Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Vollstreckungsauftrag bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

Rz. 114 Ist der titulierte Anspruch nur Zug um Zug mit der Erbringung einer Gegenleistung zu bewirken, so darf die Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO nur beginnen,[83] wennmehr

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Griechenland / IX. Steuerbefreiungen

Rz. 125 Von den im Gesetz (Art. 25 grErbStG) vorgesehenen Befreiungen von der Erbschaftsteuer sind insbesondere folgende hervorzuheben:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen (§ 73d StGB)

Rz. 356 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind nur Aufwendungen, die im Zeitraum von der Planung und Vorbereitung der Erwerbstat bis zum tatsächlichen Vermögenszufluss anfallen. Aufwendungen müssen dem historischen Sachverhalt entstammen, der sich aus der Sicht eines außenstehenden Dritten als einheitliches Erwerbsgeschehen darstellt. Erforderlich ist insb., dass die Aufwendungen in...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 6. Gewahrsam eines Dritten

Rz. 25 Befindet sich die herauszugebende Sache im Gewahrsam eines zur Herausgabe bereiten Dritten, erfolgt die Vollstreckung gemäß § 809 ZPO analog nach § 883 ZPO. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Sache dem zur Herausgabe bereiten Dritten weg und übergibt sie dem Gläubiger. Rz. 26 Ist demgegenüber der Dritte nicht zur Herausgabe der Sache bereit, so kann aus dem Titel, der ge...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Andere Sicherheitsmittel

Rz. 346 Obwohl der Gesetzestext eindeutig nur von den dargestellten Sicherheiten ausgeht, ist darüber hinaus auch jedes andere Mittel dazu geeignet, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung desjenigen, der die Sicherheit verlangt, andernfalls ist die Sicherheitsleistung auf sonstige Weise unzulässig.[363] Dies muss im Versteigerungsprotokoll festgehalten werden. In Betra...mehr

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Griechenland / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 110 Im griechischen Recht gilt grundsätzlich eine unbeschränkte Steuerpflicht für Griechen sowie für Ausländer als Erblasser oder Schenker, wenn sie in Griechenland wohnhaft sind. Nach Art. 3 Abs. 1 Satz (a) grErbStG unterliegt jegliches in Griechenland belegene bewegliche und unbewegliche Vermögen, das einem Griechen oder einem Ausländer gehört, der Steuerpflicht (besch...mehr

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Großbritannien: Schottland / V. Gestaltungsmöglichkeiten außerhalb des Erbrechts

Rz. 42 Um die zwingende Nachlassabwicklung insbesondere in Fällen, bei denen nur ein Teil des Nachlasses in Großbritannien belegen ist, ganz zu vermeiden, kann es sich empfehlen, die Vermögensanlagen zu Lebzeiten so zu treffen, dass diese nicht in den vom executor verwalteten Nachlass fallen. Dafür kommen wie im englischen Recht die Begründung eines inter vivos trust, die Sc...mehr

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Griechenland / 2. Bestimmung je nach Objekt

Rz. 120 Der Wert der Immobilien wird nach dem geltenden "objektiven" Wert berechnet, soweit es einen solchen für die entsprechende Region gibt. Für Regionen, in denen es keine solchen Werte gibt, wird der Wert von Immobilien grundsätzlich nach dem Wert von ähnlichen benachbarten Immobilien berechnet, wie er aus anderen Übereignungen hervorgeht. Sollte der Steuerpflichtige gl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erstattung bei Gesamthandsgemeinschaften (§ 44b Abs 7 EStG)

Rn. 43f Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bis zum 31.12.2013 mussten Gesamthandsgemeinschaften, welche unter die Voraussetzungen des § 44a Abs 7 und 8 EStG subsumierbar sind, für ihre Mitglieder einen Erstattungsantrag beim BZSt stellen (§ 45b Abs 2a EStG). Durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) ist die Zuständigkeit auf das FA verlagert worden, welches für die gesonderte Fe...mehr

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Weißrussland (Republik Bela... / IV. Vererbbare und nicht vererbbare Positionen

Rz. 5 Gemäß Art. 1033 Abs. 1 ZGB RB gehen sämtliche zum Zeitpunkt des Todes existierenden Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, sofern diese nicht durch den Tod erlöschen. Gemäß Art. 1033 Abs. 2 ZGB RB sind Schadensersatzansprüche aus Gesundheitsschädigung bzw. Körper- oder Lebensverletzung, Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche nicht vererbbar. Darüber h...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / I. Allgemeines

Rz. 181 Das an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpfte Erbstatut gilt grundsätzlich universell. Aus Art. 29, 30, 31 EuErbVO ergeben sich lediglich eng begrenzte Möglichkeiten zu einer Modifikation ausländischen Erbrechts für die Vererbung inländischen Vermögens. Auch hinsichtlich des im Ausland belegenen Vermögens verlangt das Erbstatut uneingeschränkte Geltun...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / V. Prüfung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 61 Für die Erbfolge – im Beispiel mithin die Pflichtteilsberechtigung des Sohnes – verweist Art. 21 EuErbVO aufgrund des Lebensmittelpunkts und damit seines gewöhnlichen Aufenthalts in Cambridge auf das Recht des Vereinigten Königreichs. Da das Vereinigte Königreich nicht Mitgliedstaat der EU ist und wegen Verweigerung des Opt-in auch vor dem BREXIT nicht "Mitgliedstaat"...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / IV. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 268 Die beschränkte Steuerpflicht (obligación real) ist in Art. 7 spanErbStG geregelt. Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen, also des Erben bzw. des Schenkungsempfängers (nur natürliche Personen), nicht in Spanien, so besteht beschränkte Steuerpflicht. Allerdings unterliegt in diesen Fällen nur der Erwerb von Inlandsvermögen aus spanischer Sicht der Erb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufsichtsratsvergütung

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Aufsichtsratsmitglied i. S. d. § 18 EStG (Anhang 10) ist, wer durch die Satzung der betreffenden Gesellschaft zur Überwachung der Geschäftsführung bestellt wurde. In Betracht kommen die Aufsichtsratsmitglieder einer AG, GmbH, KG auf Aktien und Genossenschaften, von Berggewerkschaften und sonstigen Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen des...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 81 In § 2 AStG ist bei Wegzug einer natürlichen Person, die in den letzten zehn Jahren vor ihrem Wegzug als Deutsche mindestens fünf Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig war, unter den dort genannten Voraussetzungen für zehn Jahre (nach Ende der ihrer unbeschränkten Steuerpflicht) eine sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht vorgesehen. Im Rahmen dieser...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / I. Muster: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten

Rz. 318 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Fragebogen zur Vermögenssituation des Schuldners an den Mandanten Die Notwendigkeit, die Ihnen zustehende Forderung unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, ohne dass erkennbare sachliche Gründe dem Forderungsausgleich entgegenstehen, lässt vermuten, dass die Forderung nach der gerichtliche...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 144 Im Fall des Todes wird IHT auf das gesamte Vermögen des Erblassers in der Weise erhoben, wie wenn er dieses unmittelbar vor seinem Tode übertragen hätte.[165] Zum steuerbaren Nachlass gezählt werden auch Anteile einer joint tenancy (z.B. am Haus, gemeinsamen Bankkonto), die im Wege des right of survivorship übergehen, lebzeitig übertragene Vermögensgegenstände, an de...mehr

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Italien / II. Umfang der Steuerpflicht

Rz. 300 Der Erbschaftsteuer unterliegen nach Art. 9 d.legs. 346/90 grundsätzlich sämtliche Vermögensgegenstände und Rechte, soweit nicht nach Art. 3 d.legs. 346/90 ein Befreiungstatbestand vorliegt. So ist neben der Übertragung zugunsten des Staates, bestimmter anerkannter gemeinnütziger Vereinigungen und Stiftungen nach Art. 3 Abs. 4 ter d.legs. 346/90 insbesondere die Über...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung des OHG-Gesellschafters

Nach § 126 HGB (bis 2024 § 128 HGB) haften die Gesellschafter einer OHG als Gesamtschuldner, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten vorliegen muss, für alle Verbindlichkeiten der OHG;[1] eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber nach § 126 Satz 2 HGB unwirksam.[2] Daher haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen unbeschränkt...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 2 Obligatorischer Aufsichtsrat

Rz. 611 Im Gegensatz zu den Wohnungs- und Immobilienunternehmen in den Rechtsformen der AG und der KG auf Aktien sowie der Wohnungsgenossenschaft besteht für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften mbH nach dem GmbH-Gesetz keine Pflicht, einen Aufsichtsrat einzurichten. Es gibt aber verschiedene andere Gesetze, aufgrund derer eine GmbH einen Aufsichtsrat haben muss.[1] Die un...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.3 Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 665 Das GmbH-Recht lässt durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag zu, dass Gesellschaftern das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsendungsrecht). Weil § 52 Abs. 1 GmbHG nur auf die Regelung des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG verweist, gilt unter anderem die Einschränkung des § 101 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht. Das heißt, dass di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2.3 Erwerb von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

§ 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO [1] normiert eine dritte Meldepflicht beim Erwerb von Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG durch einen Steuerinländer. Zu melden sind dabei unter den weiteren unten darstellten Voraussetzungen alle Beteiligungen an allen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.3 Kapitalerträge

Rz. 112 Kapitalerträge (Zinseinkommen ohne Freibeträge nach Abzug der Kapitalertragsteuer und notwendiger Ausgaben, auch aus Bausparverträgen, vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 2.4.2012, L 1 AS 5113/11) sind als Einkommen zu berücksichtigen, sofern über sie verfügt werden kann. Die Freistellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld-V ist zu beachten. Rz. 113 Zinsgutschriften a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.4 Anlage der Gelder

Über die Art bzw. Form der Anlage gemeinschaftlicher Gelder entscheiden die Wohnungseigentümer durch Beschlussfassung. Die Form der Anlage muss selbstverständlich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Spekulative Anlagen verbieten sich. So widerspricht eine Anlage der gemeinschaftlichen Gelder in Form von Aktien sowie offenen oder geschlossenen Immobilienfonds den Grundsät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.5 Ausschluss bei vorheriger Teilwertabschreibung

Rz. 223 Nach Abs. 2 S. 4 tritt die Steuerbefreiung nicht ein, wenn und soweit in früheren Jahren eine Teilwertabschreibung gewinnmindernd geltend gemacht und nicht durch spätere Zuschreibungen ausgeglichen worden ist. Der Grund für diese Einschränkung liegt darin, dass der Gewinn und damit die Steuerbelastung in früheren Jahren durch die Teilwertabschreibung gemindert worden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 5.4 Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Eine eigene Gesellschaftsform, die nicht ganz so im Mittelpunkt steht, ist die Kommanditgesellschaft Aktien (KGaA), die in den §§ 278 ff. AktG geregelt ist. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Arten von Gesellschaftern gibt. Klassische Aktionäre, deren Stellung im Wesentlichen denen der Gesellschafter einer AG gleicht.[1] Es gibt aber darüber hinaus auch eine zwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 5.3 Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der klassischen Gesellschaftsformen, sie bietet sich aber im Regelfall nur für größere Unternehmen an, vor allem solche, die eine Finanzierung über den Kapitalmarkt anstreben. Im Gegensatz zum Recht der GmbH und insbesondere zum Recht der Personengesellschaft ist das Recht der AG durch eine größere Verbindlichkeit geprägt. Es ist also wen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Korrespondenz zwischen HR u... / 8 Schreiben zu Beförderungen

Beförderungen zählen zu den erfreulichen Ereignissen. In der Regel sind damit ein erweitertes Aufgabengebiet, zusätzliche Entscheidungsbefugnisse, bessere Bezahlung und höhere Verantwortung verbunden. Beförderungen werden den betroffenen Mitarbeitern in der Regel zunächst von den Führungskräften mündlich mitgeteilt. Darüber hinaus erhalten sie eine schriftliche Bestätigung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Begründung und Umfang der Unternehmereigenschaft

Rz. 95 Die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine Gesellschaft, die steuerbare Umsätze ausführen wollte, stellt bereits eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, selbst wenn die Dienstleistung der Prüfung dient, ob die beabsichtigte Tätigkeit rentabel ist. Außer in Betrugsfällen kann die Eigenschaft der Gesellschaft als Steuerpflichtiger nicht rückwirkend aberkannt werden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verschmelzung: Die Fusion v... / 9 Verschmelzung einer GmbH auf eine AG

Hinsichtlich der Besonderheiten kann zunächst auf die Ausführungen zur Verschmelzung der AG auf die GmbH verwiesen werden. Auch hier besteht hinsichtlich des Verschmelzungsvertrags bzw. seines Entwurfs eine Prüfungspflicht. Gleichfalls ist bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung der Verschmelzungsvertrag bzw. dessen Entwurf zum Handelsregister einzureichen und dies ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie werden Wahlen im Verein... / 9 Entscheidung des Wahlleiters nicht maßgebend

Was passiert, wenn der Wahlleiter einen Fehler gemacht hat und ein falsches Ergebnis bekannt gibt? Der Feststellung des Abstimmungsergebnisses kommt im Vereinsrecht – im Gegensatz zum Aktien- und Genossenschaftsrecht – keine sog. konstitutive (= rechtsbegründende) Wirkung zu. Das bedeutet, dass ein falsches Ergebnis nicht dadurch geheilt wird, dass es vom Versammlungsleiter b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.3.1 Bezugsrecht

Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital, ist anerkannt, dass die Gesellschafter quotal entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung das Recht haben, das erhöhte Kapital zu übernehmen (Bezugsrecht). Das Bezugsrecht folgt aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss i. V. m. dem Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieses Recht kann durch die Satzung bereits von vornherein eingeschränkt sein, wa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / gg) Aktien und Aktienoptionen

Rz. 409 Des Weiteren kommen Ansprüche des Arbeitnehmers auf bzw. aus Aktien und Aktienoptionen als Regelungsgegenstand des Aufhebungsvertrages in Betracht. Erfolgt die Ausgabe von Aktien oder die Gewährung von Aktienoptionen auf Konzernebene, z.B. durch die Konzernmutter, ist zu prüfen, inwiefern die damit zusammenhängenden Zusagen auch Bestandteil des Arbeitsvertrages gewor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Steuerabzug und Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien und Genussscheinen in Sammelverwahrung (§ 44a Abs 10 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 141 – ET: Der § 44a Abs 10 EStG regelt in den S 1–3, unter welchen Bedingungen ein Steuerabzug bei der Auszahlung von KapErtr iSv § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG unterbleiben kann. Dies ist der Fall, wenn entweder eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG, eine Bescheinigung nach § 44a Abs 7 S 2 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 8 S 2 EStG für de...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Bedingungen zum Erwerb der Aktien sind noch nicht eingetreten

Rz. 216 Sind die Bedingungen zum Erwerb der Aktien nach dem Aktienoptionsplan noch nicht eingetreten oder die Wartezeit zur Ausübung der Option noch nicht abgelaufen, bestand beim Erblasser lediglich ein Anwartschaftsrecht. Zwar kann grundsätzlich auch ein Anwartschaftsrecht vererbt werden,[347] jedoch führt nach Auffassung von Kolmann die gesetzliche Wertung des § 193 Abs. 2...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Aktien

a) Vererblichkeit Rz. 197 Der Gesellschaftsanteil einer Aktiengesellschaft, die Aktie, ist grundsätzlich vererblich. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 69 Abs. 3 S. 2 AktG, der von der Möglichkeit der Inhaberschaft von mehreren Erben an einer Aktie ausgeht. Rz. 198 Wie bei allen Kapitalgesellschaften erfolgt auch im Zusammenhang mit der Vererbung von Aktien keine Sonderer...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Bedingungen zum Erwerb der Aktien sind eingetreten

Rz. 217 Sind bereits in der Person des Erblassers alle Bedingungen zum Erwerb des Vollrechts eingetreten, müssen die Erben nur noch das Gestaltungsrecht ausüben. Dann überwiegt das Vergütungselement im Aktienoptionsplan und die Stock Options fallen in den Nachlass.[350] Im Hinblick auf die Erbengemeinschaft kann in dieser Situation die Ausübung des Gestaltungsrechts problema...mehr