Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stock Options

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 "Stock Options" sind ein in bestimmten Branchen – zB der Tech-Industrie – verbreitetes Vergütungselement. Der Begriff "stock options" ist nicht völlig identisch mit dem deutschen Begriff "Aktienoptionen". Gemeint ist lediglich eine Option auf den Erwerb von Aktien, die grundsätzlich als unternehmensinterne Vergütungsform behandelt und deshalb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 256 Während internationale, insbesondere US-amerikanische Konzerne bereits seit Jahrzehnten Programme zur Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg unterhalten, ist die Vergütung durch Aktienoptionen (Stock Options) in deutschen Unternehmen verhältnismäßig neu.[638] Sie hat sich jedoch ungeachtet zwischenzeitlich eingetretener Schwächen an der Börse mittlerweile ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Aktienderivat

Rz. 213 Neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil können auch Aktienderivate, z.B. Stock Options oder Anlagezertifikate, Bestandteil eines Nachlasses sein. Grundsätzlich verbrieft ein Aktienderivat ein Recht bezüglich eines (Aktien-)Basiswertes. Dieses Recht gehört gem. § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge unproblematisch zum Nachlass. Rz. 214 Insbesondere im Hinbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Vererblichkeit

Rz. 197 Der Gesellschaftsanteil einer Aktiengesellschaft, die Aktie, ist grundsätzlich vererblich. Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 69 Abs. 3 S. 2 AktG, der von der Möglichkeit der Inhaberschaft von mehreren Erben an einer Aktie ausgeht. Rz. 198 Wie bei allen Kapitalgesellschaften erfolgt auch im Zusammenhang mit der Vererbung von Aktien keine Sondererbfolge. Hier ergi...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Umwandlungsbeschluss durch die Erben

Rz. 274 Unproblematisch kann eine Umwandlung von zum Nachlass gehörenden Beteiligungen erfolgen, soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, da insoweit die Gesellschafter-Erben selbst über ggf. vorhandene Haftungsrisiken aus dieser Umwandlung entscheiden können. Gehörte zum Vermögen des Erblassers ein Anteil an einer Personengesellschaft, geht dieser Gesellschafts...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Umwandlung in eine Personengesellschaft

Rz. 281 Auch die Umwandlung in eine Personengesellschaft ist für Gesellschaftsanteile denkbar, die der Testamentsvollstreckung unterliegen. Dies gilt z.B. für GmbH-Anteile oder Aktien. Sei es durch Formwechsel in eine Personengesellschaft oder durch Verschmelzung oder Spaltung auf eine Personengesellschaft. Rz. 282 Gänzlich ausgeschlossen dürfte es in einem solchen Fall sein, ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Aktienoptionsplan

Rz. 261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.19: Aktienoptionsplan Präambel Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (im Folgenden: AG) hat am _________________________ gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG die Schaffung von bedingtem Kapital in Höhe von bis zu _________________________ beschlossen und den Vorstand dazu ermächtigt, bis zum __________________...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 202 Die Dauertestamentsvollstreckung an Aktien ist zulässig.[324] Die Rechtslage entspricht der Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen.[325] Rz. 203 Der Testamentsvollstrecker trägt in Bezug auf die Aktien alle Rechte und Pflichten der Erben, wird dadurch jedoch nicht selbst Aktionär, sondern macht diese Rechte vielmehr für die Erben geltend. Im Einzelnen sind es folgen...mehr

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Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Festlegung des Bezugspreises

Rz. 273 Mit Ausübung der Optionsrechte durch den Kauf der Aktien erwirbt der Bezugsberechtigte die Aktie unabhängig von dem aktuellen Marktwert zu dem festgelegten Bezugspreis. Der Bezugspreis kann dem Basispreis der Aktie entsprechen, wobei als Basispreis i.d.R. der Aktienkurs am Tag der Optionseinräumung festgelegt wird (§ 1 Abs. 2 des Aktienoptionsplans). Der Bezugspreis ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) § 69 Abs. 1 AktG

Rz. 208 Gemäß § 8 Abs. 5 AktG ist die Aktie nicht teilbar. Steht sie mehreren Berechtigten zu, sind die Rechte aus der Aktie durch einen gemeinschaftlichen Vertreter auszuüben. Die Erbengemeinschaft ist Personenmehrheit i.S.d. § 69 Abs. 1 AktG.[335] Rz. 209 Ist Testamentsvollstreckung über den Nachlass oder hinsichtlich der Aktie angeordnet, ist die Bestellung eines eigenen V...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Obligatorische Gruppenvertretung

Rz. 211 Anknüpfungspunkt für die Frage der Zulässigkeit einer obligatorischen Gruppenvertretung bei der Aktiengesellschaft ist § 69 Abs. 1 AktG. Danach können mehrere Berechtigte an einer Aktie ihre Rechte aus der Aktie nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben. Schörnig ist der Ansicht, aus der Regelung des § 69 AktG lasse sich erkennen, dass der Gesetzgeber auch ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Stellung der Erben gegenüber Dritten

aa) Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker Rz. 202 Die Dauertestamentsvollstreckung an Aktien ist zulässig.[324] Die Rechtslage entspricht der Testamentsvollstreckung an GmbH-Anteilen.[325] Rz. 203 Der Testamentsvollstrecker trägt in Bezug auf die Aktien alle Rechte und Pflichten der Erben, wird dadurch jedoch nicht selbst Aktionär, sondern macht diese Rechte vielmehr f...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG)

Firma [Name] GmbH mit dem Sitz in .......... Anschrift: .......... AG [Ort], HRB Neu Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers Herrn/Frau .........., geboren am .........., wohnhaft in .........., durch Notar [Name] – mit [Ort] – Anschrift: .......... Sehr geehrter Herr/Frau .........., aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom .......... sind Sie zum neuen Geschä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 6. Unwiderlegliche Vermutung der Berechtigung durch Eintragung in die Gesellschafterliste

Rz. 15 Die Eintragung in die Gesellschafterliste begründet in entspr. Anwendung des § 67 Abs. 2 AktG eine unwiderlegliche Vermutung der materiellen Berechtigung des Gesellschafters ggü. der GmbH (Noack § 16 Rz. 11; Lutter/Hommelhoff § 16 Rz. 27 m Hinw. auf teils stritt Einordnung; ferner Wicke § 16 Rz. 3; Gehrlein/Witt/Volmer 2. Kap. Rz. 42; auch Wachter GmbHR 2008, SH 10/20...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Stellung gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Rz. 205 Grundsätzlich haften Aktionäre gem. § 1 Abs. 1 S. 2 AktG nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Rz. 206 Befindet sich die Aktiengesellschaft zum Zeitpunkt des Erbfalles noch in der Gründungsphase oder wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, ist der Aktionär gegenüber der Gesellschaft gem. § 54 AktG zur Leistung der Einlage verpflichtet. Diese Verbindlichkeit ge...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / III. Veränderungen der Nachlassinsolvenzmasse

Rz. 29 Zwischen dem Zeitpunkt des Erbfalls und der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens liegen zumeist mehrere Monate, häufig sogar Jahre. In dieser Zeit eintretende Veränderungen des Nachlassbestandes oder Schwankungen des Nachlasswertes haben die Gläubiger hinzunehmen, weil – wie oben gezeigt – der Insolvenzbeschlag zum Stichtag der Verfahrenseröffnung wirkt und die N...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ii) Festlegung von Verfügungsbeschränkungen

Rz. 274 Da die Gewährung von Aktienoptionen die Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen verstärken sollen, werden die Verfügungsrechte des Bezugsberechtigten an den Optionsrechten regelmäßig durch Verfügungsbeschränkungen (§ 5 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) inhaltlich begrenzt oder gänzlich ausgeschlossen.[720] Zwar können die Verfügungsrechte des Mitarbeiters mit aktie...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / c) Stellung der Erben gegenüber den übrigen Aktionären

aa) § 69 Abs. 1 AktG Rz. 208 Gemäß § 8 Abs. 5 AktG ist die Aktie nicht teilbar. Steht sie mehreren Berechtigten zu, sind die Rechte aus der Aktie durch einen gemeinschaftlichen Vertreter auszuüben. Die Erbengemeinschaft ist Personenmehrheit i.S.d. § 69 Abs. 1 AktG.[335] Rz. 209 Ist Testamentsvollstreckung über den Nachlass oder hinsichtlich der Aktie angeordnet, ist die Bestel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 4. Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des 5. VermBG)

Rz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Begründung oder Erwerb nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt ist, sind in § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 bis 4 des 5. VermBG abschließend aufgezählt. Danach können sowohl Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligungen)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen

Literatur: Beurskens What‘s in a name? – Rechtsformzusatz und Haftungsbeschränkung, NZG 2016, 681; Böhlke/Richter/Schweinoch E-Mails als elektronische Geschäftsbriefe mit Nebenwirkungen, CR 2007, 167; Bohnenkamp Mindestangaben des eV auf seinen geschäftlichen Schreiben und E-Mails NZG 2007, 292; Bredol Angaben auf Geschäftsbriefen bei Handeln Dritte, NZG 2017, 611; Glaus/Gabe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Festlegung von Ausübungsvoraussetzungen

Rz. 272 Neben den zeitlichen Vorgaben kann die Ausübung der Optionen auch an inhaltliche Voraussetzungen (Ausübungsvoraussetzungen) gebunden werden (§ 3 des Aktienoptionsplans).[714] Materielle Ausübungsvoraussetzungen sollen ebenfalls einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes dienen. Sie werden in dem Beschluss der Hauptversammlung gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG fe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 140 – ET: 12/2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Economic Value Added

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Sog EVA-Zertifikate stellen eine Form der Mitarbeiterbeteiligung dar, die an der Wertschöpfung des Unternehmens beteiligt, ohne Anteile am Kapital zu übertragen, was bei manchen Unternehmen angesichts ihrer Gesellschaftsstruktur nicht erwünscht ist (> Vermögensbeteiligungen; vgl Schneider, DB 2001, 2509). Die > Arbeitnehmer erwerben die Zerti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 383 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die angemessene Höhe der Bezüge eines Ges-GF einer Kap-Ges stellt einen durchaus häufigen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kap-Ges dar. Schwierigkeiten ergeben sich insbes deshalb, weil es keine festen Obergrenzen für die Bestimmung des angemessenen Gehalts gibt; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854) und v 27.02.2003 (BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 92 Da das Quotenvermächtnis den Wert eines Erbanteils sichern soll, ist nach wohl herrschender Ansicht in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung und nicht beim Erbfall maßgebend.[64] Die Festsetzung auf den Tag der Fälligkeit hat den Vorteil, dass der Erbe sich drauf vorbereiten kann und nicht ohne Verschulden die Folgen einer Wertveränderung tragen muss. Wird – ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Verteilung des Restvermögens

Rz. 2 Das (Rest-)Vermögen der Gesellschaft, das nach Berichtigung aller Gesellschaftsschulden verbleibt, ist unter den Gesellschafter zu verteilen. Infolge der Haftungsbeschränkung findet eine Schuldenverteilung nicht statt. Eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft bleiben bei der Verteilung unberücksichtigt (Habersack/Casper/Löbbe/Paura § 72 Rz. 4) Rz. 3 Zur Verteilung beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 102 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Möglichkeiten der Abstandnahme sind ab dem 01.01.2013 durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) erheblich ausgeweitet worden. Gegenüber den abgelösten Detailregelungen in Abs 7 S 2 aF zu Namensaktien und Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften hat die Neuregelung die Vorschrift übersichtlicher gemacht und das Verfahren ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Optionsrecht als Arbeitslohn

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Optionsrechte, die einen geldwerten Vorteil beinhalten, sind > Arbeitslohn, der grundsätzlich dann zu besteuern ist, wenn er zufließt (> Zufluss von Arbeitslohn Rz 15). Bei Optionen ist dies idR der Zeitpunkt, in dem von der Option Gebrauch gemacht, dh diese verwertet wird. Anders ist dies nur dann, wenn die Option selbst ein handelbares Wirtschaft...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / IV. KGaA

Rz. 230 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist in §§ 278 ff. AktG geregelt. Sie besitzt gem. § 278 Abs. 1 AktG mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, der die Gesellschaft gem. § 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 HGB n.F. führt und gem. § 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 124 Abs. 1 HGB n.F. vertritt. Die weiteren Gesellschafter bilden die Kommanditakti...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Die Leistung der Sacheinlage

Rz. 26 Neuere Entscheidung: BGH NJW 2015, 3786 – Sacheinlage (stille Beteiligung). Mit der Übernahme des Geschäftsanteils verpflichtet sich der Gesellschafter zur Leistung des betr. Geldbetrages an die GmbH. § 5 Abs. 4 ermöglicht es den Gesellschaftern, von der Geldleistung abw. auch Sachleistungen zuzulassen. Infolge dieser gesellschaftsrechtlichen und satzungsmäßig festgeha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1 Grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 305–319 UmwG)

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Seit der Umsetzung der sog Verschmelzungs-RL (R 2005/56/EG v 26.10.2005, ABl EG Nr L 310, 1) ermöglicht das UmwG über einen neu in das Ges eingefügten Zehnten Abschn (§§ 122aff UmwG aF; jetzt: §§ 305–319 UmwG idF des UmRuG) die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kap-Ges aus einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR und damit von Gesellscha...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (c) Inhaltliche Restriktion

Rz. 1698 § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB verbietet dem kaufmännischen Angestellten zunächst, ein Handelsgewerbe zu betreiben. Der reine Wortlaut ist weit gefasst und umfasst sprachlich jegliches Handelsgewerbe. Die verfassungskonforme Auslegung des § 60 HGB bedingt jedoch, dass dem kaufmännischen Angestellten nur Handelsgewerbe der Art seines Arbeitgebers untersagt sind.[4150] Hierbe...mehr

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Allgemeine Abkürzungen

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 5 Die Einziehung hat folgende Voraussetzungen: Zulassung im Gesellschaftsvertrag – für Regelung freiwilliger Einziehung (Abs. 1) durch spätere Satzungsänderung genügt Dreiviertelmehrheit nach § 53 Abs. 2 (Noack § 34 Rz. 5 f. m.w.N.); Zustimmung aller (betroffenen) Gesellschafter nach § 53 Abs. 3 jedoch bei nachträglicher Regelung der Zwangseinziehung (Abs. 2) erforderlich...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl / 5. Anlagen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1, § 4 des 5. VermBG)

Rz. 28 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (Rn. 16ff.) können mit inländischen Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Kreditinstituten oder Verwaltungsgesellschaften im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG in anderen EU- Mitgliedstaaten abgeschlossen werden. Die Verträge brauchen die Voraussetzungen des § 21 ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vereinbarung von Warte- und Haltefristen

Rz. 269 Mit der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms (§ 2 Abs. 1 des Aktienoptionsplans) wird der Zeitraum, innerhalb dessen die Optionsrechte ausgeübt werden können, begrenzt. Dadurch wird die Planbarkeit des Programms für das Unternehmen erhöht. Rz. 270 Die Wartezeit (§ 2 Abs. 2 des Aktienoptionsplans) bestimmt demgegenüber den Zeitraum, der zwischen der Einräumung und der A...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

Literatur: Backhaus Die Quotengesetzgebung nach dem FüPoG II und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG 2021, 653; Bayer/Hoffmann Frauenquote: Ja – Mitbestimmung: Nein – GmbH mit Frauenquote ohne Mitbestimmung?, GmbHR 2017, 441; DAV Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priva...mehr

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§ 25 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 111 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2015 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2020 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2017 bis 2...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / a) Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 278 Bei der Umwandlung durch Verschmelzung oder Spaltung in eine bestehende GmbH müssen gem. § 51 Abs. 1 S. 1 UmwG sämtliche anwesende Gesellschafter dem Verschmelzungsbeschluss zustimmen, wenn nicht alle zu leistenden Einlagen der übernehmenden Gesellschaft in voller Höhe bewirkt wurden. Ist der übertragende Rechtsträger eine Personenhandelsgesellschaft, haben gem. § 51...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Wettbewerbsverbot, § 1

Rz. 878 § 1 legt den Inhalt der Unterlassungsverpflichtung in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht fest. Zeitlich ist das Verbot wegen § 74a Abs. 1 S. 3 HGB auf zwei Jahre beschränkt. Inhaltlich ist das Verbot unternehmensbezogen formuliert, das heißt es verbietet dem ehemaligen Arbeitnehmer jede Tätigkeit in einem Wettbewerbsunternehmen, auch wenn dieser dabei in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.2 VGA an Personen außerhalb des Organkreises

Tz. 1821 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine vorweggenommene Gewinnabführung liegt auch dann vor, wenn bei einer Kap-Ges als OT Gewinn von der OG verdeckt an einen Gesellschafter des OT oder eine einem Gesellschafter des OT nahe stehende Person ausgeschüttet wird oder wenn bei natürlichen Personen oder einer Pers-Ges als OT an eine dem OT bzw einem Gesellschafter des OT nahe steh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Anwendbares materielles Recht bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung

(1) Anwendungsbereich des Distribution Act 1958 Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen (Sec. 8 Distribution Act 1958 ["DA"]), bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach Sec. 4 DA. Nach Sec. 2 DA ist der Anwendungsbereich des Gesetzes jedoch all jenen nicht eröffnet, die sich zum Islam bekennen. Stirbt ein muslimischer Erblasser ohne Testament, richtet sich...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung der Minderjährigen

Rz. 40 Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt; z.B. ein Geldbetrag, der bar im Nachlass vorhanden ist, wird in gleiche Beträge aufgeteilt. Oft ist eine solche Teilung nicht möglich, weil die einzelnen Teile nicht gleich sind. Man kann ein Mietshaus mit drei Stockwerken nicht gleich aufteilen, indem man drei Eigentumswohnu...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 74 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[46] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis mit Definition I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft ___________...mehr