Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kapitel 6: Ansatz, Bewertung und Ausweis der passiven Bi ... / 2.1.2.3.5.2 Erwerb und Veräußerung eigener Anteile

Prof. Dr. Thilo Schülke , Prof. Dr. Heribert Anzinger
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 113

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Gemäß IAS 32.33 sind zurückerworbene eigene Anteile vom Eigenkapital abzuziehen. Für diesen Vorgang ist eine GuV-neutrale Abbildung geboten. Nicht möglich ist ein aktivischer Ausweis als "eigene Anteile im Bestand", vor allem weil die vom Emittenten gehaltenen eigenen Anteile die im Rahmenkonzept definierten Kriterien für Vermögenswerte nicht erfüllen. In der Bilanz oder im Anhang ist jedoch für jede Klasse der Betrag der gehaltenen eigenen Anteile gesondert anzugeben (IAS 32.34 i. V. m. IAS 1.79(a)(iv)). Angaben sind zudem bei Erwerb eigener Anteile von nahestehenden Personen i. S. d. IAS 24 erforderlich.[1]

 

Rz. 114

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Nicht als Rücknahme abzubilden und daher mithin nicht vom Eigenkapital abzuziehen sind treuhänderisch gehaltene eigene Aktien (IAS 32.AG36). Diese Konstellation ergibt sich etwa, wenn Kreditinstitute ihre eigenen Aktien im Auftrag ihrer Kunden erwerben. Als Rücknahme abzubilden ist hingegen der Rückerwerb eigener Anteile mit Handelsabsicht.[2]

 

Rz. 115

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Verrechnung der eigenen Anteile wird durch IAS 32 nicht näher konkretisiert. Grundsätzlich kommen – in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 45 Rn. 42 – drei zulässige Varianten infrage:[3]

  Cost method bzw. one-line adjustment: Absetzung der gesamten Anschaffungskosten der eigenen Anteile vom Eigenkapital in einem gesonderten Posten.
  Par value method: Der Nennwert der erworbenen Anteile ist mit dem gezeichneten Kapital und das ursprüngliche Agio mit den Kapitalrücklagen zu verrechnen. Ein evtl. vorliegender Restbetrag zu den Anschaffungskosten ist von den keinen Verwendungsrestriktionen unterliegenden Gewinnrücklagen abzuziehen.
  Constructive retirement method bzw. modifizierte par value method: Der Nennwert der erworbenen Anteile ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    859
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    842
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    837
  • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
    635
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    620
  • Jubiläumszuwendung
    594
  • Jubiläumsgeld
    591
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    562
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    551
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    538
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    528
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    510
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    503
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    502
  • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
    468
  • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
    446
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    442
  • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    440
  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
    422
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    419
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)

Top-Themen

Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

mehr

Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

mehr

Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

mehr

Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

mehr

Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

mehr

Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

mehr

Green Transformation Symbolbild

ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

mehr

Kleines Flugzeug

Repräsentationskosten

mehr

Mitarbeiter in einem Lager

Stichprobeninventur

mehr

Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

Rückstellung für Betriebsprüfung

mehr

Downloads

Controller Magazin Special 2023

Innovative Software für das Controlling

mehr

Whitepaper Sustainability Fin

Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

mehr

CM SWK 2017

Controller Magazin Spezial Software 2017

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen

Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.

Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren