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Kapitel 11: Lage- und Managementberichterstattung / 1.1.2.2.6.2 Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen (Nr. 2)

Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Niels Henckel
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Rz. 116

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit oder der Stimmrechte von Aktien, wie bspw. bei Vorzugsaktien, sind diese nach § 289a Satz 1 Nr. 2 HGB anzugeben. Derartige Beschränkungen können eine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Grundlage haben. Aber auch abgestimmtes Verhalten oder Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern (Stimmbindungsverträge, Haltevereinbarungen) können zu Beschränkungen führen, die berichtet werden müssen, soweit sie die Übertragbarkeit oder die Stimmrechte von Aktien begrenzen.[1]

 

Rz. 117

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Zu den Stimmrechtsbeschränkungen zählen zeitliche Beschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte, Stimmrechtsbegrenzungen auf bestimmte Prozentsätze oder Stimmenzahlen, Genehmigungserfordernisse der Wertpapierinhaber etc. Gesetzliche Stimmrechtsbeschränkungen finden sich z. B. in

  • § 12 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach Vorzugsaktien als Aktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden können,
  • §§ 20 Abs. 7 Satz 1 und 21 Abs. 4 AktG, wonach Rechte aus Anteilen mangels Erfüllung von Mitteilungspflichten für den entsprechenden Zeitraum ausgesetzt werden,
  • § 71b AktG, wonach der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zustehen,
  • § 134 Abs. 2 Satz 1 AktG, wonach das Stimmrechtsverhältnis bei unvollständiger Leistung der Einlage geregelt wird,
  • § 136 Abs. 1 AktG, wonach Vorstands-/Aufsichtsratsmitglieder von der Ausübung des Stimmrechts bei bestimmten Beschlussfassungen, z. B. zu ihrer eigenen Entlastung, ausgeschlossen sind,
  • § 139 Abs. 1 AktG, wonach das Stimmrecht für Aktien ausgeschlossen werden kann, die mit einem Vorzug bei Gewinnverteilung ausgestattet sind sowie in
  • § 328 AktG, wonach bei wechselseitiger Beteiligung zweier Unternehmen die aus den Anteilen am jeweils anderen Unternehmen resultieren...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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