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Kapitel 9: Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung, Ergebnis je Aktie

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Malte Kähler
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1 Kapitalflussrechnung

1.1 §§ 264 Abs. 1 Satz 2, 297 Abs. 1 HGB

 

Rz. 1

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

 

§ 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung

(1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern. [. . .]

 

§ 297 Inhalt

(1) 1Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. 2Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.

[. . .]

1.1.1 Einleitung

1.1.1.1 Überblick

 

Rz. 2

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Vorgehensweise für die Erstellung der Kapitalflussrechnung ist für den HGB-Abschluss in DRS 21 geregelt. Die Kapitalflussrechnung dient primär der Darstellung und Beurteilung der Finanzlage, indem sie die für die Einschätzung der Finanzlage notwendigen Informationen über die Zahlungsströme (Cashflows) eines Unternehmens liefert. Die für die Bilanzaufstellung und Erfolgsermittlung vorgenommene Periodenabgrenzung wird für die Erstellung der Kapitalflussrechnung rückgängig gemacht, da sie einer Einschätzung der Liquiditätssituation entgegensteht.[1]

[1] Vgl. Antonakopoulos, Unabhängigkeit der Cashflow-Analyse nach neuem Handelsrecht?, in: Fink/Schultze/Winkeljohann (Hrsg.), Bilanzpolitik und Bilanzanalyse nach neuem Handelsrecht, Stuttgart 2010, 349 (350 f.).

1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

 

Rz. 3

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Pflicht zur Erstellung einer Kapitalflussrechnung wurde für Konzernabschlüsse 1998 mit KonTraG eingeführt. Zielsetzung war die Anpassung der Pflichtbestandteile eines Konzernabschlusses an den international übliche...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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