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Kapitel 11: Lage- und Managementberichterstattung / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Prof. Dr. Christian Fink, Dr. Niels Henckel
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Rz. 7

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Lageberichterstattung hat in Deutschland eine lange Tradition. Erste Hinweise auf eine Lageberichterstattung sind bereits im Aktienrecht des Jahres 1884 zu finden. Seine heutige Form erhielt der klassische Lagebericht 1985 mit dem BiRiLiG, das die EG-Bilanz-, -Konzern- und -Prüfer-RL in deutsches Recht umsetzte. Der Lagebericht wurde damit u. a. als eigenständiges Informationsinstrument etabliert, der Anwendungsbereich von AGs auf KapGes erweitert. Mit der Umsetzung der EG-Zweigniederlassungs-RL 89/666/EWG wurde 1993 der Zweigniederlassungsbericht eingeführt, 1998 folgte mit dem KonTraG die Risikoberichterstattung – allerdings ohne entsprechende Vorgabe durch die EU. Der Anwendungsbereich des § 289 HGB wurde mit dem KapCoRiLiG im Jahr 2000 erneut erweitert. 2001 wurden die Regelungen zur Risikoberichterstattung durch DRS 5 konkretisiert.

 

Rz. 8

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Mit dem BilReG aus dem Jahr 2004, das die EG-Modernisierungs-RL 2003/51/EG in deutsches Recht transformierte, wurden die inhaltlichen Vorgaben der §§ 289 und 315 HGB z. T. deutlich erweitert und konkretisiert. So wurden erstmals u. a. die Darstellung von Risiken und Ungewissheiten, eine umfassende Analyse von Geschäftsverlauf, -ergebnis und Lage des Unternehmens sowie eine Analyse der wichtigsten finanziellen und ggf. nichtfinanziellen Leistungsindikatoren als Pflichtbestandteile des Lageberichts definiert. Mit DRS 15 veröffentlichte das DRSC 2005 zudem einen umfassenden Rechnungslegungsstandard zur Lageberichterstattung. Im selben Jahr wurde mit dem VorstOG auch der Vergütungsbericht eingeführt (konkretisiert 2007 durch DRS 17). 2006 führte die Umsetzung der EG-Übernahme-RL 2004/25/EG zur Aufnahme übernahmerelevanter Angaben in den Lagebericht (konkretisiert 2007 durch DRS...

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