Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Das BMF-Schreiben v. 24.8.1970[2] wurde damit gegenstandslos.[3] Nach der Gesetzesbegründung[4] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebni...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Börsenausnahme (Satz 2 Alt. 2)

"... oder wenn mit der Hauptgattung der Anteile an ihr ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer anerkannten Börse stattfindet." a) Systematik Rz. 577 [Autor/Stand] Überblick. Die Regelung des Satzes 1 findet keine Anwendung, "wenn" (vgl. Rz. 585) die Voraussetzungen der sog. Börsenklausel des Satzes 2 Alt. 2 erfüllt sind. Erforderlich ist hierfür, dass die Hauptgattun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Zwischenabschlüsse

Tz. 153 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Falls die Voraussetzungen der Anwendung des IFRS 5 erstmals in einer Zwischenberichtsperiode erfüllt sind und ein Unternehmen aufgrund nationaler Vorschriften verpflichtet ist, einen Zwischenabschluss zu erstellen, sind die Ausweis- und Bewertungsvorschriften des IFRS 5 im Zwischenabschluss anzuwenden. In Deutschland ergibt sich die Pflicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.1 Beteiligungsfähige Arbeitgeber

An der VBL sind als Träger der Anstalt vor allem der Bund und die Bundesländer (mit Ausnahme des Saarlands und Hamburgs) beteiligt. Auch die neuen Bundesländer sind mit Wirkung zum 1.1.1997 der VBL beigetreten. Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Mitglieder eines Kommunalen Arbeitgeberverbands (KAV), der der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehört, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) kann hergeleitet werden, dass es sich um die vorübergehende Überlassung von Geld-Kap handeln muss. FK sind damit alle als Verbindlichkeit passivierungsfähigen Kap-Zuführungen in Geld, die nicht zum EK gehören. Dies sind ua Darlehen (einschließlich partiarischer Darlehen), typisch stille Beteiligungen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRS 5 enthält Vorschriften zum Ausweis und zur Bewertung langfristiger Vermögenswerte (zu Ausnahmen vgl. Tz. 9ff.) und Gruppen von Vermögenswerten (disposal groups), die zur Veräußerung (held for sale) oder als zur Ausschüttung an Eigentümer (held for distribution to owners) gehalten werden. Durch IFRS 5 hat das IASB eine separate Bilanzkateg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einkunftsquelle

Rz. 401 [Autor/Stand] Begrifflichkeit. Der Begriff der Einkunftsquelle ist kein feststehender Begriff des EStG und wird im Allgemeinen unterschiedlich weit und eng verstanden.[2] Im Kontext des § 50d Abs. 3 EStG erfasst der Begriff der Einkunftsquelle die konkrete sachliche Erwerbsgrundlage (i.d.R. das materielle oder immaterielle Wirtschaftsgut), aus deren Nutzung die abzug...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.2 Anlässe einer Unternehmensbewertung

Kategorisierung von Bewertungsanlässen Die Bewertungspraxis unterscheidet im Wesentlichen 5 Kategorien von Anlässen für eine Unternehmensbewertung. Unternehmerische Initiativen In dieser Kategorie findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Anlässen. Beispielhaft seien genannt: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Kapitalerhöhungen (Eigen- od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung in de... / 1 Ertragskraft als Grundlage der Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertungen haben unterschiedliche Anlässe. Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist sicherlich einer der bedeutsamsten Anlässe, bei dem die Unternehmensbewertung die zentrale Rolle bei der Kaufpreisfindung spielt. Die Ergebnisse der Unternehmensbewertung haben für alle Beteiligten der Unternehmenstransaktion eine hohe Bedeutung. Trotz Globalisierung und grenzübe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbewertung: So s... / 1 Aufgabe der Unternehmensbewertung und Bewertungsanlässe

Chancen und Risiken bewerten Die Aufgabe einer Unternehmensbewertung besteht darin, einen Gebrauchswert für ein Unternehmen als Ganzes bzw. für einzelne strategische Geschäftseinheiten an einem bestimmten Bewertungsstichtag zu ermitteln. Dafür muss sowohl das Unternehmen selbst als auch sein Unternehmensumfeld analysiert und bewertet werden, um Aussagen über die zukünftige E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Angebot der Leistung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher hat die Gegenleistung des Gläubigers so, wie sie nach dem Titel geschuldet wird, vollständig anzubieten (OLG Düsseldorf, MDR 2018, 1341; LG Wuppertal, DGVZ 1986, 90). Nach § 294 BGB ist regelmäßig ein tatsächliches Angebot beim Gläubiger der Gegenleistung (dem Schuldner) notwendig (vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 994 Rn. 1-6). Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 24 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung von...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der Forderungen

Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch im öffentlichen Recht haben ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschränkungen der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit von Aktien (Satz 1 Nr. 2)

Rn. 183 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sind die Stimmrechte oder die Übertragbarkeit von Aktien beschränkt, ist dies nach § 289a Satz 1 Nr. 2 anzugeben, soweit dies dem Vorstand des UN bekannt ist (vgl. DRS 20.K194). Berichtspflichtig sind sowohl gesetzliche als auch satzungsmäßige, vertragliche und andere Beschränkungen. Zu den vertraglichen Beschränkungen zählen auch solche zwi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Satz 1 Nr. 4)

Rn. 190 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289a Satz 1 Nr. 4 schreibt vor, die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, anzugeben. Die Sonderrechte müssen mit bestimmten Aktien verbunden sein und die Kontrolle des UN ermöglichen oder erleichtern (vgl. Lanfermann/Maul, BB 2004, S. 1517 (1519)). Im deutschen Aktienrecht liegen solche Sonderrechte nur in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Satz 1 Nr. 1)

Rn. 181 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 1 ist die Zusammensetzung des gezeichneten Kap. anzugeben, soweit dies nicht aufgrund anderer Vorschriften im Anhang erfolgt und darauf verwiesen wird (vgl. DRS 20.K190). Existieren verschiedene Aktiengattungen (z. B. Stammaktien, stimmrechtslose Vorzugsaktien, Aktien mit Nebenpflichten; vgl. § 11 AktG), so sind die m...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen (Satz 1 Nr. 5)

Rn. 192 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Sofern AN am Gesellschaftskap. beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar selbst ausüben, ist die Art der Stimmrechtskontrolle gemäß § 289a Satz 1 Nr. 5 anzugeben (vgl. DRS 20.K204). Von dieser Berichtspflicht werden in der Praxis nur wenige Sonderfälle betroffen sein, da nach deutschem Aktienrecht eine Trennung von Stimmrecht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweisung der Einstellung in die Kapitalrücklage (Satz 2)

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 (3. Alternative) AktG kann eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung auch zum Zweck der Rücklagendotierung vorgenommen werden. Gemäß § 232 AktG sind Beträge, die bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung zum Zweck des Ausgleichs von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste rückblickend nicht erforderlich waren, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anwenderkreis

Rn. 290 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Kreis der UN, der von der Pflicht zur Erstellung einer Erklärung zur UN-Führung nach § 289f betroffen ist, umfasst nur einen Teil der zur Lageberichterstattung verpflichteten UN. Aufgrund der besonderen Vorgaben verschiedener Gesetze und R variiert der Anwenderkreis bei den einzelnen Angaben innerhalb der Erklärung zur UN-Führung. Maßgeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital mit mehr als 10 % der Stimmrechte (Satz 1 Nr. 3)

Rn. 186 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 3 müssen ferner direkte und indirekte Beteiligungen am Kap., die 10 % der Stimmrechte überschreiten, angegeben werden, soweit die Angaben nicht im Anhang zu machen sind (vgl. DRS 20.K197). Letzteres trifft etwa auf AG zu (vgl. § 160 Abs. 1 Nr. 7f. AktG). In diesem Fall ist im Lagebericht auf die Anhangangaben zu verwei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 4 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 240 AktG ist zwingend und gilt für alle drei Formen der Kap.-Herabsetzung, d. h. für die ordentliche Kap.-Herabsetzung (vgl. §§ 222ff. AktG), die vereinfachte Kap.-Herabsetzung (vgl. §§ 229ff. AktG) und die Kap.-Herabsetzung durch Einziehung von Aktien (vgl. §§ 237ff. AktG; HdR-E, AktG § 240, Rn. 1).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichte zu einzelnen Sachverhalten

Rn. 138 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289 Abs. 2 Satz 1 ist im Lagebericht auch auf die unter Nr. 1 bis 3 genannten Sachverhalte einzugehen. Dies umfasst Angaben zu: Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (Nr. 1); FuE (Nr. 2); bestehenden Zweigniederlassungen (Nr. 3). Zudem ist gemäß § 289 Abs. 2 Satz 2 im Lagebericht auf Angaben im Anhang zum Erwerb eigener Aktien...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / h) Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots (Satz 1 Nr. 8)

Rn. 196 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Berichtspflichtig sind nach § 289a Satz 1 Nr. 8 ferner wesentliche Vereinbarungen des UN, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden (vgl. DRS 20.K211). Darzustellen sind nicht nur die oftmals als "change-of-control"-Klauseln bezeichneten Vereinbarungen, sondern auch die daraus resul...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übernahmebericht: Angaben zu Übernahmehindernissen (§ 289a)

Rn. 176 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das sog. Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (ÜRUG) vom 08.07.2006 (BGBl. I 2006, S. 1426ff.) erweiterte die Berichtspflichten für bestimmte börsennotierte UN dahingehend, dass diese im Lagebericht auch Angaben zu Übernahmehindernissen machen müssen (sog. Übernahmebericht). Mit dieser zusätzlichen Berichtspflicht wurden die Vorgaben der Übe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / i) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft bei Übernahmeangeboten (Satz 1 Nr. 9)

Rn. 201 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 289a Satz 1 Nr. 9 sind sämtliche Entschädigungsvereinbarungen des UN anzugeben, die mit Mitgliedern des Vorstands oder mit AN für den Fall getroffen wurden, dass sie aufgrund eines Übernahmeangebots kündigen, ohne triftigen Grund entlassen werden, ihr Arbeitsverhältnis endet oder (in anderer Form) fortgeführt wird (vgl. DRS 20.K218). ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung eines Einkünftetatbestands im Verhältnis zwischen einer Kapital­gesellschaft und deren (Allein-)Gesellschafter

Leitsatz 1. Wird eine Kapitalgesellschaft aus dem betrügerischen Handel mit wertlosen Aktien berechtigt und verpflichtet, so sind die daraus resultierenden gewerblichen Einkünfte grundsätzlich ihr selbst steuer­rechtlich zuzurechnen. 2. Ein Durchgriff durch die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich unzulässig und kommt nur unter den Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.6 Keine Vermögensverwaltung

Rz. 17 Keine gewerblichen Einkünfte liegen vor, wenn die Tätigkeit, mit der die Einkünfte erzielt werden, eine Vermögensverwaltung darstellt. Dabei handelt es sich um ein negatives Merkmal, das nicht im Gesetz enthalten, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[1] In der Praxis ist diese Abgrenzung häufig schwierig zu treffen. In der Regel lässt sie sich nur anh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.1 Begründung und Umfang der Unternehmereigenschaft

Rz. 95 Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Gesellschaft, die steuerbare Umsätze ausführen wollte, stellt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, selbst wenn die Dienstleistung der Prüfung dient, ob die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist. Außer in Betrugsfällen kann die Eigenschaft der Gesellschaft als Steuerpflichtiger nicht rückwirkend aberkannt werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Zuzahlungen an den Aktionär bei Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 2.3.1 Allgemeines (§ 19a Absatz 4 Satz 1 EStG)

Rz. 43 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Vorteile, die im Kalenderjahr der Übertragung der Vermögensbeteiligung nicht besteuert wurden, werden erst in einem späteren Zeitpunkt aufgeschoben besteuert. § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG regelt abschließend den Besteuerungszeitpunkt (siehe Rn. 30). Tritt einer der dort genannten Fälle ein, so unterliegen bisher nicht besteuerte Vorteile zu di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.6 Zufluss, kein negativer Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung (BFHUrteil vom 23. Juni 2005 – VI R 10/03 –, BStBl II S. 770). Bei Aktien ist dies der Zeitpu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.4 Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Rz. 22 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung und dem Preis, zu dem die Vermögensbeteiligung dem Arbeitnehmer überlassen wird. Der Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Überlassung und der Zeitpunkt des Angebots an die Arbeitnehmer sind nicht maßgeblich. Bei einer Verbilligung ist es unerh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen dazu finden sich im BMF-Schreiben vom 29. November 20...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten

Rz. 8 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Arbeitgeber muss nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligung sein, damit die Steuerfreiheit gewährt wird. Die Steuerfreiheit gilt deshalb auch für den geldwerten Vorteil, der bei Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten entsteht, sofern die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Rz. 58 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (siehe u. a. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 124/99 –, BStBl II S. 766, zu den Wandelschuldverschreibungen) führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall noch nicht zum Lohnzufluss. Der Zufluss ist grundsätzlich erst mit der Erfüllung des Ans...mehr