und 11 ErbStG) an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt nach § 11 Abs. 1 BewG (zu Einzelheiten s. ErbStR R B 11.1.). Zur Bewertung von ausländischen Wertpapieren ist § 11 Abs. 2 BewG heranzuziehen (vgl. dazu ErbStR R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.3 Einkünfte in Geldeswert

Rz. 37 Zu den Einkünften in Geldeswert gehören alle Mittel, die in Geld getauscht werden können. Hierzu zählen Forderungen (Gutschriften auf Giro-/Tagesgeldkonten oder Sparbüchern, Gutscheine, Wertpapiere wie Schecks, Wechsel, Aktien etc.) und Sachbezüge, d. h. Waren und Dienstleistungen, die einen Marktwert haben (Deputate, Warenleistungen, freie Unterkunft und/oder Verpfle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.3 Lohngestaltung

Rz. 184 Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nicht alle Fragen des Lohns, sondern nur die betriebliche Lohngestaltung. Lohngestaltung liegt zum einen vor, wenn (kollektive!) Entlohnungsgrundsätze aufgestellt werden. Dies sind übergeordnete allgemeine Vorschriften für die gesamte Entlohnung im Betrieb oder zumindest für Arbeitnehmergruppen. Hinsichtlich des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schrifttum: Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommandit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / d) Besonderheiten bei Aktiengesellschaften

Rz. 53 Prinzipiell kann auch bei Aktiengesellschaften eine statutarische Möglichkeit zur Einziehung von Aktien vorgesehen werden. In Betracht kommt insoweit zum einen die sog. angeordnete Zwangseinziehung (Automatismus bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen)[167] und zum anderen die sog. gestattete Einziehung (Satzungsermächtigung, von der der Vorstand Gebrauch mac...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Direkte Methode

Rz. 70 Bei der direkten Methode wird die Beteiligung einstufig und unmittelbar bewertet. Nach dieser Methode wird der Anteilswert – vereinfacht gesprochen – durch den Barwert der zu erwartenden Zahlungsströme vom Unternehmen an seine Anteilseigner bestimmt.[196] Das Unternehmen als Ganzes und der Anteil am Unternehmen werden als voneinander unabhängige Bewertungsobjekte ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Börsennotierte Anteile

Rz. 75 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen gilt aber für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften. Diese sind nach einhelliger Meinung[210] im Rahmen der Nachlassbewertung (also auch für Zwecke des Pflichtteilsrechts) mit ihrem Kurswert am Stichtag (Todestag des Erblassers) anzusetzen. Maßgeblich ist jeweils der mittlere Tageskurs der Aktien an dem Börsenplatz, der ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rz. 48 Sowohl GmbH-Geschäftsanteile als auch Aktien[142] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[143] Demzufolge fällt automatisch mit dem Erbfall auch die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kapitalgesellschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben,[144] ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[145] Abweichende gesellschaftsve...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Anforderungen an das Bewertungsverfahren: Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 80 Bei Aktiengesellschaften mit einem großen Teil der Aktien im Streubesitz kommt es typischerweise auf die Person des Kleinaktionärs mit seinen subjektiven Zielsetzungen nicht an. Im Falle der Abfindung, z.B. nach § 305 AktG, erhalten alle Aktionäre pro Aktie gleicher Ausstattung den gleichen Abfindungsbetrag. Dies ergibt sich hier bereits aus der ausdrücklichen Regelun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 1311 [Autor/Stand] Notwendiges aktives Sonderbetriebsvermögen II stellen solche Wirtschaftsgüter dar, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafter-Eigentümers an der Personengesellschaft dienen.[2] Dies trifft beispielsweise zu bei den Anteilen der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn nicht die Komplementär-GmbH neben ihrer Tätigkeit als G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Europäische Gesellschaften (SE)

Schrifttum: Bilitewski, Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SESTEG) – Ein erster Überblick, FR 2007, 57; Brandt, Ein Überblick über die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland, BB 2005, 1; Dreßler, EU-Projekte zur Gründung von "Europäischen Gesellschaften" nach gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 103 Bei Personengesellschaften ging der Gesetzgeber davon aus, dass (einzelne) Mitgliedschaftsrechte nicht ohne weiteres übertragbar sein sollten, § 717 BGB a.F. Allerdings wurde durch das MoPeG in § 711 Abs. 1 S. 1 BGB die Übertragbarkeit des Anteils (insgesamt) unter der Bedingung zugelassen, dass die Mitgesellschafter ihr zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Mitgliedscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eigene Anteile

Rz. 491 [Autor/Stand] Die Frage, ob eigene Aktien oder eigene Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft beim Betriebsvermögen zu erfassen sind, entschied sich ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 nach den Grundsätzen der Bilanzierung. Danach waren bisher eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft, sofern sie nicht zur Einziehung bestimmt waren, nach h.M. Wirtschaftsgüter und als solche ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Sparer-Pauschbetrag

Tz. 44 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielt ein rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, der keine steuerbegünstigten Zwecke verfolgt, Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG (s. Anhang 10), ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus dieser Einkunftsart der Sparer-Pauschbetrag (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 19) von 1 000 EUR (801 EUR bis zum VZ 2022) abzusetzen. Tz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vorratsaktien

Rz. 506 [Autor/Stand] Auch sog. Vorratsaktien, d.h. noch nicht in den Verkehr gelangte, zur späteren Verwendung bestimmte Aktien, sind beim Betriebsvermögen der AG zu bilanzieren, wenn die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen ist, die Vorratsaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist. Zur Bewertung von Vorratsaktien und wegen d...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 222 Laufende Einkünfte unterliegen im Regelfall der Einkommensteuer. In einer zunehmenden Zahl von Konstellationen sind allerdings auch Gewinne im Rahmen der Veräußerung von Vermögensgegenständen, insbesondere solcher, mit deren Hilfe Einkünfte erzielt wurden, einkommensteuerpflichtig. Das gilt nicht nur bei der Veräußerung von Betriebsvermögen (§ 16 EStG), von sog. wese...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aktiengesellschaft (AG)

Rz. 266 [Autor/Stand] Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Grundlage im AktG findet. Sie kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, das mindestens 50.000 Euro betragen muss (§ 7 AktG). Für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 S...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 110 Für Personenhandelsgesellschaften sieht § 134 HGB (§ 140 HGB a.F.) vor, dass Gesellschafter, in deren Person ein wichtiger Grund vorliegt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden können. Da auch § 134 HGB dispositiven Charakter hat, sind abweichende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag möglich.[280] Erschwerungen sowie die völlige Streichung einer Ausschlussmögl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Von der Einheitsbetrachtung zur Abspaltungsthese

Rn. 56 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Mit Urt vom 05.03.1998 (BFH BStBl II 2003, 54; BFH BStBl II 2003, 56) hat der BFH entschieden, dass bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe die gemeinen Werte des Grund und Bodens und der Milchreferenzmenge zur Ermittlung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns dem nach § 55 Abs 1 EStG pauschalierten Wert des Grund und Bodens gegenüberzustellen s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds

Rn. 166 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der gewinnmindernde Ausweis der Rücklage in der StB setzt gem § 3 Abs 2 FAG voraus, dass in mindestens gleicher Höhe ein betrieblicher Ausgleichsfonds gebildet wird. Die im Ausgleichsfonds angelegten Gelder gehören zum notwendigen BV des Forstbetriebs; sie müssen nach Auffassung der FinVerw (OFD Münster vom 21.09.1988, DB 1988, 2177 und OFD...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Auswirkungen auf die Bewertung

Rz. 99 In der Rechtsprechung zum Aktienrecht ist allgemein anerkannt, dass die unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten, die Stammaktien einerseits und Vorzugsaktien andererseits gewähren, sich in der Bewertung niederschlagen müssen.[253] Zur Begründung wird insbesondere darauf verwiesen, dass die Börsenkurse der Vorzugsaktien regelmäßig unter denen der Stammaktien liegen. Da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehen eines neuen WG

Rn. 55 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Mit Einführung der Milchquotenregelung mit Wirkung vom 02.04.1984 entstand ein selbstständiges immaterielles WG des AV, nämlich das Milchlieferrecht (BFH vom 24.08.1993, BFH/NV 1994, 172; BFH vom 17.03.1994, BStBl II 1994, 538; BFH vom 05.03.1998, BStBl II 2003, 54). Entsprechendes gilt für ein an den Betrieb (aktiengebundenes) bzw an den Gr...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 2. Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 56 In jedem Fall gehört aber zunächst die Aktie bzw. der Geschäftsanteil als solche/r zum Nachlass des Erblassers. Daher ist auch im Rahmen der pflichtteilsrechtlichen Betrachtungen stets die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an sich zu berücksichtigen. Vom gesetzlich normierten Regelfall abweichende Ausgestaltungen können sich bei der Bewertung der Anteile (mindernd) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Genussscheine

Rz. 519 [Autor/Stand] Für die Begriffe "Genussrechte" und die eventuell zu deren Verbriefung ausgegebenen "Genussscheine" gibt es keine Legaldefinition. Gleichwohl werden die Begriffe vom Gesetzgeber an verschiedenen Stellen verwendet, so z.B. in den §§ 221 Abs. 3 AktG. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie 17 Abs. 1 Satz 3 und 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Rz. 520 [Autor/Stand] Genussrechte si...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / bb) Ausschüttungsannahme

Rz. 74 Grundsätzlich gilt: "A stock is worth only what you can get out of it."[138] Gegenstand der Kapitalisierung sind daher die an die Anteilseigner auszuschüttenden (bzw. von diesen zu entnehmenden) finanziellen Überschüsse des Unternehmens. Ausschütten kann das Unternehmen aber nur das, was nach Berücksichtigung aller Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des unveränderten ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 3): Initi... / 1. Begriff

Der Begriff Initial Coin Offering (ICO) umschreibt das Krypto-Pendant zum Initial Public Offering (IPO).[1] Während beim IPO Aktien aus dem Bestand oder einer Kapitalerhöhung auf dem Kapitalmarkt angeboten werden, sind es beim ICO Token, die gegen Einheiten einer virtuellen oder staatlichen Währung emittiert werden.[2]mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 2. Gliederung der Bilanz

Die allgemeine Gliederung der Bilanz in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ist für alle Kaufleute maßgebend (§ 247 Abs. 1 HGB). Die detaillierte Gliederung der Bilanz (§§ 266 ff. HGB) und der GuV (§§ 275 ff. HGB) ist im Gegensatz dazu nur für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß §§ 237 bis 239 AktG

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Einziehung von Aktien erfolgt entweder zwangsweise oder aber durch den Erwerb eigener Anteile (vgl. hierzu auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 51ff.). Dabei gelten i.W. die Vorschriften über die ordentliche Kap.-Herabsetzung (vgl. § 237 Abs. 2 Satz 1 AktG). Für die bilanzielle Behandlung dieser Art von Kap.-Herabsetzung sind zwei Fälle zu untersch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 47 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Notwendigkeit zur Bilanzierung eigener Anteile kann nur bei KapG auftreten. Eigene Anteile liegen vor, wenn sich im Eigentum der bilanzierenden AG/SE bzw. KGaA ihre eigenen Aktien oder im Eigentum der bilanzierenden GmbH ihre eigenen Geschäftsanteile befinden. Eigene Aktien ebenso wie Geschäftsanteile haben wirtschaftlich und bilanzanalyt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bedingte Kapitalerhöhung gemäß §§ 192 bis 201 AktG

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieser Tatbestand liegt dann vor, wenn die HV eine Erhöhung des gezeichneten Kap. zu folgenden – erschöpfend aufgezählten – Zwecken beschließt: Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; Vorbereitung von UN-Zusammenschlüssen; Gewährung von Bezugsrechten an AN und Mitglieder der Geschäftsführung der G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 Satz 1 wird synonym für die Bezeichnungen "Grundkapital" bei der AG/SE und "Stammkapital" bei der GmbH verwendet. Bei der SE wird in den einschlägigen Vorschriften (in der deutschen Fassung) z. T. sogar direkt auf das gezeichnete Kap. Bezug genommen. Daher kann der Inhalt dieses Postens aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschl...mehr