Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.4 Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes für nicht gehandelte Aktien

Rz. 326 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem Inkrafttreten des IFRS 9 ist die Möglichkeiten entfallen, Aktien zu Anschaffungskosten zu bewerten, sofern ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Sämtliche Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente und Verträge über diese Finanzinvestitionen müssen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. In wenige...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.4 Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Nr. 4)

Rz. 125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sonderrechte, über die nach § 289a Satz 1 Nr. 4 HGB zu berichten ist, verleihen ihrem Inhaber Kontrollrechte in Bezug auf das berichterstattende Unternehmen. Hierzu zählen z. B. Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat (§ 101 Abs. 2 AktG) oder satzungsmäßige Zustimmungs- und Widerspruchsrechte bezogen auf die Geschäftsführung, sofern dies nach ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie erfolgt gemäß IAS 33.10 mittels Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehenden Gewinns oder Verlusts (Zähler) durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl innerhalb der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien (Nenner). Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Ermit...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zusätzlich zum unverwässerten Ergebnis je Aktie ist auch das verwässerte Ergebnis je Aktie anzugeben. Die Angabe des verwässerten Ergebnisses je Aktie bedingt das Vorliegen potenzieller Aktien, d. h. eines Finanzinstruments oder sonstigen Vertrags, durch welchen dem Inhaber das Recht auf Stammaktien verbrieft werden kann. Unter Verwässerung ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung, Ergebnis je Aktie

1 Kapitalflussrechnung 1.1 §§ 264 Abs. 1 Satz 2, 297 Abs. 1 HGB Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) [. . .] 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspie...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3 Ergebnis je Aktie

3.1 IAS 33 3.1.1 Einleitung Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Laut IAS 33.1 besteht das Ziel der Angabe des Ergebnisses je Aktie (earnings per share, EPS) darin, die Ertragskraft unterschiedlicher Unternehmen innerhalb einer Berichtsperiode, aber auch ein- und desselben Unternehmens zwischen verschiedenen Berichtsperioden besser vergleichen zu können. Rz. 151 Stand: 2. A. – ET:...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.2 Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen (Nr. 2)

Rz. 116 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit oder der Stimmrechte von Aktien, wie bspw. bei Vorzugsaktien, sind diese nach § 289a Satz 1 Nr. 2 HGB anzugeben. Derartige Beschränkungen können eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Grundlage haben. Aber auch abgestimmtes Verhalten oder Vereinbarungen zwischen den Gesells...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2 Eigene Anteile (§ 272 Abs. 1a, 1b HGB)

Rz. 199 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eigene Anteile haben als wertlose Rechtshülse nach h. M. keinen Mehrwert für das Vermögen der Gesellschafter und damit der Gläubiger.[1] Das ist zutreffend, weil sie wegen des Mittelabflusses beim Rückkauf gerade nicht mit Vermögen unterlegt werden. Unabhängig von ihrer Bedeutung als Akquisitionswährung oder Kursstabilisierungsfaktor bzw. Ge...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gilt gem. § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich für börsennotierte AG. Darunter sind AG zu verstehen, deren Aktien am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassen sind. Dieser umfasst nach § 2 Abs. 7 WpÜG den regulierten Markt sowohl an einer inländischen Börse als a...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.3 Bedeutung der contractual obligation bei Übernahmeangeboten

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf den künftigen Erwerb bzw. die künftige Veräußerung eigener Aktien ausgerichtete Kontrakte führen gemäß IAS 32.16(b)(ii) in manchen Fällen zu Eigen- und in anderen zu Fremdkapital. Anhand von Optionskontrakten sind nachfolgende Fälle von Relevanz:[1] Purchased call option: Gegen Zahlung einer Prämie hat die Gesellschaft das Recht zum Erwerb...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Nr. 1)

Rz. 113 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 289a Satz 1 Nr. 1 HGB ist die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals anzugeben. Dabei handelt es sich um das gezeichnete Kapital nach § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB, also das Grund- oder Stammkapital. Zwar gibt der Gesetzeswortlaut keine Hinweise darauf, welche Detailinformationen hierzu anzugeben sind. DRS 20. K190 f. konkretisieren die ...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1 §§ 289, 289a HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289 Inhalt des Lageberichts (1) 1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit en...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.1 Erlangung von Kontrolle ohne Anteilserwerb

Rz. 446 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich vollzieht sich die Erstkonsolidierung nach der Einzelerwerbsfiktion, wobei der Standardsetzer durch IFRS 3.4 die Bedeutung der Erlangung von Kontrolle betont. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen es zur Kontrollerlangung auch ohne Erwerb von Anteilen kommt. Diese Konstellation kann sich insbesondere ergeben bei modifizier...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Rz. 226 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB erfasst für die Kapitalrücklage auch den Betrag, der bei der Ausgabe für Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. Notwendiges Element ist das Bezugsrecht auf Aktien [1]; für GmbH-Anteile gilt das auch, ist aber theoretischer Natur.[2] Erfasst sind die in § 221 Akt...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.4.4 Verweis auf Anhangangaben gem. § 160 AktG (§ 289 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit § 289 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde außerhalb der regulären Nummerierung des § 289 Abs. 2 HGB eine Verweismöglichkeit auf etwaige Anhangangaben zu eigenen Aktien gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG ergänzt. Die Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG beziehen sich auf den Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft, die sie, ein abhängiges oder im Mehrhe...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.1.3 Vorliegen der Fixed-for-fixed-Bedingung

Rz. 57 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als weitere Bedingung zur Klassifizierbarkeit als Eigenkapital muss gemäß IAS 32.16(b) bei vorgesehener Erfüllung in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten ein feststehendes Austauschverhältnis (fixed-for-fixed) bezogen auf Leistung und Gegenleistung vereinbart sein. Diese ist etwa erfüllt bei Abschluss eines Terminkontrakts auf Ante...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.6 Der Einsatz geliehener eigener Anteile als Akquisitionswährung

Rz. 215 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Praktisch bedeutsam ist die Konstellation, dass sich eine Gesellschaft eigene Anteile von ihrem Gesellschafter leiht, um diese als Akquisitionswährung einzusetzen.[1] Es liegt auf der Hand, dass dem verleihenden Gesellschafter die Anteile zurückgegeben werden müssen bzw. ihm eine Entschädigung gezahlt werden muss, weil die Gesellschaft durch...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.3.3 Genehmigtes Kapital

Rz. 163 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unberücksichtigt bei der Bestimmung der Aktienzahl (Nenner) im Kontext der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie bleibt das genehmigte Kapital gemäß §§ 202ff. AktG. Ursächlich hierfür ist, dass ausschließlich das Unternehmen die Möglichkeit zur Emission von Aktien besitzt, während Dritte kein Recht auf Erhalt von Aktien haben. Gru...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.2.1 § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB

Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile ist in der Vorspalte offen abzusetzen. Weil das Erwerbsgeschäft selbst beim Fehlen der Voraussetzungen zumeist dinglich wirksam bleibt (§ 71 Abs. 4 Satz 1 AktG, § 33 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz GmbHG), kommt es auf die Zulässigkeit des Erwerbs zumeist nicht an.[1] Ist ein Nennbetrag nicht vorhanden...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.4 Ausweis/Angabe

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für jede Gattung von Aktien ist das unverwässerte sowie verwässerte Ergebnis je Aktie anzugeben. Macht das Unternehmen vom two statement approach gemäß IAS 1.10 A Gebrauch, so hat die Angabe nach IAS 33.4 A in der GuV-Rechnung zu erfolgen. Bei Anwendung des one statement approach ist die Angabe in einer gesonderten Zeile vorzunehmen. Sofern ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.5.3.2 Folgebewertung und Erfassung von Kursdifferenzen

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umrechnung monetärer Bilanzposten erfolgt zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs (IAS 21.23(a)). Die Umrechnung unterliegt hinsichtlich der Bilanzierung der Höhe nach keinen Bewertungsgrenzen, d. h., eine Beschränkung auf die Anschaffungskosten ist nicht gegeben. Kursdifferenzen werden grundsätzlich GuV-wirksam erfasst (IAS 21.28). Der ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.3.3 Naked Warrants und Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil von Mitarbeitern

Rz. 231 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aktienoptionen können auch an Mitarbeiter oder Mitglieder der Geschäftsführung vergeben werden. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG hat die Begebung solcher Optionsrechte erleichtert.[1] Sowohl bei virtuellen Eigenkapitalinstrumenten (bloße Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens) als auch bei Überlassung noch zu erwerbender einer Aktien best...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.1 Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kaufmanns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB bestand lange vor Inkrafttreten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buchführungs- und...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Literatur wird IFRS 2 ganz überwiegend im Kontext der Managementvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften diskutiert, die ihrem Führungspersonal als Anreiz für unternehmenswertorientiertes Handeln Aktien, Aktienoptionen oder andere am Aktienkurs orientierte variable Vergütungen gewähren. Auch die Formulierung des Standards se...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.4 § 315, 315a bis 315d HGB

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 315 Inhalt des Konzernlageberichts (1) 1Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigke...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.3.1 Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen

Rz. 161 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Hinblick auf die zu berücksichtigenden verwässernden Effekte ist die Betrachtung auf die konsolidierte Ebene zu erweitern. Hierbei ist gemäß IAS 33.40 i. V. m. IAS 33A11 f. wie folgt zu unterscheiden:[1] Von Tochter-, Gemeinschafts- sowie assoziierten Unternehmen emittierte Wertpapiere, die den Besitzern die Möglichkeit zum Tausch in Stamm...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vor dem BiRiLiG enthielt das AktG verstreut einige Vorschriften.[1] Seit 1986 sind alle Eigenkapitalposten unter § 266 Abs. 3 A HGB zusammengefasst. Das MoMiG änderte die Vorschrift grundsätzlich durch den Übergang zum Nettoausweis. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen und Aktien sowie rechnerischer Wert eigener Aktien sind nun in der Vo...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.3 Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital (Nr. 3)

Rz. 122 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 289a Satz 1 Nr. 3 HGB sind direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital anzugeben. Dies beinhaltet auch Pyramidenstrukturen und wechselseitige Beteiligungen.[1] Beschränkt wird die Angabepflicht dadurch, dass i. S. d. Wesentlichkeitsgrundsatzes nur Beteiligungen anzugeben sind, die sich auf mehr als 10 % der Stimmrechte belaufen. R...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3 § 289f HGB

Rz. 227 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289f Erklärung zur Unternehmensführung (1) 1Börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilate...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.1.3 Die rechtspolitische Würdigung der Regelungen zu den Anteilen an beherrschenden Gesellschaften

Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die aktienrechtliche Regelung ist merkwürdig, weil aus ihr hervorgeht, dass gem. § 71d Satz 4 i. V. m. § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG die herrschende AG im Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Aktien durch ihr abhängiges Unternehmen eine Rücklage in Höhe des Erwerbspreises bilden müsste. Die Aufstellung einer derartigen Rücklage wird – wie vor dem BilMoG – ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Folgebewertung von Finanzanlagen

Rz. 836 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.5.2 Umgekehrter Unternehmenserwerb

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsv...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.3 Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Reaktion auf diverse Bilanzskandale hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung implementiert. Diese ergibt sich für den Lagebericht aus § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, für den JA aus § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Damit soll – ähnlich w...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.4 Prüfung des Risikofrüherkennungssystems

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Vorstand einer Aktiengesellschaft hat gem. § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden können. Diese Pflicht zur Einrichtung eines funktionierenden Risikofrüherkennungssystems trifft gem. § 278 Abs. 3...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.17 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Nr. 16)

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaften, die nach § 161 AktG zur Abgabe einer Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung) verpflichtet sind, müssen nach § 285 Nr. 16 HGB im Anhang angeben, dass diese abgegeben und wo diese zugänglich gemacht wurde. Diese Anhangangabe bezweckt, den Abschlussadressaten darüber zu informieren, ob die Entsprechenserk...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Satz 1)

Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB ist der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des EK des Tochterunternehmens zu verrechnen. Rz. 357 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter die in die Verrechnung einzub...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.9 Kapitalherabsetzungen

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222ff. AktG, § 58 GmbHG) vermindert die Gesellschaft ihre Grund- bzw. Stammkapitalziffer, um frei werdendes Kapital anderweitig zu verwenden. Ab der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ist die niedrigere Nennkapitalziffer zu bilanzieren.[1] Auf die Durchführung der Kapitalherabse...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.6 Veröffentlichung (§ 162 Abs. 4 AktG)

Rz. 476 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der Vergütungsbericht nicht mehr Teil von Anhang und Lagebericht ist, unterliegt er nicht den Offenlegungspflichten, denen die Rechnungslegung unterliegt (§ 325 HGB). Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine eigenständige Regelung getroffen, wie die Vergütungsberichterstattung zu veröffentlichen ist. Rz. 477 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.1.2.6 § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kleinstkapitalgesellschaften sind in § 267a HGB definiert. Sie können auf die Privilegierungen zugunsten der kleinen Kapitalgesellschaften zurückgreifen (§ 267a Abs. 2 HGB) und erhalten zusätzliche Vorteile. So ist die Erweiterung des Jahresabschlusses um einen Anhang dann entbehrlich, wenn sie Angaben zu den Haftungsverhältnissen unter der Bi...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.1.1 Die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben für wechselseitige Anteile

Rz. 263 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 71d AktG gestattet den Erwerb von Aktien einer AG durch ein abhängiges (§ 17 AktG) oder in dessen Mehrheitsbesitz stehendes (§ 16 AktG) Unternehmen nur unter den Voraussetzungen von § 71 AktG. So wird auch auf § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und auf § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Daher ist ein Aktienerwerb durch das abhängige Unternehmen auf di...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.5.2 Erwerb und Veräußerung eigener Anteile

Rz. 113 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IAS 32.33 sind zurückerworbene eigene Anteile vom Eigenkapital abzuziehen. Für diesen Vorgang ist eine GuV-neutrale Abbildung geboten. Nicht möglich ist ein aktivischer Ausweis als "eigene Anteile im Bestand", vor allem weil die vom Emittenten gehaltenen eigenen Anteile die im Rahmenkonzept definierten Kriterien für Vermögenswerte nich...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.2 IFRS

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den internationalen Standards hat ein Unternehmen mindestens jährlich einen vollständigen Abschluss (einschließlich Vergleichsinformationen, IAS 1.38–.44) aufzustellen (IAS 1.36). Nach IAS 1.10 besteht der Jahres- bzw. Konzernabschluss aus einer Bilanz (IAS 1.54–.80a), einer Gesamtergebnisrechnung (IAS 1.81–.105, einschließlich GuV, IAS 1...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.2.1.1 Goodwill

Rz. 638 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der goodwill wird in IFRS 3.Anhang A Definitionen nur indirekt als Residualgröße definiert. So verkörpert dieser einen Vermögenswert, der zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen, nicht einzeln identifizierten und separat angesetzten Vermögenswerten darstellt. Der im Zuge eines Unt...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.9.5 Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[1]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen.[2] Sie verweist darauf, dass die Kapitalrückla...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.3 Gerichtliche Ersetzung des Abschlussprüfers (Abs. 3)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gericht hat einen anderen Abschlussprüfer auf Antrag zu bestellen, sofern dies aus einem Grund, der in der Person des gewählten Abschlussprüfers liegt, geboten erscheint, insbesondere wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2–5 und § 319b HGB oder ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 2 VO (EU) N...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.8 Kapitalerhöhungen

Rz. 195 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der nominellen Kapitalerhöhung werden Rücklagen in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 208 AktG, § 57d GmbHG. Mit Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses findet eine bloße Umbuchung statt; die Rücklagen werden entsprechend gemindert und das gezeichnete Kapital entsprechend ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.2.2 § 272 Abs. 4 Satz 3 HGB

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für eigene Anteile bis zum BilMoG besagten § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG a. F. bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F., dass eine Rücklage aus freien Mitteln gebildet werden musste, die nicht zu Ausschüttungszwecken zur Verfügung stand. Das muss mangels gesetzlichen Anhaltspunktes für die Neuregelung der Sache nach unterstellt werden.[1] Daraus ergibt...mehr